§ 5 KrPflAPrV Zulassung zur Prüfung

galedo

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26.09.2015
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Akt. Einsatzbereich
Ausbildung Gesundheits- und Krankenpfleger
Hallo zusammen,

mich interessiert vor allem der Punkt 3 dieses Paragraphen: Zulassung und Prüfungstermine sollen dem Prüfling spätestens 2 Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden...

Bedeutet das, mir in einem persönlichen Anschreiben?
 
Glaube ich nicht.Ich denke ein Aushang am schwarzen Brett z.B in der Schule wird ausreichen.Da steht ja nicht dass dir der Termin persönlich schriftlich mitgeteilt werden muss.
 
Hallo,

ich habe dieses Jahr meine Prüfung gemacht und uns wurde die Zulassung schriftlich von der Prüfungsbehörde zugesant. Die Prüfungstermine hat uns die Schule mitgeteilt.

Lg Kopfsalat
 
@galedo: Was ist der Grund für Deine Frage? Hat man versäumt, Dir den Termin eines Examensteils mitzuteilen?
 

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