Verletzung der Schweigepflicht

Sanmum

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06.11.2013
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Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage. Meine Tochter ist Krankenschwester in der Ausbildung. Vor kurzem hatte sie eine Harnwegsinfektion. Nun hat sie herausbekommen, dass ihr Freund fremd gegangen ist. Diese Frau war vor kurzem in dem Krankenhaus in Behandlung, in dem meine Tochter arbeitet. Sie hat ihre Krankenakte eingesehen und festgestellt, dass diese Frau auch eine Infektion hatte und daher geht sie davon aus, dass ihr Freund sie angesteckt hat. Zeitlich würde das passen. Es kam natürlich zum Streit und meine Tochter hat das ihrem Freund vorgeworfen und der hat seiner Affäre erzählt, dass meine Tochter in der Krankenakte gelesen hat.Nun droht sie damit, das Krankenhaus zu informieren, dass meine Tochter die Schweigepflicht verletzt hat.
Wie kann man sich nun verhalten. Abwarten, ob die Affäre wirklich das Krankenhaus informiert oder in die Offensive gehen und mit der Ausbildungsleitung sprechen.
Mit welchen Konsequenzen muss meine Tochter rechnen, wenn das angezeigt wird?
 
Hallo,

ich bin mal so frech und antworte dir =). Naja, die ganze Sach ist höchst unschön, darüber muss man nicht diskutieren, aber das ist ein anderes Thema mit der Affäre des Freundes. Vielmehr hat sich deine Tochter leider strafbar gemacht indem sie die Schweigepflicht verletzt hat. Im schlimmsten Fall wird sie aus der Ausbildung geschmissen, wenn die Sache auffliegt und im günstigsten Fall bekommt sie "nur" eine Abmahnung. Die Schule bzw. der Betrieb sieht das ganz und gar nicht gerne, die Betroffene also die Affäre von dem Freund kann sogar eine Schadenersatzklage einreichen auch wegen Rufschädigung etc. Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen, nur leider sieht es nicht wirklich gut aus für deine Tochter, wobei ich Euch viel Glück wünche =).
 
Danke für die schnelle Antwort. Hoffen wir mal, dass die Affäre keine Meldung macht.
 
Am besten gehst du und deine Tochter zu RTL und bringt den "Verdachtsfälle" Producer dazu eine Folge darüber zu drehen. Wenn deine Tochter den Ausbildungsplatz verliert, dann habt ihr trotzdem aus der Zitrone eine Limonade gemacht und ihr seid reisch und berümhp. *I know, thou shall not feed the troll*.
 
Am besten gehst du und deine Tochter zu RTL und bringt den "Verdachtsfälle" Producer dazu eine Folge darüber zu drehen. Wenn deine Tochter den Ausbildungsplatz verliert, dann habt ihr trotzdem aus der Zitrone eine Limonade gemacht und ihr seid reisch und berümhp. *I know, thou shall not feed the troll*.

Auch gut :D


Leider sieht es aber wirklich nicht gut für deine Tochter aus. Schweigepflicht ist Schweigepflicht. Verstehe deine Tochter aber sehr gut, und wünsche ihr, dass sie ihren Ex bald vergisst und den Kopf nicht hängen lässt.
Allerdings muss man es leider realistisch sehen, ihre Akte lesen ist noch "ok". Aber was dort steht, hätte sie für sich behalten müssen. Wir im Altenheim durften auch sehr wenig über unsere Klienten reden, ich durfte gar nichts meinen Eltern sagen, nicht mal mehr mit anderen Namen ( mein Vater ist Altenpfleger, brauchte den ein oder anderen Rat ) und abgewandten Geschichten.
Wie carpenoctem schon schrieb, könnte sie mit einer Abmahnung davon kommen, bei einem Rausschmiss wird es sicher schwer sein, was neues zu finden.

Grüße.
 
....ihre Akte lesen ist noch "ok"...

Wie kommst zu dieser Erkenntnis?
Die Akte einer Patientin die ich nicht selbst betreue - geht mich nix an.
Ich als PK habe (bei unserem System) keinen Zugriff auf die elektronische Akte von Patienten die bereits entlassen wurden.
Ärzte schon.
Als PK einer Allgemeinstation habe ich nur Zugriff auf die elektronischen Akten von anwesenden stationären Patienten meiner eigenen Fachrichtung.
Mein Zugriff wurde erweitert, da er tw. nötig ist, ich habe Zugriff auf alle Akten aller anwesenden Patienten im ganzen Haus, genauso wie andere sie haben - die in Funktionsabteilungen arbeiten.
Es lässt sich, wenn gewollt, nachvollziehen, wer wann welche Akte gelesen hat, sofern es sich um elektronische Akten handelt.
Das hatte z.B. Konsequenzen als Monica Lierhaus 2009 im KH lag, nach einer OP - da gab es auch etliche Zugriffe - unberechtigt.

Schweigepflicht UND Datenschutz - wichtige Themen.
 
Kann nicht nur zu einer Geldstrafe führen, sondern auch mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr!

Wir sind letzte Woche ziemlich gut aufgeklärt worden;-)
 
Ich glaube, ich habe es dem Text etwas falsch entnommen, ich dachte sie war eine ehemalige Patientin von ihr und wurde nun entlassen. Daher finde ich das Lesen der Akte während des Aufenthaltes noch okay, aber natürlich nicht nach dem Aufenhalt, da kommt man bei uns auch nicht so einfach ran und das weitersagen der Daten sowieso nicht.
 

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