Wieviele Extrawachen maximal möglich?

Tinchen1

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27.01.2010
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Hallo,

seit 20 J. bin ich ex. Krankenschwester, habe zwischenzeitl. überall in Teilzeit (wegen der Kinder) gearbeitet, auch häusl. Pflege, verschiedene Stationen, Extrawache, Fliegerwache, Altenheim, Dauernachtwache..

Vor 4 J. dann ein schwerer Unfall, seither volle unbefristete EM-Rente. Das reicht vorne und hinten nicht zum leben, mache nebenher einen 400 Eurojob in der Schule (spiele mit schwierigen Kindern Theater).
Über kurz oder lang wird mir die DRV die EM-Rente streichen, weil ich nebenher arbeite.
Geld muss ich trotzdem dann verdienen, bin alleinerziehend (Kinder aber schon älter)
Habe im Frühjahr zwischenzeitl. probiert als Extrawache zu arbeiten, was sehr gut klappte, mein K war traurig dass ich gegangen war und bat mich, bei Bedarf doch jederzeit bei ihnen mich sofort wieder zu melden/arbeiten.
Meine Frage:
Wieviele Stunden darf ich max. als Extrawache arbeiten, bzw. kann ich auch über die 400 Euro hinaus solange die mich anfordern arbeiten? (Der Bedarf wäre da)
Wie sehe das dann mit den Sozialabgaben aus?
Wäre für mich schön, käme aus der teueren privaten KK raus..
Bin immer noch Schwerbehindert und von der Verantwortung her nicht voll einsetzbar, aber körperlich belastbar und flexibel.


Weiß jemand was?

Liebe Grüße
Tinchen
 
Hallo Trinchen,
bin kein Experte, aber wie ich es verstehe, wird bei Erwerbsminderungsrente der mögliche Hinzuverdienst individuell errechnet. Und es sind sicher mehr als 400 Euro, da Du ja nicht komplett erwerbsunfähig bist. Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter: Renten wegen Erwerbsminderung: Hinzuverdienst
Ansonsten würde ich mich beim Leistungsträger erkundigen. Zweimal jährlich darf dieser Betrag wohl sogar überschritten werden.
Alles Liebe Dir ! :)
 
Hallo,
warum soll Dir die DRV die unbefristete EU-Rente streichen, solange Du Dich an die Hinzuverdienstgenzen hälst? Denn laut Gesetz darf Du ja bestimmte Sätze erwirtschaften. Je nach Beginn Deiner Rente kann der Betrag auch zwei Mal im jahr deutlich überschritten werden. Die Kollegin hat Dir ja schon einen guten Link genannt.
Wenn Dich das Krankenhaus so gerne haben will, ist es ev. auch möglich,
Dir das Gehalt immer nur bis zur jeweiligen Grenze auszuzahlen und den "Überhang" mit in den nächsten Monat zu nehmen. Bis Du dann wieder mehr verdienen darfst. Dann lässt Du Dir den Überhang 2x im jahr auszahlen. Das habe ich auch schon einmal ausgehandelt, und viele Häuser machen das auch, um personal zu halten.
Sich beim Rententräger zu erkundigen, ist wenig hilfreich, so meine Erfahrung. Es dauert ewig lange, und die Hellsten sind dort auch nicht beschäftigt. Außerdem kann es Dir passieren, das Du dann auffällst und deine EU-Rente in Zukunft extra geprüft wird.
Mein Tipp: Frage mal beim Sozialverband Deutschland nach. Die sind unabhängig und haben auch eigene Anwälte/Rechtsabteilung. Monatsbeitrag 5 E und Geschäftsstellen im ganzen Bundesgebiet.Gruß katermann
 
Hallo,

sorry, ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt.

Ich meinte, wenn meine EU-Rente GANZ wegfällt, muss ich doch irgendwie wieder arbeiten gehen.
Eine feste Anstellung kann ich nicht mehr bekommen, aber als Extrawache bin ich wie gesagt sehr gefragt.
Und wieviel Extrawachen ich im Monat machen kann, weiß ich nicht...
Kenne auch kein KH wo das vorgekommen ist, außer die Studenten, die eine höhere Stundenzahl im Monat als Extrawachen haben.

Liebe Grüße
Tinchen

Meine Hinzuverdienstgrenze im Rahmen der EU-Rente steht natürlich in meinem Bescheid.
 
Hallo,

kurz eine Antwort auf deine Fragen:

1.) wieviel du mit EU-Rente hinzuverdienen darfst, steht in deinem Rentenbescheid. Wenn du diesen Betrag dauerhaft überschreitest, kann diese Rente gekürzt, bzw. voll gestrichen werden.

2.) im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung darfst du nur max. 400,- EUR verdienen und nicht mehr. Es dürfen auch keine Stunden in den nächsten Monat übertragen werden. Dies ist eine steuerliche Regelung und hat erstmal mit der Rente nichts zu tun.

3.) Selbstverständlich kannst du auch einen Job über 400,- EUR antreten, jedoch dann ganz normal mit Lohnsteuerkarte.

Gruß

medsonet.1
 
Ich meinte, wenn meine EU-Rente GANZ wegfällt, muss ich doch irgendwie wieder arbeiten gehen.
Eine feste Anstellung kann ich nicht mehr bekommen, aber als Extrawache bin ich wie gesagt sehr gefragt.
...
Meine Hinzuverdienstgrenze im Rahmen der EU-Rente steht natürlich in meinem Bescheid.
Ich glaub, tinchen hat das alles schon kapiert....
 
Ops- falscher Weg.

*grübel* Gehts jetzt um die 400 Euro Jobs und wie viele man davon annehmen kann ohne in die Verlegeheit zu kommen, Steuern bzw. Sozialabgaben zu zahlen?

Die Anzahl der Stunden würde ja vom Verhandlunsggeschick abhängen.

Elisabeth
 
Ja, genauso meinte ich es!:daumen:

Wenn ich also "garnichts" bin, keine EM-Rentnerin.
Könnte ich dann , wenn das KH mitmacht soviel Extrawachen machen wie ich möchte?
(Natürlich auch mit Lohnsteuerkarte)

Liebe Grüße
Tinchen
 
Dann bist du wieder ein ganz normaler Arbeitnehmer und kannst soviel arbeiten wie du gerne möchtest.
 

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