Urlaub/Krankheitstage - sind dadurch Minusstunden möglich?

sie24

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Kann ich wenn ich urlaub habe oder wenn ich krank bin in die minus stunden kommen? Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen
 
Nein natürlich nicht, oder verlangt dein Arbeitgeber deinen Urlaub oder deine Krankheitstage nachzuarbeiten?
 
Wieviele Stunden arbeitest du täglich? Wieviel Tage im Monta arbeitest du? Mit wieviel Stunden ist der Urlaub hinterlegt?

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth Dinse

Ich arbeite 39 stunden in der woche aber irgendwie komme ich wenn ich Urlaub habe in die minus stunden. Ich glaube die müssen meinen Vertrag ändern, damit ich nicht ins minus komme.

Hallo Psychiatricnurse

nein das verlangen sie nicht sondern sie verlangen wenn die minus Stunden nicht weniger werden das ich dann weniger Gehalt bekomme. Aber ich kann ja da nichts dafür wenn die es nicht hinbekommen einen vernünftigen Dienstplan zu schreiben. Das ärgert mich wahnsinnig.
 
Hallo sie24,

verstehe ich dich richtig, du sollst deinen Urlaub dazu benutzen um Minusstunden auszugleichen?
Dazu ist der Urlaub nicht gedacht. Entweder musst dann deine Arbeitsvertrag geändert werden, also auf Teilzeit oder dein Dienstplan muss entsprechend geändert werden, dass du dadurch nicht ins Minus kommst.

Was steht in deinem Arbeitsvertrag und sollte es einen Betriebsrat in deiner Einrichtung geben, wende dich an diesen.

Sonnige Grüsse
Narde
 
Hallo narde

Nein nein ich soll nicht meine Urlaubstage benutzen um von meinen minus stunden weg zu kommen. Ich kriege minus stunden wenn ich Urlaub habe oder wenn ich krank bin. Nein einen Betriebsrat haben wir leider nicht, deshalb köönnen die ja mit uns machen was sie wollen. Ich muß dazu sagen ich arbeite der zeit im Altenheim.
 
Hallo sie24,

normalerweise zählt ein Urlaubstag soviele Stunden wie ich ansonsten auch arbeite.
Ich habe eine 5 Tagewoche mit 38,5 Stunden - ein Arbeitstag entspricht 7,7 Stunden. Ein Urlaubstag zählt auch 7,7 Stunden. Für eine Woche Urlaub muss ich 5 Tage meines Urlaubs nehmen, ausser es sind noch Feiertage.

Urlaub vom 26.03.2007 bis 30.03.2007 entspricht 5 Tagen Urlaub. Das WE davor und am 31.3. und 01.04. kann frei sein, dann sind es 9 freie Tage und ich gerate dadurch nicht ins Minus.

Sonnige Grüsse
Narde
 
Hallo narde

Bei mir zählt wenn ich arbeite 7,0 Stunden und wenn ich Urlaub habe oder Krank bin dann nur 6,5 Stunden Ich habe demnächst noch mal ein gespräch mit meiner Cheffin da mein Vertrag ausläuft, da werde ich auch sagen entweder wir einigen uns oder ich gehe. Da es momentan eh schlecht aussieht bei uns und sie leute suchen hoffe ich sie lassen mit sich reden. Oder ich mache weniger Stunden


Liebe grüße sie24:o
 
Hallo sie24,

schau doch bitte mal in deinen Arbeitsvertrag, ich finde es ziemlich dreist was bei dir läuft. Wenn ein normaler Arbeitstag mit 7 Stunden zählt, dann muss auch ein Urlaubs-/Krankheitstag mit 7 Stunden zählen und nicht mit 6,5 Stunden.
Mit welcher Begründung wird das so gehandhabt?

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo narde

Ich glaube das können die mir da auch nicht wirklich erklären. Im moment bin ich da eh etwas unglücklich. Nur leider gibt es nichts neues in aussicht. Ich danke dir für deine Antworten. Ich werde das anfang April nochmal in die Hand nehmen und mit meiner cheffin sprechen. Mal sehen was dabei rauskommt. Ich denk mir mal die müssten nur meinen Vertrag mit den Stunden ändern dann würde es bestimmt wieder hinhauen.
 
Wieviel Stunden müssen vertraglich erbracht werden in der Woche?
Bei mir schwankt die tägl. Arbeitszeit zwischen 4 und 9 Stunden. Mein Urlaub ist mit 5,85 Stunden hinterlegt. Die Stundenanzahl für krank orientiert sich an den geplanten Stunden.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth

Ich habe eine 39 Stunden Woche und eine Tage woche Aber irgendwie stimmt dann mein Vertrag nicht
 
Hallo
So etwas habe ich noch nicht gehört. Nicht einmal der Gesetzgeber ist auf die Idee gekommen im Bundesurlaubsgesetz zu begründen wie lang ein Urlaubstag ist , da jeder davon ausgeht, dass wenn ich Urlaub habe ich keine Minusstunden machen kann . Deshalb steht in §3Abs.1 auch nur das der Urlaubsanspruch 24 Werktage sind und mit Werktag ist sicher der ganze Tag gemeint.

Ist alles nachzulesen im BUrlG oder unter Urlaub - Lexikon Arbeitsrecht: Urlaubsrecht

Schöne Grüße
Mathieu
 
Hallo Mathieu

Vielen dank für deine Antwort da werde ich nochmal nach schauen.

