Urlaubsanspruch verfällt beim Wechsel vom AVR zu TVöD?

War etwas früh Heute Morgen, also es sind schon bei Dauernachtwachen ca. 12 bis 12,50 Euro, allerdings nicht pro Std. sondern pro Tag.
Und ja, ich habe alle meine Abrechnung des Jahres hervorgeholt und nach geschaut.

Richtig @ Claudia es wird jedesmal neu gerechnet.
Aber bei einer Nachtwache die regelmässig mindestens 3 volle Wochenenden arbeitet, sind das ca. 12 Euro.

Durch Urlaub entgehen dem Mitarbeiter der Nachtdienste
ca. 32 Euro Nachtzuschläge und evtl. einen Sonntag
10 Std. x 3,58 = 35,80 Euro

Also berichtige ich mich selbst.
4 x 12 = 48 Euro Brutto.
 
Denn von einem finanziellen Urlaubsaufschlag hab ich noch nie gehört.


Im TVÖd gibt's zwar auch sowas, aber es wird für jeden Urlaub neu berechnet und auf Euro 12,- pro Tag kommt man da nicht. Hab mal meine letzten Lohnabrechnungen überflogen; ich bin da zwischen 6,- und 7,- Euro ungerade, je nachdem, wie ich in den Wochen zuvor gearbeitet habe.

Gut, das Du dich selbst verbessert hast, denn wenn nicht hätte ich an deiner Stelle mal bei der Personalabt. nachgefragt, es sei denn Du hast während deiner Dienste keine Zuschläge.
So etwas gibt es ja auch. Kein Wochenende, kein Feiertag, kein Nachtdienst, keine Wechselschicht usw.
 
Nun würde sich mir die Frage stellen, ob ich meinem AG wegen 48 Euro brutto seine Kulanzregelung madig machen würde - wir haben ja inzwischen herausgefunden, dass die Streichung der Zusatzurlaubstage in diesem Fall rechtens wäre.

@pflegekraft87: Der TVÖD kann nichts dafür, dass die elektronische Diensplanerfassung bei Euch spinnt.
Woran erkennt Ihr überhaupt, dass das Programm zuwenig Zusatzurlaub ausrechnet? Wieviel wisst Ihr über die Grundlagen der Berechnung? Wer überprüft, ob Anzahl und Abstand der Nachtdienste mit dem Programm übereinstimmen?

Sollte das Programm tatsächlich Kinderkrankheiten haben, sollte sich die EDV-Abteilung damit befassen. Aber in der Regel tun diese Programme, was man ihnen sagt. Oft heißt der Fehler PEBKAB: What is a PEBKAC - Problem Exists Between Keyboard And Chair?
 
@pflegekraft87: Der TVÖD kann nichts dafür, dass die elektronische Diensplanerfassung bei Euch spinnt.
Woran erkennt Ihr überhaupt, dass das Programm zuwenig Zusatzurlaub ausrechnet? Wieviel wisst Ihr über die Grundlagen der Berechnung? Wer überprüft, ob Anzahl und Abstand der Nachtdienste mit dem Programm übereinstimmen?

Wir bzw. unsre SL erkennt es an den Falschen zahlen dass heisst z.b es steht unten 4 extra tage für nachtdienst 2010 wurden laut programm geplant aber in wirklichkeit wurden sie eben nicht geplant wenn man alle urlaubstage zusammenrechnet und der Größte hammer is das die personalabteilung immer so tut als ob alles stimmt und dann noch patzig wird,wenn man sie auf die offensichtlichen fehler hinweist.Die blasen sich immer auf wie sonst was dabei werden die sesselfurzer alle von uns finanziert und wahrscheinlich noch besser bezahlt als die Pflegel.
Man muss sich einfach drauf verlassen können das die ihren job richtig machen schließlich muss mir auch keiner aus der personalabteilung sagen wie ich zu pflegen habe
 
Woran erkennt Ihr überhaupt, dass das Programm zuwenig Zusatzurlaub ausrechnet?
unsre SL erkennt es an den Falschen zahlen dass heisst z.b es steht unten 4 extra tage für nachtdienst 2010 wurden laut programm geplant aber in wirklichkeit wurden sie eben nicht geplant wenn man alle urlaubstage zusammenrechnet

Muss ich das verstehen?

Ein elektronisches Dienstplanprogramm errechnet u.a. die Zusatzurlaubstage und zeigt sie auch an. "Planen", also festlegen, welcher Tag Urlaub ist, ist nach wie vor Aufgabe der Menschen. Deiner SL und Dir selbst.

PEBKAC. Sag ich doch.
 
Liebe Claudia
laut programm hab ich für dieses jahr alle urlaubstage genommen bzw. alle wurden verplant, aber wenn ich die tage zähle und zusammenrechne an denen ich urlaub hatte komme ich auf 4 tage weniger aber diese 4 tage kann meine sl mir nicht planen da ich laut programm keinen anspruch mehr habe was aber defintiv falsch ist.wie gesagt ist fast im gesamten haus so der fehler liegt nicht bei mir oder bei meiner sl sondern bei dem programm bzw. bei der betreffen frau die dieses programm eigentlich überwacht
 
Rechnest Du richtig aus? Du musst wiederholt mindestens zwei Nächte im Abstand von vier Wochen haben. Sonst werden die Vorgaben für den Zusatzurlaub nicht erfüllt. Benutz mal die Suchfunktion, die Regelung ist hier verlinkt.

Wenn man dies einem Dienstplanprogramm korrekt eingibt, rechnet das Programm in der Regel korrekt. Computer sind doof. Die machen nur, was man ihnen sagt.
 

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