...Und nun, da könnte ich echt explodieren, zu der schwangeren Kollegin. Wieso um himmels Willen soll der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen und aufgrund welcher gesetzlichen Regelung?...
Auch in meinem Betrieb war es viele Jahre lang usus, dass Schwangere mir Abgabe ihres Scheins raus waren.
Welche Begründung der Betriebsarzt angewendet hat, war in dieser Zeit für jede Schwangere irrelevant, es war halt so, Punkt aus Amen Öpfel.
Das hieß auch, dass man sich über das Muschu, weiteres exakt gar keine Gedanken machen musste.
Ab sofort, irgendwie soll es jetzt beim TE laufen. Dass das Zeit braucht, Umorganisation, weiteres müsste eigentlich -auch- jedem einleuchten. Wo es schon "immer" normal war, dass Schwangere weitergearbeitet haben, hat man sich drauf eingestellt und Wege geebnet, Strukturen geschaffen usw usw.
Die Umstellung birgt potentiell oder/ und tatsächlich Konfliktpotential, aus vielerlei, bereits genannten Gründen. Das erst mal "nur" anzuerkennen ist nicht schwer, oder? Wozu also explodieren, ist für mein Befinden - unnötig.
Natürlich gab auch Kolleginnen, die vor der Umstellung direkt aus dem Erziehungsurlaub ins Beschäftigungsverbot übergegangen sind. Weil das nicht unpraktisch war.