Fragen zur freiberuflichen Krankenpflege

Na dann ist es doch klar- du musst dich drum kümmern, dass du den gesetzlichen Vorgaben nachkommst. Sonst i-wann böses erwachen.

Elisabeth
 
Die meisten Firmen werden nicht mit dir arbeiten wollen, ohne DRV Befreiung. Dies dauert, wenn alles gut läuft, ca. 1 Monat. Wobei es kann sein, dass sich irgendwann die Clearingstelle der DRV auch einschalltet, um deine FB nachzuprüfen. So wars bei mir. Jetzt bin ich von DRV und Clearingstelle endgültig als FB eingestufft und kann ruhig arbeiten.

Susjed, könntest du mir das mal bitte erklären? Bist du jetzt von der DRV befreit, weil du schreibst, du könntest jetzt ruhiger als FB arbeiten? Und warum bist du befreit? Wenn man doch aber als KS rentenversicherungspflichtig ist, wieso wollen die Firmen dann nicht mit einem arbeiten? Das klingt ja alles sehr verwirrend.:anmachen:
 
Die Firmen wollen sicher gehen, dass du selber zahlst.

Eine Freistellung auf Dauer kann es eigentlich nicht geben, da der Gesetzesgeber ja eindeutig vorsieht, dass Pflegekräfte pflichtversichert sind.

Elisabeth
 
Ja aber warum schreibt Susjed, dass die Firmen nicht mit dir arbeiten wollen, wenn du diese Befreiuung nicht hast? Das leuchtet mir nicht ein. Zum einen ist man nun einmal verpflichtet, die Beiträge zur GRV zu entrichten, zum anderen zahle ich diese doch an die GRV und nicht die Firmen.
Deute ich Susjeds Beitrag nun so, dass keiner mit mir arbeiten will, weil ich Rentenbeiträge abführen muss???
 
Eigentlich geht es darum, ob dich DRV überhaupt als FB anerkennen wird. Ob du dabei auch befreit wirdst, ist nebensächlich. Krankenpflege hat da relativ schwer da DRV behauptet, Krankenpfleger seien Weisungsbefugt bzw. arbeiten nach aerztl. Anordnung. Ich musste Überzeugungarbeit leisten, wurde aber erstmal anerkannt und befreit und 6 Monate später durch Clearingstelle noch mal geprüft mit gleichem Ergebnis.
 
Ich habe Beiträge für die Kranken- und Pflegekasse und womöglich Rentenversicherung
 
Ah, ja, habe vergessen: es lohnt sich FB nebenberuflich zu machen. Erst dann kannst du auf eine Befreiung von Beiträgen hoffen. Und dass ist nich wenig - etwa 15.5 % KV ( bis zu Höchstgrenze von ca 500-600€ monatlich, )1,5% Pflegeversicherung, RV, Steuer, Berufshaftpflicht...es summiert sich ordentlich zusammen. Wenn du aber 100% als FB arbeiten willst, kannst du Überbrückungsgeld beantragen. Wenn ich nich Falsch liege etwa 9000% + 3 Monate Krankenversicherung in hohe von ca 350€.
 
..., Krankenpfleger seien Weisungsbefugt bzw. arbeiten nach aerztl. Anordnung. ...
Deine Argumente dürften auch für andere wichtig sein. Denn dann dürftest ja lediglich im Rahmen KrPflG § 3 Abschnitt 1 arbeiten.

Elisabeth
 
Hallo Susjed, Danke zunächst erst einmal für deine Rückmeldung. :klatschspring:

Eigentlich geht es darum, ob dich DRV überhaupt als FB anerkennen wird.

Achso? Dann brauch ich also vorher noch gar nichts beantragen (polizeil. Führungszeignis, Haftplicht etc.), bevor ich also nicht das Okay der DRV habe, als FB tätig sein zu dürfen?? :verwirrt:[FONT=&quot]

[/FONT]

Ich musste Überzeugungarbeit leisten, wurde aber erstmal anerkannt

Meinst du diesen Frageborgen/Antrag, den du da bei der DRV ausfüllen musst? Magst du schreiben, was die DRV davon überzeugen ließ, dich als FB anzuerkennen?
 
