abu44
Newbie
- Registriert
- 29.11.2010
- Beiträge
- 4
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- amb. Intensivpflege
Hallo zusammen,
ich bin Krankenpfleger allerdings seit 1 Jahr selbständig in der Medienbranche.
Nun möchte ich wieder in Teilzeit in der Pflege arbeiten und habe die ersten Dienste in der ambulanten Intensivpflege hinter mir.
Da ich ohnehin selbständig bin möchte ich das auch als KP bleiben...
Mein neuer "Arbeitgeber/Kunde" teilte mir mit, dass sie nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse eingehen können/dürfen. (Diktat der Kassen?!?)
Hier meine Fragen an euch:
Warum ist das so? (Gesetzeslage?)
Wie kann ich das umgehen?
Wann ändert sich das? Bzw. wie und wann werden klare gesätzliche Regelungen dazu getroffen?
Gibt es gerade laufende Musterprozesse dazu?
Vielen Dank für eure Hilfe !!!!!!!!!!!!!
ich bin Krankenpfleger allerdings seit 1 Jahr selbständig in der Medienbranche.
Nun möchte ich wieder in Teilzeit in der Pflege arbeiten und habe die ersten Dienste in der ambulanten Intensivpflege hinter mir.
Da ich ohnehin selbständig bin möchte ich das auch als KP bleiben...
Mein neuer "Arbeitgeber/Kunde" teilte mir mit, dass sie nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse eingehen können/dürfen. (Diktat der Kassen?!?)
Hier meine Fragen an euch:
Warum ist das so? (Gesetzeslage?)
Wie kann ich das umgehen?
Wann ändert sich das? Bzw. wie und wann werden klare gesätzliche Regelungen dazu getroffen?
Gibt es gerade laufende Musterprozesse dazu?
Vielen Dank für eure Hilfe !!!!!!!!!!!!!