Corona und alle spielen verrückt

Das war nicht die Frage. Es geht darum, dass Menschen aus Angst vor Corona die Arbeit verweigern möchten - und das dürfen sie nicht, weder wir noch sonst jemand.
Das war auch nicht ganz klar ausgedrückt in dem von Maren zitierten Text ("Dürfen Mitarbeitende es ablehnen, ohne Schutzkleidung zu arbeiten, wenn diese in der Einrichtung Mangelware ist?

Solange Schutzkleidung vorhanden ist, ist diese zu verwenden. Sollte keine Möglichkeit des Schutzes mehr bestehen,

so müssen alle notwendigen und erforderlichen Arbeiten auch ohne die persönliche Schutzausrüstung erledigt werden.")

Nein, "einfach so" darf keiner die Arbeit "verweigern". Also bloß weil es z. B. in der Einrichtung auch Coronafälle gegeben hat und der MA ganz allgemein "Angst" hat.
Nur darf auch niemand ohne Schutzausrüstung in ein Zimmer geschickt werden, in dem NACHWEISLICH ein infizierter Pat. liegt! Und auch wenn der begründete Verdacht besteht, gilt das bereits. Sonst verstößt der AG gegen seine Fürsorgepflichten:

"Welche Fürsorgepflichten des AG bestehen während der Corona-Krise?
Die besonderen Fürsorgepflichten des Arbeitgebers beim Arbeits- und Gesundheitsschutz bestehen weiterhin und sind nicht aufgehoben. Der Arbeitgeber muss u.a. dafür sorgen, dass Erkrankungsrisiken und Gesundheitsgefahren im Betrieb so gering wie möglich sind und die Beschäftigten vor Ansteckungsgefahren geschützt werden (Bundesgerichtshof vom 30. November 1978 – III ZR 43/77). Das Arbeitsschutzgesetz und spezielle Verordnungen nennen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten, die aufgrund von Gefährdungen durch ihre jeweilige Tätigkeit entstehen. Je nach Art des Betriebs (viel Kontakt mit Patientinnen, Bewohnern oder Kundinnen …) hat der Arbeitgeber die Pflicht, u.a. Desinfektionsmittel, Handschuhe, Schutzmasken zur Verfügung zu stellen (oder auch Plexiglasscheiben an der Kasse zu installieren). Zudem hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen und Schutzvorkehrungen ausreichend und angemessen zu unterweisen. Das bedeutet, dass den Beschäftigten in ihrer Arbeitszeit erklärt werden muss, wie sie Ansteckungsrisiken minimieren und ihre Gesundheit schützen können."

Siehe

"Verletzt ein Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht, können die Folgen je nach Art unterschiedlich sein. Entsteht hierdurch erhebliche Gefahr für Leib und Leben, darf der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern. Wird dagegen z. B. Eigentum des Arbeitnehmers beschädigt oder zerstört, kann er Schadenersatz verlangen. Weist er den Arbeitgeber auf eine bestehende Gefahrenquelle hin und dieser reagiert nicht, darf der Arbeitnehmer unter Umständen fristlos kündigen."
Siehe

Falls der AG das nicht einsieht, wäre in der Tat eine Meldung an die Berufsgenossenschaft oder auch das Gewerbeaufsichtsamt angezeigt.
 
Was soll der Arbeitgeber denn machen, wenn an neuen Masken, Desinfektionsmitteln usw. nichts nach kommt? Bei meinem habe ich wirklich den Eindruck, dass er alles versucht, was unter den gegebenen Umständen möglich ist. Aber dazu gehören eben auch aus der Not geborene Maßnahmen wie Stoff-Mundschutze, die wir selbst auskochen müssen, wie das Wieder-Auffüllen von Desinfektionsmittelflaschen oder auch das Wiederaufbereiten von Einmalmaterial. Es gibt keine andere Möglichkeit - und die Arbeitgeber können nichts dafür! Kein Mensch könnte Vorräte für eine mehrere Monate dauernde Epidemie vorhalten, schon gar nicht, wenn die benötigten Materialien zum Teil en masse entwendet wurden, und zwar mit Sicherheit auch von Arbeitnehmern.

