Dann drück ich mich auch nochmal konkreter aus. Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet zu beraten, in Rheinland Pfalz z. B. Finanzieren sie die Pflegestützpunkte, stellen dafür teilweise die Mitarbeiter. Und diese Beratung muss in jedem Fall von weitergebildeten Pflegeberatern nach §7a SGB XI erfolgen, damit sichergestellt ist dass die Versicherten kompetente Beratungen erhalten. Ich kenne nur Pflegeberater, die die Weiterbildung im Vorfeld absolvieren mussten. Und da es meines Wissens ausreichend Pflegeberater auf dem Markt gibt die eine Stelle suchen, ist doch eher eine theoretische Chance ohne diese Weiterbildung genommen zu werden. Versuchen kann man es natürlich!