Zulassung zum Examen?!

Blackbear

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02.06.2004
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Hallo zusammen,

ich bin jetzt im 2. Ausbildungsjahr und hatte bisher immer gute Noten sowie in der Schule und auch auf Station. In meinem letzten Einsatz auf der Orthopädie habe ich allerdings eine 4 und ein eher bescheidenes Zeugnis bekommen. Ich hatte leider Stress mit der stellvertretenden Stationsleitung, welche nachher auch mein Zeugnis geschrieben hat. Darin schrieb sie, dass ich grobe Defizite in der Grundpflege hätte, nicht kritikfähig sei und Schwierigkeiten hätte Prioritäten auf Station zu setzen. Das ist allerdings völliger Quatsch und nicht wahr. Auf meiner jetzigen Station klappt alles super und ich habe keine Probleme Kritik anzunehmen, Wasche Patienten ohne Probleme und über Prioritäten hat sich noch keiner beschwert. Ich war mit dem Zeugnis logischerweise überhaupt nicht zufrieden und habe sofort das Gespräch mit der Schule gesucht, welche meine Positon verstand, aber bestimmt nicht gerade begeistert gewesen war. Jetzt habe ich Angst das die Schule ein schlechtes Bild von mir hat und ich evtl. nicht zum Examen zugelassen werde. Dies ist wohlgemerkt meine erste dermassen schlechte Note/Zeugnis dieser Art.
Wer entscheidet eigentlich wer zum Examen zugelassen wird?! Wie sehr entscheiden die einzelnen Noten von den Einsätzen bzw. die schulischen Noten?! Könnt ihr mir bitte weiterhelfen?!

Liebe Grüße
Blackbear
 
Blackbear schrieb:
Wer entscheidet eigentlich wer zum Examen zugelassen wird?! Wie sehr entscheiden die einzelnen Noten von den Einsätzen bzw. die schulischen Noten?!
Hallo Blackbear,
die Regelungen findest du in § 5 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung:
=Auszüge schrieb:
(1) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet auf Antrag des Prüflings über die Zulassung
zur Prüfung...(2) Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen:
1. die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern und alle Urkunden, die eine spätere Namensänderung bescheinigen,
2. die Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen.
In der Bescheinigung bescheinigt die Schule, wenn die Bedingungen erfüllt sind
hat in der Zeit vom ……………………………………………………… bis ……………………………………………………
regelmäßig und mit Erfolg an dem theoretischen und praktischen Unterricht und der praktischen Ausbildung für
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen
und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*) gemäß § 4 Abs. 1 des Krankenpflegegesetzes teilgenommen.
Die Ausbildung ist – nicht – über die nach dem Krankenpflegegesetz zulässigen Fehlzeiten hinaus – um … Stunden*) –
unterbrochen worden.
 
Hallo Blackbear,

ich glaube, Du musst Dir keine so grossen Sorgen machen. Wegen einer schlechteren Quali heisst es nicht, dass Du nicht zugelassen wirst. Wenn die anderen Qualis vorher und nachher gut sind. Einen "Ausrutscher" kann man sich schon mal leisten. Gib einfach Dein Bestes im Rest Deiner Zeit und lass es ruhen. Deine Lehrer kennen Dich auch und haben auch genügend Menschenkenntnis Dich richtig einzuschätzen.

Also toi, toi, toi für den Rest der Ausbildung

Ute S.
 
Hallo ihr lieben....
Bin ein wenig hilflos und verwirrt, weis auch nicht wohin damit, deshalb schreibe ich mal hier....
Also ich habe zum 1.4.2007 die Ausbildung zum Gesundheits und Krankenpfleger begonnen,besitze aber keinen Realschulabschluss,
habe nur den Hauptschulabschluss....und die Ausbildung zum Rettungssanitäter gemacht, der aber keine Anerkannte berufsausbildung ist....
Werde ich dann überhaupt am ende der Ausbildung zum Examen so zugelassen´???
Danke schon mal im vorraus.....
 
ich bin jetzt im 3 Lj. und wir haben gerade unsere Prüfung beantragt. Die Noten , die du in der ganzen Ausbildung schreibst haben mit der Zulassung zum Examen nichts zu tun. Bei shclechten Noten haben bei uns die Lerrer auch schon mal gemeckert aber das dars dan auch schon! deine Noten interessieren dann niemanden mehr.Wir dürfen nur unsere Fehlzeiten nicht überschreiten und das polizeiliche Führungszeignis sollte natürlich keine Einträge haben.