Ah, ja, habe vergessen: es lohnt sich FB nebenberuflich zu machen. Erst dann kannst du auf eine Befreiung von Beiträgen hoffen. Und dass ist nich wenig - etwa 15.5 % KV ( bis zu Höchstgrenze von ca 500-600€ monatlich, )1,5% Pflegeversicherung, RV, Steuer, Berufshaftpflicht...es summiert sich ordentlich zusammen. Wenn du aber 100% als FB arbeiten willst, kannst du Überbrückungsgeld beantragen. Wenn ich nich Falsch liege etwa 9000% + 3 Monate Krankenversicherung in hohe von ca 350€.

Hier muss ich auch noch einmal nachfragen. Was für eine Befreiung meinst du, wenn man nebenberuflich als FB arbeitet? Die Rentenbeiträge? Wenn dein Verdienst als FB doch aber z.B. höher wäre, als wie in dem anderen Tätigkeitsbereich, ist die Arbeit als FB ja nicht mehr nebenberuflich, oder? Welche Befreiung von Beiträgen meinst du also?
Und wenn du zu 100% als Freelancer tätig sein möchtest, meinst du hier den Gründungszuschuss (Überbrückungsgeld) vom Jobcenter?
 
Wenn du schon Kunden hast, arbeite mit denen als FB. Denn du braucht später dem DRV die Verträge Vor -bzw. nachweisen. Wenn möglich benutze deine eigene Verträge, so kannst du auch deine Unternehmerische Seite nachweisen. Werbung, Internetseite, Flyers, Visitenkarten, eigenes Logo, alles ist wichtig. Rechtlich darfst du als FB arbeiten, bis dir eine Institution nicht anders unterstellt bzw.ein endgultiges Bescheid vorliegt. Ich kenne FB die sich 2 Jahren lang mit dem DRV in Rechtstreit befand, haben aber währenddessen als FB arbeitet.
 
Hier muss ich auch noch einmal nachfragen. Was für eine Befreiung meinst du, wenn man nebenberuflich als FB arbeitet? Die Rentenbeiträge? Wenn dein Verdienst als FB doch aber z.B. höher wäre, als wie in dem anderen Tätigkeitsbereich, ist die Arbeit als FB ja nicht mehr nebenberuflich, oder? Welche Befreiung von Beiträgen meinst du also?
Und wenn du zu 100% als Freelancer tätig sein möchtest, meinst du hier den Gründungszuschuss (Überbrückungsgeld) vom Jobcenter?

Unter Umständen, wenn du Nebenberuflich als FB arbeitest entfallen Kranken-und Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Klar, dein Stundenpensum muss höchsten 50% beträgen, sonst ist es nicht nebenberuflich. Entsprechend hoch dein Brottoverdienst. Ja. Ich meinte Gründungszuschuss.
 
Überzeugungarbeit: 0V20 Formular + Tatigkeitbeschreibung + gesondert meine Unternehmerische Tätigkeit (Werbung, Kundenaquise...) beschreiben. Bei mir hat es geholfen, dass ich mich für ausserklinische Intensivpflege spezialisiert habe, da gibt es fast keine Aerztliche Anweisungen. Dabei hatte ich auch Privatkunden (Selbstzahler). Ich habe meine eigene Verträge, eine Internet Seite, Broschuren, Firmenstempel, Dokumentenlayouts usw. Das war ausreichend fürs DRV. Für Clearingstelle war massgeblich beigetragen, dass ich inzwischen 3 eigene Angestellte beschäftigt habe ( jeztz sind es 5, weitere kommen noch)
 
Also noch mal. Entweder wird dich DRV als FB anerkennen, Pflichtversicherung inclusive, oder als FB anerkennen aber mit einer Befreiung von der RV oder, wenn du Pech hast dich überhaupt nicht als FB anerkennen. Oder kennt jemand was anderes?
 
Wenn du schon Kunden hast, arbeite mit denen als FB. Denn du braucht später dem DRV die Verträge Vor -bzw. nachweisen. Wenn möglich benutze deine eigene Verträge, so kannst du auch deine Unternehmerische Seite nachweisen. Werbung, Internetseite, Flyers, Visitenkarten, eigenes Logo, alles ist wichtig.

