Urlaubsanspruch verfällt beim Wechsel vom AVR zu TVöD?

cd1604

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Hallo,
ich wende mich an Euch, da keiner genaue Angaben machen kann und/oder einer von Euch schonmal so ein Problem hat oder hatte.

Unser Krhs. unterlag bis zum 01.01.11 dem AVR, danach wurde eine Wechsel zum TVöD vollzogen.

Wir Nachtwachen bekammen unter dem AVR die Zusatzurlaubstage im darauf folgenden Jahr.
Sprich wer zum Bsp. im Jahr 2010 als Dauernachtwache gearbeitet hat, erhielt 5 Zusatztage (einen für 150 Stunden Nachtdienst, bis zu der Grenze von 5 Tagen) für das Folgejahr.

Also in meiner Altersklasse 36 + 5 Tage = 41 Tage.
Diese haben wir auch auf Wunsch der PDL verplant.
Nun beim Wechsel zum TVöD erhalten wir nach 3 Monaten Nachtdienst einen Urlaubstag dazu bis zu 4 Tage.

Vor 5 Tagen teilte man uns mit, das wir keine Anspruch haben auf die Urlaubstage, da wir schon das Maximum an Urlaub hatten und die 4 Zusatztage einfach gestrichen werden.

Geht das so einfach?
Ich würde mich freuen über ein Feedback, vielen Dank schonmal.
 
36 Urlaubstage plus Zusatzurlaub? Ich kenne maximal 30 "gewöhnliche" Urlaubstage. Kann diese Rechnung stimmen?
 
Ach richtig, die Sechs-Tage-Woche gibt es ja auch noch.

Wendet Euch an den Personalrat. Würdet Ihr freiwillig wechseln (von einem AG zum anderen) wären die Urlaubstage verloren. Wie es bei einem Tarifwechsel von AG-Seite aussieht, weiß ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja die Idee hatten wir auch schon, leider ist unsere demokratisch gewählte MAV etwas sehr Arbeitgeberlastig, irgendwie wird alles durchgewinkt, solange es den MAV Mitarbeitern nicht selbst betrifft.
Und dort sind leider keine Pflegekräfte und wenn dann OP oder ITV Personal.
 
Bist du in einer Gewerkschaft ? Die helfen auch weiter.
 
Gewerkschaft Verdi war ein Gedanke, jedoch ist der Einfluss in einem Krhs.
mit kirchlichem Träger doch sehr beschränkt.
Einige der Kollegen/innen sind beim DBfK diese werde ich mal ansprechen wenn Sie im Dienst sind.
 
Ja die Idee hatten wir auch schon, leider ist unsere demokratisch gewählte MAV etwas sehr Arbeitgeberlastig,...

Und wer wählt so? Da kann man nur sagen, "Liebe Belegschaft, selber schuld!"
 
Danke @joerg

das bringt uns Nachtwachen echt weiter.
 
Man hat als Dauernachtwache bei Euch kein Wahlrecht? :schraube: Darf ja wohl nicht wahr sein.

Gibt es den Zusatzurlaub denn (im TVÖD) auch bei reiner Nachtdiensttätigkeit? Oder haben die Wechselschichtzulage und der Zusatzurlaub nichts miteinander zu tun?

Gewerkschaften können übrigens unabhängig vom Arbeitgeber arbeitsrechtlich beraten. Mehr als Beratung und Argumentationshilfe ist ja im Augenblick ohnehin nicht gefragt, oder? Ihr braucht doch erst mal Infos darüber, inwieweit die Idee Eures AG rechtens ist.
 
Hallo, natürlich haben wir ein Wahlrecht (wenn es um die MAV geht), nur Wer Wenn gewählt hat, kann ich nicht ermitteln, ist ja geheim.

