Schweigepflicht?

naaniw

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10.08.2009
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31
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Gesundheist- und Krankenpflegerin
hallo!!

Ich informiere mich, für eine Freundin die auch in der Pflege arbeitet, sie hatte einen vorfal auf Station.

In der Nacht hatte sie einen Patienten von Pflegeheim aufgenommen, der angeblich mit brüchen und kopfverletzungen im Bett lag, sie sagten sie wäre nicht gefallen, diagnostik ist durch ärzte gelaufen.
Sie kam anscheinend präfinal und mit DNR auf Station,musste abgesaugt werden und ist an den folgen verstorben.
Darauf wurde der Patient rechtmedizinisch untersucht und nun soll sie eine zeugenausage machen!! Sie wurde mündlich zur Polizei eingeladen!!

Sie weiss nur nicht wie das mit der Schweigepflicht ist, wie sie sich verhalten soll und wie sie das mit der klinik klären soll.

Die akten des patient liegen schon bei der Polizei....

Ich konnte ich leider keine auskunft geben, da ich selbst überfragt bin.
 
Sie unterliegt der Schweigepflicht und braucht ggf. eine Schweigepflichtentbindungserklärung. Ob die Möglichkeit auf die Nachlassnehmer übergeht, weiss ich nicht.
Ausserdem braucht sie auch die Aussagegenehmigung des Arbeitgebers.
Bis dahin kann und muss sie die Aussage unter Hinweis auf § 203 StGB verweigern, niemand kann sie zur Aussage zwingen, weder Polizei noch ein Richter.
Am besten wendet sie sich an ihre Pflegedienstleitung bzw. Verwaltungsleitung, die sich dort eigentlich bestens dann auskennen.
 
danke...werde ihr es ausrichten
 
hallo.

Ich habe noch eine Frage zur Schweigepflicht. Und zwar.

2 unserer Pat. lagen 2 Wochen auf dem gleichem Zimmer. Die eine haben wir dann auf ein anderes Zimmer geschoben da die andere sehr abgebaut hatte und die Schwestern dachten sie würde bald sterben weil Ihr Zustand sehr danach aussah.
Nach 2 Tagen fragte mich die Pat. die wir verschoben hatten wie es der anderen den geht. Ich habe gesagt das ich es nicht weiß da ich frei hatte.
Ich wusste nicht ob ich es Ihr sagen durfte oder nicht?!
Wie ist es hier mit der Schweigepflicht? Darf ich der einen Pat. etwas über die andere erzählen?

liebste grüße.
 
Ganz heikles Thema. Grundsätzlich müßte Dich die Patientin von Deiner Schweigepflich entbinden, damit Du der anderen Patientin Auskunft über ihr Befinden geben kannst. Allerdings weiß ich, dass das in der Praxis so nicht gehändelt wird. Bisher habe ich keine Probleme bekommen, wenn ich vage Auskünfte über den Verbleib oder das Befinden eines Patienten erteilt habe.
Wie unsensibel mit der Schweigepflicht umgegangen wird, zeigen mir immer wieder die Situationen am Krankenbett während der Visite: Der Bettnachbar bekommt bis ins Detail Diagnose, Prognose und Therapievorschläge des betroffenen Patienten mit...
 
Wie unsensibel mit der Schweigepflicht umgegangen wird, zeigen mir immer wieder die Situationen am Krankenbett während der Visite: Der Bettnachbar bekommt bis ins Detail Diagnose, Prognose und Therapievorschläge des betroffenen Patienten mit...


Ohh jaa da hast du recht...es wird soo viel wert auf die Schweigepflich genommen aber dann sowas. Naja.

Also was denkst du?
Hätte ich Ihr sagen können was mit der anderen Pat. gewesen ist? Bzw grob etwas preis gegeben?
Bin da sehr unsicher.
 
Ohh jaa da hast du recht...es wird soo viel wert auf die Schweigepflich genommen aber dann sowas. Naja.

Also was denkst du?
Hätte ich Ihr sagen können was mit der anderen Pat. gewesen ist? Bzw grob etwas preis gegeben?
Bin da sehr unsicher.
Sag doch der betreffenden Pat., dass nach ihr gefragt wurde. Sie wird Dir dann schon sagen, ob Du der anderen Pat. was von ihr ausrichten sollst oder nicht.
 
ja stimmt. da hast du recht. ist eine gute idee :idea: :lol:

danke für die Hilfe :)
 
Hallo,

ich denke, man kann es auch übertreiben mit der Schweigepflicht!

Wenn man eine allgemein gestellte Frage "wie geht es dieser Patientin" mit einer allgemeinen Antwort "gut / nicht so gut" beantwortet, ist dies kein Verstoß gegen die Schweigepflicht, sondern eigentlich nur "gutes Benehmen"!

Gruß

medsonet.1
 
Ich finde es in der ambulanten Pflege immer etwas heikel, wenn ein Patient(in) uns über das Befinden der anderen Pat., die im gleichen Ort wohnen und die sich kennen, ausfragen will. Da ist natürlich strengstens die Einhaltung der Schweigepflicht geboten. Schließlich wissen wir ja nicht, wieweit die jeweils im Privaten zueinander stehen und die uns nur als "Nachbarschaftstratsch-Medium" benutzen:streit:
 

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