Wieviele Wochenenden arbeiten als Teilzeitkraft?

Lieber Jörg, ich bringe da nichts durcheinander, -(Du liest selektiv)
Ich habe lediglich berichtet, daß ich früher in einer Klinik arbeitete, die eine MAV hatte, heute ist es eine in der es einen Betriebsrat gibt. Wieso sollte mir der Unterschied entgangen sein? -

Ich schrieb, daß ich von meinem Mann weiß wie sehr man in den Betriebsräten eingespannt sein kann. Der wurde ja stetig zu den Schulungen der Gewerkschaften geschickt, die für die Mitglieder des Betriebsrates stattfanden. Das war zu einem Zeitpunkt als die Gewerkschaften noch eine andere Lobby hatten und in denen die Alternative nicht nur Arbeitsplätze erhalten müssen bedeutete. Wie oft muß man heute zurückrudern um die Arbeitsplätze überhaupt so weit wie möglich zu sichern?
Es wird sehr schwer sein in Zeiten in denen die Töpfe leer sind irgendwelche Forderungen durchzusetzen, die damit verbunden sind, das sie mehr Kosten/ mehr Personal bedeuten.
Da beißt die Maus keinen Faden ab und man wird nicht auf " Kann- oder Kulanzlösungen " zählen können, wenn die vom Gesetzgeber schwammig ausgedrückt wurden, (ich vermute um die einzelnen Verträge der Teilzeitarbeitnehmer flexibel gestalten zu können.) Bezugnehmend auf den Link den ich zu dem Thema gefunden habe :CLICK, erweckt dieser sehr wohl den Anschein, daß Teilzeitmitarbeiter nur anteilmäßig bei den Arbeiten zu ungünstigen Zeiten eingesetzt werden sollen.( diese Annahme basiert / ich hab mal weiter nachforscht, auf einem Urteil, daß im Einzelhandel gefällt wurde, nicht in der Pflege -). Schaut man sich die Urteile an, die in der Pflege zu diesem Thema gefallen sind, die wie Jörg schon schreibt kein Präjudiz sind , so erhält man einen gegenteiligen Eindruck. Diese Richter der Arbeitsgerichte konnten keine Benachteiligung feststellen, weil ALLE Arbeitnehmer zu Arbeiten zu ungünstigen Zeiten herangezogen werden können, die Arbeitszeitregelung ( 15 freie Wochenenden pro Jahr) wurde damit von den Gerichten grundsätzlich schwerer gewichtet, als eine mögliche Benachteiligung. Soweit ich mich erinnern kann, war dies die Essenz eines Urteils daß ein Arbeitsgericht in Hamburg gefält hat so begründet hat.( Eine Altenpflegerin hatte prozessiert und war in dem Rechtstreit unterlegen.- )
Wenn hier diskutiert wird, stelle ich fest, daß dem Kollegen hier nicht richtig zugehört wird, weil man sich eher in irgendwelchen nebensächlichen Behauptungen verzettelt, die beweisen sollen, wie dumm der andere bei dem Thema ist, das ist uneffektiv. Sicherlich werden wir hier in einem solchen Forum keine Lösung für die Problematik finden, denn die Entscheidungen über den Wochenendeinsatz werden ja in anderen Gremien getroffen als in einem Forum. Man kann sich nur darüber austauschen, wie das in anderen Kliniken geregelt ist und nach den Begründungen, sowie Grundlagen forschen.( das dürfte effektiver sein, als danach zu forschen wie oft ein Mitarbeiter heiratet usw.) Die bestehende Regelung ermöglicht, wenn man darüber nachdenkt zb. mir zb. flexibel zu arbeiten und auch anderen Kollegen, die NUR an Wochenenden eingesetzt werden können/wollen. Sonst hätten diese wohl nach einer bestimmten anteilig zu berechnenden Anzahl von Wochenenddiensten Feierabend.- Eine 20 % Arbeitskraft dürfte, dann nur 20 % der Wochenenden eingesetzt werden, die ein Vollzeitmitarbeiter leistet, wenn keine Ausnahmen zulässig wären. ( oder?)
Ich denke, daß ein Mitarbeiter der als Teilzeitkraft eingesetzt ist und die Arbeit zu ungünstigen Zeiten anteilmäßig leisten möchte keine Lobby finden wird, um etwas in dieser Richtung durchzusetzen, weil zuviele Interessen dagegenstehen, nicht nur die der Arbeitgeber, sondern auch die der ausgelasteten Vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter und die anderer Teilzeitkräfte die das Wochenende zum Arbeiten vorziehen müssen/würden, ( ob nun von MAV oder vom Betriebsrat vertreten.) . Für jemanden der einen Teilzeitvertrag schließen möchte bedeutet das doch nur, daß er versuchen sollte seine Vorstellungen in den Arbeitsvertrag beim Abschluß aufnehmen zu lassen, wie Elisabeth schrieb.
( schade, daß man die Pausenregelungen der Kliniken bei dem Thema nicht ansprechen soll.-Mich hätte schon interessiert, ob die MAV oder Betriebsratsmitglieder nicht sehen, daß die Kollegen die nicht einhalten können, oder passiert das nur den anderen Betrieben? Aber prima gemacht um darauf als MAV oder Betriebsratsmitglied nicht einzugehen. Finden also doch noch Schulungen, zumindestens in Rhetorik statt.)
Liebe Grüße fearn
 
