Wieviele Wochenenden arbeiten als Teilzeitkraft?

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Das geht aber´auch nicht von meinen Kollegen aus sondern von der Leitung die einfach BESTIMMEN will. ...

Öhm, deswegen ist sie Leitung, oder?
Ihr obliegt es den Laden am laufen zu halten und den DP zu erstellen.
Der DP fällt ins Direktionsrecht des Arbeitgeber, dieser delegiert das an seine Stationsleitungen weiter und diese führen das Direktionsrecht aus. Du hast einen Vertrag über so und so viele Stunden und musst diesen erfüllen. Wie, dass entscheidet der Arbeitgeber, solange er nicht gegen geltendes Recht verstößt.
Es kommt mir schon befremdlich vor, dass Du Dich darüber aufregst, dass eine Leitung bestimmst.
 
Das Problem wurde eigentlich schon auf den Punkt gebracht: eine Teilzeitkraft muss/soll genau so viel am Wochenende arbeiten, was nicht gleichbedeutend ist mit: gleich viele Wochenenden. Eine Halbtagskraft, die am Wochende volle Schichten arbeitet, muss natürlich nur ein Wochenende arbeiten. Wenn sie nur kurze Schichten a 4h arbeitet, dann selbstverständlich 2 Wochenenden.

Selbstverständlich darf die Leitung nicht bestimmen sondern hat sich an Gesetze, Verträge und betriebsübliche Regeln zu halten. Bei Betrieben mit Betriebsrat und MAV haben auch diese ein Wörtchen mitzureden. Und genehmigt wird in der Regel von der PDL. Allerdings ist Selbstversklavung nach wie vor nicht verboten.
 
Fearn, wenn Du einen Hochzeitstermin hattest, hast Du immer jemanden gefunden, der für Dich einsprang.
Aha.
Wie oft heiratest Du denn so durchschnittlich pro Dekade? Kannst Du vielleicht schon Gewohnheitsrecht geltend machen?
 
Hallo Joerg,

Es gibt mehr Leute, die kapitulieren, als solche, die scheitern.

Die sagen sich zum Beispiel: Oh, der Arbeitgeber hat ja das Direktionsrecht. Und ich, ich muß, muß, muß!!!

Nix für ungut und nicht persönlich nehmen: wobei solche Ratschläge auch immer das Gegenteil bewirken.

Ich finde deinen Wahlspruch wirklich gut.
 
@ I.R Igator
;-)))
Wenn ich Hochzeitstermine habe, dann bin ich da als Fotografin gebucht. Ich bin neben meiner Tätigkeit als Krankenschwester auch noch ausgebildetete Fotografin und selbstständig. Hochzeitstermine hab ich also sehr oft. Ich habe also 2 Berufe gelernt und möchte keinen von beiden ganz aufgeben.
Andere Termine kann man sich meist in seine freien Tage legen, Bewerbungsfotos, Setcards, Pferdefotografie Portrait-und Aktaufnahmen usw. Da kann man sich wegen der Termine mit den Kunden absprechen. Man schnappt sich seinen Kalender und sein Auftragsbbuch und plant diese Termine für die nächste Freiwoche.- Kein Problem.- Die Hochzeitstermine stehen meißtens fest, wenn man gebucht wird.- Und das sind meist auch keine Termine, die man in 2 Stunden abgehandelt hat, sondern die sind oft sehr anstrengend, weil man morgens auf dem Standesamt der erste ist und dann meist bis zum Schleier abnehmen um 0:00 Uhr anwesend sein muß. Man ist da also von meißtens 9 Uhr morgens bis weit nach Mitternacht hinter der Kamera, sofern das Brautpaar das finanziert und die nicht nur Studiofotos haben wollen.
Firmenfeiern sind zb. meist nur abends, sodaß man an dem Tag auch ruhig noch Frühdienst machen kann.- Hochzeiten sind eigentlich das einzig auftauchende Problem, das Schwierigkeiten bedeuten kann, wenn man so arbeitet wie ich .
Aus diesem Grund habe ich auch den Teilzeitvertrag, weil ich nebenher auch noch genehmigt selbstständig bin.-Das kann zb. so aussehen, daß ich letzten Monat Termine für Juni und Juli angenommen habe. Würden die Kollegen nicht bereit sein den Dienst evtl. zu tauschen, so könnte das trotz Wünschebuch an diesem Termin schlecht aussehen. Diese Termine kann man auch nicht mal so eben absagen, wenn man sie angenommen hat. Hochzeiten sind eigentlich das größte Problem, wenn man SO arbeitet wie ich.-
Es gibt kaum einen Termin, der einen in so große Schwulitäten bringen kann, wie diese Hochzeitstermine, die aber wichtig für meine Arbeit sind, obwohl ich die nicht so gerne annehme, weil sie eine (sorry)- Schweinearbeit bedeuten können .
Warum sollte ich den Kollegen dann nicht auch behilflich sein, wenn bei Ihnen etwas anliegt?
Solange ich so arbeite, sind alle meine Sozialversicherungsleistungen prozentual gut abgedeckt und ich muß mir nur recht wenig Gedanken machen. Ich kann also einen Auftrag annehmen, ich kann es aber auch lassen, wenn der mir nicht gefällt und ich kann mit dem was ich in der Klinik verdiene immer fest rechnen, dh. das ist das Minimum, was ich am Monatsende auf dem Konto habe. Wenn ich zb . wie nach der letzten Op 6 Monate ausfalle, dann brauche ich mir keine Gedanken machen, ob ich das finanziell überstehen werde. Termine auf einer Messe oder für einen Workshop, die hat man schon so weit vorher, daß man diese in seine Urlaubsplanung einbeziehen kann. Lediglich die Hochzeiten, die sind der Haken an der Sache.
liebe Grüße fearn
 
