Ausbildung neu starten wegen Fehlzeiten?

Ella00

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04.02.2022
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5
Beruf
Azubi Pflegefachfrau
Hallo Zusammen, hab nach Antwort hier gesucht, aber leider nix gefunden.
Ich bin in 1. Ausbildungsjahr, hab in September angefangen. Leider bin ich bis jetzt auf mehrere Fehlzeiten in Praxis gekommen. Es waren 2 Ausfälle. Ich habe in jeden Fall noch nicht die 10% Grenze überschritten. Heute hatte ich ein Gespräch mit Schulleitung, wo mir war mitgeteilt, dass ich sollte meine Ausbildung wieder von vorne in April-Kurs starten, weil meine Fehlzeiten in Praxis mehr als erlaubte 3% sind. Leider habe ich über diese Aussage nix im Internet gefunden. Ich finde auch bisschen blöd alle Leistungsnachweise einfach nochmal wiederholen, weil ich während Theorie immer dabei war und meine Noten sind auch sehr gut. Können sie mich kündigen, wenn ich dieses Angebot ablehne? Mein Probezeit läuft bis Mitte März. Über Kündigung haben die nicht gesprochen, nur dass die wollen eine Auflösung per Post schicken, damit ich in April wieder von vorne anfangen kann.

Danke für Hilfe
 
Du bist noch in der Probezeit, also kann man Dich jederzeit und ohne eine Begründung zu nennen kündigen. Und wenn Du innerhalb der ersten paar Monate schon die erlaubten Fehlzeiten überschritten hast (die seit 2020 tatsächlich nicht mehr über die drei Jahre insgesamt gezählt werden), dann darfst Du laut Gesetz gar nicht wie geplant weiter machen.

Eine "Auflösung" Deines Ausbildungsvertrags verstehe ich als Kündigung. Allerdings hast Du mit dem Angebot der Schule ja den neuen Ausbildungsvertrag fürs Frühjahr bereits in der Tasche.

Sollst Du bis April zu Hause bleiben, oder wechselst Du nahtlos in den Kurs ein halbes Jahr unter Dir?
 
Du bist noch in der Probezeit, also kann man Dich jederzeit und ohne eine Begründung zu nennen kündigen. Und wenn Du innerhalb der ersten paar Monate schon die erlaubten Fehlzeiten überschritten hast (die seit 2020 tatsächlich nicht mehr über die drei Jahre insgesamt gezählt werden), dann darfst Du laut Gesetz gar nicht wie geplant weiter machen.

Eine "Auflösung" Deines Ausbildungsvertrags verstehe ich als Kündigung. Allerdings hast Du mit dem Angebot der Schule ja den neuen Ausbildungsvertrag fürs Frühjahr bereits in der Tasche.

Sollst Du bis April zu Hause bleiben, oder wechselst Du nahtlos in den Kurs ein halbes Jahr unter Dir?
Ja, mit der Probezeit ist mir das klar. Ich dachte nur, dass ich dann beweisen kann, dass ich gekündigt war, weil ich Aufhebungsvertrag (Auflösungsvertrag) nicht unterschreiben hab. Die 10% habe ich noch nicht überschritten, ich weiß dass ich jetzt mehrere Fehlzeiten habe, aber die wissen dass das bei mir normalerweise nicht vorkommt. Ich habe bei gleiche Schule letztes Jahr auch KPH Ausbildung abgeschlossen ohne Fehlzeiten-Probleme und mit besten Durchschnitt aus der Klasse. Darum finde es doof neu zu anfangen, nur weil ich jetzt 5% Fehlzeiten habe, wenn meine Noten 1,5 Durchschnitt haben und ich musste alles wieder von vorne machen. Ich würde es verstehen, wenn ich bereits meine 10% erreicht hab oder wenn ich nicht genug Leistungsnachweise geschrieben hab.
Es gibt doch immer die Möglichkeit Ausbildung zu verlängern, wenn ich überschritte, aber wenn das noch nicht so ist …‍KA
 
Sollst Du bis April zu Hause bleiben, oder wechselst Du nahtlos in den Kurs ein halbes Jahr unter Dir?
Ich soll bis April ganz normal weitermachen und dann nahtlos in der April Kurs einsteigen.

