Halbe Stelle, wieviele Wochenenden im Monat?

Verdi in seiner Schichtplan-Fibel sieht das folgendermaßen:


Belastungen auch nur anteilig

Der Einsatz von Teilzeitbeschäftigten zu ungünstigen Arbeitszeiten (Samstag, Sonntag, Feiertag, Nacht) z.B. Zeiten mit besonderer Arbeitsintensität, kann eine ungerechtfertigte Benachteiligung darstellen.
(BAG, Urteil vom 24.4.1997 - 2 AZR 352/96)

In der Begründung: „Das gesetzliche Benachteiligungsverbot erfaßt jedenfalls alle Arbeitsbedingungen […]. Das gilt auch für die Möglichkeit der Freizeitgestaltung an Wochenenden, weil die zusammenhängende Freizeit an den Wochentagen Samstag/Sonntag ganz allgemein als erstrebenswert und vorteilhaft angesehen wird. Sachliche Gründe, die Klägerin als Teilzeitkraft davon generell auszuschließen, sind nicht ersichtlich.”

„Teilzeitkräfte dürfen, wenn die Arbeitszeit dann verkürzt ist, zu einer gleichen Zahl von Wochenenddiensten wie Vollzeitkräfte herangezogen werden. Unzulässig ist es dagegen, sie immer zu ungünstigeren Arbeitszeiten heranzuziehen, z.B. zu Zeiten besonderer Arbeitsintensität."”
(Teilzeitarbeit — Ein Leitfaden für die Praxis, Zwanziger, Winkelmann, 2007, Rn. 18, unter Verweis auf die BAG-Entscheidung 24.4.1997 - 2 AZR 352/96)


Oft ist es üblich, dass eine Vollzeitkraft an jedem zweiten Wochenende und an jedem zweiten Feiertag eingeplant wird. Dann braucht eine Teilzeitbeschäftigte, die vertraglich 50% der vollen Arbeitszeit vereinbart, eben auch nur die Hälfte dieser Belastung übernehmen, - entweder nur jeweils die halben Tage, oder nur an jedem vierten Wochenende und an jedem vierten Feiertag.
Es bleibt eine Besonderheit: Teilzeitbeschäftigte haben einzelvertraglich ihre durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit vereinbart. Mehr brauchen sie nicht. Damit haben sie den Übergriffen eine Grenze gezogen.
Tarife und Gerichte sind sich da einig: Über diese vereinbarte Grenze braucht die Teilzeitkraft nur leisten, was sie ausdrücklich vereinbart oder wenn sie zustimmt.



Bedeutet im Klartext: Wenn du jeden Tag die Hälfte arbeitest, also die gleiche Anzahl von Arbeitstagen wie ein Vollzeitler, kannst/musst du auch die gleiche Anzahl von WEs ableisten.

Wenn deine halbe Stelle an ganzen Arbeitstagen fällig ist, arbeitest du praktisch die Hälfte der Arbeitstage eines Vollbeschäftigten. Also brauchst du als halbe Kraft auch nur 50% der WEs zu machen. Ansonsten wäre dies ein Verstoß gegen das Gesetzliche Benachteiligungsverbot.
 
Die hier öfters gestellte Frage mit ziemlich viel Unverständnis dem Teilzeitler gegenüber, warum er überhaupt beansprucht, nur 1 We im Monat zu arbeiten, möchte ich mit einem Artikel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beantworten:

BMAS - Rechtliche Situation der Teilzeitarbeit
[...Teilzeit wird von Mitarbeitern oft mit dem Ziel vereinbart, mehr freie Zeit zu gewinnen. Die so gewonnene freie Zeit nutzen sie zumeist für Familienarbeit...]

Die meisten Teilzeitbeschäftigten sind Mütter/Väter, die nicht ohne Grund Teilzeitarbeit leisten!!!
 
