- Registriert
- 19.02.2024
- Beiträge
- 4
- Beruf
- Altenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- ambulante Pflege
- Funktion
- Pflegekraft
Hallo zusammen
ich lese hier schon eine ganze Zeit immer mal wieder was nach, mittlerweile gibt es aber eine ganze Menge die ich mir nicht "ergooglen" kann, dass ich ein Beitrag erstelle.
Ich habe vor kurzem bei einem neuen Pflegedienst angefangen. Dort läuft einiges völlig anders, als in meinen bisherigen Pflegediensten. Vieles davon ist wirklich nervig und ich frage mich, ob überhaupt erlaubt.
Ich kenne es so, dass in einem DP Schichten eingetragen sind (ich vermute das das auf die benutzte Software ankommt, hier geht es um Medifox.
In unseren DB sind die geplanten Dienste inklusive geplanter Tour eingetragen, also bspw F3 oder S3, so kenne ich es von je her. Da es meist nicht so viele Mittagstouren wie Frühtouren gibt bin ich gewohnt, dass derjenige, der mittags fährt, noch die bspw. M3 unter der F3 stehen hat.
Dies ist bei diesem PD nicht der Fall. Es gibt keine festen Mittagstouren, sondern derjenige, der mittags fahren soll, bekommt die Patienten dann einfach in die Frühtour ans Ende gehängt, ggf mit Pause dazwischen. Das hat jedoch zur Folge das ich immer erst morgens bei dienstantritt mit Blick ins mda erfahre, ob ich nur F fahre, folglich Feierabend zwischen 10 und elf habe, oder auch die Mittagspatienten, womit Feierabend erst gegen 13 Uhr wäre. Da ich Kinder habe ist das ein großes Problem für mich und habe das auch deföfteren mitgeteilt. Geändert hat sich daran bis heute nichts. Ist das so rechtens?
Das zweite ist... das ein unterschriebener diestplan nicht so einfach geändert werden darf weiß ich. Wie ist es aber, wenn ich für einen Spätdienst geplant bin, der ca. von 15 bis 20 Uhr läuft. 1. Kann der ohne Rücksprache in DB ausgetauscht werden gegen einen anderen Spätdienst? Oder ist es zulässig, meinen Dienst am gleichen Tag gegen einen zu tauschen, der von 17 bis 22 Uhr läuft (bspw weil ein Kollege ausgefallen ist)?
Desweiteren würde ich gern noch wissen, wieviel Urlaub am Stück einmal jährlich mindestens genehmigt werden muss. Ist es rechtens, dass man keinen U über sein Dienstwochenende nehmen darf? Ich habe mal was von 14 Tagen gelesen (was ich auch nioch wenig finde für den "großen Jahresurlaub.)
Ohne WE sind es sogar nur 12 Tage.
Falls es eine Rolle spielt, ich komme aus Hessen.
Herzliche Grüße
Sandra
ich lese hier schon eine ganze Zeit immer mal wieder was nach, mittlerweile gibt es aber eine ganze Menge die ich mir nicht "ergooglen" kann, dass ich ein Beitrag erstelle.
Ich habe vor kurzem bei einem neuen Pflegedienst angefangen. Dort läuft einiges völlig anders, als in meinen bisherigen Pflegediensten. Vieles davon ist wirklich nervig und ich frage mich, ob überhaupt erlaubt.
Ich kenne es so, dass in einem DP Schichten eingetragen sind (ich vermute das das auf die benutzte Software ankommt, hier geht es um Medifox.
In unseren DB sind die geplanten Dienste inklusive geplanter Tour eingetragen, also bspw F3 oder S3, so kenne ich es von je her. Da es meist nicht so viele Mittagstouren wie Frühtouren gibt bin ich gewohnt, dass derjenige, der mittags fährt, noch die bspw. M3 unter der F3 stehen hat.
Dies ist bei diesem PD nicht der Fall. Es gibt keine festen Mittagstouren, sondern derjenige, der mittags fahren soll, bekommt die Patienten dann einfach in die Frühtour ans Ende gehängt, ggf mit Pause dazwischen. Das hat jedoch zur Folge das ich immer erst morgens bei dienstantritt mit Blick ins mda erfahre, ob ich nur F fahre, folglich Feierabend zwischen 10 und elf habe, oder auch die Mittagspatienten, womit Feierabend erst gegen 13 Uhr wäre. Da ich Kinder habe ist das ein großes Problem für mich und habe das auch deföfteren mitgeteilt. Geändert hat sich daran bis heute nichts. Ist das so rechtens?
Das zweite ist... das ein unterschriebener diestplan nicht so einfach geändert werden darf weiß ich. Wie ist es aber, wenn ich für einen Spätdienst geplant bin, der ca. von 15 bis 20 Uhr läuft. 1. Kann der ohne Rücksprache in DB ausgetauscht werden gegen einen anderen Spätdienst? Oder ist es zulässig, meinen Dienst am gleichen Tag gegen einen zu tauschen, der von 17 bis 22 Uhr läuft (bspw weil ein Kollege ausgefallen ist)?
Desweiteren würde ich gern noch wissen, wieviel Urlaub am Stück einmal jährlich mindestens genehmigt werden muss. Ist es rechtens, dass man keinen U über sein Dienstwochenende nehmen darf? Ich habe mal was von 14 Tagen gelesen (was ich auch nioch wenig finde für den "großen Jahresurlaub.)
Ohne WE sind es sogar nur 12 Tage.
Falls es eine Rolle spielt, ich komme aus Hessen.
Herzliche Grüße
Sandra