- Registriert
- 03.07.2019
- Beiträge
- 3
- Beruf
- Ausbildung Altenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Altenpflege
- Funktion
- Auszubildende
Hallo, ich stehe kurz vor der Prüfung zur Altenpflegehelferin und möchte im Anschluss die Ausbildung zur Altenpflegerin fortführen.
Nun steht das Führungszeugnis 0 an. In diesem Zeugnis wird leider stehen das ich zu einer Geldstrafe wegen Betruges belangt wurde. Der Umstand macht mir sehr zu schaffen, aber kann ihn leider nicht rückgängig machen. Nun besteht für mich die Frage ob der Umstand dazu führt das ich weder eine Berufsurkunde erhalte noch meine Ausbildung fortsetzen darf
Nun steht das Führungszeugnis 0 an. In diesem Zeugnis wird leider stehen das ich zu einer Geldstrafe wegen Betruges belangt wurde. Der Umstand macht mir sehr zu schaffen, aber kann ihn leider nicht rückgängig machen. Nun besteht für mich die Frage ob der Umstand dazu führt das ich weder eine Berufsurkunde erhalte noch meine Ausbildung fortsetzen darf