Verdi vertritt viele Meinungen... die sie, wenns hart auf hart kommt leider nicht durchsetzen können. Siehe: Mein Frei gehört mir.
Gesetz ist immer Auslegungssache und es wäre zu klären, ob Entscheidungen des BAG auch tatsächlich auf diesen speziellen Fall zutreffen.
Der AG wird hier argumentieren, dass er dem AN entgegen gekommen ist mit einer Erhöhung der täglichen Arbeitszeit zugunsten der Reduzierung der Arbeitstage.
Ebenso ist es dem AG möglich, seinen AN mehrere Monate nur einen freien Sonntag zu gewähren. Das Arb-Gesetz sieht nur die Gesamtzahl der freien Sonntage vor, nicht die Verteilung derselben. Und das Gesetzliche Benachteilgungsverbot trifft ja hoffentlich nicht nur für die Teilzeitkollegen zu. Die Vollzeitkollegen wollen auch nicht benachteiligt werden.

Es hilft wirklich nur, die Vereinbarung sofort in den Arbeitsvertrag einzufügen.

Elisabeth
 
Verdi vertritt viele Meinungen... die sie, wenns hart auf hart kommt leider nicht durchsetzen können.
Elisabeth


Wenn du meinen Beitrag von 11.46 Uhr noch einmal liest, könnte dir auffallen, dass es sich nicht um eine reine Interpretation von Verdi handelt, sondern ein BAG-Urteil zitiert wird.

Das betreffende Urteil (nachzulesen hier: BAG, Urteil vom 24.4.1997 - 2 AZR 352/96 - Betriebsbedingte Änderungskündigung) behandelt genau dieses "Verheizen" von Teilzeitbeschäftigten.

Aber es ist der alte Hut: Vollzeitkräfte haben als Nichtbetroffene natürlich wenig Verständnis für dieses Problem von Teilzeitkräften...
Deshalb wundert es mich auch nicht mehr, wenn auf diese WE-Frage meist mit hochgezogener Augenbraue und leicht hysterischem Unterton erwidert wird: Warum sollten die es besser haben als ich? Ich muss ja schließlich auch...

Ganz einfache Antwort: Die verdienen auch nur die Hälfte. Und müssen dafür auch nur die halben Unannehmlichkeiten hinnehmen. Sonst -> Benachteiligung.
 
Das betreffende Urteil (nachzulesen hier: BAG, Urteil vom 24.4.1997 - 2 AZR 352/96 - Betriebsbedingte Änderungskündigung) behandelt genau dieses "Verheizen" von Teilzeitbeschäftigten.
Also dieser Fall liegt ja mal völlig anders!

a) Hier geht es vorerst mal um die Änderungskündigung. Ob die denn rechtens war.
und vor ALlem b) In diesem Fall sollte die TZ-Kraft an noch MEHR WE arbeiten, als die VZ Kräfte.
Also völlig überzogen und nicht 1:1 zu übernehmen...
 
Also dieser Fall liegt ja mal völlig anders!

a) Hier geht es vorerst mal um die Änderungskündigung. Ob die denn rechtens war.
und vor ALlem b) In diesem Fall sollte die TZ-Kraft an noch MEHR WE arbeiten, als die VZ Kräfte.
Also völlig überzogen und nicht 1:1 zu übernehmen...

Moin.

*tiefseufz* Mal im ernst: Welcher Fall ist denn 1:1 völlig identisch? Keiner, deshalb ist aus solchen Urteilen trotz allem ein ausschlaggebender Grundtenor zu bilden, der auf andere Situationen übertragbar ist.
 
Nehmen wir doch mal ein kleines Rechenbeispiel anhand von Zahlen zu Hilfe:

Der Arbeitsmonat hat 20 Arbeitstage. Davon arbeitet Vollzeitkraft ca. 4 Tage WE.
Arbeite ich als Teilzeitkraft 50% (an verkürzten Arbeitstagen), habe ich ebenfalls 20 Arbeitstage. Wäre also ok, wenn ich davon genauso 1/5 WEs arbeiten muss, nämlich 4 Tage.

