Oftmals führen viele Wege nach Rom!
Falsch wird es nur, wenn die Hygienemaßnahmen mißachtet werden, oder wenn nicht steril gearbeitet wird, wenn steril gearbeitet werden muß.
Unsere Krankenpflegeschule sagt den Schülern zb., daß von der Lehrmaßnahme abgewichen werden darf, wenn das Ergebnis immer noch dieselbe
Qualität erzielt und wenn man diese Arbeitsweise begründen kann.
Ich bemühe mich den Schülern beides zu zeigen. Dh. die Ausführung die die Schule verlangt und die Handhabung auf den Stationen.
Daß die Unterschiede auffallen liegt daran, daß in der Fachlitheratur die Arbeitsschritte SO ausgeführt werden.
Häufig ist so ein Lehrer für Krankenfpflegeberufe schon etliche Jahre aus dem Beruf heraus, und unsere sagen zb. daß sie praktisch nicht
immer auf dem aktuellen Stand sind.
Gearbeitet werden soll, nach dem Standard des Hauses, und das wäre die Maßnahme, die ich praktisch vorziehe zu lehren.
Ein Beispiel: Es darf zb. bei der Grundpflege ohne Wasserwechsel gearbeitet werden, wenn man die Maßnahme a.) qualitativ so durchführen kann, daß es keine Unterschiede im Ergebnis gibt, weil zb b.). mit Einmalwaschlappen gearbeitet wird. und c.) wenn man diese Maßnahme begründen kann und plausibel erläutern kann.
Ein Verbandswechsel kann nach der Non-Touch Methode passieren, wenn der Schüler weiß was er da gerade tut, und diese Maßnahme korrekt ausführt, auch im Examen.
Es gibt auch Maßnahmen, die man aus anderen wichtigen Gründen entgegen der Anleitung nach dem Lehrbuch ausführt, weil schwerwiegende Gründe die zb. in der Erkrankung des Patienten begründet sind das abweichende Vorgehen erfordern.
Von einem Schüler erwarte ich, daß er differenzieren kann und mitdenkt, ob der gewählte Weg korrekt ist und ob im Ergebnis dieselbe Qualität zu erwarten ist.
Ist das nicht der Fall, so ist es erforderlich, daß selbst ein Schüler widerspricht und argumentiert.
Nur: "Wir haben das in der Schule aber anders gelernt, ist zu wenig."
Anders muß nicht zwingend falsch bedeuten.
Bedeutet "Anders" tatsächlich falsch, sorry, dann ist auch der Schüler in der Postition Stellung zu beziehen um einen korrekten
Ablauf einzufordern und den falschen Ablauf zu begründet zu reklamieren.
Leider hört man immer wieder Reklamationen, weil nicht genau derselbe Ablauf wie in der Schule gearbeitet wird, ohne
Rücksicht darauf, daß man schneller zum selben Ergebnis gelangt.
Das ( sorry) ist einfach nur dumm. Weil nur "umständlich" arbeiten, ist genauso dumm, wie 3 Stunden vor eine defekten roten
Ampelanlage stehen bleiben.
Diese Kompetenzen sind für einen Krankenpflegeschüler grundlegend wichtig.
Kommt also nur: " In der Schule machen wir das aber anders." Dann sollte man forschen, ob das daran liegt, daß auf der Abteilung
mindere Qualität abgeliefert wird, oder ob da nur Erbsen gezählt werden sollen, die im ständigen Wiederholungsfall einfach nur
entnervend sind.
Der Aufbau einer Lernaufgabe beinhaltet also die Durchführung nach Schulbuch, aber auch die abweichende Durchführung, die den
Arbeitsaufwand abkürzen kann.
Der Schüler muß in der Lage sein mit dem Beigebrachten auf der Station seine Prüfung bestehen zu können.
Und da kommt leider der Zeitfaktor ins Spiel. Wenn die Praxisanleitung mit dem Schüler keine Zeit für Lernaufgaben erhält, und fast
ausschließlich "Tempo" machen muß um die anfallende Stationsarbeit zu bewältigen, dann darf man diese Sitatution nicht mit einer
Anleitung verwechseln.
Der Gesetzgeber formuilert das zwar so, daß 10 % des praktischen Stationsablaufs Praxisanleitung beinhalten sollen.
Er formuliert aber nirgendwo, daß 10 % der Arbeitszeit der Praxisanleitung aus Schüleranleitungen bestehen, sondern
dazu steht ganz einfach "0, -nix,- nada" in den gesetzlichen Vorschriften.
Wenn keine Lernaufgaben nach Standardanleitung durchgeführt werden können, weil keine Zeitfenster dafür vorhanden sind, dann
erstreckt sich die Anleitung meißtens auf das Zuschauen beim "Arbeiten" mit der Zeit im Nacken.
Es ist nicht so, daß die meißten Arbeitgeber eine Minute Zeit für die Anleitung bewilligen und die Anleitung erhält
für diese Aufgabe zumeist auch keinerlei Vergütung. Die Praxisanleiter wird für diese Aufgaben fast in keinem Betrieb
freigestellt, sondern entgegen der angedachten Ablaufs in einer 3,5 oder 7 Stufen Anleitung, muß unter
Zeitdruck ausgebildet werden.
Wer keine Qualität bezahlt und nicht einmal ermöglicht daß für Lernaufgaben Zeit eingesetzt werden muß, der wird leider auch keine Qualität
erhalten können, was nichts mit "bockig" sein zu tun hat, sondern einfach damit, daß man Mitarbeiter noch nicht klonen kann.
Die wenigsten Praxisanleiter fordern für ihre Aufgabe mehr Geld oder eine generelle Freistellung, jedoch der Zeitfaktor ist dermaßen bescheiden, daß
es z.k ist.
Zudem erhält der Schüler ein Gehalt für das der Arbeitnehmer Leistung erwartet. Er ist im Stationsablauf ebenso wie der Praxisanleiter eingeplant.
Also brennt diese Kerze an beiden Seiten.
In dieser Situation heißt es für den Schüler, daß er in der Lage sein muß " richtig" von falsch zu unterscheiden, auch wenn der Arbeitsweg ein anderer ist, der ihm vorgeführt wird.
Wir befinden uns in der Erwachsenenbildung, nicht in der Grundschule.
Liebe Grüße fearn