Was darf ein Schüler alles?

@ ernie: Man hat mir gesagt, dass wenn ich (also auch ich Schuld bin) einen Unfall baue über den Abmulanten Pflegedienst versichert bin, aber bei dem Auto die Selbstbeteiligung von 300€ selbst finanzieren müsste sowie die Kosten die aus dem Unfall entstehen.

Naja der Pflegedienst setzt momentan voll auf mich, da doch einige Krank und im Urlaub sind. Jetzt sind es nur noch 5 Einsätze und die zieh ich auch noch durch auch wenn es schon ein komisches Gefühl ist.

Grüße Christina

Hallo Schogibärin,

erstmal würde ich den Pflegedienst nicht in deiner Schule weiterempfehlen, bei allem was ich bis jetzt gelesen haben .
Zur Sache mit der Selbstbeteiligung bei einem Unfall :
Sobald du nicht grobfahrlässig handels das heißt ; z.B. das du betrunken autofährst, bei rot noch über die Ampel fährst oder mit überhöhter Geschwindigkeit auf ein anderes Auto auffährst, sagt die Rechtsprechung das dein Arbeitgeber die Kosten tragen muß für einen Unfall.
 
@ ernie: Man hat mir gesagt, dass wenn ich (also auch ich Schuld bin) einen Unfall baue über den Abmulanten Pflegedienst versichert bin, aber bei dem Auto die Selbstbeteiligung von 300€ selbst finanzieren müsste sowie die Kosten die aus dem Unfall entstehen.

Finde ich ist völliger Blödsinn, kann ich wirklich nicht anders sagen. Du arbeitest für deinen Arbeitgeber (Krankenhaus xyz) und alleine dieser versichert dich. Der Pflegedienst ist nicht dein Arbeitgeber, d.h. die Versicherung die den Wagen versichert, versichert sicherlich keine angeschloschlossenen Kooperationspartner (ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Pflegedienst eine solche Versicherung abschließt, da würden ja zusätzliche und nicht geringe Kosten auf ihn zukommen; und die Versicherung > Schüler = Jung = KFZ- Fahrerfahrung gering > Versicherung = Teuer o. überhaupt nicht mögl.).

Zur Sache mit der Selbstbeteiligung bei einem Unfall :
Sobald du nicht grobfahrlässig handels das heißt ; z.B. das du betrunken autofährst, bei rot noch über die Ampel fährst oder mit überhöhter Geschwindigkeit auf ein anderes Auto auffährst, sagt die Rechtsprechung das dein Arbeitgeber die Kosten tragen muß für einen Unfall.

Selbst wenn dein Arbeitgeber für den Schaden bei einem Unfall aufkommen müsste, würde ich gern den Arbeitgeber sehn der den Schaden nicht auf seinen Mitarbeiter überträgt, da es niemals die Absicht des Arbeitgeber war seinen Mitarbeiter (Schüler) ein Auto des anschgeschlossenen Pflegedienstes fahren zu lassen (bzw. die Schule will ich sehn die das unter einem Lehreinsatz in der ambulanten Pflege versteht). Der Arbeitgeber bezahlt dich ja auch nicht, wenn du korrekt eine Patienten- Op- Aufklärung machst (blöder Vergleich aber so ist es ja). Da würde jeder Richter sich glaube ich vor lachen kugeln.

Ich wollte in meinem ambulanten Einsatz immer die Versicherung anrufen und fragen (da hieß es auch es gäbe eine Selbstbeteiligung) ob mich die Versicherung mit einschließt. Soweit ich weiß steht aber in den Verträgen:
Personen die das KFZ fahren dürfen: Mitarbeiter des Pflegedienstes während der Arbeitszeiten.
Ich bin zu dem Zeitpunkt kein Mitarbeiter gewesen, ich war ein Mitarbeiter meines KKH. Das war meine Begründung und ich bin auch niemals Auto gefahren, geschweige denn das ich jemals einen Pat. alleine aufgesucht habe (das kommentiere ich besser nicht da kommt mir jetzt schon die Wut hoch wenn ich nur daran denke "EMPATHIE" = Ich selbst krank und da kommt ein Schüler vorbei; ALLEINE; Meine Versicherung bezahlt aber eine examinierte Kraft; Ich glaub ich hätte die sowas von verklagt...)
 
