Wenn der Pflegebedürftige nichts dagegen hat, dann spricht nichts dagegen wenn Angehörige im Zimmer bleiben. Ich frage den Patienten/Kunden und richte mich dann nach seinen Wünschen.
Ist der Patient/Kunde nicht in der Lage seine Wünsche zu äußern, dann kommt es auf die Angehörigen an. Die Frage: wenn sie hierbleiben wollen ,dann dürfen sie mir gerne helfen, treibt so manch Angehörige in die Flucht.
Hat der Pflegebedürftige eine Vorsorgevollmacht ,Patientenverfügung, dann gehe ich davon aus dass die Angehörigen die da mit drin stehen auch im Zimmer bleiben dürfen.
Habe ich das Gefühl ,dass der Angehörige einfach nur Sorge hat, dass der Patient /Kunde schlecht behandelt wird wenn man aus dem Zimmer geht, dann darf er gerne bleiben und mich kontrollieren.
Muss ich den Pflegebedürftigen ausziehen, weil Inkomaterial wechsel oder waschen nötig ist, dann versuche ich den Leuten klar zu machen, dass sie sich auch nicht vor jedem nackt präsentieren wollten und sie das Schamgefühl respektieren sollen.
Ein spezielles Gesetz dazu kenne ich nicht. Was evtl, hilfreich sein könnte ist das Grundgesetz, da steht u.a. drin dass die Würde des Menschen unantastbar ist.