Anleiter verletzt seine Schweigepflicht - was nun?

Mitsubishi-Freak89

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Hallo,
ich habe im Winter meinen ambulanten Einsatz absolviert und bin für ca. 5 Wochen mit einem Altenpfleger mitgefahren, der dann auch mein Anleiter sein sollte. Um zu verdeutlichen, was wir bereits durchgenommen habe, haben wir einen Praxisbogen mitbekommen, den ich ihm auch gezeigt habe. Jedoch hatte ich schnell den Eindruck, dass er mit dem Bogen nichts anfangen konnte und fragte immer und immer wieder, was wir gemacht hätten. Ich verwies auf den Bogen, da wir ja tatsächlich nicht mehr gemacht hatten und fragte ihn auch mehrmals, ob er auf irgendwas konkret hinaus wollte, doch da kam von seiner Seite aus nichts.

Wirklich eingearbeitet wurde ich in die Tour auch nicht. Am 1. Tag sollte ich mir alles genau ansehen, und am 2. Tag sollte ich dann alle selbst pflegen, das empfand ich schon als krass. Sicherlich kann man am 2. Tag schon einiges übernehmen, aber gleich alles? Auf die Nachfrage, warum er das so handhaben würde meinte er, das würde mir ja auch nichts bringen, wenn ich die ganze Zeit daneben stehen würde...

Jedenfalls waren wir uns nicht ganz "grün". Ich dachte mir, vielleicht gibt sich das noch. Aber er erklärte mir auch oft Dinge falsch. Zu erst dachte ich, es sei ein Test, um meinen Lernstand abzufragen, aber er meinte es ernst und diskutierte in einer Tour mit mir. Innerlich dachte ich mir dann, glaub doch was du willst, ich hab es so gelernt und ich weiß, dass es so ist. Er tönte dann auch rum, was ich alles bei ihm gelernt hätte, z.B. das richtige anlegen von Windeleinlagen oder Inkontinenzprodukten (ich habe bereits 3 Jahre in der Pflege gearbeitet und weiß genau, wenn man es nicht richtig anlegt, schießt man sich ein Eigentor...).

Ich sollte auch immer während der Autofahrt dokumentieren, jedoch konnte das kein Schwein nachher lesen, er wollte auch, dass ich mit seinem Kürzel unterschreibe! Er wollte auch, dass ich nachts zur Rufbereitschaft mitkomme - ich habe ihm klar gemacht, dass es so nicht geht. Doch irgendwie verstand er das Problem nicht.

Als er im Urlaub war, bekam ich eine andere Anleiterin, mit der ich super klar kam, die mich aber leider nicht übernehmen konnte, da sie selbst eine Schülerin aufs Auge gedrückt bekommen hatte.

In einem Spätdienst ging es dann sehr hektisch zu, es war dunkel, er hetzte mich und ehe ich mich versah, hatte ich eine Stufe übersehen. Das Schienbein tat ziemlich weh und ich hatte arge Probleme bis in den 5. Stock zu laufen, mich zu knien usw. - Als ich ihm sagte, dass ich damit zum Arzt wolle (also am 3. Tag), versuchte er mich krampfhaft davon zu überzeugen, dass es doch besser sei, wenn ich mit ihm fahren würde, er könne ja einiges übernehmen und wenn es gar nicht anders geht, solle ich im Auto warten.

Ich fuhr dann zum Hausarzt, der mich wiederum ins Krankenhaus schickte, dort wurde das Schienbein dann geröngt und es wurde nur eine Schienbeinprellung festgestellt. Ich wurde aber sofort für 6 Tage krank geschrieben. Und wieder versuchte er mich trotz Arbeitsunfähigkeit davon zu überreden, mit ihm zu fahren. Ich hatte schon so ein komisches Gefühl. Abends dann rief mich eine Klassenkameradin an, und meinte der "Willi" hätte morgens gemeint:" Hö hö, da klatscht die mir beim Herrn Müller vor der Haustür hin und meint hier einen auf Krank zu machen, voll die Simulantin... ich glaub, ich muss da mal mit der PDL sprechen."

So, jetzt ist der Einsatz fast ein halbes Jahr vorbei und es kommt mir immer und immer wieder zu Ohren (von Kollegen und Bekannten), dass "Willi" im großen Stil über meine Arbeitsqualitäten "abzieht". Er nennt mich namentlich, und lästert im großen Stil. - So ein Anleiter steht ja nunmal auch seinem Schüler gegenüber unter Schweigepflicht, die ist ja nun verletzt und die letzten 3 Monate höre ich da echt einiges und er hat auch über eine andere Schülerin von meinem Wohnbereich richtig extrem abgelästert und auch über ihre Arbeitsweisen hergezogen und hat sie natürlich auch namentlich genannt.