Ich weiß nicht, was für Wunder Ihr hier von Euren Leitungen erwartet. Habt Ihr denn andere Lösungen auf Lager? Außer: Corona-Patienten einsperren und qualvoll verrecken lassen?
 
Aber dazu gehören eben auch aus der Not geborene Maßnahmen wie Stoff-Mundschutze, die wir selbst auskochen müssen, wie das Wieder-Auffüllen von Desinfektionsmittelflaschen oder auch das Wiederaufbereiten von Einmalmaterial.
Dagegen sage ich ja auch erst mal nix - wird ja inzwischen auch vom rki so befürwortet, daß man Sachen, die eigentlich Einmalmaterial sind, mehrfach verwenden muß.
Nur hab ich hier den Eindruck (bzw. war auch die Aussage dieser Anwältin aus dem "Altenpflege"-Link von Maren so), daß halt GAR NICHTS da ist und die MA halt dann so reingehen "müssen".
Dem ist aber definitiv nicht so!
die Arbeitgeber können nichts dafür!
Die Arbeitnehmer erst recht nicht!
Was soll das?
Habt Ihr denn andere Lösungen auf Lager? Außer: Corona-Patienten einsperren und qualvoll verrecken lassen?
Ganz brutal gesprochen? Nein!
Und Du bist auch keineswegs gezwungen, Dein eigenes Leib und Leben zu riskieren für jemand anderen!
Beispiel aus dem Straßenverkehr:
Du mußt Dich bei einem Unfall nicht in Gefahr begeben, um jemanden zu retten, der z. B. im brennenden Auto eingesperrt ist - dann verreckt er halt in letzter Konsequenz qualvoll!
Das ist ganz einfach so, und Du bist nur im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, zu helfen!

Wer hier meint, den Helden spielen zu müssen, der soll es halt tun, aber nicht behaupten, daß es hierzu eine rechtliche Verpflichtung gäbe - die gibt es nämlich nicht.
 
Die Arbeitnehmer erst recht nicht!
Was soll das?
Wieso "erst recht nicht"? Inwiefern trifft den Arbeitgeber der größere Anteil der nicht vorhandenen Schuld an der Situation? Warum hackt Ihr dermaßen auf seiner Fürsorgepflicht herum, wenn es doch klar erkennbar ist, dass er der im Moment nur eingeschränkt nachkommen kann? Ihr wirkt wie kleine Kinder, die mit dem Fuß aufstampfen und ihren Willen durchsetzen wollen. Wie soll der Arbeitgeber die Schutzausrüstung beschaffen, wenn es schlicht keine auf dem Markt gibt?
 
Wie soll der Arbeitgeber die Schutzausrüstung beschaffen, wenn es schlicht keine auf dem Markt gibt?

Ist nur komisch, dass es in vielen Läden jetzt cMNS gibt, die an Kunden verteilt werden. Wo bekommen die Geschäfte die denn her?
Es gibt auch viele Pat, die mit FFP-Masken kommen. Wo haben die die denn her?
Und jetzt wird noch über einen verpflichtenden MNS in öPNV und Geschäften diskutiert.... wie wird denn dieser Bedarf gedeckt? Nur mit selbstgenähten??
Oder sind die Geschäfte bereit, auch überteuerte MNS zu kaufen, und dem Einkauf eines KHs ist es das nicht wert?? (provokant, ich weiß)

Dabei fällt mir ein...früher haben wir auch mal Patientenflügelhemden benutzt, wenn es um den Infektionsschutz ging und diese wurden dann als "Infektionswäsche" in roten Wäschesäcken aufbereitet. Wäre das nicht auch eine Möglichkeit, falls Einmalkittel knapp sind / werden?
 
