Urlaub/Krankheitstage - sind dadurch Minusstunden möglich?

Das heisst, mal wird mir ein Urlaubstag mit 7 Stunden berechnet, mal mit 4

Liebe Grüsse Dark

Hallo,
wo gibt es denn so einen Quatsch. Das ist völlig ungesetzlich.
Rechne deine Wochenarbeitszeit entsprechend der Anzahl der Arbeitstage runter auf die tägliche Arbeitszeit und damit weißt du, wie JEDER Urlaubstag abgerechnet werden MUSS.
Bei Krank wird das gerechnet, was in der Sollplanung steht. Dort zählt die geplante Stundenzahl. Bei längerem oder geplantem Krank (z.B. Kur) rechnen wir entsprechend Urlaubsberechnung ab und planen bei zeitigem Bekanntsein des Zeitraums auch so. Also bleibt dort Stundenneutralität und nichts anderes.
MfG
rudi09
 
Das einzige wie ich mir das vorstellen könnte, wäre folgendes:
Du hast eine 6 Tage Woche (die Zahl ist in Deinem Posting leider flöten gegangen), arbeitest aber normalerweise 7 Stunden pro Schicht. Du machst also jeden Tag an dem Du arbeitest eine halbe Stunde Mehrarbeit.

Wenn Du nun Urlaub hast, werden Dir die korrekten 39:6=6,5 Stunden pro Tag angerechnet. Das sind dann pro Woche immerhin 3 Stunden weniger, als wenn Du arbeiten würdest (allerdings keine Minusstunden). Die kämen erst hinzu, wenn Du pro Woche nur 5 Urlaubstage nimmst (und den Samstag dann einfach als Frei). Dann hast Du in einer Urlaubswoche 6,5 Stunden minus.

Ulrich
 
Hallo,

ich mache auch im Urlaub und Krankheitsfall jedes mal Minusstunden, ich denke aber das kann nicht richtig sein, da im TVöD eigentlich steht. "Einem Mitarbeit darf im Krankheitsfall kein Nachteil entstehen".

Erklärung: Ich arbeite im Dauernachtdienst (19,25 Stunden-Vertrag), da ich alleine auf Station arbeite, bekomme die Pausen als Abeitszeit angerechnet, also 10 h Arbeitszeit plus 45 Minuten Pausen. Somit habe ich immer eine Arbeitszeit von 10,45 h, habe ich nun aber Urlaub oder bin krank, werden nur 10 h gerechnet. Ist man nun einen ganzen 4Wochenrhythmus krank oder im Urlaub, sind es bei ca. 7 Nächten 5,15 h minus, die ich dann tatsächlich nacharbeiten muss :-)

Gruß
Drachenlady
 
Hallo

Wenn man die Beiträge so ließt, könnte man meinen, dass es Gesetze nur gibt, um Rechtsanwälte zu beschäftigen.

Ich befürchte bei sie24, dass sie entweder auch nur 5 Tage Urlaub in der Woche nimmt bei einer 6 Tage Woche. Aber auch könnte es sein, dass sie von 7 Stunden Arbeitszeit spricht und ne halbe Stunde Pause mit drin ist. Also doch nur 6,5 Stunden. Und so würde dann auch der Urlaub berechnet werden. Eigentlich auch logisch. Bei 39 Stunden und 6 Tage Woche habe ich keine 7 Stunden Arbeitszeit. (Nur wenn 30 Minuten Pause dabei ist)

Zu Drachenlady
Das sind ja Arbeitszeiten wie im alten Rom. 10 Stunden 45 Minuten. Da sollte man mal in die Gesetzestexte schauen. Höchstarbeitszeit sind 10 Stunden, wenn meine grauen Zellen sie recht erinnern. Also darüber nur in Ausnahmefällen. Und es scheint keine Ausnahme zu sein, sonder Routine. Dass bei krank nur 10 Stunden angerechnet werden kann ich gut verstehen. Schließlich gibt es (und muss es bei 10 Stunden) eine Pause von 45 Minuten geben. Diese Pause kann natürlich im krank nicht mitgerechnet werden. Klingt komisch, is aber so. Ich würde mich wahrscheinlich genauso ungerecht behandelt fühlen, wie du.

