Kph Examen Zulassung

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Hallo zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig.:nurse:
Ich habe ähnliche Fragen bereits gelesen aber dennoch nicht richtig schlau geworden.
Ich lebe in Ba-Wü und hab im März 2016 mit der KPH Ausbildung begonnen.
Ich möchte mich erkundigen was passiert, wenn ich die Fehlstunden zahl überschreite. Kann ich trotzdem zur Prüfung*Theorie*zugelassen werden und Bsp. die Fehlzeiten welche sich im Praktischen Teil angesammelt haben nach dem Theoretischen Examen nachholen.?
Gibt es eine Möglichkeit die Ausbildung *praktischer Teil* in Teilzeit weiter zu machen?
Liebe Grüße

#1Heute um 19:45 Uhr
 
Hallo,
generell ist es auch bei der KPH so dass man nicht zur Prüfung zugelassen wird, wenn man die Fehlzeiten überschreitet.Laut Gesetz gibt es aber auch da die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen.Ob das in deinem Fall möglich ist, müsstest du mit deiner Schule besprechen.Sowas wird sehr unterschiedlich gehandhabt in den verschiedenen Bundesländern und Schulen.
In welchem Teil die Fehlzeiten überschritten wurden ist ,meines Wissens nach,egal.Überschritten bedeutet keine Zulassung zur Prüfung.Es ist ja eine Prüfung, die nur in mehrere Teile aufgeteilt ist.
Rede mit deiner Schule welche Möglichkeiten es gibt.
 
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