Wenn du immer so gute Noten hast wie du sagst braucht man sich aber wegen einer 4 auch nicht gleich ins Hemd machen oder??? Davon geht die Welt auch nicht unter!!!!!

Lg Chiquita
 
Hallo chiquita,
so ganz stimmt das nicht, denn die Schulleitung muss folgendes bescheinigen:
Anlage2 APrVO schrieb:
hat in der Zeit vom ........................... bis .........................regelmäßig und mit Erfolg an
Woran soll sie den Erfolg messen, wenn nicht an den erbrachten und benoteten Lehrgangsleistungen?
 
Ich kann nur sagen wie das bei uns ist. Unsere Noten sind nicht besonders relevant für die Zulassung. Warum sind denn dann bei uns Schühler zugelassen die einen Schnitt von 4,6 haben???
 
Hallo Ihr Da....

ich hätte zu dem thema auch eine frage und zwar bin ich seit dem 1.4 im dritten ausbildungsjahr und meine lehrerin(ist ne nonne, also sehr streng) hat mich letztens auf meine noten angesprochen und macht voll stress,da ich in pflege theorie und anatomie im zeugnis 3er hab...nun ist sie der meinung wenn ich es nicht schaffe mich in beiden fächern auf ne 2 zu verbessern,lässt sie mich nicht zum examen zu...darf sie das??ist so was zu lässig?! :schraube:
danke schon mal für die antwort

Lg Principessa
 
ich glaube das geht nicht. sie kann dich nciht einfach nicht zulassen weil du ne 3 auf dem zeugnis hast. denn selbst bei einem Durchscnitt von 4,0 bekommst du dein Examen. du darfst haltn ur nicht schlechter sein als 4,0. und von daher kannst du ganz beruhigt sein .. denn eine 3 ist ja immer noch befriedigend und eine 4 noch ausreichend. allerdings wäre es für das Verständnis bestimmt nicht schlecht wenn du eine 2 hättest.


ich finde das auch toll das ihr alle Noten bzw zeugnisse bekommen habt. hier in niedersachen ist das leider nicht üblich. wir bekommen immer nur eine Bescheinigung zur bestandenen Zwischenprüfung mit Notendurchschnitt davor und danach und Noten der Zwischenprüfung. (ZP mitte 1 Lj. ende 2 Lj. und Zulassungsprüfung mitte 3 Lj)
und deswegen hängt bei uns die Zulassung zum Examen auch von dieser Prüfung ab und nicht vom wohlwollen der Schule. ich hoffe das das nicht nur in niedersachen so ist.. denn wie wir alle wissen
"Schulrecht ist Landesrecht"

ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen
 
Hallo!

@Chiquita1987: Selbst die Überschreitung der gesetzlichen Fehlzeiten ist noch lang kein Grund, jemanden nicht zum Examen zuzulassen. Es kommt immer noch auf die Noten und die Motivation des einzelnen an.

Ich war selber in der Situation, dass ich aus gesundheitlichen Gründen länger nicht arbeiten konnte und meine Fehlzeiten dann um 10 Tage überschritten hatte. In den Zwischenzeugnissen stand zwar immer drin "eine Überschreitung der Fehlzeiten kann Ihre Zulassung gefährden", aber die müssen sich halt absichern. Ich hab ganz normal mein Examen gemacht und nach 2 Wochen Urlaub die 10 Tage nachgeholt. Durfte mir sogar die Station aussuchen:)

Gruß

Die Anästhesieschwester
 
hallo.... Ich selber mußte den zweiten Kurs wegen Fehlzeiten nochmal machen.... Aber wie sieht es denn eigentlich mit fehlzeiten nach der Zulassung aus??? Wenn man z. b. Praktisches Examen schon hatte....und dann leider krank geworden ist.....????????????
 