Vielen Dank für die vielen netten Antworten....und das meine ich wirklich so einige haben mir echt geholfen obwohl sie an der Situation nichts ändern.

Nichts für ungut ich muss mich hier nicht rechtfertigen warum ich ein Problem damit haben 2 Wochenenden zu arbeiten, nebenbei gesagt bin ich seit 20 Jahren in dem Beruf.
Ich lasse mich nicht dahin stellen als faule oder arbeitsscheue Krankenschwester.

Und Jörg...natürlich ist mir bekannt das die Sl das Recht hat Dienstpläne zu schreiben und uns einzuteilen .....dann aber bitteschön gerecht.....das heißt jeder arbeitet gleich viel oder wenig....danke für die Belehrung!!!!

alles in allem ist das wohl jetzt ausdiskutiert....
vielen dank nochmal für die vielen netten antworten!!!
 
Hallo zusammen, ich wäre schon froh, wenn ich nur jedes 2. WE arbeiten müsste. Hab diesen Monat jedes WE mind. einen Tag, wo ich arbeiten muss, auch als Teilzeitkraft. Ich dachte auch, ich werde verrückt.
 
Hallo!
Arbeite seid 5 Mon. auf einer Neu eröffneten Abteilung als 30% Kraft. Muß überwiegend immer am Wochenende arbeiten 3-4 im Monat. Ist das Rechtens? Ich weiß ja das am Wochenende immer Personal fehlt aber ich komme doch nur 30%. Die Vollzeitkräfte arbeiten ebenfalls soviel Wochenenden. Kann man da was dagegen tun?
Gruß Dunniz
 
Hallo!
Arbeite seid 5 Mon. auf einer Neu eröffneten Abteilung als 30% Kraft. Muß überwiegend immer am Wochenende arbeiten 3-4 im Monat. Ist das Rechtens? Ich weiß ja das am Wochenende immer Personal fehlt aber ich komme doch nur 30%. Die Vollzeitkräfte arbeiten ebenfalls soviel Wochenenden. Kann man da was dagegen tun?
Gruß Dunniz

Arbeitszeitgesetz:

§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
 
Wie kann denn am Wochenende Personal fehlen, wenn sowohl die Voll- als auch die Teilzeitler allesamt drei bis vier Wochenenden im Monat arbeiten? Damit ist ja das Wochenende fast besser besetzt als die Werktage.

Rechtlich gesehen stehen Euch wirklich nur die erwähnten 15 freien Sonntage im Kalenderjahr zu. Da kommst Du mit drei bis vier Arbeitssonntagen pro Monat aber nicht hin. Oder sprechen wir von geteilten Wochenenden?
 
