Maniac
Poweruser
- Registriert
- 09.12.2002
- Beiträge
- 10.544
- Akt. Einsatzbereich
- Grund- und Regel Akutkrankenhaus
Hallo,
ich stelle die Frage einmal konkreter:
"könnte nicht, rein theoretisch, zum beispiel eine Stationssekretärin, die ganz spezziell ausgebildet ( ruhig über Monate) für das reine Blutabnehmen bei der Patientenaufnahme, die spezielle Tätigkeit auführen?"
Meine Frage ist ob irgendeine gesetzliche Bestimmung dagegen spricht?
Bitte sag nicht das das bei dir gemacht wurde und du das nicht Ok findest oder nen blauen Fleck hast und deswegen dem KH Ärger machen willst ... ?
Blut abnehmen ist ne ganz billige handwerkliche Tätigkeit die halt etwas Übung und Grundwissen erfordert.