Werde keine Zulassung zum Examen bekommen

jan1987

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hey leute :/

ich habe vorhin von meinem schulleiter erfahren das ich morgen vor die geschäftsführung muss wegen folgender sachen

-überschrittene fehltage in der praxis

-widerholte beschwerden.von stationen.. wegen meines "geruchs" (dazu sei gesagt ich habe bromidosis +hyperhydrose bin also defenitiv NICHT ungepflegt,es ist ein ewiger kampf und ich habe halt erst jetzt anfang des oberkurses die sache langsam mit medikamenten und speziellen antitranspirantien usw im griff)

-fehlverhalten das ich bei meinen 2 letzten krankmeldungen erst ca 1ne stunde vor dienstbeginn mich auf station krankgemeldet hab

deswegen soll ich nun mindestens eine abmahnung bekommen

und mein direktor gab mir zu verstehn das es beihnahe unmöglich wäre das wieder grade zu biegen wenn man bedengt das ich gerade eine 6 in ner wichtigen klausur zurückbekommen habe:( also das mein notenschnitt auf ca 3,7 abgesackt ist

es wäre zwar möglich das ich dann am ende den antrag auf verlängerung wegen der krankheitstage stelle was dann bei einer oder 2 abmahnungen dann höchstwahrscheinlich abgelehnt wird

ich bin etwas geschockt momentan da mein direktor meinte es gibt momentan 2 realistische wege

entweder ich beende die ausbildung jetzt und suche mir was anderes

oder ich zieh ohne reale chance durch allein des geldes wegen,.. was in dem job eig total bescheuert wäre



dazu muss ich sagen das ich den spaß an der ausbildung verloren hab, die letzte klausur auf die eigene kappe nehmen muss usw

ich frag mich einfach was mach ich jetz am geschicktesten

also eig rät mir mein bauchgefühl hier wegzukommen also selber zu kündigen aber dann geht der müll den ich vor der ausbildung hatte mit dem arbeitsmarkt wieder los :(

bin jetz 23 und anfang des 3ten lehrjahrs :(

ich brauch einfach input hat irgendwer ne idee?
 
Habt ihr einen Betriebsrat bzw eine JAV? Ich würde zu diesem Gespräch nicht ohne so einen Vertreter gehen! Ich bin mir bei den arbeitsrechtlichen Sachen (wie Abmahnung), die hinter Deiner Frage stecken, nicht ganz sicher, und Du anscheinend auch nicht - also alles Gründe, um einen vom BR / JAV mitzunehmen!

Würdest Du denn die Ausbildung beenden wollen, wenn es die Möglichkeit gäbe?
 
Bromhidrosis ? Wikipedia

Ich stell es mir eigentlich auch ausgesprochen schwierig vor, mit so eine Behinderung im Pflegebereich zu arbeiten.

Nur: Du wirst diese Erkrankung ja net erst seit gestern haben.

Wo steht, dass du dich net eine Stunde vor Dienstbeginn krank melden darfst? Das es ev. net besonders kollegial ist, lassen wir mal dahingestellt sein.

Überschreitung der Fehltage infolge Erkrankung kann wohl auch kein Grund für eine Abmahnung sein. Genauso wenig wie eine verhauene Klausur.

Geh auf gar keinen Fall alleine in dieses Gespräch. Besorg dir zum Termin ein ärztl. Attest, dass die Erkrankung bestätigt. Unterschreib nix- und wenn dann nur unter Vorbehalt.

Du kannst dich auch anwaltlich beraten/vertreten lassen falls dein AG dich tatsächlich abmahnen will. Frage dazu bei dem Anwalt deines Vertrauens nach, wie es mit einer Prozesskostenbeihilfe aussieht.

Da Bromhidrosis eher unbekannt ist, dürfte es in jedem Falle kein leichter Weg sein.


