Lieber Jörg, ich bringe da nichts durcheinander, -(Du liest selektiv)
Ich habe lediglich berichtet, daß ich früher in einer Klinik arbeitete, die eine MAV hatte, heute ist es eine in der es einen Betriebsrat gibt. Wieso sollte mir der Unterschied entgangen sein? -
Ich schrieb, daß ich von meinem Mann weiß wie sehr man in den Betriebsräten eingespannt sein kann. Der wurde ja stetig zu den Schulungen der Gewerkschaften geschickt, die für die Mitglieder des Betriebsrates stattfanden. Das war zu einem Zeitpunkt als die Gewerkschaften noch eine andere Lobby hatten und in denen die Alternative nicht nur Arbeitsplätze erhalten müssen bedeutete. Wie oft muß man heute zurückrudern um die Arbeitsplätze überhaupt so weit wie möglich zu sichern?
Es wird sehr schwer sein in Zeiten in denen die Töpfe leer sind irgendwelche Forderungen durchzusetzen, die damit verbunden sind, das sie mehr Kosten/ mehr Personal bedeuten.
Da beißt die Maus keinen Faden ab und man wird nicht auf " Kann- oder Kulanzlösungen " zählen können, wenn die vom Gesetzgeber schwammig ausgedrückt wurden, (ich vermute um die einzelnen Verträge der Teilzeitarbeitnehmer flexibel gestalten zu können.) Bezugnehmend auf den Link den ich zu dem Thema gefunden habe :CLICK, erweckt dieser sehr wohl den Anschein, daß Teilzeitmitarbeiter nur anteilmäßig bei den Arbeiten zu ungünstigen Zeiten eingesetzt werden sollen.( diese Annahme basiert / ich hab mal weiter nachforscht, auf einem Urteil, daß im Einzelhandel gefällt wurde, nicht in der Pflege -). Schaut man sich die Urteile an, die in der Pflege zu diesem Thema gefallen sind, die wie Jörg schon schreibt kein Präjudiz sind , so erhält man einen gegenteiligen Eindruck. Diese Richter der Arbeitsgerichte konnten keine Benachteiligung feststellen, weil ALLE Arbeitnehmer zu Arbeiten zu ungünstigen Zeiten herangezogen werden können, die Arbeitszeitregelung ( 15 freie Wochenenden pro Jahr) wurde damit von den Gerichten grundsätzlich schwerer gewichtet, als eine mögliche Benachteiligung. Soweit ich mich erinnern kann, war dies die Essenz eines Urteils daß ein Arbeitsgericht in Hamburg gefält hat so begründet hat.( Eine Altenpflegerin hatte prozessiert und war in dem Rechtstreit unterlegen.- )
Wenn hier diskutiert wird, stelle ich fest, daß dem Kollegen hier nicht richtig zugehört wird, weil man sich eher in irgendwelchen nebensächlichen Behauptungen verzettelt, die beweisen sollen, wie dumm der andere bei dem Thema ist, das ist uneffektiv. Sicherlich werden wir hier in einem solchen Forum keine Lösung für die Problematik finden, denn die Entscheidungen über den Wochenendeinsatz werden ja in anderen Gremien getroffen als in einem Forum. Man kann sich nur darüber austauschen, wie das in anderen Kliniken geregelt ist und nach den Begründungen, sowie Grundlagen forschen.( das dürfte effektiver sein, als danach zu forschen wie oft ein Mitarbeiter heiratet usw.) Die bestehende Regelung ermöglicht, wenn man darüber nachdenkt zb. mir zb. flexibel zu arbeiten und auch anderen Kollegen, die NUR an Wochenenden eingesetzt werden können/wollen. Sonst hätten diese wohl nach einer bestimmten anteilig zu berechnenden Anzahl von Wochenenddiensten Feierabend.- Eine 20 % Arbeitskraft dürfte, dann nur 20 % der Wochenenden eingesetzt werden, die ein Vollzeitmitarbeiter leistet, wenn keine Ausnahmen zulässig wären. ( oder?)
Ich denke, daß ein Mitarbeiter der als Teilzeitkraft eingesetzt ist und die Arbeit zu ungünstigen Zeiten anteilmäßig leisten möchte keine Lobby finden wird, um etwas in dieser Richtung durchzusetzen, weil zuviele Interessen dagegenstehen, nicht nur die der Arbeitgeber, sondern auch die der ausgelasteten Vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter und die anderer Teilzeitkräfte die das Wochenende zum Arbeiten vorziehen müssen/würden, ( ob nun von MAV oder vom Betriebsrat vertreten.) . Für jemanden der einen Teilzeitvertrag schließen möchte bedeutet das doch nur, daß er versuchen sollte seine Vorstellungen in den Arbeitsvertrag beim Abschluß aufnehmen zu lassen, wie Elisabeth schrieb.
( schade, daß man die Pausenregelungen der Kliniken bei dem Thema nicht ansprechen soll.-Mich hätte schon interessiert, ob die MAV oder Betriebsratsmitglieder nicht sehen, daß die Kollegen die nicht einhalten können, oder passiert das nur den anderen Betrieben? Aber prima gemacht um darauf als MAV oder Betriebsratsmitglied nicht einzugehen. Finden also doch noch Schulungen, zumindestens in Rhetorik statt.)