Jetzt meine Frage, was kann ich tun? Sollte ich das mal meiner und/oder seiner PDL melden? - Wegen Verletzung der Schweigepflicht?

Lg
 
Für mich ist das eher üble Nachrede, gegen die Du Dich nur wehren kannst, wenn Du Zeugen findest mit denen Du ihn im Beisein der PDL zu Rede stellst. Das wird schwierig, weil die meisten zwar gerne tratschen aber selten das Rückrat haben, dazu zu stehen- sei es der Altenpfleger selbst oder die, gegenüber denen er sich so negativ über Dich geäußert hat...
 
Macht es nicht vielleicht Sinn, "den Willi" mal angemessen zusammenzufalten?
 
@Mitsubishi-Freak89:

Das hat aber auch sowas von gar nichts mit Schweigepflicht zu tun.

Das ist üble Nachrede und sonst nichts. Du lässt es dir schon ein halbes Jahr gefallen und jetzt willst du zur PDL? Was sollte die denn deiner Meinung nach tun?

Geh hin, sag ihm klar was Sache ist und sage ihm klar dass du dir arbeitsrechtliche Schritte vorbehältst , wenn er damit nicht aufhört.

Alle andere ist Kindergarten.

Was diese ausführliche Schilderung soll in dem Thread verstehe ich nicht. Hat mit deinem eigentlichen Problem wenig zu tun.

Du willst, dass er zu Lästern aufhört - Richtig? Du willst aber nicht die einzelnen Situationen klären, wäre auch ein bißchen spät jetzt - Richtig?
 
Hi,
renje. Jaein! Also ich komme gerade aus meinem Schulblock in den Praxiseinsatz und höre von so vielen Leuten auf einmal, dass er permanent über mich bzw. meine Arbeitsweise sagen wir mal "lästert". In dieser massiven Form läuft das ja nicht seit 6 Monaten. Und ich bin schon der Meinung, dass er nicht zum nächsten Schüler gehen kann und sagen kann: "Ey, kennste "Lieschen Müller, aus dem und dem Heim, die ist mit mir mitgefahren, die hat das und das falsch gemacht beim Herrn Meyer - voll die hohle Nuss" - das meine ich mit unter Schweigepflicht stehen.
 
Also Dein Problem hat mit der Schweigepflicht rein gar nichts zu tun, ist wohl eher üble Nachrede bzw. Verleumdung, siehe beigefügte Links:

Wikipedia schrieb:
Was fällt unter die Schweigepflicht?
Regelmäßig besteht eine Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich dessen, was dem Verpflichteten gerade in seiner beruflichen Eigenschaft anvertraut oder auf andere Weise bekannt wurde. Das betrifft bspw. im medizinischen Bereich alle personenbezogenen Daten und Tatsachen wie z. B.:
  • die Tatsache, dass überhaupt ein Behandlungsverhältnis zu einer bestimmten Person bestanden hat,
  • die Art der Verletzung oder Erkrankung,
  • der Unfallhergang, Krankheitsverlauf etc.,
  • die Ergebnisse der Untersuchung, die Diagnostik und (Verdachts-)Diagnose,
  • die durchgeführten Maßnahmen sowie
  • alle übrigen Informationen, die dem Helfer während des Behandlungsverhältnisses bekannt wurden (z. B. Wohn- und Lebenssituation, Sucht, sexuelle Vorlieben, Vermögenslage, körperliche Hygiene).
Dies gilt, soweit die Einzelheiten Rückschluss auf eine bestimmte, damit identifizierbare Person zulassen, und auch über den Tod des Patienten/Klienten hinaus.
Quelle: Verschwiegenheitspflicht


Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (A) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass die (vorgeworfene) Tatsache nicht „erweislich wahr“ (in Österreich reicht u. U. auch der gute Glaube) ist, d. h. kein Wahrheitsbeweis vorliegt.

Ist die Tatsachenbehauptung unwahr und weiß dies der Täter der vermeintlichen Üblen Nachrede, so handelt es sich stattdessen um eine Verleumdung nach § 187 StGB.

Wenn Dir wikipedia zu allgemein ist- von Juristen gibt es Hunderte von Seiten zum Thema.

Aber: Könnt Ihr Euch denn nicht mal an einen Tisch setzen, um das Problem zu lösen? Man muß ja nicht immer mit Kanonen auf Spatzen feuern...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich weiß, der Thread ist schon alt… aber mich würde interessieren, wie es weiter ging. Hast Du Dich gewehrt?
 
Ob da noch ne Antwort kommt... er war seit 2 Jahren nicht mehr online...!
 

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