Umfang der Haftung von Angehörigen ersten Grades für Pflegekosten

Jonataube

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20.12.2007
Beiträge
33
Beruf
Krankenschwester, PDL, Wundexpertin ICW e.V., Sachverständige für Pflege- und Qualitätsprüfungen
Akt. Einsatzbereich
Pflegedienst
Funktion
Inhaberin/ Leitung PD
Hallo...:gruebel:

hab da mal eine Frage in Bezug auf die Haftung von Angehörigen ersten Grades in Bezug auf die Pflegekosten.

Angehörige ersten Grades sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Wenn die Rente und die Leistungen der Krankenkasse und der Pflegeversicherung nicht ausreichen um die Pflegekosten zu decken , z.B. Pflegeheim, dann entsteht eine Lücke. Regelmässig wird diese dann durch das Sozialamt gedeckt, welches dann Regress bei den Angehörigen ersten Grades nimmt. Frage : Wer kann in Anspruch genommen werden , z. B auch die geschiedenen Ehegatten und in welcher Höhe kann Einkommen und oder Vermögen zur Haftung herangezogen werden?
Das müsste eine every day Frage eines Pflegedienstes sein oder ?

Freu mich auf eine Antwort und Danke
 
Hallo
Zu dem Thema Elternunterhalt gibt es ganz viele Seiten im Internet, ebenso wie hoch der Selbstbehalt ist. ein geschiederner Ehepartner kann nur so weit zu Zahlungen verpflichtet werden, wie er Unterhaltsverpflichtungen hat.
Kein Unterhalt, keine Zahlungsverpflichtung.
Warum sollte einen Pflegedienst interessieren von wem das Geld kommt. Hauptsache es kommt.
Alesig
 
Naja ein Pflegedienst muss die Rechnungen schreiben....und aus diesem Grund muss er wissen wem er diese ausstellen kann bzw. wenn Rechnungen nicht bezahlt werden, wen man Notfalls zur Zahlung verpflichten kann.

Beispielsweise haben wir ein Probem mit einer Patientin, die ihre Rechnungen nicht bezahlt hat. Es sind fast 4.000€. Sie selbst kann es nicht zahlen, dass Sozialamt weigert sich. Sie hat aber noch 11 Kinder (teilweise verheiratet und auch in Arbeit) und einen geschiedenen Ehemann, mich interessiert kann man einen dieser Kinder zur Zahlung in Haftung nehmen (natürlich durch einen Rechtsanwalt)....

Für einen kleinen Pflegedienst ist es jede Menge Geld auf das man eigentlich nicht verzichten kann. (für einen großen auch...)

LG
 
Hallo,
ich würde mich an Deiner Stelle juristisch beraten lassen. Ein Anwalt kann Dir sicher besser sagen, wie man an die Kinder (und an wieviele, in welchem umfang etc.) herantreten kann.
 
Mmmmhhhhh....eigentlich habe ich mich mit der Sache an einen Rechtsanwalt gewand :knockin:, er stellte mir dann diese Frage. Leider konnte ich sie ihm nicht beantworten bzw. nur sehr wenig beantworten....da ich so einen Fall noch nicht hatte. Zumal diese Regelungen noch nicht sehr alt sind....

lg
 
Anwalt wechseln... zu einem der sich mit Sozialrecht auskennt.

Hab auch gerade erlebt, dass Anwalt nicht gleich Anwalt ist und das bei den meisten erst mal die Registrierkasse anspringt und wenn der Klient nicht Unmut zeigt, erst mal fröhlich abkassiert wird. *grmpf*

Elisabeth
 
ja, das stimmt wohl....

kennt jemand Anwälte im Raum Hessen oder Rheinland - Pfalz die sich auf Sozialrecht spezialisiert haben? Die vielleicht auch ein wenig Ahnung haben im Bereich SGB V und SGBXI? Das ist immer von Vorteil, da man sonst (zumindest geht es mir so) immer erst vom "Urknall" anfangen muss zu erzählen....also was eine Verordnung ist, was passiert wenn diese abgelehnt werden usw.
 
Wende Dich mit der Frage nach der Anwaltsempfehlung doch an einen Pflegeverband. Informationen bekommst Du da in der Regel auch, wenn Du nicht Mitglied bist.

Wenn Du es sein solltest - um so besser.
 
Hallo Jonataube,
meines Wissens ist das Sozialamt für die Zahlung zuständig.Das Sozialamt versucht allerdings die Kosten von den Kinderen einzuforderen und schreibt diese an.Diese müssen dann ihre Vermögensverhaltnisse darlegen und sind laut Gesetz auch zur Zahlung verpflichtet, wenn ihre Verhältnisse dies zu lassen.(In deinem Fall 11 Kinder ).
Grüße Seebär
 
hallo seebär....

ja eigentlich schon, zumindest dachte ich das, aber leider weigert unser sozialamt die Kosten zu zahlen. Sie sagen, dass die Frau nicht pflegebedürftig genug war. Es war eine Verordnung für häusliche Krankenpflege (Körpderpflege, Hauswirtschaft nach eine Schulterop), die Krankenkasse hat die VO abgelehnt, wir haben für und mit der Frau Widerspruch eingelegt, dieser wurde abgelehnt, wieder Einspruch und dann hat es ein halbes Jahr gedauert bis der tolle Widerspruchsausschuss das ganze wieder abgelehnt hat. Die Frau musste ja gewaschen werden und Essen gemacht usw. Sie wurde von uns augeklärt das wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt, sie die Kosten zu tragen hat. Sie war einverstanden. Zusätzlich nach der Ablehnung der KK haben wir dann noch einen Pflegegeldantrag gestellt. Ich weiß man darf nicht beides zeitgleich machen, aber das Sozialamt hat darauf bestanden um eine Kostenübernahme prüfen zu können. Dann wurde natürlich die Pflegstufe abgelehnt, was vollkommen logisch war, hätte ich auch gemacht. Daaraufhin wurde aber auch die Kostenübernahme vom Sozialamt abgelehnt mit der Begründung das die Frau erst 6 Monate pflegebedürftig sein muss. (was ich nicht verstehen kann, denn das gilt doch eigentlich nur für SGB XI).

Naja, die Pflege wurde erbracht, die Leistungsnachweise unterschrieben, und wir bleiben derzeit auf den Kosten sitzen. Jetzt haben wir der Frau alles in Rechnung gestellt, jedoch wissen wir ja jetzt das sie nichts hat....

Mmmhhh langsam gehen mir das wirklich die Ideen aus, und ich frage mich ob ich wirklich noch an das Geld drankomme.....
 
Es hört sich fast nach einem fall von selbstlosem Dienst am Menschen an, der nicht vergütet wird. Ich befürchte, auch die Kinder werden sich weigern, zu zahlen. Es bestand, wenn ich es recht verstanden habe, lt. KK kein Pflegebedarf.
Wie willst du den Bedarf nachweisen? Anhand des Nachweises der erfolgten Tätigkeiten?

Elisabeth
 

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