Corona und alle spielen verrückt

Ein Arbeitgeber der keine Schutzausrüstung ur Verfügung stellt, könnte doch immerhin seine
Mitarbeiter testen, ob sie Covid Antikörper haben, um diese dann bei den Infizierten, einzusetzen.


Das ist keine Option mehr, seit es Re-infektionen gegeben hat.
 
Meine Schwester hat ihre vom Bau des eigenen Hauses. Als Staubschutzmaske im Baumarkt gekauft und seit zwei Jahren benutzt. Natürlich nicht permanent, sondern nur an den Tagen, an denen sie Baumaßnahmen durchführte, bei denen es ordentlich staubte. Aber ich glaube trotzdem nicht, dass Du die jetzt noch haben möchtest.
Ich will die auch nicht.. aber die Pat finden´s anscheinend gut.....
 
Aber die selbstgenähten Mundschutzdinger????? :kloppen:
Erstens sind die unseren nicht selbst genäht, zweitens sind sie nicht für die Arbeit mit infektiösen Patienten vorgesehen. Die tragen wir bei den normalen Patienten, die keinerlei Symptome aufweisen und die auch nicht wegen COVID da sind, sondern (in meiner Abteilung) weil sie gerade viszeralchirurgisch behandelt werden. Habe ich weiter vorn schon einmal erläutert.
 
Erstens sind die unseren nicht selbst genäht, zweitens sind sie nicht für die Arbeit mit infektiösen Patienten vorgesehen. Die tragen wir bei den normalen Patienten, die keinerlei Symptome aufweisen und die auch nicht wegen COVID da sind, sondern (in meiner Abteilung) weil sie gerade viszeralchirurgisch behandelt werden. Habe ich weiter vorn schon einmal erläutert.

Bei wem kann man sich denn noch sicher sein, dass er nicht-infektiös ist?
Wir tragen mittlerweile bei jedem Pat wenigstens einen cMNS... bei Pat mit Fieber und / oder Corona-Symptomen auch eine FFP-Maske.
Selbstgenähte sind bei direktem Pat-Kontakt verboten...
 
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Auf den Zug sollte man erstmal nicht aufspringen und lieber noch belastbare Zahlen sowie transparente Stichproben abwarten. Das dauert noch.
Das ist richtig. Aber wenn das sich bestätigt?

"Wir haben keine ausreichende Schutzausstattung (d.h. Mundschutz, Schutzkittel, Desinfektionsmittel). Muss ich trotzdem ohne Schutzausstattung arbeiten?
Grundsätzlich nein. Gleichzeitig geraten in der gegenwärtigen Ausnahmesituation sowohl die*der einzelne Beschäftigte als auch der Arbeitgeber in die Lage, zwischen zwei Übeln/Risiken abwägen zu müssen: Eigenschutz auf der einen Seite, Versorgung von Patient*innen/Bewohner*innen/Klient*innen auf der anderen Seite. Die eigene Gesundheit ist das Wertvollste, was wir haben. Einem Menschen in großer Not zu helfen, gebietet die Menschlichkeit.
Die Entscheidung können wir euch nicht abnehmen. Wir nennen euch die juristischen Grundlagen, damit ihr auf sicherem rechtlichen Boden abwägen könnt.
In vielen Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten, Behindertenhilfe und im Rettungsdienst fehlen derzeit Teile der Schutzausrüstung, um den ausreichenden Schutz der Beschäftigten gewährleisten zu können. Auch kommt es vor, dass mit Schutzausrüstung unangemessen umgegangen werden soll (z.B. länger als empfohlen zu tragen).
Darüber hinaus wurden bereits behördliche Sondergenehmigungen erteilt, die Ausnahmen von den Schutzmaßnahmen der Biostoffverordnung vorsehen.
Nichts desto trotz gelten die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten weiter und der Arbeitgeber hat alles zu tun, um eine Gefährdung der Beschäftigten durch eine mögliche Ansteckung mit dem Corona Virus zu verhindern.
Erfüllt der Arbeitgeber, diese ihm u.a. aus § 618 BGB obliegenden Fürsorge- und Schutzpflichten nicht, kann der*dem betroffenen Beschäftigten nach überwiegender Meinung ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen (BAG vom 18. Oktober 2017 – 10 AZR 330/16). Dieses bezieht sich immer nur auf die konkreten Tätigkeiten, bei denen die notwendigen Schutzmaßnahmen fehlen. Für andere Tätigkeiten besteht kein Leistungsverweigerungsrecht.