Liebe grüße sie24
 
Hallo alle miteinander,
also ich kenne das auch, nicht mit den krank Tagen, da wird halt die Stundenzahl angerechnet, mit der man auch im Plan eingeplant war, aber meine Urlaubstage werden recht variabel eingeplant.
Das heisst, mal wird mir ein Urlaubstag mit 7 Stunden berechnet, mal mit 4 und wenn ich nachfrage, heisst es nur, dass ich halt an diesen Tagen einen kürzeren Dienst hätte machen müssen, wenn ich gearbeitet hätte.
Hab mich schon beim Personalchef beschwert, ist aber leider anscheinend rechtens :angry:

Liebe Grüsse Dark
 
Hallo Dark,
das ist nicht rechtens! Wenn Du an einem Tag Urlaub einreichst, bei uns in der Pflege wird das Jahr ja meist komplett durchgeplant, kann an Deinen Urlaubstagen gar kein Dienst vorgeplant sein. Der Urlaubstag beträgt 7 bzw 7,7 Stunden und nicht 3 oder 4 oder 5 wie es dem AG gerade mal so in den Kram passt.
Im Bundesurlaubsgesetz steht ein, zugegebenermaßen ziemlich kompliziert ausgedrückter Satz, der dass Thema aber auf den Punkt bringt:

Bundesurlaubsgesetz: §5 Satz 2
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben,
sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

Ich lese daraus ganz klar, dass der Urlaub immer einen ganzen Tag betrage muss.
 
Hallo Jörg,
damit liegst du meiner Meinung nach nicht richtig!
Dein zitierter Passus ist gültig, wenn du z.B. anteiligen Jahres-Urlaub berechnest und dabei Bruchteile von Tagen hinter dem Komma erscheinen.
Beispiel:
Jahresurlaub 26 Tage
3-Monatsanteil 26:12mal 3= 6,49999
Ergebnis 6 Urlaubstage (weil nicht die Hälfte)
Eine Rundung auf 6,5 wird der AG wohl kaum machen.
§5 Bundesurlaubsgesetz behandelt nämlich die Anspruchsberechnung von Teilurlauben.

Gerecht ist eigentlich nur die Aufrechnung, wenn du , wie du auch beschreibst, die Tagessollstunden berechnest nach den vertraglichen Vereinbarungen: Wochenstunden(38,5) : Tage pro Woche(5) = Stunden pro Tag (7,7) Tagessollstunden.
 
Hallo alle zusammen ich danke euch für eure Antworten.
Ich glaube ich muß einfach meinen Vertrag ändern lassen damit ich nicht mehr die Minusstunden komme. Aber ich befürchte das macht meine Chefin nicht, da sie mich mit vollen stunden eingeplant hat. :cry1: Ich lass mich überraschen ich habe in der zweiten Aprilwoche noch mal ein Gespräch.Ich hoffe ich kann mich dann mit der einigen. Weil das schärfste ist ja ich habe auch schon ein paar Monate weniger Geld bekommen wegen den Minusstunden.
 
Hallo
Grundsätzlich ist schon richtig, dass ich im Dienstplan einen Arbeitstag planen muß, weil ich nur an einem Arbeitstag Anspruch auf Urlaub habe.
Umgekehrt an einem freien Tag kann ich keinen Urlaub nehmen, verstanden?

Ich weiß ist nicht so einfach. Aber für den Dienstplan ist es wichtig, dass ein Arbeitstag geplant ist und dann Urlaub genommen wurde.

Das andere sind die Stunden an dem einen Tag. Wenn ich nun z.B. Teilzeitkräfte habe die mal 4 oder mal 7 Stunden arbeiten. Kann es durchaus passieren, das jemand Urlaub haben möchte der an dem Tag nur mit 4 Stunden geplant ist. Jetzt wird es komplizierter, weil die Urlaubsberechnung von den vollen Stunden ausgeht die man normalerweise arbeitet.

Mann sollte hier also auf die Urlaubsberechnung achten. Im Arbeitsvertrag steht die tägliche Arbeitszeit. Aus dieser wird der Urlaubsanspruch berechnet.

Wenn ein MA nun nur 4Stunden Urlaub nimmt und die Urlaubsberechnung aber auf die tägliche Arbeitszeit die im Arbeitsvertag steht berechnet wird, besteht hier also noch einen Anspruch von 3 Stunden Urlaub.
Wobei diese Rechnug das ziemlich komplizierteste ist was man machen kann. Einfacher wäre es grundsätzlich Urlaubstage mit der vollen Stundenzahl zu berechnen und das in den Wochenstunden zu verechnen.

Man sollte dann aber auch nochmal die Frage klären, ob man Urlaubstag überhaupt teilen darf.

Die Befürchtung die hier im beschriebenen Fall naheliegt, ist das jemand um einen halben Urlaubstag gebracht wird, mit der Begründung " du mußtest ja auch nur 4 Stunden arbeiten" hier sollte man genau hinsehen.

Schöne Grüße
Mathieu
 
Hallo,

Bei uns gibt es ziemlich viele festgelegte Verträge mit solchen Besonderheiten wie: In der Woche beträgt ein Arbeitstag 4 Stunden, am Wochenende 7,7 Std.
Das kann enorm variieren. Bei allen Mitarbeitern, die eine unterschiedliche Stundenzahl an ihren Arbeitstagen arbeiten werden die Urlaubs"tage" in Stunden angegeben. Hat der Mitarbeiter nun über das Wochenende, wo er 7,7 Std. arbeiten müsste Urlaub, so wird dieser mit 7,7 Stunden berechnet, hat er in der Woche, wo er normalerweise 4 Std. arbeitet Urlaub,m so werden ihm pro Tag nur 4 Stunden abgezogen.
Halte ich persönlich für die gerechteste Lösung, aber frage mich jetzt bitte niemand, wie das ausgerechnet wird, das macht unsere Personalabteilung.
Wenn Bedarf besteht erkundige ich mich gerne nach der Formel.
 

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