Wie kann denn am Wochenende Personal fehlen, wenn sowohl die Voll- als auch die Teilzeitler allesamt drei bis vier Wochenenden im Monat arbeiten? Damit ist ja das Wochenende fast besser besetzt als die Werktage.

Rechtlich gesehen stehen Euch wirklich nur die erwähnten 15 freien Sonntage im Kalenderjahr zu. Da kommst Du mit drei bis vier Arbeitssonntagen pro Monat aber nicht hin. Oder sprechen wir von geteilten Wochenenden?

Dieses Problem haben wir auch, VZ-Kräfte leisten im Verhältnis zu TZ-Kräften deutlich weniger WE-, Feiertagdienste.
Beispiel: VZ- Kräfte leisten ein WE pro Monat, TZ-Kräfte generell 1, 1/2 - 2 WE.


Die Gleichstellung ist nicht gegeben und eine Diskriminieruneg: TzBfG - Einzelnorm
wird nicht gesehen.

LG
Claudia B.

PS: Natürlich gibt es TZ-Kräfte die gerne aus familären Gründen lieber an WE arbeiten, leider werden bei uns von vornherein "ungefragt"
TZ-Kräfte mit dem Argument der 15 freien WE, mehr im WE verplant.
 
Dieses Problem haben wir auch, VZ-Kräfte leisten im Verhältnis zu TZ-Kräften deutlich weniger WE-, Feiertagdienste.
Beispiel: VZ- Kräfte leisten ein WE pro Monat, TZ-Kräfte generell 1, 1/2 - 2 WE.

Aber genau dieses Problem hat der TE ja nicht. Die Vollzeitler arbeiten drei bis vier Wochenenden im Monat, die Teilzeitler arbeiten auch drei bis vier Wochenende im Monat. Ich weiß nicht, wer dann unter der Woche noch zum Arbeiten kommt.
 
Hallo,
ich bin heute auf den Thread gestoßen, aus aktuellen Anlass. Ich lasse das Ganze nochmal aufleben, da sich aufgrund Personalmange die komplette Situation in den Krankenhäusern weiter zugespitzt hat. Ich selbst bin Krankenpfleger, habe aber vor gut 30 Jahren meinen Beruf nach der Ausbildung an den Nagel gehängt, habe mich umorientiert, nach Studium eine andere Herausforderung gefunden. Meine Frau arbeitet noch als Krankenschwester in Teilzeit 50 %. Das Thema Wochenenden und Feiertag ist immer wieder ein Diskussionsgrund zwischen uns. Ihr wurde in Ihrem AVR-Lachkrankenhaus auch was von 15 freien Wochenende erzählt, mir wurde das Ganze jetzt zu blöd und ich wollte die Faktenlage haben, keine Wunschvorstellung von Stationsleitungen und PDL´s.

Bindend für den Wochenenddienst ist ein BGA Urteil aus dem Jahr 1997
Belastungen auch nur anteilig
Der Einsatz von Teilzeitbeschäftigten zu ungünstigen Arbeitszeiten (Samstag, Sonntag, Feiertag, Nacht) z.B. Zeiten mit besonderer Arbeitsintensität, kann eine ungerechtfertigte Benachteiligung darstellen.
(BAG, Urteil vom 24.4.1997 - 2 AZR 352/96)

In der Begründung: „Das gesetzliche Benachteiligungsverbot erfaßt jedenfalls alle Arbeitsbedingungen […]. Das gilt auch für die Möglichkeit der Freizeitgestaltung an Wochenenden, weil die zusammenhängende Freizeit an den Wochentagen Samstag/Sonntag ganz allgemein als erstrebenswert und vorteilhaft angesehen wird. Sachliche Gründe, die Klägerin als Teilzeitkraft davon generell auszuschließen, sind nicht ersichtlich.”