Was die Urlaubsplanung angeht, habe ich schon jahrelang nicht mehr gehört, dass es halbe Urlaubstage gibt. (Bei uns gab es so was ähnliches mal, wenn man Geburtstag hatte oder so) Aber ich denke, dass hat man mal eingeführt und umgangssprachlich so belassen.

Ich vermute, dass durch manche Personalengpässe die Gesetze nicht immer eingehalten werden. Kann nur jedem nahe legen, sich nicht durch Unwissenheit ausbeuten zu lassen. Es gibt Betriebsräte, Foren und und und

Gruß Patrick
 
Hallo Patmuc,

Ich arbeite 7 Stunden die Pause ist da nicht mit gerechnet. Sonst wären es nähmlich 7.5 Stunden. Es ist ja auch so das es normalerweise 6.5 Stunden zählen würde Urlaubstag und Krankheitstag, aber wenn wir arbeiten dann zählt es 7.0 Stunden. (Frühdienst geht von 6.00-13.30) Warum auch immer das wissen die glaub ich selber nicht.


LG sie24
 
Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage und hoffe, das mir jemand helfen kann. Ich hatte zuletzt eine Woche Urlaub. In dieser Woche wurde ich dann ab Mittwoch krank geschrieben. Jetzt sagte mir meine Chefin, das ich meine Urlaubstage wieder bekomme, aber gleichzeitig auch Minusstunden habe. Ist das so richtig??

Vielen Dank für Eure Hilfe

Tweety_79
 
Hallo!
nein - das ist nicht richtig - wenn du krnak geschrieben bist - dann zählen die Stunden für die Tage - in denen du mit Dienst (oder in deinem Fall Urlaub) im Dienstplan stehst. Frag noch mal nach - das passt nicht! (ein freier Tag zählt also nicht)

Um zur ursprünglichen Frage zurück zu kommen - mein lieber Arbeitgeber hat es bei uns so geregelt - das wir im ND (wir wachen auf Intensiv zu 2) 2 Stunden Bereitschaftsdienst inkludiert haben (statt ANspruch auf Pause),d.h. das wir , wenn wir durch arbeiten (was meist der Fall ist) keine Überstunden für nicht zu machende Pause aufschreiben können ..und wenn wir krank werden - dann zählen pro Nachtdienst 2 Stunden MINUS!
und wir finden nichts, womit wir das ändern könnten....also falls jemand ne Idee hat - her damit!!!:gruebel:
 
Hallo Crizzy,

die Stunden zählen so wie du geplant warst. Wenn du in der Zeit, in der du krankgeschrieben warst mit Minus geplant warst, hast du Minusstunden, bist du mit Überstunden geplant, so wird es Plus.

Deinen Urlaub verfällt dir nicht.

Schönes Wochenende
Narde
 
;-)) Sorry, ich bin neu hier und hoffe, daß ich nichts falsch mache, wenn ich zu dem Thema gleich étwas schreibe.
Ich kenne die Situation aus eigener Erfahrung und es war da so:
So ein Arbeitsvertrag ist ja keine Einbahnstraße. Wenn ich einen Vertrag über eine gewisse Stundenzahl abschließe, die ich zu erbringen habe, dann muß ich diese leisten.-
Wenn der Arbeitgeber diese nicht annimmt ( hier gibt es Spielräume),- dann ist er im Annahmeverzug.- Und dafür gibt es schon Bergrenzungen, in wie weit das gehen darf. Alles andere wäre Kurzarbeit und die muß angemeldet werden.-auch hierfür gibt es besondere gesetzliche Regelungen, die einzuhalten sind-
Dein Arbeitgeber kann dich diese Minus-Stunden aber auch auf anderen Abteilungen arbeiten lassen,

Wird bei uns eine Schwester krank, so zählt bei kurzer Krankheit, ( zb. 3 bis 5 Tage) die Vorplanung im Dienstplan. Sind dort Überstunden geplant so zählen die ebenfalls, als wäre man in Minusstunden geplant.- Bei längerer Erkrankung rechnen die bei Vollzeit 38,5 Std. pro Woche an.-
 

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