Hallo,
zur Klarstellung: ein Schüler der Krankenpflege oder auch der Altenpflege darf weder alleine eine Tour fahren, noch einen Patienten alleine versorgen. Es ist auch nicht erlaubt einen Auszubildenden bei einem Patienten abzusetzten und dann wieder abzuholen. Das wird ja häufig gemacht. Aber auch das ist nicht gestattet. Wir sind ein Amulanter Dienst, der an einem Krankenhaus angeschlossen ist und wir haben immer Schüler im Einsatz . Aber diese fahren grundsätzlich nur mit. Die Krankenpflegeausbildung schreibt das ganz klar vor. Wer Schüler alleine beim Patienten lässt handelt fahrlässig und kann bestraft werden.
Damit erledigt sich die Frage, welche Tätigkeiten ein Schüler tun darf. Unter Anleitung einer Pflegefachkraft können alle typischen Tätigkeiten einer Krankenschwester getan werden. Das nennt man Anleitung, Praxisbegleitung, etc.
Jeder Schüler sollte sich darüber im Klaren sein, dass es nicht erlaubt ist alleine eine Tour zu fahren. Wenn der Pflegedienst bei dem Sie tätig sind grundsätzlich so handelt, sollte ihm von Seiten der Schule die Zusammenarbeit gekündigt werden.
 
^^ Dem ist nicht mehr viel hinzuzufügen. Uns wurde in der Ausbildung vor dem "Häusliche"-Einsatz klipp und klar gesagt, dass wir nicht alleine Touren fahren dürfen, sollte uns der Pflegedienst darum bitten oder es einfach so planen, musste die Schule direkt informiert werden. Wir durften ausdrücklich nur mitfahren, nicht selbst fahren oder gar alleine.

Bei den Pat. selbst durfte ich alles machen, was ich bis dahin in der Ausbildung gelernt hatte.. Grundpflege, subcutan spritzen, Vitalzeichen, Nahrung zubereiten und anreichen..
 
Hallo..
Bei uns dürfen die Schüler nur unter Anleitung Pflegerisch und nach ihrem wissensstand tätig sein.Auch die Tour alleine fahren dürfen sie nicht.
Seriöse Pflegedienste lassen die Schüler nichts alleine machen,außerdem ist es nicht erlaubt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ops...als ich in der Ausbildung war hatte ich einen 6 Wochen Einsatz in der Ambulanten davon bin ich ab der 2. Woche alleine gefahren Früh/Spätschicht. Hatte ein Auto der Diakonie und hatte meine Tour.
War damals im 3. Ausbildungsjahr.

Ich denke das die Schüler oft mals als "Arbeitskraft" eingesetzt werden. *leider*
Ich hab in meiner Ausbildung selbst Stationen im KH dabei gehabt, die Schüler mehr oder weniger als Klingelspringer und Staubwischen abgetan haben. War sehr Lehrreich :knockin:in der Ambulanten dagegen sollte ich als fast fertige Schwester arbeiten:eek1: war paradox...

Oft waren wir auch so eingeteilt das für eine Praxisanleitung kein Platz war...:eek1:
 
Hallo!
Ich habe hier das gleiche Problem, bin zwar schon ein älteres Semster :-) aber erst seit letzten Jahres als Azubine im mobilen Dienst unterwegs.
Kann ich mich denn darauf berufen, dass ich als Azubi nicht alleine fahren darf? Ich habe nämlich mehrere Diskussionen schon mit meiner Chefin deswegen gehabt. Sie meint ich wäre alt genug dazu, ich sage aber, ich hab ja noch gar keine Ahnung ob ich das was ich mache, auch richtig mache. Praxisanleitung war bis jetzt nur einmal in der ganzen Zeit dabei.
Lg. Mariastuart / Danke für Eure Antworten.
 
Also bei mir wurde ein Einsatz sogar abgesagt und ich musste woanders hin, weil rauskam dass bei dem ursprünglich geplanten Pflegedienst Schüler allein gefahren waren...
 
Na dass ist ja wohl Klasse oder? Kann mir denn jemand sagen ob das auch irgendwo geschrieben ist? Damit ich es dann vorlegen kann? Ganz ehrlich, hab ich keine Lust meinen Kopf dafür hin zu halten, wenn ich dann einen Pflegefehler gemacht habe.

