Fragen zur freiberuflichen Krankenpflege

Aha, danke schön.

Und wozu braucht man dann noch eine Privathaftpflicht-Versicherung?
Lg.
Laura

Hallo Laura,

die BGW ist eine Unfallversicherung, für Deine gebrochenen Beine auf dem Wege zur Arbeit, etc.,
die Haftpflicht brauchst Du, wenn Du Deinem Patienten einen Schaden zufügst.

Allerdings brauchst Du dafür keine Privathaftpflicht, denn die zahlt nur die privaten Haftpflichtfälle, z.B. wenn Du im privaten Bereich jemandem schadest, oder bei Freunden eine teure Vase umwirfst.

Du brauchst eine Berufshaftpflicht für freiberuflich tätige Pflegekräfte, die Dein Tätigkeitsfeld abdeckt.
Achtung, nicht jede Berufshaftpflicht schließt freiberufliche Tätigkeiten ein.

LG,
Meggy
 
schalom schw. Mandy,

25€ ist sehr utopisch, ich weiß dass es Krankenhäuser die diese Summen zahlen, ich bekomme jedoch von einer Zeitarbeitsfirma Arbeitskräfte für 23€ und mehr würde ich auf gar keinen Fall zahlen. Das Problem ist, dass die Krankenkassen nachdem sie sich SGB XI Leistungen abgezogen haben selten über 25 - 27€ zahlen, und wo bleibt dann meine Kosten, die ich nebenher auch noch habe. Im Gegensatz biete ich festangestellten Pflegekräften ein Bruttogehalt von 2.700€, was in der Pflegebranche einmalig ist.

Herzliche Grüße
Shoshana


Die Heimbeatmung bietet nicht mehr als 21- 24 Euro und das ist mir als Fachkraft A+I mit einer einschlägigen Berufserfahrung nicht lohnenswert und vorallem erhält dann jeder Altenpfleger genauso viel Geld. Die ganze Anreise, die Benutzung des eigenen Autos, die eigene Verpflegung. Rein von meinen Kompetenzen hätte ich da super reingepasst. In Kliniken erhalte ich definitiv pro Stunde mal locker 15 -20 Euro mehr. Ich kann doch nicht noch oben drauf legen, nur um mal in der Heimbeatmung zu arbeiten. Als Festangestellte, die nebenher noch in der Heimbeatmung tätig ist: Ja das lohnt sich.
 
Aha, danke schön.

Und wozu braucht man dann noch eine Privathaftpflicht-Versicherung?
Lg.
Laura

Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung). Das gehört auch zu den Sozialversicherungen.
Berufshaftpflichtversicherung ist ebenso Pflicht für Freiberufler und eine Privathaftpflichtversicherung braucht jeder und dieses Geld einzusparen ist in jedem Falle niemals ratsam.
In der ambulanten Pflege brauche ich ggfs. nur die Private, aber da würde ich mich garnicht drauf einlassen.

Du brauchst eine Privathaftpflichtversicherung für private Schadensfälle: z.B. Auto eines Anderen beschädigt ausversehen u.a.
 
Hallo ihr anderen,
Ich bin komplett neu hier, ich übelege mich auch selsständig zu machen , aber nicht mit einem pflegedienst sondern , ich möchte einen familienenlastungsdienst aufbauen, da werde ich stundenweise in familien nach hause gehen , und dort ihre kranken bis schwer kranken kinder zu versorgen , damit die mütter entlastet werden.

Die eltern können mich dann buchen und bekommen dann anschließend eine rechnung, seit ein paar jahren gibt es die möglichkeit das pers budget zu beantragen das ist für solche fälle vorgesehen, normalerweise übernehmen die eltern dan die arbeitgeber funktionen, und die möchte ich ihnen gerne abnehmen.

Aber ich weiß nicht was ich für meine tätigkeiten verlangen soll,13 euro ist viel zu wenig und 40 viel zu viel, ich denke zwar schon das ich den stundenlohn staffeln sollte je nach betreuungsumfang des kindes.

Hat jemand da erfahrung mit???

Danke!!!
 
Ich überlege schon seit einiger Zeit mich als KS selbstständig zu machen. Ich lebe hier in Berlin und arbeite derzeit bei einer Zeitarbeitsfirma. Nun habe ich einige Stationen die so begeistert sind und mich immer wieder buchen möchten und mich selbst schon auf eine Freiberuflichkeit angesprochen haben. Ich wäre sehr dankbar wenn jemand aus Berlin mir Tipps geben könnte.

Ich habe nun schon gelesen das man verschiedene Dinge beantragen und sich eintragen lassen muss. Das www ist da sehr hilfreich. So eine Selbstsändigkeit ist aber nicht ohne und sollte gut vorbereitet werden.