Elisabeth
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Bromhidrosis

Überschreitung der Fehltage infolge Erkrankung kann wohl auch kein Grund für eine Abmahnung sein. Genauso wenig wie eine verhauene Klausur.
Für eine Abmahnung sicher nicht, für eine Nicht-Zulassung zum Examen - mit der Möglichkeit, die Ausbildung zu verlängern - könnte es eine Begründung sein. Ein Härtefallantrag hat nicht immer Aussicht auf Erfolg.

Wiederholte Verstöße gegen die Dienstanweisung bei Krankmeldung könnten dagegen eine Abmahnung rechtfertigen - wenn denn ein tatsächlich ein Verstoß vorliegt. Wir wissen nicht, was in der Dienstanweisung steht, und ob die Krankmeldung früher hätte erfolgen können (vorm Frühdienst könnte ich eine derart knappe Meldung nachvollziehen, bei Spät- oder Nachtdienst weiß man das i.d.R. schon früher, wenn man nicht gerade auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall baut).

Wie auch immer, ich würde mich in jedem Fall an die JAV wenden und versuchen, die Ausbildung zu beenden. Eine abgebrochene Ausbildung sieht im Lebenslauf nicht gut aus - und Du scheinst ja noch gar keine berufliche Alternative zu haben, oder?
 
danke schonmal für die antworten

@Feli
ja haben wir es wird jemand von der JAV anwesend sein und ich bin in einer arbeitergewerkschaft und versuche da jemanden zur unterstützung zu kriegen

@Elisabeth Dinse
naja es is so das die bromhidose tatsächlich erst vor ca einem halben jahr diagnostitiert wurde und ich bis zu dem zeitpunkt nicht gezielt handeln konnte,aber ich geb dir recht es ist wirklich ein ungünstiges zusammenspiel in dem job,dadurch das ich meine mittel bei jedem neuen einsatz neu einstellen muss momentan weil ich da mit bromex foamer und dem AHC antitranspirant noch keine routine hab ist es die letzten 2 einsätze wohl dazu gekommen das sich kollegen über mich da beschwert haben ----was ich by the way extrem assig finde mich in der schule und bei der pflegedienstleitung zu melden aber mit mir persönlich nicht zu reden nachdem ich selbst offen angesprochen hab im team das da ne krankheit ist und ich mir echt mühe gebe

es steht halt in der dienstanweisung man hat sich zum frühstmöglichen zeitpunkt zu melden, ich glaube ich bin da falsch mit meiner einstellung z.B. an nem spätdiensttag es den vormittag zu versuchen obs mir nicht bis zum dienst besser geht,ich geb gern zu das das an dem einen spätdiensttag nich optimal war das ich da erst ne halbe stunde vorm dienst angerufen hab geb ich zu... aber die anderen male wars entweder n tag vorher oder halt vorm frühdienst wo ich dann vorm frühdienst angerufen hab

ja mein direx meinte halt das mich wenn ich keine echte ******e baue vorm ende meines ausbildungsvertrag niemand rauskicken kann... ich hab ja in keinster weise gegen den vertrag verstoßen, es is halt eher die frage ob das sinn hat ich müsste mich wirklich extrem reinhängen um die zulassung zu kriegen

ich mein den notenschnitt von 3.7 zurück auf unter 3.5 zu bringen(so wills die schule) das würd ich schaffen
aber das problem ist halt wenn ich da morgen jetz ne abmahnung kriege und die eh net gut auf mich zu sprechen sind dann isses echt hart da die zulassung zu kriegen

@-Claudia-


ja eben danach siehts halt aus und dann muss ich sagen ich werd hier nich weiter malochen ohne aussicht auf nen abschluss wenn ich nur die 600 euro weiter netto brauch dann kann ich auch kellnern gehn

klar ne echte alternative fehlt mir noch die zieht man sich nich in nem nachmittag ausm finger ---leider^^
 
Ich glaube nicht, dass die Schule ein Recht hätte, Dir die Zulassung zum Examen komplett zu verweigern. Sie kann Dich höchstens nicht zum geplanten Prüfungstermin zulassen, weil Du die Fehlzeiten überschritten hast (das wäre schon anderen passiert und hat mit den übrigen Kritikpunkten nichts zu tun). Dann bekommst Du aber die Möglichkeit, das Examen zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. mit dem nächsten Kurs, abzulegen.

