Frage für das Fach Recht zum Thema Schweigepflicht

Gustl129

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13.09.2006
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28
Hallo,

wir müssen für das Fach Recht folgende Frage beantworten:

Welche Auswirkungen hat die Schweigepflicht z.B. in einem Strafverfahren vor Gericht? (z.B. für einen Krankenpfleger als Zeuge)

Bin mir da gerade im moment nicht so sicher, ob man vor Gericht gebrauch von der Schweigepflicht macht bzw von dieser entbunden werden kann. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

Danke schonmal, freu mich auf viele Antworten.
 
Hallo Gustl129,
Welche Lösungsmöglichkeit hast du denn schon gefunden bzw. wie würdest du dich denn nun entscheiden, wenn der Richter dich fragt, wie gross denn die blauen Flecken bei Pat. ABG bei der Einlieferung gewesen sind?
 
Na ja, so richtig sicher bin ich mir da eben nicht. Prinzipiell würde ich sagen die Fragen kann nur der behandelnde Arzt entscheiden, aber vor Gericht ist da ja immer alles bisschen anders. Also denke ich mal das man somit von der Schweigepflicht entbunden werden kann und somit auch die Fragen beantworten kann.
 
Damit hast du schon die erste Antwort auf deine Frage:

...ja, wenn du von der betroffenen Person von der Schweigepflicht entbunden bist

... und ich ergänze hier, was viele nicht wissen, wenn du eine Aussagegenehmigung deines Arbeitgebers (Betriebsgeheimnis) hast (i.d.R. kein Problem).

Nun beantworte mir die Frage, ob ein Richter dich (ggf. auch unter Androhung von Zwangsmassnahmen) zwingen, ohne entsprechende Entbindung von der Schweigepflicht durch die betroffene Person auszusagen?

und nun auch gleich noch: Kann der Richter dich von der Schweigepflicht durch Gerichtsbeschluss entbinden?
 
Hallo Flexi, danke erstmal für Deine Antwort. Nun will ich versuchen noch die anderen Fragen zu beantworten...
Also ich denke wenn ich keine Zusage von der Person habe die Schweigepflicht zu brechen kann mich der Richter nicht dazu zwingen, aber ich denke auch das er die Möglichkeit hat mich zu entbinden von der Schweigepflicht... Wär nett wenn du mir dazu noch antwort geben könntest.

Danke schonmal.
 
Beide Fragen sind eindeutig mit NEIN zu beantworten. Er würde dich ja in dem Moment zu einer strafbaren Handlung auffordern! Und das darf er ja nun auch nicht.

Kein Richter kann dich von der Schweigepflicht nach § 203 StGB entbinden und dich auch nicht durch Gerichtsbeschluss dazu zwingen.
Das kann lediglich der Betroffene bzw. dessen gesetzlicher Vertreter tun.

So, nun drehen wir noch den Spiess rum, setzen dich auf die Anklagebank und beschuldigen dich der fahrlässigen Körperverletzung. Darfst du nun hier etwas über die Situation des betroffenen Patienten bezeugen, auch wenn er dich nicht von der Schweigepflicht entbunden hat?
 
Hi, würde sagen nein, ich darf nichts sagen. Stimmt das? Wobei es geht ja im mich, ich muss mich ja verteidige... Wär ja wieder ein anderer Fall...
 
Hallo Gustl,

ja, es geht um dich, und da darfst du dich vor Gericht natürlich verteidigen !

So, nun hab ich noch einen Link zu einer guten und umfassenden Darstellung der ärztlichen Schweigepflicht, der wir als seine "Erfüllungsgehilfen" natürlich entsprechend mit unterliegen.
Suche in dem Dokument nach Rechtfertigungsgründen, denn die gelten analog auch für uns!
Die ärztliche Schweigepflicht

 

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