Liebe Grüße fearn
Ich habe lediglich berichtet, daß ich früher in einer Klinik arbeitete, die eine MAV hatte, heute ist es eine in der es einen Betriebsrat gibt. Wieso sollte mir der Unterschied entgangen sein? -
Ich schrieb, daß ich von meinem Mann weiß wie sehr man in den Betriebsräten eingespannt sein kann. Der wurde ja stetig zu den Schulungen der Gewerkschaften geschickt, die für die Mitglieder des Betriebsrates stattfanden. Das war zu einem Zeitpunkt als die Gewerkschaften noch eine andere Lobby hatten und in denen die Alternative nicht nur Arbeitsplätze erhalten müssen bedeutete. Wie oft muß man heute zurückrudern um die Arbeitsplätze überhaupt so weit wie möglich zu sichern?
Es wird sehr schwer sein in Zeiten in denen die Töpfe leer sind irgendwelche Forderungen durchzusetzen, die damit verbunden sind, das sie mehr Kosten/ mehr Personal bedeuten.
Da beißt die Maus keinen Faden ab und man wird nicht auf " Kann- oder Kulanzlösungen " zählen können, wenn die vom Gesetzgeber schwammig ausgedrückt wurden, (ich vermute um die einzelnen Verträge der Teilzeitarbeitnehmer flexibel gestalten zu können.) Bezugnehmend auf den Link den ich zu dem Thema gefunden habe :CLICK, erweckt dieser sehr wohl den Anschein, daß Teilzeitmitarbeiter nur anteilmäßig bei den Arbeiten zu ungünstigen Zeiten eingesetzt werden sollen.( diese Annahme basiert / ich hab mal weiter nachforscht, auf einem Urteil, daß im Einzelhandel gefällt wurde, nicht in der Pflege -). Schaut man sich die Urteile an, die in der Pflege zu diesem Thema gefallen sind, die wie Jörg schon schreibt kein Präjudiz sind , so erhält man einen gegenteiligen Eindruck. Diese Richter der Arbeitsgerichte konnten keine Benachteiligung feststellen, weil ALLE Arbeitnehmer zu Arbeiten zu ungünstigen Zeiten herangezogen werden können, die Arbeitszeitregelung ( 15 freie Wochenenden pro Jahr) wurde damit von den Gerichten grundsätzlich schwerer gewichtet, als eine mögliche Benachteiligung. Soweit ich mich erinnern kann, war dies die Essenz eines Urteils daß ein Arbeitsgericht in Hamburg gefält hat so begründet hat.( Eine Altenpflegerin hatte prozessiert und war in dem Rechtstreit unterlegen.- )
Wenn hier diskutiert wird, stelle ich fest, daß dem Kollegen hier nicht richtig zugehört wird, weil man sich eher in irgendwelchen nebensächlichen Behauptungen verzettelt, die beweisen sollen, wie dumm der andere bei dem Thema ist, das ist uneffektiv. Sicherlich werden wir hier in einem solchen Forum keine Lösung für die Problematik finden, denn die Entscheidungen über den Wochenendeinsatz werden ja in anderen Gremien getroffen als in einem Forum. Man kann sich nur darüber austauschen, wie das in anderen Kliniken geregelt ist und nach den Begründungen, sowie Grundlagen forschen.( das dürfte effektiver sein, als danach zu forschen wie oft ein Mitarbeiter heiratet usw.) Die bestehende Regelung ermöglicht, wenn man darüber nachdenkt zb. mir zb. flexibel zu arbeiten und auch anderen Kollegen, die NUR an Wochenenden eingesetzt werden können/wollen. Sonst hätten diese wohl nach einer bestimmten anteilig zu berechnenden Anzahl von Wochenenddiensten Feierabend.- Eine 20 % Arbeitskraft dürfte, dann nur 20 % der Wochenenden eingesetzt werden, die ein Vollzeitmitarbeiter leistet, wenn keine Ausnahmen zulässig wären. ( oder?)
Ich denke, daß ein Mitarbeiter der als Teilzeitkraft eingesetzt ist und die Arbeit zu ungünstigen Zeiten anteilmäßig leisten möchte keine Lobby finden wird, um etwas in dieser Richtung durchzusetzen, weil zuviele Interessen dagegenstehen, nicht nur die der Arbeitgeber, sondern auch die der ausgelasteten Vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter und die anderer Teilzeitkräfte die das Wochenende zum Arbeiten vorziehen müssen/würden, ( ob nun von MAV oder vom Betriebsrat vertreten.) . Für jemanden der einen Teilzeitvertrag schließen möchte bedeutet das doch nur, daß er versuchen sollte seine Vorstellungen in den Arbeitsvertrag beim Abschluß aufnehmen zu lassen, wie Elisabeth schrieb.
( schade, daß man die Pausenregelungen der Kliniken bei dem Thema nicht ansprechen soll.-Mich hätte schon interessiert, ob die MAV oder Betriebsratsmitglieder nicht sehen, daß die Kollegen die nicht einhalten können, oder passiert das nur den anderen Betrieben? Aber prima gemacht um darauf als MAV oder Betriebsratsmitglied nicht einzugehen. Finden also doch noch Schulungen, zumindestens in Rhetorik statt.)
Liebe Grüße fearn