Pevaueff
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Vorgestern bekamen wir einen dementen/deliranten/lebensmüden Senior auf Station, ohne Covid-Abstrich aus der ZNA, da der Patient so wehrig war. Laut Patientenverfügung lehnte er, als Heimbewohner mit Anbindung ans Palliativnetz, jeden weiteren KH-Aufenthalt und jeden Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit ab. Die Verfügung lag Heim, RD und ZNA vor, trotzdem bestand der betreuungsbevollmächtigte Sohn auf einer stationären Behandlung. Im Endeffekt mussten wir den Senior zu dritt überwältigen und zwangs-abstreichen.
Wie hättet ihr eine solche Situation gehandhabt? Ich war drauf und dran die 110 zu informieren, dass man hier als PP zu Verletzungen von Leib und Psyche gezwungen wird. Alles nur wegen einem doofen Abstrich und einem noch dooferen Sohn.
Ich wollte eben reflexhaft und sinngemäß schreiben: Warum habt ihr den „dementen“ Senior nicht umgehend zusammen mit seiner gültigen Patientenverfügung und seinem „doofen“ Sohn zurück ins Heim geschickt? Und dann nochmal kurz nachgedacht.
Patientenverfügungen müssen nach BGH Urteilen - von ich glaube 2016 und 2018 (?) - eindeutig formuliert sein und konkrete Massnahmen benennen. Das allgemeine Ablehnen von „Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit“ wäre hier zu pauschal. Der demente Patient wird wohl auch kaum, als er noch klaren Verstandes war, an eine Pandemie gedacht und in seine Patientenverfügung explizit die Ablehnung von Covid-Abstrichen aufgenommen haben. Dumm gelaufen.
Die Ablehnung von jeglichen weiteren KH-Aufenthalten, hätte aber m.E. eigentlich vom Heim, dem RD und dem bevollmächtigten Sohn beachtet werden müssen. Zumal ja ein Palliativdienst im Boot war, die haben Bereitschaftsrufnummern und kommen auch raus, wenn was akut im argen ist. Zu der Situation die Jilian beschreibt hätte es gar nicht kommen sollen und müssen.
Jetzt nochmal nachgedacht: Ich hätte den guten Mann bei eindeutiger Patientenverfügung zurück ins Heim geschickt. Ggf. unter Hinzuziehung des diensthabenden Arztes, PDL, oder wer auch immer in Nebenzeiten in Krankenhäusern solche Entscheidungen treffen kann. Der Zwangsabstrich (für was?) war doch für alle Beteiligten unzumutbar und der stationäre Aufenthalt sowieso nicht gewünscht. Medizinische Massnahmen bedürfen grundsätzlich der Einwilligung der Betroffenen. Die wenigen Ausnahmen dazu lagen hier m.E. nicht vor. Auch der bevollmächtigte Sohn kann nicht einfach entgegen dem Willen der Patientenverfügung einen Krankenhaus-Aufenthalt erzwingen.
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