- Registriert
- 26.09.2015
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- Akt. Einsatzbereich
- Ausbildung Gesundheits- und Krankenpfleger
Hallo zusammen,
mich interessiert vor allem der Punkt 3 dieses Paragraphen: Zulassung und Prüfungstermine sollen dem Prüfling spätestens 2 Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden...
Bedeutet das, mir in einem persönlichen Anschreiben?
mich interessiert vor allem der Punkt 3 dieses Paragraphen: Zulassung und Prüfungstermine sollen dem Prüfling spätestens 2 Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden...
Bedeutet das, mir in einem persönlichen Anschreiben?