Hallo Susjed, Danke wieder einmal für deine Antworten und das du dir Zeit genommen hast. Nein, sowas wie du habe ich nicht vor. Ich dachte eher daran, mich "lediglich" von legalen Agenturen zu 100% (also hauptberuflich) vermitteln zu lassen, um für verschiedene Auftraggeber zu arbeiten. Also ohne Flyer Visitenkarten, eigenes Logo etc. ...Verstehst du, wie ichs mein? Vermittlung soll nur über ausserklinische Intensivpflege/Heimbeatmung (Einzelbetreuung oder WG) erfolgen....das kann man bei den Agenturen so angeben....meinst du, da gäbe es mit dem DRV Probleme, das die mich als FB nicht anerkennen würden??? Wann würde eine Befreiung von der RV in Kraft treten?
 
.... Bei mir hat es geholfen, dass ich mich für ausserklinische Intensivpflege spezialisiert habe, da gibt es fast keine Aerztliche Anweisungen. ...
Da hast aber mehr als Glück, dass die DRV so dumm ist. Deine Tätigkeiten dürften zu einem nicht geringen teil dem KrPflG § Absatz 2 entsprechen. Der Kollege, der da schon zwei Jahre um seine Befreiung kämpft, scheint einen Bearbeiter zu haben, der lesen kann.

In gesunden Tagen als junger und vitaler Mensch denkt ja niemand dran... Wie ist das dann eigentlich im Falle eines- hoffentlich nicht eintretenden- Falles. EU-Rente entfällt, das ist klar. Aber wonach berechnet sich die Altersrente? Die bisher erworbenen Punkte dürfte- wenn überhaupt- gerade mal der Grundversorgung entsprechen.

Eine Frage habe ich noch. Wenn du völlig freiberuflich und nach eigenen Aussagen eigenverantwortlich arbeitest- wie sieht in dem Fall eigentlich der Preis für deine Haftpflicht aus?

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth.

Um dich als FB anerkennen zu können, musst du mehrere Merkmale einer FB- Tätigkeit nachweisen, nicht aber zwingend alle. Um meine Rente kümmere ich mich privat (Eigenheim, Riester) + Anteil als Angestellter da ich FB nebenberuflich ausübe.
Für mich und 8 Mitarbeiter ( zurzeit habe ich zwar 5, wollte aber nicht immer wieder mein Vertrag aufstochen sobald ein neuer MA kommt) bezahle ich jährlich fur Berufshaftpflicht + Rechtschutz etwa 650€.
 
Hallo Susjed, Danke wieder einmal für deine Antworten und das du dir Zeit genommen hast. Nein, sowas wie du habe ich nicht vor. Ich dachte eher daran, mich "lediglich" von legalen Agenturen zu 100% (also hauptberuflich) vermitteln zu lassen, um für verschiedene Auftraggeber zu arbeiten. Also ohne Flyer Visitenkarten, eigenes Logo etc. ...Verstehst du, wie ichs mein? Vermittlung soll nur über ausserklinische Intensivpflege/Heimbeatmung (Einzelbetreuung oder WG) erfolgen....das kann man bei den Agenturen so angeben....meinst du, da gäbe es mit dem DRV Probleme, das die mich als FB nicht anerkennen würden??? Wann würde eine Befreiung von der RV in Kraft treten?

Je mehr du als Unternehmer tätig bist, desto besser. ich habe zwar eine Agentur am Anfang eingeschaltet, bis jetzt habe ich jedoch kein Auftrag angenommen, da ich selber genug Arbeit in Raum München finde. Kooperiere sogar mit 2 anderen FB. Im Formular 0V20 gibt es einen Punkt in Sinne: "beschreiben sie ihre Unternehmerische Tätigkeiten". Da musst du dann vorsichtig sein, wenn du dich ausschließlich Vermitteln lässt....

Bei mir hat es ca 30 Tage gedauert bis ich eine Antwort von der DRV bekam, habe einen Punkt versehentlich ausgelassen, musste noch nachreichen und nach noch ca. 40 Tage bekam ich die Befreiung bzw. Anerkennung als FB
 
Im Formular 0V20 gibt es einen Punkt in Sinne: "beschreiben sie ihre Unternehmerische Tätigkeiten". Da musst du dann vorsichtig sein, wenn du dich ausschließlich Vernutteln lässt....

Meinst du vermitteln? Na das würde ja zu 100% passieren. Ach dann gäbe es also ein Problem mit dem DRV und die erkennen mich als FB nicht an? Ich habe doch aber immer wieder unterschiedliche Auftraggeber.und werde ja nie von ein und demselben gebucht.
 

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