Es ist schon amüsant zu lesen, wie manche versuchen ihre Einstellung zu untermauern. ... Nur leider liegt dies oft weit von dem entfernt, was dann tatsächlich möglich ist.

Das Gesetz differenziert nicht bei den Rechten einer Teilzeitkraft... und auch nicht bei den Pflichten. Das Gesetz gibt vor, dass du im Jahr einen Anspruch auf 15 freie Sonnateg hast (ArbZG §11). Der Gesetzesgeber versetigt sich noch nicht mal soweit, dass er vorgibt: 1 x pro Monat. Er ist voll zufrieden, wenn du einen freien Tag innerhalb der ff. 14 Tage dafür bekommst.

Im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge finde ich in §8 Abs. 2-3, dass der AN mit dem AG zu einem Konsens kommen soll... bereits bei der Vereinbarung der Teilzeit. Würde bedeuten: man müsste bereist beim Arbeitsvertrag darauf achten, dass dort drinne steht, wann man wie arbeitet.
Und der Gesetzesgeber gibt im selben Paragraphen dem AG das Recht, den Wünschen nicht entsprechen zu müssen, wenn es den Betreibsabluaf behindert.

Das Gesundheitswesen wurde aus Kostengründen zu einer Erhögung der Teilzeitarbeiteranzahl gezwungen: mehr fleixibelere MA. Da spielt es keine Rolle ob du 100% oder 50% arbeitest- du stehst als Arbeitskraft auf dem Plan und wirst gemäß deines Stundenkontingenst geplant. Da kann der AG in hanz ungünstigen Situationen sogar nur den WE-Dienst nehmen ... und dann: siehe oben.

Ergo: Bereits bei Vertragsabschluss auf die entsprechende Vorstellung zur Arbeitszeitverteilung bestehen... und dann ggf. entscheiden, dass man da doch nicht arbeiten will, weil der AG nicht einlenkt. Hinterher etwas durchsetzen zu wollen, dürfte mehr als schwierig sein, wenn der AG nicht von sich aus einlenkt.

Elisabeth
 
Liebe Elisabeth!
Ist es nicht so, daß die meißten Teilzeitarbeitnehmer in der Bundesrepublik Frauen sind? Ich schätze mal über den Daumen, das sicherlich 80-90 % Frauen sind? Sicherlich gibt es hierzu auch Statistiken.
Insofern ist es sicherlich gar nicht von Interesse für die meißten Arbeitnehmer die teilzeitbeschäftigt sind, daß es eine feste Regelung gäbe, die angewandt wird, weil die sich real alle in anderen Situationen befinden mit ihren Familien, mit der Kinderbetreuung usw.
Wenn ich mir das durch den Kopf gehen lasse( was man natürlich innerhalb einer Diskusion tut), dann könnte mit festgeschriebenen Vorgaben mehr Schaden angerichtet werden, als man gut machen würde. Ich erinnere mich hierhingehend an 2 Kolleginnen, die zb. nur an Wochenenden eingesetzt werden wollten, mit einem 20- 30 % Arbeitsvertrag, weil dann der Ehemann frei hatte und die Kinderbetreuung übernehmen konnte. Es wäre unmöglich so zu arbeiten, wenn die Regelung NUR in einer Richtung angewandt werden könnte.
Wäre das wirklich so erstrebenswert?
Andererseits war das für diese Mütter die einzige Chance überhaupt noch am Berufsleben teilzunehmen / in ihrem Beruf zu arbeiten. Es waren bei denen nicht nur finanzielle Aspekte, die dazu führten, daß sie an den Wochenenden ausschließlich eingesetzt werden wollten.