Da wäre die Steuer, führe ich die jeden Monat an das Finanzamt ab und wonach wird die berechnet. Das ist sicher nicht unwichtig, da man am Ende des Jahres schliesslich ungern Lohnsteuer nachzahlen möchte. Dann die Krankensch- Renten -Arbeitslosen und Pflegeversicherung. Ich möchte hier natürlich ein Rundumpaket, da man nie weiß wie lange man arbeiten kann.

Also her mit euren Tipps wenn es eure kostbare freiberufliche zeit erlaubt. :lol:

LG Andrea
 
ich hab von einer freiberuflichen gehört, dass sie in manchen Monaten fast gar nicht arbeitet, weil die Aufträge fehlen, dass sollte auch mit bedacht werden, die Häuser in denen du gearbeitest hast, können wahrscheinlich sparen, wenn sie mit freiberuflichen zusammenarbeiten. Zeitarbeitsfirmen sind ziehmlich teuer. Und meine Bekannte ist in einer Agentur eingeschrieben und trotzdem hat sie viele Freizeiten. Freizeit ist schön, aber wenn die Miete in Gefahr ist, sieht es schon anders aus. Liebe Grüße Shonah
 
Genau das hat mich bisher abgehalten mich selbstständig zu machen. Sicher bekomme ich bei einer Zeitarbeitsfirma nicht so viel, aber meine Ausgaben sind fast immer gedeckt. Allerdings kann auch eine Zeitarbeitsfirma nie für Einsätze garantieren. In den ersten Monaten hatte ich da arge Probleme und kam meist nur auf vier Tage pro Monat mittlerweile buchen mich die Stationen über die Zeitarbeitsfirma direkt. Oder die Stationen rufen bei mir an und ich kläre das dann mit meinem AG ab.

Andrea
 
das Problem mit den Zeitarbeitsfirmen kenne ich auch, früher mußten die einen immer bezahlen, auch wenn sie keine Einsätze für einen hatten, heute mogeln sie sich daran vorbei, dass sie nur halbe verträge mit den Mitarbeitern machen, so dass sie im Bedarfsfall nur ein halbes Gehalt zahlen müssen, wenn sie keine Anschlußaufträge finden können. Auch sind sie nicht mehr mit dem Fahrgeld so großzügig wie sie das noch vor 25Jahren waren.
 
Ich bin freiberuflich tätig und kenne mittlerweile die Vor- und Nachteile der Anfangszeit.
Wer sich selbständig in der Pflege machen möchte, sollte sich des unternehmerischen Risikos bewusst sein.
Vorallem ist es sehr wichtig sich darüber gut zu informieren und sich vorallem dann gut abzusichern, wenn man mal nicht arbeiten kann durch Krankheit, Unfall und Co.

Ich erhielt bisher die Aufträge über eigene Kundenaquise und das ist ein hartes Brot. Gerade in der Anfangszeit kann das sehr frustrierend sein. Da muss man hartnäckig am Ball bleiben.
Genau in meiner Frustzeit schob ich dann Panik, dass ich keinen Auftrag durch eigene Kundenaquise auf die Schnelle mobilisieren kann...und dann registrierte ich mich wohl oder übel doch bei zwei Vermittlungsagenturen.
Urplötzlich hatte ich dann einen Auftrag ohne Vermittlungsagentur. Das war eine Überraschung und für mich hoch erfreulich. Allerdings werde ich dennoch die Vermittlungsagenturen in Zukunft nutzen (auch wenn es mir mental etwas schwerer fällt), um gerade neben der eigenen Kundenaquise in einer eher mauen Zeit ...die Zeiten dazwischen abzudecken.

Bin nun allerdings fast vier Wochen am Stück im Auftrag und zwar bei zwei verschiedenen Auftraggebern. Das motiviert sehr und nun fängt es an ernsthaft abwechslungsreich, arbeitsintensiv zu werden. Denn auch die nächsten Aufträge sind schon vorhanden. Also ich denke, dass ich vor dem Ende des Gründungszuschussanspruch, ein gutgehendes Geschäft habe.

So schaut es bei mir derzeit aus. Die tagtägliche Büroarbeit daheim ging mir eh schon länger auf den Zeiger. Obwohl es auch Spass machen kann, aber letztendlich will ich ja auch am Patienten arbeiten und meinen Horizont erweitern.

So nun muss ich ins Bett, da morgen ein sehr anstrengender und langer Arbeitstag vor mir liegt.
 