Manchmal hab ich auch, wie ein Vorredner hier, das Gefühl wir werden behandelt wie ausgebildete Vollzeitkräfte, nur um Kosten zu sparen und unsere Unwissenheit wird ausgenutzt. :-(
 
@Mariastuart: Du darfst als Schülerin nur mit einer ex. Kraft zusammen arbeiten und auch keine Tour alleine fahren. So sieht es das Krpfl. Gestz vor. Du bist nicht verpflichtet das irgendwo vorzulegen. Aber wenn man in deinem Einsatz Dinge fordert, die Du noch nicht theoretisch und praktisch durchgenommen hast, dich allein losschicken will oder ähnliches, dann melde es unverzüglich deiner Schulleitung. Nur so können solche Pflegedienste auffliegen.
 
@bettinamobil:
Greift denn das Krpfl. Gestz auch in der Altenpflege? Ich kann im Altenpflegegesetz nichts derartiges finden.

Ich würde gerne jetzt wechseln weis aber nicht wo ich denn noch nen Platz kriegen könnte. Und wie ich das dann am besten regeln kann.
 
@bettinamobil:
Greift denn das Krpfl. Gestz auch in der Altenpflege? Ich kann im Altenpflegegesetz nichts derartiges finden.

§15,2: Der Schülerin und dem Schüler dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen; sie müssen ihrem Ausbildungsstand und ihren Kräften angemessen sein.

Nachzulesen hier: AltPflG - Gesetz über die Berufe in der Altenpflege


Ich würde gerne jetzt wechseln weis aber nicht wo ich denn noch nen Platz kriegen könnte. Und wie ich das dann am besten regeln kann.

Wenn Du den ambulanten Pflegedienst wechseln willst - das zu organisieren ist die Aufgabe Deiner Ausbildungsstätte. (Auch das steht übrigens im Altenpflegegesetz.)
 
ok dann danke ich euch allen recht herzlich, werde mir am we mal das gesetz zu gemüte führen:)
 
Hallo ihr lieben,

ich habe mal ne Frage. Und zwar bin ich ab Montag in einem Ambulaten Dienst eingeteilt (400 St. in der Ausbildung zur Altenpflegerin). Die Bereichsleitung teilte mir telefonisch mit, dass ich die ersten Tage bei einer Kollegin mitfahren würde, dananch bekämme ich meine eigene Tour. Ist das gesetzlich erlaubt?
Also ich meine, ich bin ja dort praktisch als "Praktikant" eingeteilt.
Ich würde mich über Beiträge von euch freuen!!
Lg oOElectroO :emba:
 
Ist das ein Scherz oder bist du hier angehängt worden?
Lies doch mal den Thread...
 
Hallo,

muss mich entschuldigen, hätte mal lieber auch Seite 2 und 3 lesen sollen.
Bin jetzt bestens informiert, dafür danke.
Schönen Sonntag, oOElectroO
 
Also jetzt muss ich euch nochmal um was bitten.
Habe heute meinen ersten Tag im Ambulanten Dienst gehabt.
Das mit der Tour (alleine zu fahren) habe ich nach dem ersten vollbrachtem Dienst geklärt, als ich Zuhause war erhielt ich einen Anruf, es war meine Bereichsleitung. Sie teilte mir mit, dass ich doch alleine fahren müsse da ich die Ausbildung zur Altenpflegehilfe schon habe! Ich habe mich noch verteidigt, und meinte ich bin in einen neuem Ausbildungsverhältniss, und das die vorherige abgeschlossene Ausbildung nichts damit zu tun hätte! Ist das rechtlich nach dem AltG ok?
:gruebel:
Danke, und ich hoffe ich habe diesmal nichts überlesen und dieses Thema wird nicht schon heiß diskutiert :)
 
Wirst Du denn von dem Pflegedienst auch wie eine Altenpflegehilfekraft bezahlt oder bezahlen sie nichts und sollen Dich laut Kooperationsvertrag ausbilden? Dann sollten Sie das auch tun.

LG Marion
 
Läuft alles über Kooperationsvertrag. Ich werde mit einer Ausbildungsvergütung bezahlt!! Lg​
 
Also ich hatte in meiner Ausbildung im Ambulanten Pflegedienst auch meine eigene Tour,aber ich finde das ist einfach nur Verantwortungslos und Ausbeute.In unserem Pflegedienst dürfen die Schüler nur mitfahren und die Pat.nur unter Aufsicht versorgen.Aber wir beschäftigen sowieso nur ex.Pflegepersonal und das sind Schüler ja noch nicht;-)
 

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