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Hallo zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig.
Ich habe ähnliche Fragen bereits gelesen aber dennoch nicht richtig schlau geworden.
Ich lebe in Ba-Wü und hab im März 2016 mit der KPH Ausbildung begonnen.
Ich möchte mich erkundigen was passiert, wenn ich die Fehlstunden zahl überschreite. Kann ich trotzdem zur Prüfung*Theorie*zugelassen werden und Bsp. die Fehlzeiten welche sich im Praktischen Teil angesammelt haben nach dem Theoretischen Examen nachholen.?
Gibt es eine Möglichkeit die Ausbildung *praktischer Teil* in Teilzeit weiter zu machen?
Liebe Grüße
#1Heute um 19:45 Uhr

Ich habe ähnliche Fragen bereits gelesen aber dennoch nicht richtig schlau geworden.
Ich lebe in Ba-Wü und hab im März 2016 mit der KPH Ausbildung begonnen.
Ich möchte mich erkundigen was passiert, wenn ich die Fehlstunden zahl überschreite. Kann ich trotzdem zur Prüfung*Theorie*zugelassen werden und Bsp. die Fehlzeiten welche sich im Praktischen Teil angesammelt haben nach dem Theoretischen Examen nachholen.?
Gibt es eine Möglichkeit die Ausbildung *praktischer Teil* in Teilzeit weiter zu machen?
Liebe Grüße
#1Heute um 19:45 Uhr