Es gibt laut TÖvD einen Nachtwachenzusatzurlaub von -bis zu 4 Tagen-.
Die Problematik ist, das über 20 Jahre (AVR) wir diesen Zusatzurlaub erst im Folgejahr erhalten haben.

Laut TÖvD muss der Zusatzurlaub im selben Jahr genommen werden in dem der Anspruch gilt. Soweit so gut, abgesehen das wir von dieser Tatsache erst vor 3 Wochen informiert wurden.

Nur als Beispiel meine Person für das Jahr 2011.
36 Tage Regelurlaub + 5 Tage Zusatzurlaub (die ich mir im Jahr 2010 unter dem AVR erarbeitet habe + 4 Tage (die ich mir laut TÖvD im Jahr 2011 erarbeitet habe).
Nun sollen genau diese letzten 4 Tage einfach wegfallen, allerdings nur bei den Dauernachtwachen.

Wenn z.Bsp. Sr. X (überwiegend Tagdienst) im Jahr 2010 2 Tage Zusatzurlaub und in diesem Jahr 2 Tage erarbeitet hat durch Nachtdienste, dann bekommt Sie diesen Urlaub auch.
 
Laut TÖvD muss der Zusatzurlaub im selben Jahr genommen werden in dem der Anspruch gilt. Soweit so gut, abgesehen das wir von dieser Tatsache erst vor 3 Wochen informiert wurden.

Wie lange Du nach AVR vergütet wurdest, spielt für die Debatte doch überhaupt keine Rolle. Ebensowenig, dass Du mindestens elf Monate gebraucht hast, um Dich über den eigenen Tarifvertrag zu informieren - die Regelung ist so, ob Du dies weißt oder nicht.

Wahrscheinlich stolpert Ihr über diesen Absatz des §27 Tvöd-K:
(4) Zusatzurlaub nach diesem Tarifvertrag und sonstigen Bestimmungen mit Ausnahme von § 125
SGB IX wird nur bis zu insgesamt sechs Arbeitstagen im Kalenderjahr gewährt. Erholungsurlaub
und Zusatzurlaub (Gesamturlaub) dürfen im Kalenderjahr zusammen 35 Arbeitstage, bei Zusatzurlaub
wegen Wechselschichtarbeit 36 Tage, nicht überschreiten.4 Bei Beschäftigten, die das
50. Lebensjahr vollendet haben, gilt abweichend von Satz 2 eine Höchstgrenze von
36 Arbeitstagen; § 26 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.

Quelle: http://caritas-dienstgeber.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Ausgew%C3%A4hlte_Urteile/__27_TV%C3%B6D-K.pdf

Sr.X (überwiegend Tagdienst) wird nicht über die maximale Gesamturlaubszeit kommen.
 
Ich meine mich zu erinnern, dass dies damals beim Wechsel vom BAT zum TVöD genauso war. Da unter BAT die Zusatztage immer erst im folgenden Jahr genommen wurden und im TVöD im laufenden Jahr anfielen wurde die Grenze von max. 36 Urlaubstagen bei 5 Tage-Woche überschritten, ein Teil der erarbeiteten Urlaubstage fiel einfach unter den Tisch. Haben ganz viele Kliniken so gemacht und war scheinbar rechtens. Als Verdi-Mitglied war ich damals sehr enttäuscht, geändert hat es nichts....
 
@ claudia Jetzt sind wir also Schuld das wir uns nicht über den gesamten TÖvD infomiert haben?

Sr.X (überwiegend Tagdienst) erhält ja auch Ihre Urlaubstage, in der Form das Frei als Urlaub umgewandelt wird/wurde.

Wie lange wir nach dem AVR bezahlt worden, spielt eine Rolle, da wir es gewohnt waren, die Zusatzurlaubtage erst im nächsten Jahr zu bekommen und wir dadurch die Höchstgrenze im Jahr 2011 erreicht haben.
Ohne AVR wären wir jetzt nicht in dieser Situation.

