Ein paar fragen rund um den Dienstaplan

Sandra79

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19.02.2024
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Altenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Funktion
Pflegekraft
Hallo zusammen

ich lese hier schon eine ganze Zeit immer mal wieder was nach, mittlerweile gibt es aber eine ganze Menge die ich mir nicht "ergooglen" kann, dass ich ein Beitrag erstelle.
Ich habe vor kurzem bei einem neuen Pflegedienst angefangen. Dort läuft einiges völlig anders, als in meinen bisherigen Pflegediensten. Vieles davon ist wirklich nervig und ich frage mich, ob überhaupt erlaubt.
Ich kenne es so, dass in einem DP Schichten eingetragen sind (ich vermute das das auf die benutzte Software ankommt, hier geht es um Medifox.
In unseren DB sind die geplanten Dienste inklusive geplanter Tour eingetragen, also bspw F3 oder S3, so kenne ich es von je her. Da es meist nicht so viele Mittagstouren wie Frühtouren gibt bin ich gewohnt, dass derjenige, der mittags fährt, noch die bspw. M3 unter der F3 stehen hat.
Dies ist bei diesem PD nicht der Fall. Es gibt keine festen Mittagstouren, sondern derjenige, der mittags fahren soll, bekommt die Patienten dann einfach in die Frühtour ans Ende gehängt, ggf mit Pause dazwischen. Das hat jedoch zur Folge das ich immer erst morgens bei dienstantritt mit Blick ins mda erfahre, ob ich nur F fahre, folglich Feierabend zwischen 10 und elf habe, oder auch die Mittagspatienten, womit Feierabend erst gegen 13 Uhr wäre. Da ich Kinder habe ist das ein großes Problem für mich und habe das auch deföfteren mitgeteilt. Geändert hat sich daran bis heute nichts. Ist das so rechtens?

Das zweite ist... das ein unterschriebener diestplan nicht so einfach geändert werden darf weiß ich. Wie ist es aber, wenn ich für einen Spätdienst geplant bin, der ca. von 15 bis 20 Uhr läuft. 1. Kann der ohne Rücksprache in DB ausgetauscht werden gegen einen anderen Spätdienst? Oder ist es zulässig, meinen Dienst am gleichen Tag gegen einen zu tauschen, der von 17 bis 22 Uhr läuft (bspw weil ein Kollege ausgefallen ist)?


Desweiteren würde ich gern noch wissen, wieviel Urlaub am Stück einmal jährlich mindestens genehmigt werden muss. Ist es rechtens, dass man keinen U über sein Dienstwochenende nehmen darf? Ich habe mal was von 14 Tagen gelesen (was ich auch nioch wenig finde für den "großen Jahresurlaub.)
Ohne WE sind es sogar nur 12 Tage.

Falls es eine Rolle spielt, ich komme aus Hessen.


Herzliche Grüße

Sandra
 
Das Arbeitszeit- und das bundesurlaubsgesetz gelten bundesweit, daher spielt das Bundesland keine Rolle.
Ein einmal genehmigter Dienstplan ist bindend für beide Seiten. Änderungen, die deine Arbeitszeit betreffen, können danach nur mit deinem Einverständnis erfolgen. Man dürfte dich also fragen, ob du den späteren Dienst für den erkrankten Kollegen übernehmen kannst; einfach anordnen ist nicht gestattet.

Was den Urlaub betrifft, so hast Du richtig gelesen: Mindestens einmal im Jahr muss der Urlaub zwölf Werktage am Stück betragen (Bundesurlaubsgesetz, Paragraph 7). Da im Gesetz die Sechs-Tage-Woche zugrunde gelegt wurde, entspricht das zwei Kalenderwochen.
 
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Vielen Dank für deine Antwort, aber bitte noch ein mal für ganz blöde ;).
Zwölf Werktage Urlaub bedeutet dann letztlich, dass man insgesamt 14 Tage zuhause bleiben kann, d.h. auch über das Wochenende, an dem man Dienst hat?
Wir dürfen lediglich vom Montag auf unser Dienstwochenende bis zum Freitag die Woche darauf, das heißt wir fangen auch wieder mit dem Dienstwochenende an.

Zu der Frage, ob die Mittagstour im Dienstplsn stehen muss , oder von der PDL nach belieben spontan den Frühtouren zugeordnet werden darf, weiß nicht zufällig jemand eine Antwort?
 
Zwei zusammenhängende Woche. Da wir ja pro Woche nur 6 (bzw 5) Werktage haben darfst du selbstverständlich auch über den DienstWE Urlaub nehmen etc. Auch mußt du für den Sonntag dann keinen Urlaubstag nehmen.

Und nein dein Chef kann nicht mal eben die DienstZEITEN verändern.

Es muß im DienstPLAN verbindlich die Zeiten genannt werden. der DienstPLAn dient zum PLANEN. auch für dich.
Der Chef darf nicht einfach Zeiten dran hängen oder weg kürzen.
Bei weg kürzen ist es eine Sache. Der Chef kann dich nach hause entlassen. Das sind dann aber keine Minusstunden für dich.
Du mußt diese Zeit dann nicht woanders nachholen. Wenn dein Chef so erstmal nichts für dich zu tuen hat, darf er dir aber zumutbare Arbeiten für diese Zeit übertragen. Das kann auch Büroarbeit seien. Den Gartenpflege bei ihm zuhause aber eher nicht. Zumutbar ist pauschal nicht zu beantworten.
 
@Sandra79 Einfach immer von Montag bis Montag Urlaub eintragen. Wenn dumme Kommentare kommen, abgestimmt wird mit den Füßen, der Markt ist komplett offen.
 
Zwölf Werktage Urlaub bedeutet dann letztlich, dass man insgesamt 14 Tage zuhause bleiben kann, d.h. auch über das Wochenende, an dem man Dienst hat?
Wir dürfen lediglich vom Montag auf unser Dienstwochenende bis zum Freitag die Woche darauf, das heißt wir fangen auch wieder mit dem Dienstwochenende an.
Dazu macht das Bundesurlaubsgesetz keine Aussage.
 
Wir dürfen lediglich vom Montag auf unser Dienstwochenende bis zum Freitag die Woche darauf, das heißt wir fangen auch wieder mit dem Dienstwochenende an.
Damit verstößt dein Arbeitgeber gegen das Bundesurlaubsgesetz….in Verbindung mit dem Arbeitszeitgesetz.
Wie hier schon geschrieben: 12 Arbeitstage am Stück. Der Sonntag zählt nicht dazu !!!


Im Arbeitsrecht wird nur zwischen 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag) und 6-Tage-Woche unterschieden. Eine 7-Tage-Woche existiert arbeitsrechtlich nicht.
Ihr arbeitet vermutlich in einer 6-Tage-Woche.
Also gewährt euch euer Arbeitgeber nur 11 Arbeitstage am Stück .(6 Tage in der ersten Woche und 5Tage in der zweiten Woche )

Tut euch zusammen und weist ihn mal „freundlich“ darauf hin .

LG Einer
 
Zuletzt bearbeitet:
Damit verstößt dein Arbeitgeber gegen das Mindesturlaubsgesetz.
Wie hier schon geschrieben: 12 Arbeitstage am Stück. Der Sonntag zählt nicht dazu !!!

Das Bundesurlaubsgesetz verbietet aber nicht, dass ich am Sonntag arbeite und dann ab Montag Urlaub habe. Und das ist bei der TE der Fall.
 
Habe meinen Beitrag bereits korrigiert.
Man muss das Arbeitszeitgesetz mit dazu lesen.
Dann passt die Regelung nicht mehr.

Einer
 

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