„Teilzeitkräfte dürfen, wenn die Arbeitszeit dann verkürzt ist, zu einer gleichen Zahl von Wochenenddiensten wie Vollzeitkräfte herangezogen werden. Unzulässig ist es dagegen, sie immer zu ungünstigeren Arbeitszeiten heranzuziehen, z.B. zu Zeiten besonderer Arbeitsintensität."”
(Teilzeitarbeit — Ein Leitfaden für die Praxis, Zwanziger, Winkelmann, 2007, Rn. 18, unter Verweis auf die BAG-Entscheidung 24.4.1997 - 2 AZR 352/96)

Unsere Arbeitsrechtler im Konzern meinten das wäre zu 100 % bindend, was weiter heißt, besteht eine Teilzeitkraft auf die genannten Fakten hat der Dienstplanschreiber das zu berücksichtigen.
Das BAG ist die höchstrichtlicher Instanz in Deutschland im Bereich Arbeitsrecht, da kommt keiner vorbei, erst recht nicht der AVR Betrugsvertrag.

Das Problem ist jetzt allerdings, man muss seinen Anspruch einfordern, das muss jetzt jeder für sich entscheiden, aber die rechtliche Basis ist höchstrichterlich geklärt!

Noch einen Punkt, das ganze Kirchengesumpse hat ja noch immer einen Sonderstatus, insbesondere der AVR-Bayern hat sich für den "3.Weg" entschieden, das heißt er erkennt die übliche Rechtssprechung an. Wir leben im Jahr 2017 und nicht 1631, manchmal glaub ich das nicht!
 
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Das Fettgedruckte dürfte dem Threadersteller sauer aufstoßen:
In der Begründung: „Das gesetzliche Benachteiligungsverbot erfaßt jedenfalls alle Arbeitsbedingungen […]. Das gilt auch für die Möglichkeit der Freizeitgestaltung an Wochenenden, weil die zusammenhängende Freizeit an den Wochentagen Samstag/Sonntag ganz allgemein als erstrebenswert und vorteilhaft angesehen wird. Sachliche Gründe, die Klägerin als Teilzeitkraft davon generell auszuschließen, sind nicht ersichtlich.”

Teilzeitkräfte dürfen, wenn die Arbeitszeit dann verkürzt ist, zu einer gleichen Zahl von Wochenenddiensten wie Vollzeitkräfte herangezogen werden. Unzulässig ist es dagegen, sie immer zu ungünstigeren Arbeitszeiten heranzuziehen, z.B. zu Zeiten besonderer Arbeitsintensität."”
(Teilzeitarbeit — Ein Leitfaden für die Praxis, Zwanziger, Winkelmann, 2007, Rn. 18, unter Verweis auf die BAG-Entscheidung 24.4.1997 - 2 AZR 352/96)

Einen generellen Ausschluss der Teilzeitkräfte von freien Wochenenden habe ich noch nicht erlebt. Auch nicht, dass es im Kalenderjahr lediglich 15 freie Sonntage gab. Jedes zweite Wochenende Arbeit ergibt bei 52 Wochen im Jahr immer noch 26 freie Sonntage, also weit über der gesetzlichen Mindestanforderung.

Der Arbeitgeber hat nun mal auch eine Verantwortung den Patienten gegenüber, die darauf angewiesen sind, dass nicht nur werktags im Frühdienst Personal da ist. In unserer Branche ist Arbeit an Wochenenden oder Feiertagen keine Schikane, sondern schiere Notwendigkeit.
 
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Das Fettgedruckte dürfte dem Threadersteller sauer aufstoßen:


Einen generellen Ausschluss der Teilzeitkräfte von freien Wochenenden habe ich noch nicht erlebt. Auch nicht, dass es im Kalenderjahr lediglich 15 freie Sonntage gab. Jedes zweite Wochenende Arbeit ergibt bei 52 Wochen im Jahr immer noch 26 freie Sonntage, also weit über der gesetzlichen Mindestanforderung.

Der Arbeitgeber hat nun mal auch eine Verantwortung den Patienten gegenüber, die darauf angewiesen sind, dass nicht nur werktags im Frühdienst Personal da ist. In unserer Branche ist Arbeit an Wochenenden oder Feiertagen keine Schikane, sondern schiere Notwendigkeit.

