Hallo,
wir haben im Themenbereich "Recht" eine freiwillige Hausaufgabe aufgekriegt, die ich nun gerade bearbeite. Es handelt sich um 11 Fragen zum Thema Schweigepflicht. Ich hab alle fertig bearbeitet, aber bei einer komme ich gerade nicht weiter.
Sie lautet: "Unter welchen Umständen (Rechtfertigungsgründe) (5) kann die Schweigepflicht gebrochen werden? Erläutern Sie diese! (10)
Es muss also fünf Rechtfertigungsgründe geben. Nun fällt mir im Bezug auf die Schweigepflicht aber nur die Einwilligung und die Geschäftsführung ohne Auftrag ein, die Rechtfertigungsgründe darstellen können. Wir hatten als allgemeine Rechtfertigungsgründe noch Notwehr, Notstand und Selbsthilfe aufgeschrieben. Das wären ja dann wahrscheinlich die fünf, die gefragt sind. Jetzt versteh ich nur noch nicht, wie ich diese drei Rechtfertigungsgründe auf die Schweigepflicht beziehen kann...
Würde mich über einige Ideen freuen. Vielen Dank im Voraus!
wir haben im Themenbereich "Recht" eine freiwillige Hausaufgabe aufgekriegt, die ich nun gerade bearbeite. Es handelt sich um 11 Fragen zum Thema Schweigepflicht. Ich hab alle fertig bearbeitet, aber bei einer komme ich gerade nicht weiter.
Sie lautet: "Unter welchen Umständen (Rechtfertigungsgründe) (5) kann die Schweigepflicht gebrochen werden? Erläutern Sie diese! (10)
Es muss also fünf Rechtfertigungsgründe geben. Nun fällt mir im Bezug auf die Schweigepflicht aber nur die Einwilligung und die Geschäftsführung ohne Auftrag ein, die Rechtfertigungsgründe darstellen können. Wir hatten als allgemeine Rechtfertigungsgründe noch Notwehr, Notstand und Selbsthilfe aufgeschrieben. Das wären ja dann wahrscheinlich die fünf, die gefragt sind. Jetzt versteh ich nur noch nicht, wie ich diese drei Rechtfertigungsgründe auf die Schweigepflicht beziehen kann...
Würde mich über einige Ideen freuen. Vielen Dank im Voraus!