Haftung bei Behandlungsfehlern

darktarista

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Ist es rechtens, dass ich von meinem Arbeitgeber ein Dokument unterschreiben muss, dass ich eine Privathaftpflicht in Höhe von 7,5 Millionen (Personenschäden) habe und somit privat für eventuelle Ansprüche von Patienten verantwortlich wäre? Hat nicht der Arbeitgeber eine Dienstversicherung für seine Angestellten?

Bei meiner Versicherung habe ich nachgeschaut, selbst wenn ich mich in der Höhe versichern lasse, haftet diese nur bei "privaten Schäden".
 
Die private Haftpflicht haftet nicht für Schäden, die im Beruf angerichtet werden. Das ist Sache der Berufshaftpflicht. Die ist bei Mitgliedschaft in vielen Pflegeverbänden (ich glaube, bei Gewerkschaften auch) automatisch mit drin, man kann sie aber sicher auch ohne Mitgliedschaft abschließen.

Zumindest der Passus mit der Privathaftpflicht ist also Quatsch. Inwieweit Arbeitgeber eine rechtliche Verpflichtung haben, für ihre Mitarbeiter geradezustehen, weiß ich nicht. Ich kenne es so, dass der AG zwar erstmal einspringt, aber u.U. später das Geld von der Versicherung des Arbeitnehmers zurückfordert.
 
Der Anspruch des Pat. richtet sich IMMER an den Vertragspartner und niemals an die Angestellten, derer er sich als Auführungsorgane bedient.

Regress nur bei grober oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit.

Ne Berufshaftplicht kostet nicht viel, ist absetzbar und deckt alle Eventualitäten ab.

Und was du abschließt geht den AG nix an, wenn er es verlangt, dann muss er das auch bezahlen.
 
Ein Arbeitgeber hat in der Regel eine Betriebshaftpflichtversicherung für seine Mitarbeiter/innen abgeschlossen. Bei z.B. Freiberuflern in der Pflege ist eine Berufshaftpflichtversicherung absolut notwendig und wird auch nachweislich verlangt. Diese ist absetzbar. Wer im Anästhesie- und Intensivpflegebereich oder in einem sonstigen speziellen Bereich arbeitet, sollte darauf achten dies auch zusätzlich abzusichern (läuft auch über die Berufshaftpflichtversicherung- wichtig ist der Pasus!). Zudem beläuft sich dort die Versicherungssumme im Regelfalle auf 5 Mio Euro.
 
Die Antwort steckt doch schon im Namen: Privathaftpflicht. Wenn dein AG Haftungsschäden über deine Privathaftpflicht versucht abzurechnen, dann nennt man das Versicherungsbetrug. Das ist kein Kavaliersdelikt. Und in diesem Falle sind dein Chef und du vorm Richter.

Nebenbei bemerkt: Das ist eine Frage aus deinem Privatleben, dein Chef hat weder ein berechtigtes Interesse, noch das Recht, dich danach zu fragen. Ergo: Du darfs sowohl die Aussage verweigern wie auch die Unwahrheit sagen ohne das dein Chef daraus Arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen kann.
 
Unabhängig davon, empfehle ich JEDEM ein Privathaftpflicht abzuschließen.

Wie schnell passiert was - Fahre zufällig mit dem Fahrrad jemand an, remple jemand an der fällt, beim Ski/Snowboradfahren, bin bei jemand zu Besuch stolpere und irgendwas teures geht zu Bruch.

Kann schnell in die tausende oder sogar bei Personenschäden in die hundettausende gehen.
Rettd./NA, OP, Reha, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, evtl. lebenslange Rente, da siehste kein Land mehr bis zum Lebensende.

Dann bin ich Ersatzpflichtig, unabhängig von Schuld.

Die paar Euro für ne Berufshaftpflicht zusätzlich sollten drin sein.
 
Nicht nur für den AG, den die deckt nur begrenzt ab.
 

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