Das sehe ich nach 30 Jahren Abstand etwas anders. Sicherlich steht der Mensch im Vordergrund, aber genau diese Denke ist der Grund dafür, dass wir uns in der Industrie in vielen Bereichen verändert haben, in der Pflege noch immer noch Stillstand herrscht, es geht ja um Menschen und da darf ich mich nicht wehren! Wie gesagt ich war selbst mal Krankenpfleger und ich bin froh, dass ich es nicht mehr bin! Bei uns steht das Gewerbeaufsichtamt auf der Matte, wenn in der Fertigung Ruhezeiten nicht eingehalten werden! Danach kommt die Prüfung auf Überstunden. Warum die in Krankenhäusern nicht aufschlagen ist mir schleierhaft.

Grundsätzlich ist ein Ausschluss von Teilzeitkräften am Wochenende ist ja auch nicht der Plan, sondern bei einer 50 % Kraft, die ja auch nur 50 % verdient, muss meines Erachtens auch nur 50 % Leistung gefordert sein. Das Spiel ist ja oftmals in Krankenhäusern so, eine 50 % Kraft wird als "Springer" genutzt, am besten mit 350 Überstunden! Das kanns nicht sein. Schon garnicht kann es sein, dass eine Krankenschwester in Teilzeit die gleichen Wochenenden arbeitet wie die Kolleginnen in Vollzeit. Ob das jetzt kollegial ist oder nicht sehe ich hier zweitrangig, denn die Teilzeitkraft bekommt ja auch nur 50 % Gehalt.
 
Bei uns steht das Gewerbeaufsichtamt auf der Matte, wenn in der Fertigung Ruhezeiten nicht eingehalten werden! Danach kommt die Prüfung auf Überstunden. Warum die in Krankenhäusern nicht aufschlagen ist mir schleierhaft.
Da schlagen sie auch auf, aber da Wochenenddienste kein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz darstellen, hätten sie in diesem Fall nichts zu bemängeln.
Grundsätzlich ist ein Ausschluss von Teilzeitkräften am Wochenende ist ja auch nicht der Plan, sondern bei einer 50 % Kraft, die ja auch nur 50 % verdient, muss meines Erachtens auch nur 50 % Leistung gefordert sein.
50% Arbeitszeit: ja, 50% Leistung: nein. Wenn die Teilzeitkraft im Dienst ist, sollte sie die gleiche Leistung erbringen wie die Vollzeitkraft auch.
Das Spiel ist ja oftmals in Krankenhäusern so, eine 50 % Kraft wird als "Springer" genutzt, am besten mit 350 Überstunden! Das kanns nicht sein.
Kenne ich nicht so. Im Springerpool arbeiten sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte, aber weitaus mehr haben ihre feste Station. Überstunden oder Mehrarbeitsstunden gibt es, ja, aber auch dies betrifft sowohl Voll- als auch Teilzeitkräfte. (Das es für Mehrarbeitsstunden keine Zuschläge gibt, finde ich auch nicht gerecht, aber das ist der TVÖD.)
Schon garnicht kann es sein, dass eine Krankenschwester in Teilzeit die gleichen Wochenenden arbeitet wie die Kolleginnen in Vollzeit.
Aber Deine eigene Quelle sagt doch, dass es laut Bundesarbeitsgericht nicht nur sein kann, sondern auch sein darf und damit rechtmäßig ist?!
 
Somit müsste eine 50%TZ im üblichen 3. Schichtbetrieb jedes 4. WE arbeiten?

generell stellt diese TZ Überstundngebilde eine Problem dar. Denn wer hat die meisten ÜStunden? Die TZ sollte genauso nur anteilig Überstunden haben. VZ mit 100 ÜStunden auf ein Jahr und TZ mit 350 ÜStunden auf ein Jahr. Da ist die TZ eindeutig benachteiligt. Sehe ich aber ständig.