Die aktuelle Unterversorgung mit Schutzmitteln wirft ethische und moralische Fragen auf, die aus der Ferne nicht beantwortet werden können.
Im Fall mangelnder oder fehlender Schutzausrüstung


  • ist es essentiell, damit gemeinsam umzugehen. Sucht in den Teams gemeinsame Lösungen, die für alle tragbar sind. So könnt ihr ein gemeinsames Verhalten überlegen und abstimmen, wenn der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt/nachkommen kann.
  • stellt Gefährdungsanzeigen, um euch vom Haftungsrisiko zu entlasten. Zeigt dem Arbeitgeber an, dass die Arbeit nicht nach den Vorschriften und den beruflich erforderlichen Standards geleistet werden konnte. Auch zur Dokumentation einer möglichen Berufserkrankung ist die Gefährdungsanzeige sehr wichtig. Gefährdungsanzeigen sollen auch können und sollen auch mehrfach gestellt werden. Mehr bei der Frage "Ich habe mich auf der Arbeit angesteckt. Ist das ein Arbeitsunfall und kommt die gesetzliche Unfallversicherung dafür auf?“
  • Möglich ist auch eine Beschwerde beim Betriebsrat/Personalrat/Mitarbeitervertretung nach Betriebsverfassungsgesetz/Personalvertretungsgesetz/Mitarbeitervertretungsrecht. Die betriebliche Interessenvertretung muss darauf hinarbeiten, der Beschwerde abzuhelfen.. Dies dient dem Selbstschutz der Beschäftigten ebenso dem Schutz anderer Patient*innen, Kolleg*innen und des Umfelds der Beschäftigten vor Übertragung, sowie der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Einrichtung.
  • Wer keinen anderen Weg sieht, als ihr*sein Leistungsverweigerungsrecht auszuüben, sollte sich vorher bei ihrer*seiner Gewerkschaftssekretär*in Rat einholen, um das arbeitsrechtliche Risiko einschätzen zu können."
 
Gefahrgeneigte Arbeit hin oder her; in ein Isolierzimmer, sprich, ein Zimmer mit nachweislich infektiösen Patienten/Bewohnern muß niemand ohne entsprechende Schutzausrüstung gehen!
Diese Arbeit darf man verweigern.
Der Arbeitgeber hat auch eine Fürsorgepflicht!
...insbesondere wenn ich selbst zur Risikogruppe gehöre. Dann werde ich kein Zimmer mit nachweislich infektiösen Patienten ohne entsprechende Schutzausrüstung betreten. Wenn ich nächste Woche beatmet werden muss, hilft das den Patienten auch nicht weiter.
Bei den anderen Patienten würde ich mich im Notfall (der ja wahrscheinlich in absehbarer Zeit eintreten wird) auf Baumwoll-MNS und Baumwollkittel als reine Barrieremaßnahme einlassen. Die Baumwollkittel kenne ich tatsächlich noch vom allerersten Anfang der Ausbildung (MNS allerdings nicht), wo wir sie in den Isozimmern getragen haben. Die wurden nach dem Tragen in der Schleuse aufgehängt mit der (potenziell) kontaminierten Seite zur Wand und eine Schicht lang getragen und dann in die KH-Wäscherei gegeben (Infektionswäsche). Wurden aber noch während der ersten Monate meiner Ausbildung abgeschafft und durch Einmalkittel ersetzt. Aber in der kurzen Zeit, die ich mit den Baumwollkitteln gearbeitet hab, war ich in vielen Isozimmern (meistens hatten die Examinierten keine Lust, da reinzugehen, so dass man natürlich als Schülerin immer dahingeschickt wurde) und hab mir nie was eingefangen, so dass das bei geringerem Risiko für mich okay wäre.
Aber nicht bei nachgewiesener Infektion!
 