Selbst wenn Du die Abmahnung kassieren würdest - eine einzige davon rechtfertig nicht die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses.

Willst Du später in der Pflege arbeiten? Dann häng Dich rein und zieh's durch.
 
Hm, bis zur Rente wollte ich auch nicht da arbeiten und mein Vorschlag die Ausbildung in einem anderen Haus abzuschließen ist auch eher theoretisch, denn du muß ja erst mal eine Stelle haben.
Es wäre für dich echt schlimm, wenn Du die Ausbildung nicht abschließen könntest. Sowas macht sich nicht gut im Lebenslauf. Potentielle Arbeitgeber werden auch nicht begeistert sein.
Für deine Erkrankung kannst du nichts und was die Krankmeldungen betrifft, so schnell wie möglich, denn die müssen ja planen, wenn du aber ewig beim Doc warten musstest:gruebel:
Versuchs mal mit dem Betriebsrat, da gibt es einen Jugendvertreter, oder/und such Hilfe bei einem Anwalt.
P.S.: Vielleicht lässt sich da ja was an den Abmahnungen ändern, manche sind unberechtigt, oder es werden Formalitäten nicht eingehalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich weiß das es eklig wäre aber sagen wirs mal so

ich hab schon schlimmeres überstanden

ich hab für morgen meinen vater dabei, der aber morgen in der funktion meiner gewerkschaft der FAU auftreten wird .... als begleitung dabei

wir wollen einfach auslotsen ob sich da noch was retten lässt....

wenn ja dann is ja super und wenn nich

ich mein ich hab meine familie und freunde 100% im rücken

ich bin ja bereit kritik anzunehmen.... aber zur schnecke machen werden die mich nicht....

danke euch allen
 
Wünsch dir viel Glück! Es wäre doch echt total schade, wenn d doch schon so weit (3. Jahr) gekommen bist..

Lass dich nicht unterkriegen.
 
Hallo,

du solltest für dich selbst erstmal klar entscheiden, was du für deine Zukunft möchtest. Wenn du jetzt aus momentanen "Frust" selbst kündigst, sind die beiden Ausbildungsjahre praktisch verloren, und was machst du dann? An deiner Stelle würde ich dir raten, die Ausbildung weiterzumachen und das Beste zu versuchen.
Lass dir von der Geschäftsleitung keine Angst machen oder verweigere jeden Versuch, deine Ausbildung vorzeitig abzubrechen.
Das Thema mit den "Abmahnungen" wegen Krankheit ist aus meiner Sicht relativ unbedeutend bei einer evt. Verlängerung der Ausbildungszeit, da hilft dir auf jeden Fall die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft.
Natürlich must du deine Schulnoten in den Griff kriegen.

Also mein Rat zu dem Gespräch mit dem Arbeitgeber ist:

- spiele den reuigen Sünder und gelobe Besserung mit dem Willen, deine Ausbildung erfolgreich weiterzuführen.

Wenn du danach trotzdem den Eindruck hast, auf Dauer geht es in diesem Unternehmen nicht mehr weiter, dann mal in Ruhe nach Alternativen Ausschau halten, denn möglicherweise kann man ja seine Ausbildung woanders fortsetzen, ohne die bisherigen Ausbildungsjahre zu verlieren.

Viel Glück !!!

medsonet.1
 
Ich glaube, hier wird ein Aspekt vernachlässigt. Die Erkrankung des TEs ist wirklich nur schwer vereinbar mit dem Arbeiten einer GuK. Streß hat Auswirkungen auf das Ausmaß der Erkrankung.

