Strafrechtlich Verbotene Tattoo's bei Patienten

WasDarfRecht

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Hallo Allezusammen,
Ich habe eine unkonventionelle Frage im Rechtsbereich.
Es ist ja nichts außergewöhnliches, dass Pflegekräfte vieles aushalten müssen.
Aber manchmal gibt es Dinge die man sieht und erlebt, beidem man sich schon etwas am Kopf kratzen müsste.

Es geht, wie der Titel beschreibt, um Kunden, die Strafrechtlich Verbotene Symbole auf ihrer Haut tattoowiert haben, Sig-Runen, Hackenkreuze, Tattoowierungen Terroristischer Organisationen.

Ich möchte nur wissen : Was ist die aktuelle Rechtslage, als Mitarbeiter der soetwas sieht/ mitbekommt bei Patienten.

Wie verhält man sich - hypothetisch - als rechtsteuer Bürger & Angestellter. Als Gedankenspiel, man schaut ja auch nicht weg, wenn jemand jemanden unrecht tut, schlimmer noch jemanden verletzt, absticht, beraubt etc. - da ruft man ja auch die Polizei.

MfG WDR.
 
Das Problem ist wohl auch, daß es erst mal nicht unbedingt strafbar ist, sich so ein Tattoo stechen zu lassen - man darf es aber nicht in der Öffentlichkeit zeigen:


Diese Kollegin scheint sich damit zwar auch sehr unwohl gefühlt zu haben, hat aber offensichtlich keine Anzeige erstattet:

 
Habe eben noch eine Quelle gefunden, die das bestätigt, was Martin schildert.
Danke nochmal für die Antworten :=)

[..]„Wer sich Symbole aus der Nazi-Zeit auf die Haut tätowieren lässt, macht sich an sich noch nicht strafbar. Strafbar ist es aber, diese Tattoos öffentlich zu zeigen“, sagt der Rechtsanwalt Dr. Dirk Lammer vom geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ähnliches sehe das Strafgesetz vor, wenn man etwa eine Hakenkreuz-Fahne in seinWohnzimmer hänge. Das sei nicht verboten. Verboten sei es aber, die Fahne in der Öffentlichkeit zu zeigen und etwa für andere Menschen sichtbar aus dem Fenster zu hängen, so Dr. Lammer.[..]