Bitte beachtet aber, dass das wieder nur für NRW gilt.
In Niedersachsen muß eine solche offizielle Weiterbildung nicht erfolgen. In den Versorgungsverträgen für Niedersachsen ehißt es, dass die verantwortliche Pflegefachkraft vom Können überzegen muß. Sie muß auch das Wissen und die Fertigkeit vermitteln.
Achso, die Pflegekraft hält dem Praktikanten einen Vortrag über Arzneimittelkunde die dem Umfang solcher Weiterbildungen entspricht?! Wenn der Richter den PRaktikanten fragt: "hat man ihnen entsprechendes Wissen vermittel und das auch geprüft", was werden 99% der Praktikanten in Niedersachsen sagen "nein".
Um ehrlich zu sein, weiß ich aber gar nicht mehr um was es überhaupt geht. Letztendlich ging es mir nur darum klarzustellen, dass die Heimaufischt NRW für uns nicht zuständig ist.
Meine Güte, du hast es immer noch nicht verstanden. Diese Rechtslage die da geschildert wird, hat nichts damit zu tun ob jetzt Praktikanten oder Pflegehilfskräfte das machen dürfen, die geschilderte Rechtslage unterscheidet sich nicht nach Bundesland. Die Argumentation bleibt in jedem Bundesland gültig. Selbst wenn bei euch Praktikanten Medikamente geben, müssen sie die genannten Bedingungen erfüllen, also ein Wissen um Wirkweise und Nebenwirkungen z.B..
Für uns maßgeblich ist die QPR, unsere Versorgungsverträge und natürlich die allgemeingültigen Gesetze, was Haftung betrifft.
Das ist vllt. relevant bei der Frage an wen du delegieren darfst, aber die Frage welche Kompetenzen diese Person haben muss, sind nicht von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wenn in dem Dokument der Heimaufsicht steht "5R"-Regel muss beachtet werden, sagst du ja auch nicht: "na das gilt aber nur für NRW".
Für mich unbekannt wäre tatsächlich eine gesetzliche Quelle, die es vorschreibt, dass Pflegende umfassend alle Nebenwirkungen usw. kennen und abschätzen können.
Das ergibt sich aus der Durchführungs- und Übernahmeverantwortung. Medikamente reichen ist eine ärztliche Tätigkeit, man darf die nur übernehmen wenn man bei der Tätigkeit die gleiche Kompetenz hat, also Wissen um Wirkungen und Nebenwirkung.
Du findest auch keine Quelle die besagt, dass du bei der Übernahme der venösen Blutentnahme alle Kontraindikationen und Risiken kennen musst, dennoch lässt sich genau das aus den Gesetzentexten zur Übernahme ärztlicher Leistungen schließen.
Aber: Wenn jemand eine Latte von 7 - 10 Medikamenten hat, neurologische Kombinationen etwa oder Herz/Kreislaufkombinationen oder gar beides zusammen, dann übersteigt das mein Wissen und auch meine Kompetenz.
In jedem Lehrgang zur Arzneimittelkunde würde darauf hingewiesen, dass man sich den Beipackzettel durchlesen muss, um gefährliche Wechselwirkungen zu erkennen. Und genau das musst du auch dem Praktikanten beibringen, damit er in eurem Bundesland Medikamente reichen darf.
Denkst du wirklich du kommst vor dem Richter damit durch, dass du sagst: "ich muss nicht in den Beipackzettel schauen"?!
Ich soll also jetzt die Medikamente auf Schlüssigkeit überprüfen usw.?
Wenn dir ein Medikament, seine Wirkweise und seine Nebenwirkungen nicht bekannt sind, darfst du es nicht geben. Oder du liest halt den Beipackzettel durch.
Ist das Heparin noch angebracht? Passt das alles zusammen?
Du musst sicher nicht die Indikation prüfen, sondern den Beipackzettel beachten. So schwer ist das nicht, oder? Aber du findest das eine absolut überzogene Forderung dass man den lesen sollte, bevor man ein Medikament gibt?!
Sorry, aber das kann ich bei allem, was über die allgemein gut bekannten Medis ninaus geht nicht leisten.
Wenn du durch Zeit- und Personalmangel das nicht mehr gewährleisten kannst, musst du eine Überlastungsanzeige schreiben. Den Richter interessiert das nicht, dass du den Beipackzettel aus Zeitnot nicht gelesen hast. Der fragt dich dann: "Was haben sie unternommen, um das Problem zu lösen?".