Arbeite ich als Teilzeitkraft aber volle Tage und damit nur 10, würde ich von diesen 10 Arbeitstagen gerechterweise nur 2 WEs arbeiten müssen, um prozentual auf 1/5 Wochenendanteil wie die Vollzeitkraft zu kommen. Hätte ich trotzdem 4 WE-Tage, würde ich ungerechterweise doppelt so oft WE arbeiten wie ein 100%ler und wäre benachteiligt.


Ganz einfach zu verstehen, aber schwer zu tolerieren aus Sicht der Vollbeschäftigten.
Objektiv gesehen gibt's da aber nichts dran anders auszulegen.
 
Es gibt da nichts zu tolerieren. Der AG kommt dir entgegen, indem er deine tägliche Stundenzahl erhöht unter dem Aspekt der der Reduzierung der Arbeitstage. Dieses Argument wird der AG im Rechtsstreit anbringen und es dürfte schwer zu widerlegen sein.

Und als Vollzeitkraft steht mir auch der Anspruch auf Nichtbenachteilgung zu. Das mag der weniger verdienende anders sehen. Ist aber so. Man kann sich nun mal nicht die Rosinen raussuchen.

Zum BAG-Urteil. Dies kann nur auf 1:1 Fälle Anwendung finden. Ich sagte ja bereits verdi will viel und kann eigentlich nix.

Elisabeth
 
Ganz einfach zu verstehen, aber schwer zu tolerieren aus Sicht der Vollbeschäftigten.
Objektiv gesehen gibt's da aber nichts dran anders auszulegen.

Ich versteh schin was du meinst.
Aber die andere Seite ist doch auch ganz simpel zu verstehen: Ich stelle TZ-Kröfte ein, weil ich die WOCHENENDEN besetzen muss. Denn hier ist nur halbe Besetzung. IN der Woche ist genug da, da brauch ich die nicht.
Wenn dann jemand 4 Tage im Monat kommt, dann macht er 2 WE und gut ists.
Der Arbeitgeber hat das Direktionsrecht, darf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen entscheiden, WANN der AN arbeiten kommt. Dafür gibts im Gegenzug ja Gehalt.

Die Gleichbehandlung lässt sich in beide Richtungen auslegen...
 
Genau Maniac,
ich arbeite NUR am Wochenende im 14 tägigem Rythmus und bin froh darüber.So weiß ich genau wie ich Dienst habe und richte mich danach. Ich habe eine etwas über 25% Stelle.

Alles Verhandlungssache:hippy:
 
Es gibt da nichts zu tolerieren. Der AG kommt dir entgegen, indem er deine tägliche Stundenzahl erhöht unter dem Aspekt der der Reduzierung der Arbeitstage.

Na das ist ja nun wirklich völlig subjektiv. Wie kommst du darauf, dass es sich da um ein Entgegenkommen handelt???
Die Aufteilung der Arbeitstage in entweder halbe Tage oder halbe Monatsarbeitstageanzahl ist sicher nicht pauschal als die jeweils günstigere zu werten. Aus beider Sicht nicht, AG sowie AN. Und ich kann dir versichern, dass der durchschnittliche AG nichts, aber auch gar nichts an Zugeständnissen macht, von denen er nicht in irgendeiner Weise profitiert. Zum alleinigem Gefallen des AN läuft da gar nichts. Zumindest nicht im Jahr 2010 an nichtstaatlichen Krankenhäusern. Vielleicht hast du ja einen AG, der rücksichtsvoll und sozial, menschlich und immer auf das Wohl seiner AN bedacht ist - der Großteil des Pflegepersonals jedenfalls nicht!

Und als Vollzeitkraft steht mir auch der Anspruch auf Nichtbenachteilgung zu. Das mag der weniger verdienende anders sehen. Ist aber so. Man kann sich nun mal nicht die Rosinen raussuchen.