liebe Grüße fearn
 
Bei den Vollzeitmitarbeitern gab es deswegen tatsächlich Unruhe und Diskusionen, denn das bedeutete, daß diese weniger Wochenenddienste leisten mußten.
Die Einwände die hier kamen bezogen sich auf die steuerfreien Zeitzuschläge, die den Mitarbeitern fehlten. Und es war so, daß diese dann vermehrt den Rhythmus hatten 5 Tage arbeiten - 2 Tage frei, also weniger freie Tage am Stück hatten und dann lag das Frei auch noch weitgehend an den Wochenenden, was bedeutete, daß die ihre Behördengänge, Einkäufe; Arztbesuche und was so anfällt nach den Diensten an Werktagen planen mußten. Hinzu kam, daß die Wochenenddienste angenehmer waren auf der Abteilung. Es fanden keine Operationen und geplanten Aufnahmen statt. Die Abteilung war am Wochenende nicht stark belegt, weil die meißten Patienten spätestens Samstags entlassen wurden. Auch waren keine frischoperierten Patienten zu versorgen. Da der Abteilung noch eine Tagesstation zugeordnet war, die am Wochenende nicht operierte, schlugen die Mitarbeiter sich fast um die Wochenenden. Denn es gab dadurch 6 Mitarbeiter, die für die Wochenenden zusätzlich geplant werden mußten, aber es wurden nur insgesamt höchstens 4 benötigt. Zufrieden war mit dieser Regelung kaum ein Mitarbeiter.
Wie heißt es doch so schön:" Jedem Menschen recht getan, ist eine Kunst die niemand kann."
Auch das kann vorkommen. nochmals lg Fean
 
Belastungen auch nur anteilig
Der Einsatz von Teilzeitbeschäftigten zu ungünstigen Arbeitszeiten (Samstag, Sonntag, Feiertag, Nacht) z.B. Zeiten mit besonderer Arbeitsintensität, kann eine ungerechtfertigte Benachteiligung darstellen.
(BAG, Urteil vom 24.4.1997 - 2 AZR 352/96)
Oft ist es üblich, dass eine Vollzeitkraft an jedem zweiten Wochenende und an jedem zweiten Feiertag eingeplant wird. Dann braucht eine Teilzeitbeschäftigte, die vertraglich 50% der vollen Arbeitszeit vereinbart, eben auch nur die Hälfte dieser Belastung übernehmen, - entweder nur jeweils die halben Tage, oder nur an jedem vierten Wochenende und an jedem vierten Feiertag.
Es bleibt eine Besonderheit: Teilzeitbeschäftigte haben einzelvertraglich ihre durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit vereinbart. Mehr brauchen sie nicht. Damit haben sie den Übergriffen eine Grenze gezogen.
Tarife und Gerichte sind sich da einig: Über diese vereinbarte Grenze braucht die Teilzeitkraft nur leisten, was sie ausdrücklich vereinbart oder wenn sie zustimmt.
aus:
Schichtplan-Fibel

Hallo Elisabeth,

ich gebe dir Recht, was deine Einschätzung der Realitäten angeht. Ob du qualitativ besser argumentierst als z.B. verdi wage ich aber zu bezweifeln. Ich weiss leider nicht genau, welche Argumentation dich amüsiert hat. Was ich feststelle ist, dass es immer wieder und wieder Pflegekräfte gibt, die angeblich gesetzliche Grundlagen zitieren, warum man sich auf keinen Fall wehren darf. Das Arbeitszeitgesetz ist dafür ein gutes Beispiel: es definiert nur Mindeststandards. D.h nicht, das andere, auch für den Arbeitnehmer bessere Standards nicht auch durchsetzbar wären oder eigentlich schon längst durchgesetzt sind. Recht haben und Recht bekommen sind aber immer zwei paar Stiefel.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ thorstein: Die ver.di bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes.
Man kann die Argumentation durchaus nachvollziehen, aber bedenke bitte, es ist keine gesetzliche Grundlage, sondern nur die Auslegung eines Urteils, welches für EINEN bestimmten Fall gefällt wurde.
Außerdem steht dort nirgendswo was von "muss" oder "darf nicht". Immer schön jedes Wort lesen. Des weiteren müsste man das Urteil genau lesen.

Du hast meine Sig weiter oben angesprochen, als Betriebsrats und ver.di-VL lebe ich prinzipiell danach (genau wie nach dem Motto "Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt"), ich habe auch nichts dagegen wenn eine Teilzeitkraft weniger WE arbeitet als eine Vollzeitkraft, ich würde mich für ihre Wünsche auch gegenüber dem AG einesetzen, logisch, ABER das Ganze wäre nicht auf Grundlage irgendwelcher Gesetzestexte gestützt.

Egal wie engagiert man ist, für beide Seiten gelten Gesetze, beide müssen sich dran halten. Als BR setze ich mich für die MA ein, aber eben nur soweit ich es kann. Ins Direktionsrecht des AG kann man zwar im gewissen Rahmen eingreifen, aber nur sehr schwer, zumindest so lange er net gegen Gesetze verstößt.
 
