Hm das verwundert mich. Mein Bruder ist Lehrer an einer allgemeinbildenden Schule. Abgesehen von der Notbetreuung für Kinder von Eltern in "systemrelevanten Berufen" haben die nichts zu tun. Ist mehr oder weniger eine Beschäftigungstherapie. Dass die 8 Stunden am Tag hart ackern, obwohl kein Unterricht stattfindet, keine Klausuren geschrieben werden und auch sonst keine schulischen Veranstaltungen stattfinden, habe ich bisher nicht gehört.
Nun, wir müssen einen neuen Beruf (den des Generalisten) erfinden, was dafür zutun ist habe ich ja bereit aufgeführt. Nebenbei läuft der Unterricht weiter, wenn auch in anderer Form. Wir alle müssen uns gerade sehr schnell in neue Formen der Vermittlung einarbeiten und lernen gerade, wie man auf Lernplattformen Testate erstellt, Chats und Foren bedient bzw wie man Videokonferenzen abhält.
Nochmal: wir stehen unter dem immensen Druck, dass ALLES innert der 3 Jahren vermittelt sein muss! Corona hebelt das KrPflG nicht aus! Bedeutet, dass Inhalte der WB 1-4 im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang laufen müssen. Daran haben auch die Träger der Schulen Intersse, da die Auszubildenden einen rechtlich einklagbaren Anspruch auf das erreichen des Ausbildungszieles haben!
Ist ja auch in Ordnung, solange es auf den Stationen ruhig ist und viele Kollegen Überstunden abbummeln, können die Lehrer es sich in den Krankenpflegeschulen ja auch gemütlich machen und Kaffeekränzchen abhalten.
Ironie an: dann können wir mit unseren Kaffetassen ja zu den Pflegekräften auf Station gehen und dort gemeinsam "chillen". Wir bringen auch den Kuchen mit
Ich verstehe nur nicht ganz, warum unsere Geschäftsführung 70jährige Ex-Pflegekräfte (Hochrisikogruppe) für den Notfall aus der Rente holen will, statt z.B. die Lehrer aus der Krankenpflegeschule schonmal auf den Praxiseinsatz auf der Iso-Station vorzubereiten, für den Notfall.
Weil es zunächst arbeitsrechtlich gar nicht möglich ist, eine andere als die vetraglich vereinbarte Tätigkeit zuzuweisen. Das Direktionsrecht hat Grenzen im Arbeitsvertrag und es dürfen nur gleichwertige Tätigkeiten zugiewesen werden. Wer explizit als Lehrkraft angestellt ist hat einen Bildungsauftrag- keinen Versorgungsauftrag. Ansonsten könnte man ja theoretisch bei jedem Engpass (Noro , Influenza) auf Personal in der Schule zurück greifen
Die EINZIGE wirkliche Ausnahme könnte theoretisch der Katastrophen- oder Kriegsfall sein. Und auch hier muss die Auswahl Verhältnismässig sein ...nicht jeder in den Schulen ist sicherlich gesundheitlich dazu in der Lage. Da fallen also wohl auch schon etliche raus
Und diejenigen, die "an der Front" aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können, halten halt die Stellung in den Patientenfernen Bereichen.
SOLLTE es dann wirklich mal zum aller Äusserstesen kommen, werden die Lehrkräfte sicherlich auch nur als Unterstützungspersonal im peripheren Bereich eingesetzt. Die Versorgung der CoviDs wird durch das hauseigene Personal sicher gestellt - durch Schulungen in der Beatmung, durch Umsetzungen etc.