Liest du bitte mal nochmal, was ich vorgerechnet habe? Der AN mit 10 Arbeitstagen hat weder einen Vorteil der Vollkraft gegenüber, noch der Vollzeitler einen Nachteil, wenn nur 2 WE-Tage für den 50%ler anstehen. Es ist prozentual einfach nur GERECHT! (Ich spreche nach wie vor von der Aufteilung der Soll-Arbeitstage auf ca. 10 Tage, bei 20 Arbeitstagen sah das Beispiel ja anders aus.)
Wo pickt man sich Rosinen heraus, wenn man für halbes Geld nur halbe Leistungen zu erbringen beansprucht?

Aber genau da liegt mal wieder der Hase im Pfeffer: Teilzeitler werden von vornherein als Rosinenpicker bezeichnet und beneidet.
Diese Behauptung entbehrt jedoch erstens jedweder Rechtmäßigkeit und zeugt zweitens von der Unfähigkeit, objektiv! aus der Sicht des anderen zu argumentieren, bzw. zu versuchen, dessen Argumentation als nicht von der Hand zu weisen wenigstens differenziert zu betrachten.

Falls du jetzt empört das Gegenteil behauptest: Argumentiere doch anhand meines Rechenbeispiels mit den 10 bzw. 20 Arbeitstagen mal objektiv ohne das Vorurteil der Rosinenpickerei! Zeig, dass du dich nicht in die Reihe derer stellst, die, ohne über den Tellerrand zu schauen, vorverurteilt.

Ich vermisse hier wieder stark die Argumentation mithilfe konkreter Argumente. Es werden lediglich Vorwürfe der Vorteilshascherei in den Raum gestellt und das Standardblabla von "Das hast du gewusst, als du dir diesen Beruf ausgewählt hast!" und "Das müssen wir alle, wieso meinst DU, es nicht zu müssen?" wird als Phrase gedroschen.

Zum BAG-Urteil. Dies kann nur auf 1:1 Fälle Anwendung finden. Ich sagte ja bereits verdi will viel und kann eigentlich nix.

Was wollt ihr eigentlich immer mit Verdi? Zufälligerweise steht dieses Urteil auf Verdis Seiten. Ich hätte es ebenso von einer beliebig anderen Google-Ergebnisseite zitieren können.
Es handelt sich vielmehr um ein Urteil des BAG, nicht um eine Forderung von Verdi. Verdi hat es lediglich mit den entsprechenden Tarifbedingungen aus TVÖD und AVR verknüpft und kommentiert. Aber man liest oft nur, was man lesen will...



Im Übrigen betrifft mich diese Frage nicht mal persönlich, da ich zwar reduziert arbeite, aber 75% und das täglich. Des Weiteren haben wir im OP eh ein ganz anders Wochenarbeitszeitmodell. Wenn ich das hier alles lese, bin ich jedoch echt froh, mich nicht ständig rechtfertigen zu müssen!
Froh bin ich aber auch darüber, dass ich hoffentlich trotzdem in der Lage bin, dieses Problem objektiv zu hinterfragen und meiner Argumentation nicht zu entnehmen ist, dass ich Angst habe, andere könnten es besser haben, oder dies immer erstmal als Generellverdacht unterstelle...
 
Genau Maniac,
ich arbeite NUR am Wochenende im 14 tägigem Rythmus und bin froh darüber.So weiß ich genau wie ich Dienst habe und richte mich danach. Ich habe eine etwas über 25% Stelle.

Alles Verhandlungssache:hippy:

Schön, wenn du zufrieden bist. Wenn DU mit diesem Modell zurecht kommst, freut sich der AG natürlich.

Aber es gibt genug andere, für die genau solch eine Arbeitszeiteinteilung ein massives Problem wäre. Nicht nur, weil sie es blöd finden, am WE zu arbeiten, sondern weil sie auf so wenig wie möglich WEs angewiesen sind.