Das Problem ist, daß Verdi recht viel argumentiert, daß die eigenen Betriebsräte oder Mitarbeitervertretungen nicht umsetzen und bei denen die Mitarbeiter die sich an die Vertretungen wenden, dann meist im Regen stehen.
Mein Mann war als er noch im Berufsleben stand im Betriebsrat einer anderen Gewerkschaft. Wie ich im Laufe der Jahre mitbekommen habe, sind die immer regelmäßig zu Schulungen geschickt worden.
Wenn ich oder die Kollegen die MAV´s oder Betriebsratsmitglieder bei uns etwas fragte, dann war das eher immer so, daß die entweder gar nicht bescheid wußten oder nicht bescheid wissen wollten.
Eine der letzten Informationen, die so ein Betriebsratsmitglied einem Kollegen bei uns gegeben hatte, bezog sich auch auf eine Teilzeitkraft. Eben eine die nur an den Wochenenden eingesetzt wurde. Die hatte keinen Urlaub bekommen. dh. deren Urlaub war zwar von Montag bis Freitag mit einem U im Dienstplan vermerkt worden. Da man am Wochenende aber kein U dahinschreiben könne, wäre also am Wochenende für diese Mitarbeiterin natürlich Arbeiten angesagt. Das hieße, diese Mitarbeiterin hätte ihren Urlaub ja schon gehabt,- also von Montags bis Freitags. Zudem würde sie als Teilzeitkraft ja schließlich genug frei haben, sie bräuchte nicht auch noch Urlaub in Anspruch nehmen. Ich hab damals daneben gesessen, als der Teilzeitkraft das vom den Betriebsratsmitglied erklärt wurde und bin in schallendes Gelächter ausgebrochen. Der Teilzeitkollegiin empfahl ich, daß sie sich mit der Urlaubsproblematik an die Personalabteilung des Arbeitgebers wenden solle, alternativ einen Rechtsanwalt bemühen solle. Die Personalabteilunghat das nämlich tatsächlich anders gehandhabt als der Betriebsrat geraten hatte und über dieses Rechenexempel auch herzlichst gelacht. Dh. von der Stelle hat die Mitarbeiterin ihren Urlaub erhalten.-
Damit hatte sich das Thema Betriebsrat bei uns erledigt.- Dem Betriebsratsmitglied riet ich damals sich doch für die eigene bevorstehende Flugreise ausreichend Hin -und Rückflüge zu buchen, weil in ihren Urlaub auch an Wochenenden innerhalb des Urlaubs kein "U" in Dienstplan stehen würde, sie müßte sich demzufolge darauf einrichten, Freitags zurückzufliegen um ihren Urlaub dann zu unterbrechen.- (So geschehen im Jahr 2004!). Bis die Teilzeitarbeitnehmerin gegen diese Geschichte angegangen war, war ihr Urlaub zu der Zeit allerdings schon gelaufen was aber an ihr lag, weil sie sich erstmal als Ausländerin und Neue spät traute mit dem Joke zur Personalabteilung zu gehen. Das Betriebsratsmitglied war damals die Stationsleitung, die diesen Dienstplan SO geschrieben hatte.
Soviel zum Thema Betriebsratsmitglieder und Mitarbeitervertretungen.
Ich kenne noch ganz viele dieser Kuriositäten und wundere mich immer, daß es zwar monatliche Sitzungen des Betriebsrates gibt, die tagen fleißig während der Arbeitszeit,- aber irgendwie scheint da nichts zu fruchten.- Für mich ist allerdings nicht der Betriebsrat zuständig, sondern der Beirat, ansonsten wüßte ich was ich bei den Betriebsratswahlen zu tun hätte. ( der Beirat tickt etwas anders).
Wir haben zb.16 freigestellte Betriebsratsmitglieder und etliche andere ohne Freistellung. Die Chance, daß man als Mitarbeiter der Krankenpflege in der Klinik sein Recht bekommt, ist höher wenn man bei uns den Arbeitgeber selbst anspricht. Wenn ich das zu entscheiden hätte,dann würden diese 16 freigestellten Mitarbeiter wieder vom Schreibtisch wegmüssen um ihren Dienst auf der Abteilung zu verrichten. Die sind dem Personal auf den Abteilungen beim Mitarbeiten nämlich hilfreicher, als in ihren freigestellten Sesseln. Vom Betrieb meines Mannes weiß ich, daß ein Betriebsrat nämlich auch anders arbeiten kann. Das was bei uns passiert ist nicht mehr und nicht weniger, als bei einer Diskusion über Arbeitsrecht hier. Es scheinen nicht wirklich viele davon Arbeitszeitgesetze, Betriebsvereinbahrungen , Betriebsverfassungen, Lohnfortzahlungsgesetze usw. davon zu lesen. Müßte ich etwas durchsetzen, so ist mir meine private Rechtschutzversicherung hilfreicher oder eben der Arbeitgeber selbst ebenfalls.
Als ich damals den ersten Teilzeitvertrag über einige Monate hatte, war beim Umrechnen des Jahresurlaubs umgerechnet worden. Dh. statt 30 Urlaubstage wurden wegen der Nachtwachen die 10 Stunden lang dauerten 24 Urlaubstage geworden.- Aus betrieblichen Gründen sollte ich dann nach ein paar Monaten aber wieder Vollzeit arbeiten und die Urlaubstage sollten nicht wieder zurückgerechnet werden, auch laut Betriebsrat nicht. Auf diese wundesame Art und Weise verschwanden dann 6 Urlaubstage ins Nirwana. Der Betriebsrat fand das damals vollkommen normal. Der Personalchef der Klinik war es, der von alleine wieder ordentlich zurückrechnete, als ich den direkt ansprach. -
Haben wir hier Betriebsratsmitglieder? Vielleicht können die mir erklären, was mit den Betriebsräten los ist, daß das so sperrig mit denen ist.
So leid es mir tut, um Betriebsräte würde ich aus Erfahrung eher einen Bogen machen und auf die würde ich auch nicht zählen wollen.
Allerliebste Grüße fearn
 
