Berufsurkunde und Zulassung Examen

SM84

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Registriert
03.07.2019
Beiträge
3
Beruf
Ausbildung Altenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Altenpflege
Funktion
Auszubildende
Hallo, ich stehe kurz vor der Prüfung zur Altenpflegehelferin und möchte im Anschluss die Ausbildung zur Altenpflegerin fortführen.
Nun steht das Führungszeugnis 0 an. In diesem Zeugnis wird leider stehen das ich zu einer Geldstrafe wegen Betruges belangt wurde. Der Umstand macht mir sehr zu schaffen, aber kann ihn leider nicht rückgängig machen. Nun besteht für mich die Frage ob der Umstand dazu führt das ich weder eine Berufsurkunde erhalte noch meine Ausbildung fortsetzen darf
 
Nun besteht für mich die Frage ob der Umstand dazu führt das ich weder eine Berufsurkunde erhalte noch meine Ausbildung fortsetzen darf
Ersteres: möglicherweise. Darüber entscheidet die zuständige Behörde. Niemand kann Dir verwehren, die bereits begonnene Ausbildung abzuschließen, aber ohne Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung kannst Du trotzdem nicht als Altenpflegehelferin arbeiten.

Ob Du in diesem Fall die Ausbildung fortsetzen bzw. die dreijährige Ausbildung anhängen könntest, kommt darauf an. Falls Du nur den Hauptschulabschluss hast und mit der APH-Ausbildung erst die nötigen Voraussetzungen für die dreijährige erwerben würdest, könntest Du natürlich nicht weitermachen. Ebenso muss Dich keine Schule nehmen, die vom Eintrag im Führungszeugnis weiß.

Wie lange ist das her? Wann wird der Eintrag gelöscht?
 
Ersteres: möglicherweise. Darüber entscheidet die zuständige Behörde. Niemand kann Dir verwehren, die bereits begonnene Ausbildung abzuschließen, aber ohne Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung kannst Du trotzdem nicht als Altenpflegehelferin arbeiten.

Ob Du in diesem Fall die Ausbildung fortsetzen bzw. die dreijährige Ausbildung anhängen könntest, kommt darauf an. Falls Du nur den Hauptschulabschluss hast und mit der APH-Ausbildung erst die nötigen Voraussetzungen für die dreijährige erwerben würdest, könntest Du natürlich nicht weitermachen. Ebenso muss Dich keine Schule nehmen, die vom Eintrag im Führungszeugnis weiß.

Wie lange ist das her? Wann wird der Eintrag gelöscht?
Der Eintrag ist erst seit Anfang diesen Jahres. Ist zwar bereis länger her aber wurde erst jetzt rechtskräftig. Hatte zwar etwas recherchiert und fand das der Eintrag nicht erscheinen wird da keine anderen Strafen vorliegen und die Tagessatzgrenze unterschritten sei. Weiß nur nicht ob das so korrekt ist.
 
Vielen Dank für die Hilfe. Das beruhigt mich etwas.
 
Hallo

Ich bin neu hier. Habe ähnliche Frage. Ich habe hier einiges gelesen und ich weiß dass es geben Personen die Erfahrung damit haben.

Zur Sache. Ich Bin für Industrie und Bauwesen als Fahrer und Maschinenbediener tätig. Ich habe vor einem Jahr ein Verkehrsunfall verursacht und bin dafür mit 30 Tagessätze und 1 Monat Fahrverbot bestraft worden. Paragraph 229 StGB - fahrlässige Körperverletzung und 44 StGB - Fahrverbot. Ich will nicht mehr Fahren und ich habe mich für eine Berufsorientierendes Praktikum in der Klinik beworben. Der Eintrag über meine Strafe taucht aber erst bei Führungszeugnis nach Belegart O auf. Also erst wenn ich evtl. ein Ausbildung abschließe.

Wie hoch sind die Chancen dass mein Antrag auf Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung abgelehnt wird.

Danke im Voraus
Christoph
 
Je nach Schule wird auch bei Ausbildungsbeginn ein Führungszeugnis der Belegart O benötigt.

Erststrafen unter 90 Tagessätzen stehen jedoch nicht im Führungszeugnis.
 

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