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Warum soll ich als AN meinen Mundschutz zur not selber nähen? Warum soll ich meinen Baumwollmundschutz mit nach Hause nehmen um ihn zu waschen und zu bügeln? (siehe #662 3. Zeile) Zu Hause heißt Freizeit und Erholung und nicht mal eben infizierte Komikschutzausrüstung auch noch selbst zu basteln und aufzubereiten
 
Warum soll ich meinen Baumwollmundschutz mit nach Hause nehmen um ihn zu waschen und zu bügeln? (siehe #662 3. Zeile)
Weil es in dieser Situation keine bessere Möglichkeit gibt, um andere vor Deinen Keimen und Dich vor dem Einatmen Deines eigenen Rotzes zu schützen.

Wenn Du eine bessere Möglichkeit findest, sag Bescheid. Sie dürfte zurzeit Gold wert sein.
 
Dabei fällt mir ein...früher haben wir auch mal Patientenflügelhemden benutzt, wenn es um den Infektionsschutz ging und diese wurden dann als "Infektionswäsche" in roten Wäschesäcken aufbereitet. Wäre das nicht auch eine Möglichkeit, falls Einmalkittel knapp sind / werden?
Wir haben Stoffkittel zum Überziehen, aber die sind doch nicht virendicht.
 
Es gibt auch viele Pat, die mit FFP-Masken kommen. Wo haben die die denn her?
Meine Schwester hat ihre vom Bau des eigenen Hauses. Als Staubschutzmaske im Baumarkt gekauft und seit zwei Jahren benutzt. Natürlich nicht permanent, sondern nur an den Tagen, an denen sie Baumaßnahmen durchführte, bei denen es ordentlich staubte. Aber ich glaube trotzdem nicht, dass Du die jetzt noch haben möchtest.
 
Weil es in dieser Situation keine bessere Möglichkeit gibt, um andere vor Deinen Keimen und Dich vor dem Einatmen Deines eigenen Rotzes zu schützen.

Wenn Du eine bessere Möglichkeit findest, sag Bescheid. Sie dürfte zurzeit Gold wert sein.

Klar: die darf mein AG einsammeln und dann waschen und bügeln - ich nehme keine potenziell infizierten Wäschestücke mit nach Hause und koche sie im Kochpott aus
Mein AG hat im Hauswirtschaftsbereich noch eine Waschmaschine in der des öfteren Patientenwäsche gewaschen wurde. Die darf dann ruhig für die vom AG angeschafften genähten Baumwollmasken benutzt werden. :cheerlead:
 
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Mir scheint hier hat sich eine Mehrheit auf die Arbeitgeber eingeschossen und will sich nicht von guten Argumenten davon abbringen lassen. Dessen ungeachtet erlebe ich an meinem Arbeitsplatz, dass mir von unserem Einkäufern fast täglich Angebote von PSA-Komponenten (teils internationalen) Anbietern vorgelegt werden. Mittels Konformitäts-Zertifikate, wird den Produkten Gleichwertigkeit mit europäischen Normen bescheinigt. Für die Produkte werden Preisen gefordert, die zu normalen Zeiten als Wucher bezeichnet werden würden. Dennoch ist man gezwungen alles zu kaufen, was den Anschein erweckt seriös und tauglich zu sein. Leider wird dann häufig nicht geliefert, die Ware verschwindet, wird an der Grenze vom Zoll konfiziert und der Arbeitgeber bleibt auf der Vorkassenleistung sitzen (wohl bemerkt: das ist alles schon vorgekommen! Nicht alles bei uns - aber dennoch.).
Damit will ich nur belegen, was für Anstrengungen unternommen werden um den Pflegekräften die PSA weiter anbieten zu können......
 
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Klar: die darf mein AG einsammeln und dann waschen und bügeln - ich nehme keine potenziell infizierten Wäschestücke mit nach Hause und koche sie im Kochpott aus
Mein AG hat im Hauswirtschaftsbereich noch eine Waschmaschine in der des öfteren Patientenwäsche gewaschen wurde. Die darf dann ruhig für die vom AG angeschafften genähten Baumwollmasken benutzt werden.
Mein AG hat keine solche Waschmaschine, und die Klinikwäscherei kann nicht so schnell arbeiten, um über 10.000 Mitarbeiter täglich mit einem frischen Mundschutz zu versorgen. Denn es müssen alle so ein Ding tragen, auch die Techniker, die Reinigungskräfte, die Leute in der Verwaltung usw.
 
