stormrider
Poweruser
- Registriert
- 10.02.2006
- Beiträge
- 1.273
- Beruf
- ex. Krankenschwester + MFA
- Akt. Einsatzbereich
- Psychiatrie-Praxis und. amb. Pflege
- Funktion
- Praxisleitung
Fakt ist aber, dass ein AG auf den angeschlagenen Gesundheitszustand keine Rücksicht nehmen kann. Wenn man zur Arbeit kommt ist man arbeitsfähig. Wenn das anders wäre, müßte jeder Dienstplanschreiber ständig rund fragen wer gesundheitlich fit ist, wen er also normal einplanen kann und wer Rücksicht braucht. So weit sind wir noch lange nicht in De.
Wenn die Te gesundheitlich angeschlagen ist, dass sie die Arbeit nicht schafft, muß sie sich krankschreiben lassen. Ansonsten ist das Alltag was gerade bei der Te läuft. Sie sollte sich Gedanken machen ob sie das wirklich will.
Wenn die Te gesundheitlich angeschlagen ist, dass sie die Arbeit nicht schafft, muß sie sich krankschreiben lassen. Ansonsten ist das Alltag was gerade bei der Te läuft. Sie sollte sich Gedanken machen ob sie das wirklich will.