Was darf ein Schüler alles?

Also ich weiß nicht ob ich das jetzt richtig verstanden habe, du bist im Mittelkurs und hast gerade den Einsatz für 6 Wochen in der Sozialstation?

Du fährst deine eigene Tour ohne einen 3 jährigen Mitarbeiter?

Geht sowas schon?
Für nich ist ein Schüler ein Lernender und ich durfte das damals in der Sozialstation nicht.

Ich war immer dabei und durfte Sachen dann unter Aufsicht auch durchführen.......

Meine Frage ist das rein rechtlich schon erlaubt, weil dann könnte ja ein Schüler auch als feste Kraft eingestzt werden so wie es da erfolgt!!

Grüße Bine
 
Egal in welchem Bereich. Alle haben Durchführungsverantwortung. Indem ich die Durchführung jener Handlungen übernehme, die ich nicht fachgerecht durchführen kann mache ich mich strafbar. Und fachgerecht bedeutet ich habe die analytisch-theoretische und technisch-praktische Kompetenz erworben.
Bei uns läuft die Praxisanleitung so, dass der Praxisanleiter erstmal die Handlung demonstriert und erklärt, hinterher wird Theorie abgefragt, dann führen Schüler und PA die Handlung gemeinsam durch, anschließend macht Schüler es unter Aufsicht und wenn das alles geklappt hat selbstständig. Im ambulanten Bereich fahren die Schüler keine Touren selbstständig aber sie übernehmen nach gewisser Zeit Pflege von 3-5 Klienten. Die Komplizität entspricht dann dem Ausbildungsstand und den Kompetenzen einzelner Auszubildender.
 
Was darf ein Schüler nicht alleine: (Sachsen)

- Sämtliche Behandlungspflegen

* Verbände
* Medikamente setzen und verabreichen
* sämtliche Injektionen
* Blutentnahmen
* anlegen von infusionen
* legen von DK's

- alles was er sich selbst nicht zu traut

hier steht nicht die Frage im Raum, was man schon gelernt hat oder nicht/ kann oder nicht, sondern es ist ein rechtliches Problem: Schüler = unexaminiert = keine Behandlungspflege. Fährt eine Examinierte Kraft mit ist das wieder was anderes, denn dann liegt die Durchführungsverantwortung bei ihr.

Was darf ein Schüler:

Touren ohne Behandlungspflegen alleine fahren, wenn er sich das zu traut
und keine Patienten drin sind die er körperlich zu betreuen alleine nicht in der Lage ist, oder Krankheitsbilder zu denen dem Schüler das nötige Backroundwissen fehlt
 
- alles was er sich selbst nicht zu traut



Was darf ein Schüler:r
Touren ohne Behandlungspflegen alleine fahren, wenn er sich das zu traut
und keine Patienten drin sind die er körperlich zu betreuen alleine nicht in der Lage ist, oder Krankheitsbilder zu denen dem Schüler das nötige Backroundwissen fehlt


Ok, dann kommt so auch für NRW hin, allerdings setzt dieses Vorraus, das der Schüler sich auch selbst einschätzen kann (und das traue ich leider auch nicht allen zu) und auch freiwillig ein fehlendes oder noch nicht erlerntes Bachroundwissen zugeben mus.

Aber alles in allem die bisher beste Ausfürung mus ich mal sagen.

lg
 
Schau mal bitte: DBfK Arbeitshilfe Altenpflegeausbildung (Seite 4. Art. 4.)..... :klatschspring:

Würde jemand von euch damit einverstanden sein?, dass anstelle einer ausgebildet Person im Bereich der Alten/Krankenpflege, vor den Augen Eure Kranken- Eltern eine unerfahrende tendenziell eher ahnungslos Mensch, zur Verfügung gestellt wird?.........
 
Schau mal bitte: DBfK Arbeitshilfe Altenpflegeausbildung (Seite 4. Art. 4.)..... :klatschspring:

Würde jemand von euch damit einverstanden sein?, dass anstelle einer ausgebildet Person im Bereich der Alten/Krankenpflege, vor den Augen Eure Kranken- Eltern eine unerfahrende tendenziell eher ahnungslos Mensch, zur Verfügung gestellt wird?.........
Wie meinst du das?

Dort steht das ein ausbildender Pflegedienst Praktikanten nur unter Anleitung einsetzen darf ...
 

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