Es gibt einen Unterschied zwischen der potentiellen Verkeimung eines Mundschutzes eines Verwaltungsangestellten im meist separaten Gebäude und dem des Mitarbeiters am Bett. Und ja, da muss man Geld in die Hand nehmen und die Kosten und den Aufwand nicht auf die Mitarbeiter abwälzen, der dann nach einem Nachtdienst z.B. seine Arbeitsmaterialien noch selber aufbereiten soll.
 
Ehrlich gesagt, kann ich hier beide Seiten verstehen. Ob ich rein rechtlich tatsächlich die Versorgung eines Corona-Positiven bei fehlender Schutzkleidung verweigern darf vermag ich nicht zu beurteilen.
Ich darf als verantwortliche Pflegekraft ja auch nicht einfach die Station verlassen, wenn meine Schicht beendet ist, der nachfolgende Dienst jedoch wegen Krankheit nicht kommt. Auch nicht wenn meine zulässige Arbeitszeit eigentlich beendet ist und ich todmüde bin! Und ob die Gefahr mich an einer, wahrscheinlich für mich nicht wirklich lebensgefährlichen Infektion, anzustecken ausreicht um das zu verweigern? Wie gesagt ich weiß es nicht und fände es auch tatsächlich nicht so toll.

Was die Schutzausrüstung angeht....,erlebe und höre ich tatsächlich widersprüchliches! Es gibt AG die ihr Personal ausrüsten können. Die meisten müssen zwar sparsam sein, haben aber ausreichend Schutzmaterial. Und andererseits sehe ich die normale Bevölkerung mit hochwertigen Masken rumlaufen und diese auch in Apotheken für den freien Verkauf rumliegen?

Und ich würde lieber mit einem Stoffschutzkittel arbeiten als ohne Schutzkittel! Was ich aber nicht glaube, dass AG fahrlässig die Gesundheit ihres Personals in dieser Situation gefährden.
Was klar ist, dass man die Kosten nicht auf die Mitarbeiter abwälzen darf. Dafür muss man einen Ausgleich schaffen....
 
Mir scheint hier hat sich eine Mehrheit auf die Arbeitgeber eingeschossen


Nein, zumindest ich nicht.
Mein AG ist auch ein Großkonzern mit vielen angeschlossenen Häusern - oftmals übernommene kleine Häuser.
Auch mein AG hat(te) Probleme mit Schutzausrüstung. Er hat aber auch ein sehr gutes Kommunikationssytem. Täglich wurden wir über alle Probleme, Resourcen und versuchte Lösungsmöglichkeiten informiert. :up:
Natürlich gab es dadurch nicht ein einziges Schutzmaterial mehr - aber niemand fühlte sich veräppelt und wir alle konnten die Maßnahmen verstehen (das heißt nicht, sie gut zu finden)
Auch bei uns wurde eingesammelt und aufbereitet, es wurde gegen Unterschrift herausgegeben - und wir haben mitgezogen, bzw ziehen mit.
Auch mein AG muss Geld verdienen und kann nur ausgeben was er hat - aber NIE hat er vorgeschlagen, daß ich meinen beruflichen Mundschutz in meiner Freizeit selbst nähen könnte/dürfte und sie dann nach dem Tragen auch noch bei mir zu Hause zu reinigen und zu desinfizieren/laiensterilisieren.
Ich darf ausdrücklich auch NIE meine Arbeitskleidung mit nach Hause nehmen - um sie dort zu waschen.
Jeden weiteren Tag den ich im Beruf erlebe und hier im Forum lese - einem Forum für Professionelle Pflege - bin ich erschütteter ob des Abgebens dieser professionellen Einstellung/ beharren auf einer gehorsamen, Obrigkeitsabnickenden Gehorsamkeit.
Ich war noch nie dankbarer als im Moment, dass ich vor 40,5 Jahren in diesem Krankenhaus eingestellt wurde.
Ich habe viel geschimpft über meinen AG in all den Jahren - denke inzwischen aber, einen der besten in Deutschland erwischt zu haben.
 