Danke für Antwort, es macht mich wirklich fertig und bin wirklich froh, dass du deine Meinung dazu sagst
 
Ich kann verstehen, dass Du das doof findest. Aber wenn das Gesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung die Fehlzeiten nun auf die einzelnen Ausbildungsjahre aufteilt (und so hatte ich Aussagen unserer Krankenpflegeschule verstanden), dann bist Du jetzt bereits weit über die erlaubten Fehlzeiten des ersten Jahres gekommen. Damit darfst Du nicht wie geplant weiter machen, unabhängig von Deinen Noten. Du erfüllst die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr.

Du könntest Dich an den Betriebsrat oder die JAV wenden und Dir die Sachlage dort noch einmal schildern lassen. Aber ich denke, die Schule hat für Deine Situation die bestmögliche Lösung gefunden. Mit dem Neustart sind Deine Krankentage wieder auf Null gesetzt und Du kannst unbelastet weiter machen, ohne dass ein Damoklesschwert von Fehlzeiten über Dir hängt.
 
Ich kann verstehen, dass Du das doof findest. Aber wenn das Gesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung die Fehlzeiten nun auf die einzelnen Ausbildungsjahre aufteilt (und so hatte ich Aussagen unserer Krankenpflegeschule verstanden), dann bist Du jetzt bereits weit über die erlaubten Fehlzeiten des ersten Jahres gekommen. Damit darfst Du nicht wie geplant weiter machen, unabhängig von Deinen Noten. Du erfüllst die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr.
Das wusste ich nicht, dass man das aufteilt. Ich habe aus mein Vertrag und Unterlagen rausgelesen nur das mit 10%. Hast du vielleicht ein Link dazu, wo ich mich noch informieren kann?
 
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Pflegeberufe, §1, Abs. 4:

Fehlzeiten können nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 des Pflegeberufegesetzes angerechnet werden, soweit diese einen Umfang von 25 Prozent der Stunden eines Pflichteinsatzes nicht überschreiten. Urlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu gewähren. Die Erreichung des Ausbildungsziels eines Pflichteinsatzes darf durch die Anrechnung von Fehlzeiten nicht gefährdet werden.

Die Pflichteinsätze und in welchem Jahr sie zu erfolgen haben sind in vielen Bundesländern inzwischen strikt festgelegt. Mit Überschreitung der 25% eines Einsatzes war es das - und Du hast bereits mehr als 30% (oder 50% ?) der insgesamt erlaubten Fehlstunden innerhalb der ersten vier Monate verbraucht. Du musst den Pflichteinsatz wiederholen. Und der einfachste Weg ist der Wechsel in den Kurs unter Dir.

Niemand kann etwas für Krankheitsausfälle. Aber die Schule muss darauf achten, dass Du die nötigen Voraussetzungen erfüllst, um die Ausbildung regelgerecht durchlaufen zu können. Du bekommst durchgehend Ausbildungsvergütung, Du bist durchgehend sozialversichert, Du kannst neu und ohne einen einzigen Krankentag anfangen. Eine bessere Lösung für Deine Situation kann ich persönlich nicht erkennen.
 
Ja, das hab ich auch gelesen. Es war keine Pflichteinsatz, es war Orientierungseinsatz. Meine Pflichteinsatz fängt erst in Mai an.
 
Hallo Zusammen, hab nach Antwort hier gesucht, aber leider nix gefunden.
Ich bin in 1. Ausbildungsjahr, hab in September angefangen. Leider bin ich bis jetzt auf mehrere Fehlzeiten in Praxis gekommen. Es waren 2 Ausfälle. Ich habe in jeden Fall noch nicht die 10% Grenze überschritten. Heute hatte ich ein Gespräch mit Schulleitung, wo mir war mitgeteilt, dass ich sollte meine Ausbildung wieder von vorne in April-Kurs starten, weil meine Fehlzeiten in Praxis mehr als erlaubte 3% sind. Leider habe ich über diese Aussage nix im Internet gefunden. Ich finde auch bisschen blöd alle Leistungsnachweise einfach nochmal wiederholen, weil ich während Theorie immer dabei war und meine Noten sind auch sehr gut. Können sie mich kündigen, wenn ich dieses Angebot ablehne? Mein Probezeit läuft bis Mitte März. Über Kündigung haben die nicht gesprochen, nur dass die wollen eine Auflösung per Post schicken, damit ich in April wieder von vorne anfangen kann.

Danke für Hilfe
In der Probezeit ist das leider durchaus öfter der fall. Ich habe eine ähnliche situation in meinem umfeld schon öfter mal mitbekommen und wenn dein ausbildungsvertrag aufgelöst wird gilt das doch quasi als kündigung oder nicht?
 

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