Hi
Also ich habe meine Zulassung nach Härtefallantrag bekommen obwohl ich 129 std. drüberbin.
Ich hatte damit absolut nicht gerechnet.
Ich musste allerdings über all meine Fehlzeiten einen Nachweis vom Hausarzt erbringen, was mir kein Problem bereitete da ich fast ausschliesslich vomHausarzt krankgeschrieben war.
Zweitens haben die mit der Schule Rücksprache gehalten und da meine Noten praktisch wie theoretisch zwischen 1 und 2 stehen hat die Schulleitung meiner Zulassung nichts entgegen gestellt.
Und drittens habe ich hinterhertelefoniert. Ob as allerdings was geholfen hat weis ich nicht
Gruss
Petra
 
Hola!

Also ich habe auch mehr Fehlzeiten als normal. Nicht sehr viel darüber, weil ich tw. im Urlaub krank war (oder zählt das auch dazu?), aber immer hin.

Damals hat mir der Direx vor Zeugin gedroht, mich nicht zum Examen zuzulassen, ich könne aber auch freiwillig gehen.

Nun ist es so: Die Noten sind theoretisch 3, praktisch 1-2, mündlich 2., Zwischenexamen gut bestanden, keine neunen Fehlzeiten und ein Attest des Amtsarztes und meiner Psychologin haben bestätigt, dass ich uneingeschränkt arbeitsfähig bin.

Kann ich dennoch nicht zugelassen werden?
Welche Bedingungen muss ich eventuell zusätzlich erfüllen?
 
Wie denn jetzt? Bist du über die zugelassenen Fehlstunden oder nicht? Bzw hast du genug Stunden insgesamt gemacht?

Wenn ja, dann ist auch alles OK.

Warum ein Attest das du arbeitsfähig bist? Warst du langfristig krank und bist jetzt gerade "frisch" wieder gesund?
Steige nicht so ganz durch :)
 
Hallo,
ein Grund für die Nicht-Zulassung ist ein überschreiten der Fehlzeiten, wobei hier die 10 % -Grenze gilt.
Wer mehr als 10 % der Theorie- und/oder Praxisstunden gefehlt hat, dem kann die Zulassung verweigert werden.
Somit darf amn in der Theorie 210 udn in der Praxis 250 Stunden nicht überschreiten.
 
Also ich war bei meiner Klassenlehrerin und die meinte. dass es der Rektor entscheiden darf, nach seinem Ermessen. Kann das sein? Ich meine, er muss es begründen, dass ist klar. Aber nach seinem Ermessen?
Ob ich drüber bin, konnte sie mir auf die Schnelle mir nicht sagen. ich war insgesamt 9 Wochen krank (zweimal vier und einem eine). Davon 2 Wochen Urlaub, ca. 2 Therie und 4 Praxis.

Das Attest brauchte ich, nachdem ich mich von meiner Psychologin für eine Woche habe krankschreiben lassen. Wobei es keinrichtiges Attest war, musste zum Betriebsarzt, der hat mir vier, fünf Fragen gestellt und wollte ne Einschätzung meiner Psychologin von ein paar Sätzen. Danach war es gegessen.

Hmm.

Müsste halt zum Rektor, gell? Aber der ist.... ich weiss nicht. Er mag mich einfach nicht.
 
hey...
ich fange erst am 1.4 08 meine ausbildung was natürlich auch heißt das mein examen noch weit entfernt ist aber eine fraage hab ich schon mal... sollte ich das examen nicht bestehen habe ich dann das recht es nochmal zu wiederholen ohne das ganze jahr nochmal machen zu müssen oder is das denn wie "sitzen bleiben"...sorry für die frage aber kenn mich da gar net aus...
liebe grüße
 

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