Patient muss seine Standardmedikation selbst mit ins Krankenhaus bringen?

Dass Patienten im Krankenhaus die eigenen Medikamente nehmen müssen, finde ich auch fragwürdig. In Ausnahmefällen kann es mal sein dass man übergangsweise eigene Medikamenten nehmen muss. Dann sollte man, wie hier einmal geschildert, dem Patienten, wenn die Hausmedis da sind, zurückgeben was verbraucht wurde.
Als ich noch (in Hessen) auf Station gearbeitet habe, war es so geregelt, wie hier für Bayern geschidert.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Krankenkassen dabei von Bundesland zu Bundesland Unterschiede machen.
Die Bekannte von narde sollte sich mal bei ihrer Krankenkasse erkundigen, wie die Kasse das sieht - ich denke, dann müssten in NRW einen Kliniken ihre Vorgehensweise verändern.
Sr. S.
 
Ich glaube, daß schlage ich mal unserer Leitung vor.
Dann muß ich mir nicht auf der Suche nach Medis die Finger wund telefonieren, die Hacken abrennen, den Apotheker "bezirzen" oder mit dem Dienstwagen zu einem anderen Haus fahren.
Ich fühle mich ja schon "schlecht", wenn ich Angehörige bitte bei Aufnahmen vor dem WE, seltene Medikamente mitzubringen.
Aber es generell von allen Patienten für alle Medikamente zu fordern????
Frechheit
 
Also ich habe das auch so kennengelernt, dass bei Kurzaufenthalten die eigenen Medis mitgenommen werden müssen, auch Insulin. Zumal wenn die Patienten die Medis vergessen, dann müssen sie sehen wo sie die herbekommen. Und wenn keiner vorbeikommt, dann bekommen sie eben nix, was ich echt nicht verstehen kann. :eek1:

Auf der ersten Station, wo ich mein Praktikum hatte, wurden sogar nicht gelistete Medis per Sonderanordnung bestellt, wenn der Aufenthalt lang genug war. Für 1-2 Tage wäre das sicher auch nicht drin gewesen.

Bin echt erstaunt, dass es in anderen Bundesländern anders laufen kann, hätte gedacht da gäbs ne einheitliche Regelung.
 
Hallo,

der Patient bezahlt auch pro Tag 10 Euro, das deckt den Eigenanteil für die Medikamente mit ab.
Ich persönlich empfinde es als Betrug an den Krankenkassen, wenn der Patient das Medikament mitbringen muss, der Hausarzt muss es verordnen. Da wird auch das Budget des Hausarztes erneut belastet und gleichzeitig berechnet es die Klinik auch noch der Krankenkasse.

Liebe Grüsse
Narde
 
Ich meine mich erinnern zu können in einer Fortbildung gehört zu haben, dass Medikamente, die nicht im Zusammenhang mit dem Grund seines Krankenhausaufenthaltes stehen eigentlich vom Patienten mitgebracht werden müßten.Also, kommt ein Patient auf eine HNO-Station, muß aber z.B. Lasix schon von Haus aus nehmen, dann müßte der Pat. das Medikament selbst mitbringen.Wird es im KH verschrieben, dann wird es gestellt.
 
Ich hab mich mal im Internet umgeschaut, ist allerdings noch aus 2005.
Arzneimittel im Krankenhaus: Nicht selbst mitbringen


Benötigt ein Patient während eines stationären Krankenhausaufenthaltes Medikamente, müssen diese von der Klinik gestellt werden. Gegen diese Regelung wird seitens vieler Krankenhäuser massiv verstoßen. ...

Achtung bei Reha!
Reha-Einrichtungen müssen nur solche Kosten übernehmen, die im direkten Zusammenhang mit der Rehabilitation stehen. Dauermedikationen außerhalb entsprechender Indikationen gehören nicht dazu.
(Quelle: Berliner Budget-Bulletin 04/05)
Autor: KV-Blatt-Redaktion | Erstellt am: 01.12.2005

Kompletter Text: Arzneimittel im Krankenhaus: Nicht selbst mitbringen

Sr. S.
 
Dazu hab ich mal wieder mehrere Meinungen.
1. Solche Standart Medikamente wie Furosemid und Beloc zok (ich sätze keine copyright zeichen weil ich diesen ganzen patentkram auf sowas abartig finde) hat eigentlich jede Station und kann damit ohne Probleme von Station gestellt werden.
2. Ich finde es manchmal ziemlich blauäugig und manchmal aber auch unverschämt wie leute geplant ins krankenhaus kommen und nichts dabei haben. und wenn dann nach ihren eintreffen 17:00, abends um 19:00 ihr hochseltenes exotisches Medikament nicht promt geliefert wird werden sie pampig. Es gehört zur Gesunderhaltung ne Eigenverantwortung die leider von ca. 50% unserer Bevölkerung abgelehnt wird. Wenn ich geplant ins krankenhaus komme dann sollte man so intelligent sein und alle seine eigenen Medikamente mitbringen. Sicher ist sicher.
3. Bei all den Bugetkürzungen hat man nur noch die nötigsten Medikamente auf Station. Da geht es auch nicht mehr anders als die leute darum zu bitten die Medikamente sich auch vorbei bringen zu lassen damit sie auch weiter genommen werden können.
4. Klar ist es Betrug wenn Medikamente abgerechnet werden die nicht gegeben werden. Sowas wird aber normalerweiße notiert (Selbst genommen). Wenn die Krankenkassen bzw. Patienten dort so wahnsinnig viel draufzahlen können sie es ja rausrechnen. (was bestimmt mehr kostet). Wie siehts aber damit aus das Patienten geplant kommen, kein Insulin dabei haben, einen Pen bekommen weil sie den verlangen (manchen Kliniken haben nur noch fertige pens, nichts zum aufziehen) und dieser Pen ja Patientenbezogen behalten werden muss. Wenn der patient geht hat er vom Buget des krankenhauses doch auch ne kompletten Pen finanziert bekommen. Ist das auch Betrug?

Bei alle dem Kram würd ich am liebsten wieder nur K*tzen wenn ich sehen wie das Gesundheistwesen kommerzialsiert wird und alles berechnet wird. Gegen sparen hab ich ja nix aber irgendwo ist ne Grenze.
 
Weil bei uns die Krankenkassen behaupten, wenn wir das machen, wäre es Betrug und sie würden dies zur Anzeige bringen, schliesslich bezahlen sie dafür, dass der Patient Medikamente erhält.

Ja Narde.
Das stimmt. Viele übertreiben es auch. Siehe meine Oma: Oma, du wirst die Einnahme doch verweigern. "Ja, aber die sind umsonst"
Leider!
Bei uns werden sie von Station gestellt. Außer Exoten.

Liebe Grüße
 
Ich habe endlich den Paragraphen gefunden, dass Medikamente vom KH gestellt werden müssen:

(...) Die Krankenhausbehandlung umfaßt im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche Behandlung (§ 28 Abs. 1), Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung; die akutstationäre Behandlung umfasst auch die im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Frührehabilitation.
Quelle: §398 Abs. 1 Satz 3 SGB V

Demnach ist es klar geregelt, dass Krankenhäuser alle Medikamente besorgen müsen - deutschlandweit!

Grüße,
NutellaWoman
 

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