Da Du selbst nach so vielen Erklärungsversuchen, wie hier im Thread, nicht verstehen willst oder kannst, glaube ich, dass aber genau das das der Fall ist. Viel Glück beim Abschluss Deines Studiums in Salzburg.
Dir ist schon klar, dass ich in Deutschland wohne und arbeite?
@Elisabeth: Kontrolle von Qualität, die Auseinandersetzung mit Beschwerden von Klienten, die Kontrolle von Qualifikationen der Pflegenden, Abnahme von Prüfungen, das alles kann im Rahmen der Gesundheitsämter implementiert werden. Ob jetzt die fachfremden Angestellten in den Räumen eines Amtes sitzen und Gesetze ausführen, oder in den Räumen einer Kammer und deren Verordnungen ausführen, ich seh da keinen Unterschied.
Ebenso kann das Gesundheitsamt ein Register der Pflegekräfte führen und Sachverständige vermitteln. Auch die Aufgabe die pflegerische Qualität weiter zu entwickeln, kann im Rahmen des Gesundheitsamts, mit entsprechend kompetenten Angestellten erfolgen.
Nochmal: es geht mir nicht darum den Ämtern in heutiger Form diese aufgaben zuzuteilen, sondern natürlich muss da dann auch mehr Personal und neue Strukturen geschaffen werden. Das ist aber preiswerter als komplette neue Gebäude und eine neue Häuptlingsclique zu bezahlen.
Angleichung der WEiterbildung-,Fortbildungs- und Ausbildungspläne, Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse kann in Rahmen der Bildungsministerien der Länder erfolgen (vorrausgesetzt halt es gibt Pflegekräfte in den Parlamenten die an entsprechenden Gesetzen mitschreiben).
Einheitliche Berufsordnung die bundesweit gilt, kann als Gesetz erlassen werden, oder als Verordnung im Rahmen des Bundesgesundheitsministeriums.
So was fehlt jetzt noch von den Aufgaben der Kammer die man bei "Pflegekammer jetzt" findet? Vllt. noch die Beratung der Pflegekräfte, aber das kann der Berufsverband und die Gewerkschaft machen und das geschieht ja auch.
Als ob es völlig unvorstellbar wäre, die Aufgaben in staatliche Hände zu verteilen.
Ohne neue Gesetze kann die Kammer an den heutigen Aus- und Weiterbildungen eh nichts ändern.