Alles Verhandlungssache:hippy:

Ach so? Versuche mal umgekehrt, deine Arbeitsvorstellungen durchzusetzen: Du kannst nur einmal im Monat 5 Tage von Montag bis Freitag 8-16.30 Uhr arbeiten.
Bist du dir sicher, Otto-Normal-AG sagt: "Na klar doch, alles, wie SIE es wünschen!"


Der Großteil der AN kann sich keinerlei Arbeitsmodelle wünschen. Entweder er nimmt den Job oder er lässt es. Da der Großteil auf überhaupt einen Job angewiesen ist, nimmt er ihn natürlich.
Damit die Arbeitsbedingungen trotz allem für den AN tragbar sind, ist er auf das Tarifrecht, die Gewerkschaften und die Urteile der BAG angewiesen. Ansonsten wären wir nämlich im 19. Jahrhundert und würden für Wasser und Brot arbeiten, um es mal zu überspitzen!
 
Aber die andere Seite ist doch auch ganz simpel zu verstehen: Ich stelle TZ-Kröfte ein, weil ich die WOCHENENDEN besetzen muss. Denn hier ist nur halbe Besetzung. IN der Woche ist genug da, da brauch ich die nicht.
Wenn dann jemand 4 Tage im Monat kommt, dann macht er 2 WE und gut ists.
Der Arbeitgeber hat das Direktionsrecht, darf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen entscheiden, WANN der AN arbeiten kommt. Dafür gibts im Gegenzug ja Gehalt.

Die Gleichbehandlung lässt sich in beide Richtungen auslegen...

Eben nicht. Wenn du TZ-Kräfte arbeitsvertraglich explizit für die WEs einstellst und der AN dies von vornherein so annimmt, ist natürlich gegen das von dir favorisierte Modell nichts einzuwenden.
Gibt es jedoch keine konkreten Absprachen zur Verteilung der Arbeitszeit und gilt ausschließlich Tarifrecht, wäre eine vorrangige Besetzung von Teilzeitkräften an WEs benachteiligend. Da würde dein Direktionsrecht versagen -> der Begriff Sozialauswahl und billiges Ermessen werden dir nicht fremd sein.
 
Gibt es jedoch keine konkreten Absprachen zur Verteilung der Arbeitszeit und gilt ausschließlich Tarifrecht, wäre eine vorrangige Besetzung von Teilzeitkräften an WEs benachteiligend. Da würde dein Direktionsrecht versagen -> der Begriff Sozialauswahl und billiges Ermessen werden dir nicht fremd sein.
Eiei, ist doch alles Ansichtssache!

Fakt ist nur: Es gibt weder klare Aussage, noch Gerichtsurteile für diesen Fall.

Es werden ähnliche Gerichtsurteile heran gezogen um dies durchzusetzen.
Wenns hart auf hart kommt, ist erstmal der AG am längeren Hebel. Verweigert der AN entsprechend eingesetzt zu werden, ist er eben für den betrieb nicht tragbar und man muss jemand Anderes nehmen.

Dann wird irgendwann mal vor Gericht gegangen und es kommt mit etwas Glück ein BGH Urteil heraus woraus man dann wirklich die allg. Rechtsprechung ableiten kann. DANN sieht alles Anders aus. Bis dahin sind wir aber im oberen ABschnitt...
 
Eiei, ist doch alles Ansichtssache!

Fakt ist nur: Es gibt weder klare Aussage, noch Gerichtsurteile für diesen Fall.

Es werden ähnliche Gerichtsurteile heran gezogen um dies durchzusetzen.
Wenns hart auf hart kommt, ist erstmal der AG am längeren Hebel. Verweigert der AN entsprechend eingesetzt zu werden, ist er eben für den betrieb nicht tragbar und man muss jemand Anderes nehmen.

Dann wird irgendwann mal vor Gericht gegangen und es kommt mit etwas Glück ein BGH Urteil heraus woraus man dann wirklich die allg. Rechtsprechung ableiten kann. DANN sieht alles Anders aus. Bis dahin sind wir aber im oberen ABschnitt...