Ihr wirkt wie kleine Kinder, die mit dem Fuß aufstampfen und ihren Willen durchsetzen wollen. Wie soll der Arbeitgeber die Schutzausrüstung beschaffen, wenn es schlicht keine auf dem Markt gibt?
Und doch soll ich mich, meine KollegInnen und Angehörigen zuhause noch mehr gefährden als sie es so schon sind? Scheinbar gibt es dann keine gute Lösung für alle. Kommt es hart auf hart, habe ich meine Lösung im Hinterkopf, und ja, dann werde ich das Schicksal meiner PatientInnen vermutlich noch lange aufarbeiten müssen, aber ich würde niemals ohne PSA in ein Verdachts- oder bestätigtes Zimmer gehen, um mich einer (vielleicht auch nur statistisch geringen) tödlichen Gefahr auszusetzen und diese nach Hause zu bringen. Kein AG braucht mir hier mit "Aber die PatientInnen!" oder "Ihr wirkt wie kleine Kinder!" (ein Vorwurf, der selbst kindisch ist) kommen.
 
Ich bin ein wenig entsetzt über die Meinung einzelner, man könne, solle und müsse ohne PSA infektiöse Patienten versorgen, wenn mal eben keine PSA zur Verfügung steht.
Wie fahrlässig ist das bitte? Damit riskiert man bewusst eine eigene Erkrankung (Abmahnung?), und aufgrund fehlender PSA direkt die der restlichen Patienten und aller Kollegen. Und an diesem Punkt sind wir dann konkret beim Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung und, sollte man dabei noch eine Mir-egal-Haltung zur Schau tragen, beim versuchten Totschlag.

Nur mal zum Nachdenken. Ich jedenfalls werde mich nie dazu hinreißen lassen, ohne PSA in ein Infektionszimmer zu gehen.
 
Wieso "erst recht nicht"? Inwiefern trifft den Arbeitgeber der größere Anteil der nicht vorhandenen Schuld an der Situation?
Mir wäre nicht bekannt, daß die Arbeitnehmer jetzt auch noch die Schutzausrüstung besorgen müssen?
Warum hackt Ihr dermaßen auf seiner Fürsorgepflicht herum
Weil es in diesem Land auch noch ein paar Gesetze gibt?
Aber vermutlich sollte es wohl so sein, daß „Inter arma enim silent leges“.
Ihr wirkt wie kleine Kinder, die mit dem Fuß aufstampfen und ihren Willen durchsetzen wollen.
Aha. Kleine Kinder, soso.
Das Thema ist viel zu ernst, es geht hier buchstäblich um Leben und Tod.
Um unser Leben.
 
Ich muss Martin recht geben, nur weil es Corona gibt, sind die Gesetze nicht ausgehebelt. Sie gelten immer noch.
Aber das Zitat von Cicero-unter den Waffen schweigen die Gesetze- finde ich doch etwas heftig.
Wer in ein Infektionszimmer ohne Schutzausrüstung geht,
der gefährdet nicht nur sich, sondern auch alle anderen Patienten,Kollegen, Familienmitglieder.
Es geht also nicht nur um mein Leben, das ich freiwillig riskieren kann, es geht auch noch um andere Leben.
Wer sich außerhalb von Corona von seinem Arbeitgeber über den Tisch ziehen läßt, seine Rechte nicht kennt und einfordert,
der wird auch jetzt seinen Hintern nicht hochbekommen, und weiter alles glauben, was einem der Arbeitgeber
als "legal", verkauft.
Ein Arbeitgeber der keine Schutzausrüstung ur Verfügung stellt, könnte doch immerhin seine
Mitarbeiter testen, ob sie Covid Antikörper haben, um diese dann bei den Infizierten, einzusetzen.
 

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