Man kann ein Gesetz nicht immer danach absichern, was einem gefällt und was nicht.
@Fearn Wenn ich mich als Mutter absichern will, dass bestimmte Situationen nicht eintreten, dann kann ich eine Nebenabrede mit dem AG vereinbaren... sollte dies sogar tun, denn der TZ-Arb. hat eben nicht nur das Recht auf Gleichbehandlung sondern auch die Pflicht. Beim Frauenargument ist es ähnlich: du hast nicht nur den Anspruch auf die Rechte sondern eben auch Verpflichtungen. Willst man die beschränken, braucht es von beiden Seiten aus Festschreibungen und nicht nebenbei gegebene mündliche Zugeständnisse an die sich ein Partner hinterher nicht mehr erinnern kann.

@thorstein- man sollte beizeiten erkennen, wann es sich lohnt sich zu wehren udnd wann man einfach akzeptieren sollte, dass der AG einfach das Gesetz hinter sich hat. Es gibt Rechte und es gibt PFLICHTEN an die sich bei halten müssen: AG und AN. Und bei den Pflichten kann man sich halt nicht aussuchen, was einem gefällt und was nicht. Das ist nun mal so. Eine Gesellschaft erstellt sich ja nicht aus Jux und Dollerei sein Gesetzeswerk.

Gerade erst wurde der Kampf um Gleichstellung der TZArb. zu VZArb. erreicht und du glaubst wirklich, dass so eine Entscheidung nur für den AN gefällt wird? Wer A sagt muss auch B sagen. Und wem B im Halse stecken bleibt, der muss vor dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages einen Konsens mit seinem AG finden. Vorspiegelung falscher Tatsachen auf beiden Seiten ist wohl nicht der richtige Weg.

Elisabeth
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Das Problem ist, daß Verdi recht viel argumentiert, daß die eigenen Betriebsräte oder Mitarbeitervertretungen nicht umsetzen und bei denen die Mitarbeiter die sich an die Vertretungen wenden, dann meist im Regen stehen.
Mein Mann war als er noch im Berufsleben stand im Betriebsrat einer anderen Gewerkschaft. Wie ich im Laufe der Jahre mitbekommen habe, sind die immer regelmäßig zu Schulungen geschickt worden.
Wenn ich oder die Kollegen die MAV´s oder Betriebsratsmitglieder bei uns etwas fragte, dann war das eher immer so, daß die entweder gar nicht bescheid wußten oder nicht bescheid wissen wollten.
Das gilt dann natürlich für alle Betriebsratsmitglieder die in deutschen Kliniken sind, gelle. Alle dumm, uninformiert, ungebildet und lassen die Kollegen im Regen stehen.
Eine der letzten Informationen, die so ein Betriebsratsmitglied einem Kollegen bei uns gegeben hatte, bezog sich auch auf eine Teilzeitkraft. Eben eine die nur an den Wochenenden eingesetzt wurde. Die hatte keinen Urlaub bekommen. dh. deren Urlaub war zwar von Montag bis Freitag mit einem U im Dienstplan vermerkt worden. Da man am Wochenende aber kein U dahinschreiben könne, wäre also am Wochenende für diese Mitarbeiterin natürlich Arbeiten angesagt. Das hieße, diese Mitarbeiterin hätte ihren Urlaub ja schon gehabt,- also von Montags bis Freitags. Zudem würde sie als Teilzeitkraft ja schließlich genug frei haben, sie bräuchte nicht auch noch Urlaub in Anspruch nehmen. Ich hab damals daneben gesessen, als der Teilzeitkraft das vom den Betriebsratsmitglied erklärt wurde und bin in schallendes Gelächter ausgebrochen. Der Teilzeitkollegiin empfahl ich, daß sie sich mit der Urlaubsproblematik an die Personalabteilung des Arbeitgebers wenden solle, alternativ einen Rechtsanwalt bemühen solle. Die Personalabteilunghat das nämlich tatsächlich anders gehandhabt als der Betriebsrat geraten hatte und über dieses Rechenexempel auch herzlichst gelacht. Dh. von der Stelle hat die Mitarbeiterin ihren Urlaub erhalten.-
Das ist natürlich starker Tobak, dieses BR-Mitglied hat in einem BR auch nix verloren und gegen dieses Mitglied könnte auch geklagt werden.