Na toll. Und genau darauf spekuliert AG. Da sind wir bei der alten Leier, dass sich AG mangels Aufmüpfigkeit des AN und Angst vor den Konsequenzen eines Rechtsstreits weit, sehr weiiiiiiiiiiit aus dem Fenster lehnen kann.
Und bei der Tatsache, dass man als kleiner AN lieber kuscht, wenn man eine der dünn gesäten Stellen behalten will. Ernüchternd und frustrierend wie immer...

Aber wenn es schon den eigenen Kollegen an Gerechtigkeitsempfinden TZlern gegenüber mangelt, braucht man sich gar nicht zu wundern, dass es an höherer Stelle nicht anders aussieht!
 
Es steht jedem frei durch alle Instanzen zu klagen. Wäre interessant, wer das bezahlt. Verdi wahrscheinlich nicht.

Übrigens ist nur die erste Instanz umsonst und Bundesgerichte sidn nicht die erste Instanz.

Wenn du also erfolgreich geklagt hast, lass es uns wissen.

Ansonsten erwarte ich von einem TZler, dass er begreift, dass das Gestez wider der Benachteiligung keine Einbahnstraße ist. Auch VZler haben Rechte und können durchaus auf Gleichbehandlung bestehen. Zumal hier eine gesetzliche Regelung dies unterstreicht.

Elisabeth
 
Es steht jedem frei durch alle Instanzen zu klagen. Wäre interessant, wer das bezahlt. Verdi wahrscheinlich nicht.

Übrigens ist nur die erste Instanz umsonst und Bundesgerichte sidn nicht die erste Instanz.

Wenn du also erfolgreich geklagt hast, lass es uns wissen.

Ansonsten erwarte ich von einem TZler, dass er begreift, dass das Gestez wider der Benachteiligung keine Einbahnstraße ist. Auch VZler haben Rechte und können durchaus auf Gleichbehandlung bestehen. Zumal hier eine gesetzliche Regelung dies unterstreicht.

Elisabeth

Schade, du liest nur, was du lesen willst.
Weder bist du auf meine Bitte eingegangen, noch einmal zu lesen, was mein Rechenbeispiel zur Frage "prozentuale Gleichbehandlung" sagt, bzw. äußerst dich dazu nicht. Noch bringst du in irgendeiner Form eine handfeste Argumentation hervor. Das einige, was du jetzt mehrmals nacheinander getan hast, ist, pauschal ohne Begründung in den Raum zu stellen, Vollzeitler würden durch das Ansinnen von Teilzeitlern benachteiligt.

Keine Stellungnahme zu meiner Widerlegung, keine eigenen Argumente.
Dadurch, dass du immer nur wiederholst, dass jemand im Unrecht ist, ohne dies zu begründen, bist du noch lange nicht im Recht...


Meinst du mit dem Hinweis auf die Klage mich? Was möchtest du mir mit deinem Zynismus sagen? Dass du keine Argumente (mehr) hast und deshalb mal fix auf die überzogene Möglichkeit des Gerichtsverfahrens verweist? Wen willst du jetzt lächerlich machen?
 
Als Teilzeitkraft arbeitet man i. d. Regel 20h in der Woche. Und wenn die voll sind, dann kann man auf die nächste Woche warten. Eine Regelung bezüglich einer WE-Regelung gibt es so nicht. Es liegt im Ermessen den Arbeitgebers.

vgl.

GewO § 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers

Hallo,

es bleibt nur im Arbeitnehmerinteresse zu hoffen, daß diese gesetzliche Regelung NIE zur Anwendung kommt, denn sie gilt nur dann, wenn:
- kein Tarifvertrag
- kein Betriebsrat
- keine Regelungen im Arbeitsvertrag

vorliegen.

Denn "billiges Ermessen des Arbeitgebers" kann man zu oft auch mit "modernem Sklaventum" vergleichen.

Gruß

medsonet.1
 

Ähnliche Themen

Antworten
43
Aufrufe
4.505
Talk, Talk, Talk
Gelöschter User 50426
G