Frage zu Rechtfertigungsgründen bzgl. Schweigepflicht

Elyse

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Azubi GuKp
Hallo,
wir haben im Themenbereich "Recht" eine freiwillige Hausaufgabe aufgekriegt, die ich nun gerade bearbeite. Es handelt sich um 11 Fragen zum Thema Schweigepflicht. Ich hab alle fertig bearbeitet, aber bei einer komme ich gerade nicht weiter.
Sie lautet: "Unter welchen Umständen (Rechtfertigungsgründe) (5) kann die Schweigepflicht gebrochen werden? Erläutern Sie diese! (10)
Es muss also fünf Rechtfertigungsgründe geben. Nun fällt mir im Bezug auf die Schweigepflicht aber nur die Einwilligung und die Geschäftsführung ohne Auftrag ein, die Rechtfertigungsgründe darstellen können. Wir hatten als allgemeine Rechtfertigungsgründe noch Notwehr, Notstand und Selbsthilfe aufgeschrieben. Das wären ja dann wahrscheinlich die fünf, die gefragt sind. Jetzt versteh ich nur noch nicht, wie ich diese drei Rechtfertigungsgründe auf die Schweigepflicht beziehen kann...
Würde mich über einige Ideen freuen. Vielen Dank im Voraus!
 
Zwei Rechtfertigungsgründe hast Du dann ja schon.
Ein Tipp: Ein Patient erzählt dir, dass er, wenn er nächste Woche entlassen wird, seinen Bruder umbringen will, weil er vermutet dass dieser was mit seiner Frau hat. Den korrekten Rechtfertigungsgrund hast Du schon aufgezählt.

Oder der Patient ist an einer meldepflichtigen Infektionskrankheit erkrankt.

Frag mal Tante Google, die kann dir bestimmt helfen.
 
Danke für deine Antwort.
Natürlich hab ich schon gegoogelt, da ist mir aber nichts Entsprechendes begegnet.
Okay, also Notstand erschließt sich mir jetzt auch noch. Beide von dir genannten Fälle wären Notstand, weil eine Gefahr abgewendet werden soll. Man nennt das anscheindend auch Offenbarungsbefugnis.
So, jetzt bleiben immer noch Selbsthilfe und Notwehr übrig, die ich auf die Schweigepflicht beziehen muss.
Wenn beispielsweise ein Arzt den dringenden Verdacht auf Kindermisshandlung hat und den an die Behörde meldet, ist das dann Notwehr?
 
Nein, das Beispiel mit der Infektionskrankheit war nicht auf den rechtfertigenden Notstand bezogen.
Sollt ihr Notwehr und Nothilfe (welche Rechtsnorm ist damit eigentlich gemeint?) ebenfalls als Rechtfertigungsgründe anführen?

Bei deinem Beispiel würde ich eine Notwehr eher verneinen. Die Notwehr setzt voraus, dass ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegt. Solange der Arzt also nicht umittelbar bei der Misshandlung anwesend ist, dürfte die Gegenwärtigkeit fraglich sein.
 
Ich weiß es nicht. Ich habe keine Ahnung, welche Rechtfertigungsgründe wir anführen sollen, genau das ist ja mein Problem. Es müssen aber fünf sein, wie aus der Aufgabe hervorgeht. Da wir im Bezug auf das Zivilrecht fünf Rechtfertigungsgründe aufgeschrieben haben, nehme ich an, dass wir diese auf die Schweigepflicht anwenden sollen.
So, da ich nicht wirklich weiter komme, frag ich morgen einfach in der Schule nach.
 
Huhu, also wir haben gelernt, dass man bei ausdrücklicher Einwilligung, zur eigenen Verteidigung, zur Abwendung einer Gefahr für höherwertiges Gut, bei mutmaßlicher Einwilligung und auch bei indirekter Einwilligung von der Schweigepflicht entbunden ist oder sich entbunden fühlen kann. Mehr fällt mir auch grad nicht ein.

Gruß Hexe
 
Hey, danke. Das hört sich ja schon mal gut an, zumindest sind es fünf Rechtfertigungsgründe. Ich frag die Lehrerin morgen mal, von welcher Art von Rechtfertigungsgründen sie ausgeht.
 

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