Fragen zur freiberuflichen Krankenpflege

... Um meine Rente kümmere ich mich privat (Eigenheim, Riester) +
Du zahlst also auch deinen Eltern die Rente? Bekanntlich wird ja der eingezahlte Rentenbeitrag nicht für den Einzahler gespart sondern der aktuellen Rentengeneration ausgezahlt.

... Anteil als Angestellter da ich FB nebenberuflich ausübe. Für mich und 8 Mitarbeiter ( zurzeit habe ich zwar 5, wollte aber nicht immer wieder mein Vertrag aufstochen sobald ein neuer MA kommt) bezahle ich jährlich fur Berufshaftpflicht + Rechtschutz etwa 650€.
Du fungierst als Unternehmer. Und hier gelten m.W. andere Vorschriften als für den Freiberufler, der alleine werkelt. Wenn ich Sharice richtig verstanden habe, dann hat sie keine Angestellten.

Wie setzt du eigentlich deine Altersvorsorge steuerlich ab? Oder ziehst die von vornherein ab und meldest die erst gar nicht.

Elisabeth
 
Stimmt zwar. Jedoch dir fehlen dann Unternehmerische Tätigkeiten komplett. Um als FB anerkannt zu werden solltest du so viele Merkmale ( welche, das kannst du mal Googeln) wie möglich erfüllen.
 
Hallo Elisabeth. Auch FB können/ durfen eigene Angestellte beschaftigen. Ärzte, Architekten usw. haben bekanntlich auch eigene MA, FB Krankenpfleger durfen es auch. Meine Private Altersvorsorge bzw. Riester wird steuerlich berücksichtigt. Und bei 3200€ Brutto gehalt als Angestellter zahle ich mein Anteil an Rentenbeiträge ordentlich ein + Rentenanteil für meine MA. Also ich beitrage eigentlich mehr als du:)
 
Vielleicht lässt dir von deiner Wirtschaftsprüferin noch mal erklären, was dich von dem einfachen Freiberufler unterscheidet und warum du anders als diese von der Rentenversicherungspflicht befreit bist.

Elisabeth
 
Wieso ich befreit bin steht in d. Bescheid von der DRV sowie dem von der Clearingstelle. Nur weil es schwierig ist (Befreiung zu bekommen) bedeutet nicht, dass es unmöglich ist.
 
Du hast es noch nicht verstanden. Frag deine Wirtschaftsprüferin. Sie soll dir den Unterschied erklären zwischen Freiberufler, der vollbeschäftigte Angestellte hat und Freiberuflern ohne Angestellte. Da liegt der Knackpunkt und nicht in deiner pflegerischen Tätigkeit. Es gibt in D keinen arztfreien Raum.

Elisabeth
 
Unterschied....zwischen Freiberufler, der vollbeschäftigte Angestellte hat und Freiberuflern ohne Angestellte. Da liegt der Knackpunkt ...

Ganz genau. Inzwischen denke ich auch schon, drücke ich mich denn immer wieder falsch aus? Und ja...ich strebe eine Freiberuflichkeit ohne Angestellte an. Über Vermittlungsagenturen.
 
Stichwort : Gewerbeanmeldung :

Hau mal die IHK an und lasse Dich beraten.

Steuerberater sind m.E. nicht immer in allem kompetent.

Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversicherung könnten ggf. sinnvoll sein.


Gefährliches Halbwissen:

Es benötigt keine Gewerbeanmeldung. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist das non plus ultra und unbedingt notwendig. Ein Steuerberater ist in meinen Augen auch notwendig und keine verlorene Investition, vorausgesetzt man macht auch einen gescheiten Vertrag und informiert sich vorab, was notwendig ist bzw. welche Haftungssumme relevant ist. Ich persönlich kann nur jedem raten, am Steuerberater niemals zu sparen. Im Übrigen ist es Aufgabe von einem selbst, dass man sich selbst- und ständig vorbereitet und informiert und sich so verdammt gut auskennt, dass man dem StB dies näher bringen kann. Der hört sich dann um und prüft die Geschichte.
 
Ich glaube in unserem Fall (FB) ist es Wirtschaftsprüfer und nicht "nur" Steuerberater nötig. Und ja, er ist seeehr wichtig. Ich bezahle meine (weiblich) ca. 2000 Euro jählich, sie macht aber alle Lohnabrechungen und s.w. für meine MA und alle wirtscahtliche und steuerliche Sachen. Ich belästige sie mit allen möglichen Berechungen immer wieder.:)
 
Nun ja ob man ein back office benötigt oder nicht, sei mal dahingestellt. Ich benötige einen guten Steuerberater und meist kann man die Dienstleistung Buchhaltung und Prüfung da mitwählen, wenn man es dann wünscht. Da ich aber selbständige Unternehmerin bin mit oder ohne Angestellte, kann ich das auch selbst entscheiden. Zudem ist es möglich dies vom Umsatz abhängig zu machen. Also da kann durchaus die 1% Regelung ein guter Kompromiss sein, allerdings nach meinem Bedarf. Es muss sich für mich auch ganz klar rentieren. Ein Pauschalbetrag ist bei mir derzeit nicht sehr klug. Somit investiere ich lieber in ein QM und eine Zertifizierung, als in sonstige Kosten. Wenn damit Buchhaltung gemeint ist, dann kann und muss das nicht unbedingt rentabel für den Freiberufler sein. Somit ist Kosten- Nutzen- Faktor für mich persönlich sehr wichtig. Selbst wenn ich Angestellte hätte, dann würde ich wohl ähnlich verfahren. Es kommt ja immer auch darauf an, welches Ziel man hat. Wenn man natürlich langfristig betrachtet eher die Selbständigkeit anders gestalten oder sogar eine Gesellschaftsform wählt, ja dann ist das durchaus ratsam. Denn das kann sehr umfangreich werden und zeitlich ein echtes Manko. Zeit ist gleich Geld und das Eine oder Andere hat man nicht immer und jederzeit.
Ich kann auch selbst meine Zahlen berechnen, dafür benötigt es keinerlei andere Person. Wenn es allerdings, um steuerliche Angelegenheiten und natürlich in diesem Zusammenhang um Vorauszahlungen, Fristen und Co geht, dann spart man als Letztes am Steuerberater. Also ich bin mit meinem Steuerberater sehr zufrieden und da zahle ich auch gerne mal mehr.
 
Klar, diejenigen die sich mit d. Steuer selber gut auskennen, können auch hier Geld sparen. Leider bin ich nich so einer. Bin aber mit meiner Steuerberaterin/Wirtschaftsprüferin sehr zufrieden.
 

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