Damit hatte sich das Thema Betriebsrat bei uns erledigt. ...
Ah, die Inkompetenz von einem BR-Mitglied lässt gleich den ganzen Rat inkompetent dastehen. Typisch Pflege!!!!

Ich kenne noch ganz viele dieser Kuriositäten und wundere mich immer, daß es zwar monatliche Sitzungen des Betriebsrates gibt, die tagen fleißig während der Arbeitszeit,- aber irgendwie scheint da nichts zu fruchten.-
Monatliche Sitzungen?? Holla, wie arbeitet Euer BR denn die personellen Angelegenheiten ab? Dafür hat er nur 1 Woche nach Eingang Zeit.

Für mich ist allerdings nicht der Betriebsrat zuständig, sondern der Beirat, ansonsten wüßte ich was ich bei den Betriebsratswahlen zu tun hätte. ( der Beirat tickt etwas anders).
Welcher Beirat?? Und was würdest Du bei BR-Wahlen tun? Ein Tip um was zu ändern, selbst kandidieren und mal sehen wie schwer so ein Amt eigentlich ist. Aber nöö, kann könnte man ja nicht nur meckern.

Wir haben zb.16 freigestellte Betriebsratsmitglieder und etliche andere ohne Freistellung.

Ihr habt 18000 Mitarbeiter in Eurer Klinik???

Die Chance, daß man als Mitarbeiter der Krankenpflege in der Klinik sein Recht bekommt, ist höher wenn man bei uns den Arbeitgeber selbst anspricht. Wenn ich das zu entscheiden hätte,dann würden diese 16 freigestellten Mitarbeiter wieder vom Schreibtisch wegmüssen um ihren Dienst auf der Abteilung zu verrichten.

Tja der Gesetzgeber hat nun mal klare Regeln für die Freistellung und das Ganze nach einem Bundesgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz (in dem Falle §38)

Haben wir hier Betriebsratsmitglieder? Vielleicht können die mir erklären, was mit den Betriebsräten los ist, daß das so sperrig mit denen ist.
So leid es mir tut, um Betriebsräte würde ich aus Erfahrung eher einen Bogen machen und auf die würde ich auch nicht zählen wollen.
Allerliebste Grüße fearn

Nochmal, ich finde es bösartig, dass Du hier alle Betriebsräte über einen Kamm zu scheren versuchst. Ich könnte auch sagen, jede einzelne Krankenschwester hechelt einem jungen Assistenzarzt hinterher, oder interessiert sich nicht die Bohne um Arbeitsrecht.
Solche Verallgemeinerungen sagen ziemlich viel über Dich aus. Deswegen werde ich, als BR mich auch nicht weiter über Deine geistigen Ergüsse (ich habe ein viel schlimmeren Ausdruck im Kopf) äußern.

Wie gesagt, Du hast alle 4 Jahre die Chance Dich in den BR zu wählen lassen (wenn bei Euch noch net gewählt wurde, bis Ende Mai sind ja dieses Jahr bundesweit BR-Wahlen, hasst Du ja direkt die Chance) und dann sieh zu, dass Du alles besser machst. Vieleicht merkst Du dann was es eigentlich bedeutet BR zu sein, was da alles dazugehört.
Ein freigestelltes BR-Mitglied was pünklich nach Dienstende nach Hause geht, dürftest Du wohl kaum finden, auch bei den nichtfreigestellten und da spreche ich aus Erfahrung, sieht es ähnlich aus. Da kommt mal ein Kollege X und will wissen, dann Kollegin Y und hat ein Problem mit der PDL. Das muss dann gleich gelöst werden, was auch unser Job ist. Abeu Dienstschluss, willkommen Überstunden.
Aber das stimmt ja wohl net, alle BRs sind ja sperrige, inkompetente Idioten.

Dumm nur, dass ich mich jetzt doch noch geäußert habe. Das ärgert mich jetzt eigentlich ein wenig.
 
Beirat = Schwesternschaft des Roten Kreuzes = Verein = Vereinsrecht (vermute ich jetzt mal)

ganz andere Baustelle.... (weiss ich)
 
Jörg-ärgere dich nicht. Erst wenn man selbst erfahren hat, dass es gravierenden Unterschiede geben kann, wird man umdenken. Nur manchmal ist es dann zu spät.