Hallo zusammen,

ich habe gestern die ersten Schritte in die Selbständigkeit gemacht.
Ab 01.06. gehts dann los.
Ich mache mir nun Gedanken darüber wie ich ein Angebot formulieren kann,
soll heissen wenn ich eine Klinik oder ähnliches kontaktiere,was schreib ich genau rein?
Wie formuliere ich es das es professionell aussieht?
Bin für jeden Tip dankbar!
 
Hallo liebe Forumsmitglieder,

Mich würde interessieren ob es die Möglichkeit gibt nur teilweise selbständig bzw. auf honorarbasis zu arbeiten; bei bestehendem, festen Arbeitsvertrag?
Ich würde gerne meinem jetzigen Arbeitgeber bleiben, dort arbeite ich nur Teilzeit (20 Std./wöchentlich), durch Selbständigkeit würde ich zusätzlich gerne mein Gehalt aufstocken, wäre sowas theoretisch möglich? Und welche Voraussetzungen müsste ich erfüllen (Steuer, Versicherungen, Haftpflicht etc.)?
Danke für euere Antworten

LG Elli :wavey:
 
Hallo Elli

du kannst nebenbei selbständig arbeiten , aber nicht bei deinem jetzigen arbeitgeber und auch nicht nur für einen sonst bist du Scheinselbständig ,du darfst nicht mehr verdienen wie in deinem Hauptjob oder du sagst natürlich du gibst deine Freiberuflichkeit als Hauptjob an dann kannst du verdienen was du möchtest hast dann aber auch mehr neben Kosten zwecks Versicherungen ect.

ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen
LG S.Moni
 
Hi,
ich wollte fragen was sich ändert wenn man mit der Freiberuflichkeit mehr verdient als im Hauptjob.
Das ist ja nicht allzuschwierig wenn man nur ne halbe feste Stelle hat.(betrifft mich auch)
 
Kann man sich da beim Arbeitsamt beraten lassen?
Ich würde nämlich auch ganz gerne sowas probieren!
 
Arbeitsamt naja wenn du ein guten Berater hast dann ja aber sonst glaube ich eher nicht !


was kann dir passieren wenn du mehr verdienst als im Hauptjob, du musst mehr steuern zahlen und mehr vericherungsbeiträge zahlen . wenn du es nicht angibst musst du Strafe zahlen zwecks Steuerhinterziehung , weil eigentlich gibst du dem Finanzamt ja an wie viel du verdienen wirst oder willst und danach berechnen die ja die Vorsteuer .Also ich würde mir gut überlegen ob ich die Freiberuflichkeit als nebenjob machen möchte , wenn ich eine Teilzeitstelle habe ?! weil man ist wie gesagt schnell über dem Limit !

lg Moni
 
Hallo Moni,
über was für eine Steuer (Finanzamt) redest Du?
Lg
 
Einkommenssteuer zum Beispiel.

Dann Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Haftplichtversicherung und so weiter.

Du kannst nicht Brutto für Netto deines Einkommens behalten.

Hast du die Beiträge von Pericardinchen gelesen, die sind sehr aufschlussreich.
 
Hi,

ja das ist mir klar.
Ich frage mich nur warum das Finanzamt eine Strafe verhängen kann (lt. dem Beitrag von Moni).
Ich habe beim Steuerberater/Finanzamt angegeben das ich höchstwahrscheinlich eine Summe X pro Monat Gewinn machen werde.
Wenn dann beim Jahresabschluss der Gewinn höher ausgefallen wird,verlangt das Finanzamt eben dann Steuernachzahlung.
Aber warum soll das mit einer Strafe belegt werden?
Gerade als Anfänger in Sachen Freiberuflichkeit kann man doch garnicht genau abschätzen was man für ein Gewinn machen wird?
Oder was versteht ich grad nicht???? :gruebel::gruebel:
 
Kann sein, dass Moni vielleicht dachte, du vergisst diese Angaben in deiner Steuererklärung, dann könnte das Finanzamt dich der Steuerhinterziehung bezichtigen.

Genauso wenn du deine Beiträge nicht fristgerecht bezahlst.
 
Guten Abend,

muss ich mich als freiberufliche Kinderkrankenschwester, wenn ich grob gesagt als eine Art Tagesmutter arbeiten möchte, eigentlich auch beim Gesundheitsamt anmelden? Also anders gesagt: fiele ich mit sowas unter "krankenpflegerische Tätigkeiten", wenn ich z.B. ein behindertes Kind mit sagen wir mal einer PEG betreuen würde?

Und: reicht für uns GUKKPs, wenn wir freiberuflich arbeiten, die Berufshaftpflicht des BeKD?

Ich drücke allen, die gerade starten, ganz fest die Daumen!

Herzliche Grüße
 

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