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Bei wem kann man sich denn noch sicher sein, dass er nicht-infektiös ist?
Wir tragen mittlerweile bei jedem Pat wenigstens einen cMNS... bei Pat mit Fieber und / oder Corona-Symptomen auch eine FFP-Maske.
Selbstgenähte sind bei direktem Pat-Kontakt verboten...
Der chirurgische Mund-Nasen-Schutz schützt nicht Dich vor den Keimen des Patienten, sondern den Patienten vor Deinen eigenen Keimen. Der Stoff-Mund-Nasen-Schutz hat denselben Zweck. Wir haben schlicht nicht mehr ausreichende Mengen an Chirurgenmasken und weichen daher auf die Stoffdinger aus.
 
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Der chirurgische Mund-Nasen-Schutz schützt nicht Dich vor den Keimen des Patienten, sondern den Patienten vor Deinen eigenen Keimen.
Laut RKI beides, auch wenn der Schutz des Patienten überwiegt. Dennoch wird auch das Risiko, selbst infiziert zu werden, relativ geringer. Aber bei Patienten mit nachgewiesener Covid 19- oder Influenza-Infektion ist sowieso eine FFP2-Maske erforderlich, und ohne diese werde ich als immunsupprimierter lungenkranker Risiko-"Patient" in kein Iso-Zimmer mit nachweislich oder höchstwahrscheinlich infektiösen Patienten gehen und diese versorgen.
Wir haben schlicht nicht mehr ausreichende Mengen an Chirurgenmasken und weichen daher auf die Stoffdinger aus.
Ist für mich auch völlig in Ordnung (s.o.), wenn es sich nicht um ein Iso-Zimmer handelt.

100%ige Sicherheit hat man nie, und das war auch vor der "Corona-Krise" so. In unserer Berufsgruppe wissen das -denke ich- alle. Aber es macht Sinn, das Risiko so gering wie möglich zu halten, und auch das immer, unabhängig von der momentanen Situation. Und dafür muss man eben abwägen, welches Risiko man noch eingehen kann und welches nicht. Baumwollkittel und Baumwoll-MNS bei nicht-symptomatischen Patienten sind vermutlich ein vertretbares Risiko. Arbeiten ohne Schutzausrüstung bei nachweislich mit Covid 19 oder Influenza infizierten Patienten dagegen ist ein nicht mehr vertretbares Risiko.
 
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Mir scheint hier hat sich eine Mehrheit auf die Arbeitgeber eingeschossen und will sich nicht von guten Argumenten davon abbringen lassen.
Ich muß hierzu noch mal was klarstellen, weil ich hier, glaub ich, in eine völlig falsche Ecke gedrängt werde.
Ich will hier keineswegs alle Arbeitgeber unterschiedslos an den Pranger stellen o. ä., es ging mir nur einfach um die Klarstellung, daß man auch in Coronazeiten als Arbeitnehmer noch gewisse Rechte auf Schutz von Leib und Leben genießt. Diese möchte ich nicht mit dem Hinweis "Augen auf bei der Berufswahl" abgetan haben.
Daß es auch anders geht und viele Arbeitgeber vorbildlich handeln, zeigen doch die hier angeführten Positivbeispiele von z. B. @Resigniert
 
Der chirurgische Mund-Nasen-Schutz schützt nicht Dich vor den Keimen des Patienten, sondern den Patienten vor Deinen eigenen Keimen. Der Stoff-Mund-Nasen-Schutz hat denselben Zweck. Wir haben schlicht nicht mehr ausreichende Mengen an Chirurgenmasken und weichen daher auf die Stoffdinger aus.

Danke, weiss ich.
 
1888 hat Max von Pettenhofen Gummihandschuhe und Mundschutz in der deutschen Medizin und Pflege eingeführt.
Ich weiß nicht, seit wann wir Einmalmaterial haben, aber bis dahin wurden ausschließlich Baumwollmasken und -Kittel benutzt.
 
1888 hat Max von Pettenhofen Gummihandschuhe und Mundschutz in der deutschen Medizin und Pflege eingeführt.
Ich weiß nicht, seit wann wir Einmalmaterial haben, aber bis dahin wurden ausschließlich Baumwollmasken und -Kittel benutzt.

Ja und jetzt? Was möchtest Du uns damit sagen?
Früher gab es auch keine Röntgenschürzen und man hat munter durch die Welt gestrahlt. Es gab keine Handschuhe und Chirurgen haben im Anzug und mit Zylinder auf dem Kopf und Zigarreim Mund operiert.
 

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