Wer wann arbeitet ist eine Sache. Manche TZ arbeiten absichtlich nur am WE. Manche haben feste Arbeitstage und evtl. gar keine WE, die anderen Arbeiten nur Stundenweise im Zwischendienst und müssen dann genauso WE Arbeiten wie die VZ nur eben in den Stunden die sie generell zu leisten haben und manche passen nicht auf und wehren sich. Letztendlich ist ein Fehlverhalten des AG erst nachweisbar, wenn die TZ sich ohne Erfolg, nachweislich dagegen gewehrt hat, aber trotzdem benachteiligend geplant wird.
Verboten ist es erstmal nicht die jedes 2. WE arbeiten zu lassen. Erst das zuwiderhandeln, wenn die TZ das nicht will und eine Banachteiligung macht es verboten.

Grundlage ist hier nicht das Gesetz sondern das o.g. Urteil. Das Urteil wiederum greift auf den §4 des Teilzeit und Befristungsgesetz
 
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generell stellt diese TZ Überstundngebilde eine Problem dar. Denn wer hat die meisten ÜStunden? Die TZ sollte genauso nur anteilig Überstunden haben. VZ mit 100 ÜStunden auf ein Jahr und TZ mit 350 ÜStunden auf ein Jahr. Da ist die TZ eindeutig benachteiligt. Sehe ich aber ständig.
Kenne ich jetzt so extrem nicht (und es wundert mich, dass in Eurem Haus den Azubis in die Zeiterfassung anderer Mitarbeiter Einsicht gewährt wird. Datenschutz?). Natürlich, wenn es ums Einspringen an freien Tagen geht, werden die Teilzeitkräfte häufiger als die Vollzeitkräfte gefragt werden - aber das ist keine Benachteiligung, das ist Mathematik!

Rechnen wir mal mit einer Fünf-Tage-Woche und dem Monat Februar, der ist dafür so praktisch mit seinen 28 Kalendertagen (wobei nicht jede Schicht immer gleich lang ist, dann verschiebt sich das nochmal geringfügig):

Vollzeitkraft: 20 Arbeitstage, 8 freie Tage.
75% Kraft: 15 Arbeitstage, 13 freie Tage.
50% Kraft: 10 Arbeitstage, 18 freie Tage.
25% Kraft: 5 Arbeitstage, 23 freie Tage.

Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Teilzeitkraft an einem Tag, an dem warum auch immer nun noch einer kommen muss, frei hat, ist also schon bei der 75%-Kraft mehr als anderthalb höher als bei der Vollzeitkraft. Bei der 50%-Kraft ist die Wahrscheinlichkeit mehr als doppelt so hoch und die 25%-Kraft hat fast dreimal so viel freie Tage wie ihre Kollegin in Vollzeit. Das bedeutet nicht, dass die Teilzeitler einspringen müssen - nur die Gelegenheit dazu kommt bei ihnen halt schon bei geringer Arbeitszeitreduzierung deutlich häufiger vor.
 
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50% Arbeitszeit: ja, 50% Leistung: nein. Wenn die Teilzeitkraft im Dienst ist, sollte sie die gleiche Leistung erbringen wie die Vollzeitkraft auch.

Das ist schon klar, dass ein Teilzeitkraft während Ihrer Arbeitszeit die volle Leistung bringt, um das geht es hier auch nicht, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, aber ich mache jetzt mal eine Rechnung auf.

Eine Vollzeitkraft arbeitet bei 5 Tage-Woche 22 Tage im Monat im Schnitt Regelarbeitszeit, davon enfallen auf die Wochenenden theoretisch 4 Arbeitstage, ausgehend von 4 Wochen/Monat was ja nicht stimmt, rechnerisch dürften es 4,2 Tage sein. (Samstag und Sonntag = 2 Tage = 2 Wochenenden = 4 Tage - 4,2 Tage)
Wir haben eine Teilzeitkraft die in Ihrem Arbeitsvertrag 50 % Arbeitsleistung und Bezahlung definiert hat, Regelarbeitszeit ist volle Schichten, sprich einen ganzen Arbeitstag. (volle Arbeitsleistung)
Das heißt jetzt lt. BAG Urteil, dass die Teilzeitkraft auch nur 50 % an der Gesamtarbeitszeit (22 Tage - 4,2 Tage am Wochenende) zu arbeiten hat.
Rechnerisch heißt das 2,1 Tage im Monat an Wochenenden, insgesamt rund 11 Tage. (50%)
Ob jetzt Teilzeitkräfte lieber am Wochenende arbeiten oder nicht ist ja deren Sache, denn wo kein Kläger da kein Richter.
Besteht die Teilzeitkraft auf Ihr Recht, ist dieses Recht klar definiert durch ein Grundsatzurteil, ähnlich den Urteilen das Bundesurlaubsgesetz betreffend u.v.m. Der Gesetzgeber gibt die Rahmenbedingungen vor, Urteile verfeinern die Vorgaben. Das ist auch oftmals der Irrtum auf den Stationen, dass zwar im Gesetz gelesen wird welche Pflichten habe ich, aber die Rechte definieren sich unter Umständen anders.

