Keine Zulassung zum Examen erhalten: welche Alternativen?

Die Noten, die die Schule einem Auszubildenen gibt sind völlig gleich, egal, unrelevant. Den Prüfungsvorstand interessiert allein die Information, ob alle Pflichteinsätze, Stunden etc. absolviert wurden. Daher ist der Notenschnitt während der Ausbildung völlig! "wurscht". KrPflAPrV - Einzelnorm

Die Schule selbst kann vielleicht einen Prüfling einfach nicht anmelden, wenn zu erwarten ist, dass dieser nicht besteht. BZW der Prüfling..denn den Antrag auf Prüfung stellt offizell der Prüfling, nicht die Schule (auch wenn das Organisatorisch anders aussieht)

Das keine "Teileprüfung" möglich ist, ist klar und mein Text war evtl mißverständlich. Nur _kann_ es Sinn machen, die Prüfung zu "versuchen" wenn zu erwarten ist, dass die z.B praktische bestanden wird um dann ein paar Monate später den "Rest" zu machen. Die theoretische Prüfung in einer "Fremdschule" zu machen ist viel einfacher zu realisieren, als die Praktische. Das _kann_ dem Auszubildenen ersparen 12 ganze Monate dranhängen zu müssen- _wenn_ die Schule nur jährlich eine Prüfung anbietet.

Ein Auszubildener kann zudem auch Teile der Prüfung bestehen und braucht (nach neuem Prüfungsgesetz) dann auch nicht mehr _alle_ Teile nachzuprüfen. Gerade für Schüler die sich mit dem Lernen schwer tun, kann es eine erhebliche Erleichterung sein (oder auch die einzige Möglichkeit) wenn sie "geplant" die Prüfung teilen (also einmal "durchfallen") und somit den Lernstoff für die Nachprüfung reduzieren. Beispiel: Der schriftliche Teil besteht aus 3 " Unterpunkten" (KrPflAPrV - Einzelnorm). Wenn davon einer nicht bestanden wird- so muss auch nur dieser "nachgeprüft" werden (KrPflAPrV - Einzelnorm). Es ist also möglich auf " Lücke" zu lernen und diiese Lücke dann (vielleicht nur 3 Monate später- das entscheidet der Prüfungsvorstand) zu wiederholen. Wozu also ein Jahr warten?

Es macht also durchaus Sinn auch "Wackel-kandidaten" für eine Prüfung anzumelden, _wenn_ alle Voraussetzungen ( Gesundheitszeugnis, Ausweis, Ausbildungsnachweise etc. aber KEINE GUTEN NOTEN) für die Zulassung erfüllt sind!

Weshalb mich der hier geschilderte Umgang mit dem Auszubildenen samt "no Info" völlig irritiert. Ich kann nur noch mal sagen: Ich bezweifel, dass diese Vorgehensweise und das "in der Luft hängen" an dem Notenschnitt von 4,1 liegt...

PS: Was natürlich dem Threadersteller jetzt nicht mehr weiter hilft..)
 
Leider liegt ihr immer noch ein wenig daneben:
KrPflAprVO §1 schrieb:
(4) Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen nach Absatz 1 ist durch eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 nachzuweisen.
und die hat folgenden Text (Auszug):
regelmäßig und mit Erfolg an dem theoretischen und praktischen Unterricht
und der praktischen Ausbildung für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und
Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen
und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger *) gemäß § 4 Abs. 1 des
Krankenpflegegesetzes teilgenommen.
Auf der Grundlage dieser Bescheinigung durch die Schulleitung wird vom PV die Zulassung erteilt oder bei Fehlen des "erfolgreich" die Zulassung versagt.
Normalerweise wird dem Antragsteller allerdings von der Schule rechtzeitig Bescheid gesagt sowie ebenso auf Alternativen hingewiesen.
Ich gehe auch im Fall von Pfleger86 davon aus, das die Schule hier sicherlich nicht ihre Pflicht versäumt hat.

Es bleibt jetzt also nur noch dieses über:
Antragstellung vor dem 30.09.2011 auf Verlängerung der Ausbildung bis zur nächstmöglichen Prüfung (wahrscheinlich nun ein Jahr), und für den "Prüfling" bis dahin endlich sich auf den Hosenboden zu setzen.

Irgendwas hier gutzubeten hilft sicher nichts.
 
Danke für all Eure bisherigen Antworten. Die Zulassung zum Examen habe ich - tatsächlich - nicht erhalten, da der Notendurschnitt 4,1 beträgt. Gesundheits- und polizeiliches Führungszeugnis ist einwandfrei, Teilnahme an den praktischen Einsätzen erfolgreich. Nicht erfolgreich - so wurde mir gesagt -war nur die Teilnahme am theoretischen Teil (4,1). Vorschläge oder Alternativen wurden mir keine genannt... allerdings muss ich auch gestehen... einige Wochen bevor mir mitgeteilt wurde dass ich die Zulassung zum Examen nicht erhalte wurde mir nahegelegt mir etwas anderes zu suchen. Was ich nicht tat... da ich die 3-jährige Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger nicht gemacht habe, um mir kurz vor "Feierabend" doch noch etwas anderes zu suchen. Stattdessen wollte ich zum Examen zugelassen werden - und bestehen (!!!).
 
Wie gesagt:
schnellstmöglich den Antrag auf Verlängerung der Ausbildung an den Arbeitgeber schreiben, ein Jahr wiederholen und Noten verbessern.

Das ist quasi die einzige Möglichkeit...ein Bewerben an anderen Schulen ist eher eine "theoretische Option", da sich unter diesen Umständen kaum eine Einrichtung finden lässt, welche Dich nimmt.
 
Hallo Pfleger86,
Bitte sei mir nicht böse, aber als ich Deine Beiträge gelesen habe [FONT=&quot]kam mir folgender Gedanke: Entweder bist Du faul oder [/FONT][FONT=&quot]Dir f[/FONT]ehlt das Talent, theoretische Inhalte zu erfassen und wieder zu geben. Woran liegt es Deiner Meinung nach, dass Dein Notendurchschnitt so schwach ist? Wie haben sich Deine Noten im Laufe der Ausbildung entwickelt?

Formal muss Deine Schule die Ausbildung verlängern. Das steht auch in Deinem Ausbildungsvertrag. Dass die Schule Dir nahe legt, Dir etwas anderes zu suchen, Dich nicht zur Prüfung zulässt und Dich im Gespräch nicht darauf aufmerksam macht, dass Du für eine Verlängerung der Ausbildung schriftlich beantragen musst, erweckt bei mir den Eindruck, dass sie keine Lust mehr haben, Dich weiter auszubilden.
Sei mal ganz ehrlich zu Dir selbst. Hast Du Freude am Beruf? Schaffst Du es, wenn Du intensiv lernst, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen? Wenn Du beide Fragen mit einem ehrlichen "ja" beantworten kannst, versuch Dein Glück mit einer verlängerten Ausbildung. Wenn nicht geh zum Arbeitsberater und lass Dich beraten, was Du jetzt weiter machen kannst. Denn wenn Du die Prüfungen nicht schaffen kannst, ist jeder weitere Tag in der Ausbildung verschwendete Zeit.
 

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