Die Noten, die die Schule einem Auszubildenen gibt sind völlig gleich, egal, unrelevant. Den Prüfungsvorstand interessiert allein die Information, ob alle Pflichteinsätze, Stunden etc. absolviert wurden. Daher ist der Notenschnitt während der Ausbildung völlig! "wurscht". KrPflAPrV - Einzelnorm
Die Schule selbst kann vielleicht einen Prüfling einfach nicht anmelden, wenn zu erwarten ist, dass dieser nicht besteht. BZW der Prüfling..denn den Antrag auf Prüfung stellt offizell der Prüfling, nicht die Schule (auch wenn das Organisatorisch anders aussieht)
Das keine "Teileprüfung" möglich ist, ist klar und mein Text war evtl mißverständlich. Nur _kann_ es Sinn machen, die Prüfung zu "versuchen" wenn zu erwarten ist, dass die z.B praktische bestanden wird um dann ein paar Monate später den "Rest" zu machen. Die theoretische Prüfung in einer "Fremdschule" zu machen ist viel einfacher zu realisieren, als die Praktische. Das _kann_ dem Auszubildenen ersparen 12 ganze Monate dranhängen zu müssen- _wenn_ die Schule nur jährlich eine Prüfung anbietet.
Ein Auszubildener kann zudem auch Teile der Prüfung bestehen und braucht (nach neuem Prüfungsgesetz) dann auch nicht mehr _alle_ Teile nachzuprüfen. Gerade für Schüler die sich mit dem Lernen schwer tun, kann es eine erhebliche Erleichterung sein (oder auch die einzige Möglichkeit) wenn sie "geplant" die Prüfung teilen (also einmal "durchfallen") und somit den Lernstoff für die Nachprüfung reduzieren. Beispiel: Der schriftliche Teil besteht aus 3 " Unterpunkten" (KrPflAPrV - Einzelnorm). Wenn davon einer nicht bestanden wird- so muss auch nur dieser "nachgeprüft" werden (KrPflAPrV - Einzelnorm). Es ist also möglich auf " Lücke" zu lernen und diiese Lücke dann (vielleicht nur 3 Monate später- das entscheidet der Prüfungsvorstand) zu wiederholen. Wozu also ein Jahr warten?
Es macht also durchaus Sinn auch "Wackel-kandidaten" für eine Prüfung anzumelden, _wenn_ alle Voraussetzungen ( Gesundheitszeugnis, Ausweis, Ausbildungsnachweise etc. aber KEINE GUTEN NOTEN) für die Zulassung erfüllt sind!
Weshalb mich der hier geschilderte Umgang mit dem Auszubildenen samt "no Info" völlig irritiert. Ich kann nur noch mal sagen: Ich bezweifel, dass diese Vorgehensweise und das "in der Luft hängen" an dem Notenschnitt von 4,1 liegt...
PS: Was natürlich dem Threadersteller jetzt nicht mehr weiter hilft..)
Die Schule selbst kann vielleicht einen Prüfling einfach nicht anmelden, wenn zu erwarten ist, dass dieser nicht besteht. BZW der Prüfling..denn den Antrag auf Prüfung stellt offizell der Prüfling, nicht die Schule (auch wenn das Organisatorisch anders aussieht)
Das keine "Teileprüfung" möglich ist, ist klar und mein Text war evtl mißverständlich. Nur _kann_ es Sinn machen, die Prüfung zu "versuchen" wenn zu erwarten ist, dass die z.B praktische bestanden wird um dann ein paar Monate später den "Rest" zu machen. Die theoretische Prüfung in einer "Fremdschule" zu machen ist viel einfacher zu realisieren, als die Praktische. Das _kann_ dem Auszubildenen ersparen 12 ganze Monate dranhängen zu müssen- _wenn_ die Schule nur jährlich eine Prüfung anbietet.
Ein Auszubildener kann zudem auch Teile der Prüfung bestehen und braucht (nach neuem Prüfungsgesetz) dann auch nicht mehr _alle_ Teile nachzuprüfen. Gerade für Schüler die sich mit dem Lernen schwer tun, kann es eine erhebliche Erleichterung sein (oder auch die einzige Möglichkeit) wenn sie "geplant" die Prüfung teilen (also einmal "durchfallen") und somit den Lernstoff für die Nachprüfung reduzieren. Beispiel: Der schriftliche Teil besteht aus 3 " Unterpunkten" (KrPflAPrV - Einzelnorm). Wenn davon einer nicht bestanden wird- so muss auch nur dieser "nachgeprüft" werden (KrPflAPrV - Einzelnorm). Es ist also möglich auf " Lücke" zu lernen und diiese Lücke dann (vielleicht nur 3 Monate später- das entscheidet der Prüfungsvorstand) zu wiederholen. Wozu also ein Jahr warten?
Es macht also durchaus Sinn auch "Wackel-kandidaten" für eine Prüfung anzumelden, _wenn_ alle Voraussetzungen ( Gesundheitszeugnis, Ausweis, Ausbildungsnachweise etc. aber KEINE GUTEN NOTEN) für die Zulassung erfüllt sind!
Weshalb mich der hier geschilderte Umgang mit dem Auszubildenen samt "no Info" völlig irritiert. Ich kann nur noch mal sagen: Ich bezweifel, dass diese Vorgehensweise und das "in der Luft hängen" an dem Notenschnitt von 4,1 liegt...
PS: Was natürlich dem Threadersteller jetzt nicht mehr weiter hilft..)