Ich hatte gestern ein abschließendes Gespräch mit einem Arbeitsrechtler der mir das so bestätigt hat. Was jetzt kommt weiß ich noch nicht, denn es steht auch die Frage im Raum den Job einfach hinzuschmeißen, better late than never.

Für mich ist die Rechtslage klar, aus diesem Grund ziehe ich mich hier auch zurück. Nur eins möchte ich in den Raum stellen, wir sprechen heute über Pflegenotstand und Unterbesetzung auf den Stationen. Mit der Vorgehensweise alles Stationsintern zu klären, Ersatz zu suchen, auf der kollegialen Schiene zu fahren, den Patienten in Mittelpunkt zu stellen und sich selbst zu vergessen wird in diesem Beruf nie was bewegt werden. Aus eigener Erfahrung bewegt sich der Mensch, hier Geschäftsführer, PDLs und Politiker nur, wenn sie gewaltig unter Druck kommen und daran fehlt es leider, vorallem in einem tollen Beruf von Menschen für Menschen.
Macht es gut.
Viele Grüße
 
Vielleicht habe ich einen Rechenfehler drin, aber wenn eine 100% Stelle 2 We im Monat arbeitet, wie kann es sein, dass 2 50%-Stellen 4 We abdecken? Ist das doppelt soviel, oder doppelt so viel? Ja...bequem zur Begründung ist natürlich: jeder AN (auch TZ) bekommt lt. Gesetz die üppigen 15 Sonntage frei. Das wäre also einer der Gründe, weshalb doch ganz gerne TZ-Stellen vergeben werden? Arbeit am WE und FT ist notwendig, das steht außer Frage.....aber doch bitte nicht zu Lasten Einzelner, die sowieso schon gerne als "Lückenbüsser" gesehen werden.
50% Arbeitszeit: ja, 50% Leistung: nein
Es ging nicht darum, dass die TZ-Kraft im Dienst weniger Leistung bringen darf, sondern um die Verteilung der (unliebsamen) Dienste. Gerecht ist es nicht nicht, wenn die We mehrheitlich (Anzahl) mit den TZ-lern besetzt werden. Und mir ist dabei Schnuppe, was gesetzlich erlaubt ist...grins.

Klar haben die TZ-KollegInnen öfter frei...haben aber möglicherweise auch Gründe für ihre TZ-Entscheidung und sei es nur, dass sie trotz regelmäßigem Bedarf vom AG keine VZ bekommen. Da kommt die Mathematik vom runden Tisch an ihre Grenzen, finde ich jedenfalls. Und TZ verdient weniger...denn Mehrarbeit wird ja nach geltendem „Recht“ nicht bezahlt; Abfeiern geht auch nicht...es ist ja immer Havarie (wenn ein Krankenschein kommt).

Bei der Gelegenheit fällt mir auch die Urlaubsrechnung für TZ-ler ein...als würden sie jeden Tag kommen (natürlich auch gesetzlich erlaubt...supi AG-freundlich)=> Urlaub und....im Gegensatz zu VZ.... Minusstunden.

Der Vollständigkeit halber sehe ich mich genötigt: ich rede nicht über die TZ die auf eigenen Wunsch am We, FT, oder Nachts arbeiten wollen.
VG lusche
 

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