Fehlzeiten in der Altenpflege nach der Zulassung zum Examen

Lilaluna

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09.05.2012
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Kann mir Jemand Auskunft geben? Hatte in den drei Jahren der Ausbildung zur Altenpflegerin bereits fünfzig Fehltage. Wurde zur Prüfung zugelassen. Examen ist im Juli. Werden die Fehltage nach dem Examen auch noch angerechnet? Kann man einem quasi danach noch die Prüfung streitig machen. Wär super wenn mir Jemand weiterhelfen könnte. Also ob Fehltage nach Zulassung noch gezählt werden? Danke schonmal.
 
Ja, die Fehlzeiten werden über die gesamte Ausbildung gerechnet. Die Prüfungszulassung wird dadurch zwar nicht mehr gefährdet, aber es kann sein, dass Du einige Tage nacharbeiten musst, bevor Du Deine Urkunde erhältst. Noch dürftest Du unter die Zahl der maximalen Fehltage aber nicht überschritten haben.

Ich hoffe Du fragst nicht, um abzuklären, ob Du jetzt unbegrenzt schwänzen kannst. :wink1:
 
Hallo,
ich habe eine wichtige frage und hoffe das mir jemand helfen kann !

zuerst einmal sollte ich sagen das ich eine praktikantin zu altenpflegehelferin bin
und stehe kurz vor dem examen
das problem ist das mein betrieb bis heute noch nicht meinen dringend benötigten bewertungsbogen + note
an meine schule geschickt hat
heute war der letzt mögliche abgabe termin ( Ich wusste nix von diesem bogen )
so aber meine für mich zuständige vorgesetzte is bis mittwoch im urlaub und ist nicht erreichbar
was kann ich tun bitte helft mir !!!
meine zukunft hängt davon ab da ich ohne diesen bogen nicht zur examen prüfung zugelassen werde

MFG

Andrea 1994
 
@andrea:

Leute, wenn ihr nicht auf die threaderstellerin Antwortet, dann macht doch einen eigenen thread auf.

Das ist doch Unfair.

Macht doch keinen Sinn.
 
@lilaluna:

Wenn du zum Examen zugelassen bist, bist du zugelassen.

Natürlich werden die Zeiten auch nach der Zulassung weitergezählt.

Du darfst während der Ausb.zeit ein gewissen Zeit fehlen und die Ausb. endet bekanntermaßen erst nach dem Examen.

D.h. Nacharbeiten, dann erhältst du deine Zeugnis und die Urkunde.

Füsse stillhalten, vielleicht fällts ja gar nicht auf, dann hast du Glück gehabt.

Die Schule wird auf dich zukommen und dir sagen was du zu tun hast.
 
Ok. Aber es ist doch richtig, dass mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse auch das Ausbildungsverhältnis endet oder? Also wenn im Juli alles rum ist und man net übernommen wird, könnte man doch eigentlich im August anderswo anfangen oder?
 
Nicht, wenn Du die Voraussetzungen für das Bestehen der Ausbildung nicht erfüllst. Dann bekommst Du Zeugnis und Urkunde erst, nachdem Du die Tage zuviel nachgearbeitet hast. Vorher hast Du nicht die Berechtigung, Dich Altenpflegerin zu nennen, also kannst Du auch nicht als solche arbeiten.

Bist Du denn jetzt schon drüber oder nicht?

Abgesehen davon steht in §4 des Altenpflegegesetzes [FONT=DejaVuSansCondensed,Book][FONT=DejaVuSansCondensed,Book]Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung drei Jahre.

Die Ausbildung endet also nicht mit der Prüfung, auch nicht mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse, sondern nach drei Jahren. Ob Du bestanden hast oder nicht. Wenn Du nicht bestehst, kannst Du allerdings einen Antrag auf Verlängerung stellen.
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[FONT=DejaVuSansCondensed,Book][FONT=DejaVuSansCondensed,Book]
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