@ Ludmilla Ich habe die Gewerkschaft angerufen, Aussage:"Wenn der AG das so macht ist es rechtens, allerdings moralisch verwerflich."

By the way nach Massenproteste der Nachtwachen bei der MAV, PDL und der Personalabt. lenken Sie jetzt wohl ein und suchen nach einer Lösung.
So wie es aussieht werden wir die Tage als Überstunden anerkannt bekommen, allerdings ohne den üblichen finanziellen Urlaubsaufschlag.

Besser als nichts, denke ich.
 
Ich habe die Gewerkschaft angerufen, Aussage:"Wenn der AG das so macht ist es rechtens

Nichts anderes hab ich gesagt.

Die Kulanz Eures AG finde ich einen sehr guten Weg für Euch. Wieso "besser als nichts"? Du bekommst Deine Freizeit; wie genau der Tag im Dienstplan heißt ist doch egal.

allerdings ohne den üblichen finanziellen Urlaubsaufschlag

Meinst Du "Überstundenzuschlag"? Denn von einem finanziellen Urlaubsaufschlag hab ich noch nie gehört.

Auf Überstundenzuschlag bei solchen Kulanz-Überstunden zu verzichten ist rechtens. Du hast ja diese Überstunden nicht erbracht.
 
Meinst Du "Überstundenzuschlag"? Denn von einem finanziellen Urlaubsaufschlag hab ich noch nie gehört.

Urlaubsaufschlag ist schon richtig. In den AVR der Ausgleich für zu Urlaubszeiten nicht anfallende Zeitzuschläge.
 
Ich habe ein ähnliches problem da mein katholisches haus auch mitte diesen jahres in den tvöd gewechselt ist. das mit dem urlaubsaufschlag is wirklich so hab immer 11 euro nochwas pro urlaubstag extra bekommen.
also hier is seit der umstellung absolutes chaos ausgebrochen da alle verwirrt sind wegen des zusatzurlaubes und zudem das achso tolle dienstplan programm von vorne bis hinten falsch programiert ist, dass heist das fast alle mitarbeiter im gesamten haus zu wenig zusatzurlaub bekommen. das größte problem is das sich von der mav auch keiner mit der sache auskennt kann ich verstehn da das ja genauso krankenschwestern sind die keine ahnung von den sachen haben und einen hauptberuflichen betriebsrat haben wir leider nicht.naja die leute werden schon auf die barrikaden gehn aber is schon echt blöd da man eigentlich denkt ok des is n teures ausgereiftes programm was keine fehler macht aber pustekuchen.
wäre lieber beim alten tarifvertrag geblieben
 
@ pflegekraft87 + @ Maniac

Danke für Eure Beiträge, mittlerweile habe ich schon geglaubt ich würde auf einer einsamen Insel arbeiten.
Das mit dem Dienstplanprogramm kam noch zusätzlich, da es innerhalb des Jahres ein neues eingerichtet wurde und im Übergang in beiden Programmen gearbeitet wurde, war das Chaos perfekt, denn jedes Programm gab neue Zahlen raus.

@ Claudia
Als Nachtwache der überwiegend am WE arbeitet, sind das bei 4 Urlaubstagen
4 Tgae x 6,42 (Stunden/Stellenquote) = 25,68 Std. x 12 Euro (Brutto) = 308,16 € Brutto auf die ich z.Bsp. verzichte oder soll.

Eine endgültige Entscheidung steht ja noch aus.
 
Ach guck. Kannte ich wirklich nicht, ich bin nie nach AVR entlohnt worden.

Im TVÖd gibt's zwar auch sowas, aber es wird für jeden Urlaub neu berechnet und auf Euro 12,- pro Tag kommt man da nicht. Hab mal meine letzten Lohnabrechnungen überflogen; ich bin da zwischen 6,- und 7,- Euro ungerade, je nachdem, wie ich in den Wochen zuvor gearbeitet habe.
 

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