Elisabeth
 
Ist es nicht so, dass jeder Betrieb die Mitarbeitervertretung hat, die er verdient?
Auch diese Frage ist natürlich ungerecht, werden doch häufig streitbare Kolleginnen gezielt mundtod gemacht oder herausgedrängt.
Auf jeden Fall ist die Frage nach dem Betriebsrat bei einem Bewerbungsgespräch ein hervorragender Indikator für die hierarchischen Strukturen.
Kollegialität, Teamarbeit, Dienstgemeinschaft. Solche Begriffe findet man zwar in jeder Stellenanzeige, häufig sogar im Arbeitsvertrag: wird es aber konkret, dann geht es doch um Leitung, Direktionsrecht und Demut.
 
Jo, so ist es-Elisabeth. Für die Schwesternschaft ist nicht der Betriebsrat zuständig, sondern der Beirat. Der Betriebsrat war auf meiner "alten " Arbeitsstelle für mich zuständig.
Die DRK Schwestern haben einen anderen Standard als andere Arbeitnehmer und dürfen deshalb am Betriebsrat und auch nicht an Betriebsversammlungen teilnehmen.
Arbeitgeber ist die Schwesternschaft und die Schwesternschaft ist die Allgemeinheit aller DRK- Schwestern, die Mitglied sind. Damit wird man anders eingestuft, nicht direkt als Arbeitnehmer.
Alles was die DRK Mitglieder betrifft, ( auch die Lohngestaltung , ob zb. dem BAT gefolgt wird usw.) wird von der Mitgliederversammlung bestimmt und darin abgestimmt. Das bedeutet, die einzelnen Punkte werden in der Mitgliederversammlung vorgetragen und jede Schwester stimmt mit darüber ab. Ein ordentliches Mitglied hat ein Stimmrecht, daß 3 fach zählte, außerordentliche Mitgliederstimmen zählen geringer.) CLICK
Insofern ist es für mich auch uninteressant für irgendeinen Betriebsrat zu kandidieren, außerdem gefällt mir nicht, was ich so sehe. Das würde keinem gefallen, und wie ich schon berichtete, war mein Mann Betriebsrat eines anderen Berufszweigs. Der bekommt dieselben " runden Füße" und denselben dicken Hals, wenn er das hört was da so vor sich geht wie Du, Jörg.
So leid es mir tut, der wird durch das Reden darüber leider nicht besser.- Wenn man mal ein besseres Beispiel sehen würde, dann wäre das sicherlich erfreulich.- Ich könnte nicht für den Betriebsrat kandidieren, allenfalls für den Beirat. Aber mit dem habe ich keinerlei Probleme gehabt bisher und von denen hört man soetwas nicht, weil die sich an die Regeln recht eng halten, die das DRK hat. Diese müssen nicht den Regeln entsprechen, die für andere Arbeitnehmer gelten.
" Alle Betriebsratsmitglieder "hab ich überigens nicht geschrieben, Jörg. Das hast DU geschrieben.- Ich kenne nicht alle Betriebsratsmitglieder, leider nur diese.- Ich kann mir nach den Beispielen im Moment aber auch nicht vorstellen, daß ich ALLE kennenlernen möchte. -Ich würde lieber einige kennenlernen, die diese Position besser ausfüllen.
Nehmen wir mal das Beispiel daß es damals mit den Schichtzulagen gab, die gestrichen wurden. Damals hatten 4 Schwestern geklagt bevor diese im AVR wieder zugebilligt wurden. Das ist schon recht lange her. Das Ergebnis der Klagen war, daß 2 der Schwestern, die geklagt hatten nicht mehr in der Klinik arbeiteten, die anderen beiden hatten Positionen erhalten indenen sie überhaupt keinen Schichtdienst mehr machen mußten. Und allen anderen Mitarbeitern des Hauses ( nenne ich Dir gerne zum nachforschen in einer PN),- die erhielten weiterhin erstmal keine Schichtzulagen, bis der Gesetzgeber eingriff und nachbesserte, mit der Argumentation, das wären Einzelurteile gewesen. ( liest man hier bei solchen Diskusionen auch immer wieder.) Jeder einzelne müßte also seine Schichtzulage einklagen.- Damals hatten die die Regelung eingeführt, daß man nur die Schichtzulage erhalten könne wenn man in einem gewissen Zeitraum 8 Frühdienste, 8 Spätdienste und 8 Nachtdienste nachweisen konnte.,- das ergab eine Anzahl von 24 Schichten, die der Zeitraum aber nur gehabt hätte, wenn man Überstunden abgeleistet hätte, weil die Vollzeitkraft in diesem Zeitraum NUR 20 Schichten abzuleisten hatte.-Das war auch so ein Kuriosum anfang der 90er.
Das war das Ergebnis, daß die MAV damals herausbekommen hatte. Im AVR gab es keinen echten Betriebsrat damals, sondern nur eine MAV. Ob das heute noch so ist, könnte ich Dir gar nicht sagen. Wären die MAV Mitglieder, die geklagt hatten damals in der Position geblieben, daß die ihre Schichtzulagen hätten weiter erhalten müssen, so hätten auch die anderen Angestellten die Chance darauf gehabt. Die Position ohne Schichtdienst, war jedoch persönlich attraktiver als daß man das durchgezogen hätte für die Mitarbeiter.
Schlecht macht man den Betriebsrat damit nicht, daß man das erzählt was man erlebt hat. Schlecht machen die Mitglieder diese Institution indem sie solche Dinge SO abhandeln. Dazu braucht man mich nicht, das schaffen die ganz alleine. Es ist ja schade, daß das so ist, wenn es nicht schade wäre, dann würde ich das nichteinmal erwähnen. Ich hoffe, dadurch daß man darüber redet, daß manche in diesen Positionen zum Nachdenken kommen. Vielleicht ändert das Nachdenken dann ja endlich einmal etwas.-
Die Mitarbeiter der Betriebsräte gehören in jedem Fall besser geschult und besser motiviert. Dann kommt sowas nicht vor.
Es bringt nichts darüber lauthals zu schimpfen, daß das jemand ausbuddelt, sondern es würde etwas bringen, wenn man es ganz einfach ansieht und in jedem Fall für die Zukunft besser macht oder daran arbeitet, daß das auf keinen Fall so weiterläuft.
Liest man hier im Forum, dann sehen wir nur einmal wie die Pausenregelungen bei den Kollegen aussehen und wieviele Stunden die Kollegen hier alle zusammenbringen weil die ihre Pause durcharbeiten müssen.- Darüber brauchen wir auch kein neues Gesetz, denn das gibt es ja schon.-Trotzdem sieht es so aus und es ist nicht so, daß die Kollegen das nicht dauernd reklamieren?