Wen ich die wenigen Infos zu der Erkrankung richtig verstanden habe, dann gibt es bei der einen oder anderen Therapie durchaus eine Erfolgsquote zu verzeichnen. Wäre es net sinnvoll, sich erst mal darum zu kümmern. Gibt es net die Möglichkeit sich für diesen Zeitraum frei stellen zu lassen? Es dürfte sich um Zeiträume handeln die sicher über einem viertel Jahr liegen.

Denn sein wir mal ehrlich. Was bringt eine Ausbildung, wenn ich nachher keine Anstellung finde, weil ich infolge der Erkrankung net mal die Probezeit überstehe.

Elisabeth
 
Die Zulassung zur Prüfung erteilt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, der üblicherweise für die zuständige Landesbehörde arbeitet. Die Schule gibt eine Empfehlung zur Zulassung, bzw Nichzulassung.

Ob es rechtens ist, jemanden aufgrund eines Notendurchschnitts unter 3,5 die Zulassungeempfehlung nicht zu geben, kann man sicher stundenlang diskutieren. Ich weiß, dass wir das bei einer Auszubildenden nicht durften (lt. Geschäftsführung), weil es keine Vornoten in der Krankenpflegeausbildung gibt. Diverse Modellprojekte und länderspezifischen Regelungen können andere Vorschriften und Auslegungen haben.
Ein anderer Punkt sind an der Stelle die Fehlzeiten, aber die werden an die Regierungsbehörde gemeldet und diese entscheidet darüber wie weiter vorgegangen wird.

Hier ein Auszug aus der Ausbildungs- und Prüfungsordnung:
§ 5 Zulassung zur Prüfung
(1) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet auf Antrag des Prüflings über die Zulassung zur Prüfung und setzt die Prüfungstermine im Benehmen mit der Schulleitung fest. Der Prüfungsbeginn soll nicht früher als drei Monate vor dem Ende der Ausbildung liegen.
(2) Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen:
1. der Personalausweis oder Reisepass in amtlich beglaubigter Abschrift,
2. die Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen
.
Laut Gesetz hast Du auf jeden Fall das Recht, dass Deine Ausbildung verlängert wird:

§ 14 Ende des Ausbildungsverhältnisses
(1) Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Bei
Ausbildungen im Rahmen von Modellvorhaben nach § 4 Abs. 7, die an Schulen stattfinden, endet es mit Ablauf der nach § 4 Abs. 1 Satz 3 verlängerten Ausbildungszeit.
(2) Besteht die Schülerin oder der Schüler die staatliche Prüfung nicht oder kann sie oder er ohne eigenes Verschulden die staatliche Prüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit nicht ablegen, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf ihren schriftlichen Antrag bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.
Also versuche Deine Ausbildung möglichst abzuschießen, lass Dich nicht unter kriegen, sieh zu dass Du Deine Krankheit in den Griff bekommst und such Dir nach der Ausbildung eine Anstellung in einem Haus, wo man Dich so akzeptierst wie Du bist und Dich vorurteilsfrei annimmt.
Ich wünsche Dir viel Glück und Durchhaltevermögen!
 
so ich hab das gespräch hinter mir

übel sowas so n gespräch wünsch ich keinem eh -.-

aber sofern ich in der praxis auf einige dinge achte und in der theorie noch was drauflege wird sich da keiner querstellen und mein direx wird sich sogar für mich einsetzen wenn er besserung erkennen kann



ich muss zugeben das einzige was mich hier wirklich hält ist das die alternative selber kündigen und dann ohne leistungen und versicherung und allem dazustehn echt noch viel ekelhafter ist als jetz weiter 100% zu geben und vlt 120% aus mir rauszuholen und es sogar zu schaffen

das gute ist das es jetz an mir liegt und ich werd erstmal das alles sacken lassen die zusammenstauchung verdauuen und dann kann ich mich immer noch entscheiden

danke euch allen
 
Ich hoffe, deine Ausbildungshaus kommt dir soweit entgegen das du dein Examen machen kannst.
 

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