liebste Grüße fearn
 
fearn schrieb:
Haben wir hier Betriebsratsmitglieder? Vielleicht können die mir erklären, was mit den Betriebsräten los ist, daß das so sperrig mit denen ist.
So leid es mir tut, um Betriebsräte würde ich aus Erfahrung eher einen Bogen machen und auf die würde ich auch nicht zählen wollen.
Allerliebste Grüße fearn

Mit dieser Aussage, fearn, hast Du Betriebsräte sehr wohl über einen Kamm geschert.
Da ich selbst Mitarbeitervertreterin bin, kenne ich Aussagen wie Deine nur zu gut. Aber meistens kommen sie von den Leuten, die selbst niemals auf die Idee kämen, sich die Mühe zu machen, im Betriebsrat mitzuwirken. Machen sollen es immer die anderen, und wehe es ist nicht perfekt oder der Betriebsrat scheitert.
Auch Betriebsräte sind zunächst Laien, die ihr Bestes versuchen. Es braucht eine längere Einarbeitungszeit, um wirklich effektiv arbeiten zu können. Es gehen Stunden drauf, die kann man gar nicht alle als Arbeitszeit deklarieren. Und wenn Du denkst, in den Sitzungen wird nur Kaffee getrunken, dann täuschst Du Dich. Es sind oft 3 Stunden harte Arbeit und Konzentration, danach raucht Dir der Kopf, Du hast noch keine Pause gemacht, gehst zurück auf Station, wirst mit vorwurfsvollen Blicken empfangen und Du machst Dich ganz schnell an die Arbeit, auch ohne etwas zu essen.
Betriebsräte müssen sich oft vieles anhören, erst letztens wurde ich vom Chef wieder so runtergeputzt, dass ich ganz klein war. Teilweise werden sie sogar von den Kollegen gemobbt. Von den Leitungen sehr oft ungerecht behandelt.
Aber bevor Flexi den Thread schließt (bitte nicht!), hör ich jetzt auf. Wollte damit nur sagen: MAV- oder Betriebsratstätigkeit ist kein Spaziergang. Da fliegen oft die Fetzen. Das ist oft zermürbend und geht auch oft nur ganz ganz langsam voran. Aber wenn man dann wieder einmal einen Erfolg hat, hat sich alles gelohnt, selbst dann, wenn man nicht persönlich betroffen ist.
Nun aber Ende. Für Flexi: Laß noch auf, wir kehren ans Thema zurück...:)
 
Sehe ich so wie Sittichfreundin, in allen Punkten auch mit dem Back to topic.

Nur eines noch @Fearn: Du bringt in Deinem Posting Betriebsrat und MAV durcheinander, Du sprichst den AVR an (Tarifvertrag für kirchliche Häuser), also handelt es sich um eine MAV und nicht um einem Betriebsrat. Da gibt es starke Unterschiede in Sachen Mitbestimmungsrechte. Das Mitarbeitervertretungsgesetz gibt den MAV bei weitem nicht die Macht wie es das Betriebsverfassungsgesetz den Betriebsräten gibt. Das sollte man wissen, ehe man eine MAV mit einem BR vergleicht.
Ich muss sagen, als MAV-Mitglied würde ich glaube ich manchmal verzweifeln.

So und nun, ehe Flexi wirklich kollaptisch wird, zurück zum Thema :sdreiertanzs:
 

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