Schweigepflicht im Altenheim - Besichtigung durch Klasse

Novalee

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03.10.2009
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Hallo ihr Lieben,

ich mache die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Vor kurzem hat unser Kurs ein Altenheim besichtigt.
Im Zuge dieser Besichtigung wurde uns ein noch recht junger Herr vorgestellt, welcher Anfang des Jahres mehrere Gehirnblutungen erlitt. Nun kann er wegen Hinlauftendenz und Desorientierung, sowie Gedächtnisproblemen nicht mehr Zuhause wohnen.
Was mich etwas gewundert hat war, dass die Dame aus dem Haus uns seine ganze Lebensgeschichte erzählt hat. Da ich weiß, dass der Vater einer Bekannten in dieser Einrichtung wohnt, konnte ich aus dem Erzählten schließen, dass es ihr Vater ist.

Verstößt eine solche Vorgehensweise nicht eigentlich gegen die Schweigepflicht?
Also... Klar... Wenn man als Schüler im Altenheim eingesetzt wird bekommt man ja auch sehr viel von den Leuten mit. Aber das ist ja auch unumgänglich, wenn man mit Menschen zusammen arbeitet. Aber dann darf ich ja auch nicht einfach durch die Gegend ziehen und allen möglichen Leuten, die mal zu Besuch im Heim sind alles über alle Bewohner erzählen?
Oder verhält es sich hier anders, weil die Schüler dem gleichen Beruf angehören? Also fällt das sozusagen unter "Bildungszwecke"?!
Wir haben nämlich eigentlich gelernt, dass nur das behandelnde Team in solche Dinge "eingeweiht" werden darf.

Meine Bekannte betreut ihren Vater und wurde vorher nicht darüber informiert. Als sie davon hörte war sie ziemlich betroffen, da noch mehr Leute aus dem Kurs sie kannten und sie nun ein Stück weit das Vertrauen in die Einrichtung verloren hat.

Wie verhält sich das ganze im Altenheim?
Und ich meine nicht nur die Praxis, sondern auch wie es sein sollte ^^
 
hallo

@Novalee: Normalerweise ist es in allen Pflegeeinrichtungen,
amb.Pflege und im KH so, dass Schweigepflicht herrscht,
was auch im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten wird.
Diejenige, die euch diese Sachen erzählt hat, hätte vorher
die Angehörigen um Erlaubniss bitten müssen, etwas erzählen
zu dürfen. Ich nehme an, da der Herr um den es ging vom
Kopf her nicht mehr so klar ist, hat sie angenommen es sei
okay und war so naiv und hat sich darauf verlassen das ihr
das für euch behaltet. Allerdings sieht man auch hier, dass sofort das Lauffeuer entfacht ist und jeder es dem nächsten erzählt hat,also von
euch auch keiner an die Schweigepflicht gedacht hat.
Ich selber jetzt, hätte gar nicht erwähnt, dass ich den
Vater der Bekannten dort gesehen habe, denn es war
ja sicher nicht so angenehm für die Tochter.
 
Wie hat die Bekannte denn davon erfahren das die Klasse im Heim war? Eigentlich ist es doch so das man auch in der GuK Ausbildung Schweigepflicht hat und somit die Geschichte mit dem Heim unter die Schweigepflicht der Schüler fällt oder irre ich mich da? Wenn wir mal eine andere Station besuchen oder bei Untersuchungen extern des Hauses dabei sind dann machen wir das um zu lernen bzw. mal andere Diagnosen zu sehen als wir im Haus haben und auch da wurde uns explizit gesagt das dies unter die Schweigepflicht fällt...
 
Für gewöhnlich würde ich auch nicht umher laufen und erzählen, dass ich dort jemanden gesehen habe den ich "kenne".
Allerdings bin ich in dieser Situation grade etwas ratlos und wollte wissen, ob soetwas gang und gebe ist, da mich das etwas verschrecken würde.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass so ein Vorgehen in Ordnung ist, weil es auch eher das Gegenteil von dem ist, was wir in der Schule bisher gelernt haben. Wenn da dann nichts unternommen wird, wird den nächsten Schulklassen wieder das selbe erzählt und wenn seine Tochter/Betreuerin nichts von der Sache weiß, kann sie auch nichts unternehmen. Da für den Herren noch Chancen bestehen, dass er sich soweit erholt, dass er das Heim eventuell irgendwann wieder verlassen kann und man sich hier (wie man sieht...) auch kennt, dürfte es für ihn doppelt unangenehm werden, sowie für seine Tochter.

Ja das war ja die Frage. Ob die Schweigepflicht dann aus "Bildungszwecken" übergangen werden kann. Bzw. noch mehr Leute mit einbezogen werden können. Weil wir eben gelernt haben, dass solche Informationen AUSSCHLIEßLICH an das behandelnde Team weitergegeben werden dürfen. Das ist bei externen Einsätzen dann ja auch so. Genauso wie wenn man die Station wechselt. Dann gehört man zum behandelnden Team. Aber solange die Schüler dort nur Besichtigen gehören sie eben nicht zu diesem Team.

Und ehrlich gesagt... Ich finde solche Sachen wirklich interessant. Aber auf der anderen Seite finde ich es auch ziemlich befremdlich, dass Betreuer da nicht vorher informiert werden?


Edit:
Also ich bin grade im Internet auf der Suche nach Informationen zu so einem Sachverhalt....

Und hier steht:
"IV. Schweigepflicht gegenüber Dritten
1. Gegenüber Privatpersonen
Die Schweigepflicht gilt gegenüber jeder
Person, die nicht unmittelbar am Behandlungsgeschehen
beteiligt ist, also auch gegenüber
den eigenen Angehörigen und Freunden.
Die Schweigepflicht gilt sogar im kollegialen
Bereich, also gegenüber Pflegepersonen
und auch gegenüber Ärzten, die nicht
unmittelbar am Behandlungsgeschehen beteiligt
sind. Man könnte nun annehmen, dass
in einem solchen Fall schon deshalb kein
Verstoß gegen die Schweigepflicht vorliegt,
weil der Mitteilungsempfänger ebenfalls der
Schweigepflicht unterliegt. Eine solche Annahme
ist jedoch unzutreffend, da keines der
Merkmale des objektiven Tatbestandes des §
203 Abs.1 Nr.1 StGB dadurch ausgeschlossen
wird, dass der Empfänger der Mitteilung
seinerseits schweigepflichtig ist."

Quelle: http://www.htw-saarland.de/Members/robert.rossbruch/veroffentlichungen/schweigepflicht.pdf

Aber ich habe den Text noch nicht durch...
Weiter heißt es:

"Wissens- und Erfahrungsaustausch in welcher
Form auch immer (z.B. durch Informationsaustausch,
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen,
Veröffentlichungen in
Fachzeitschriften usw.) nicht aus. Es ist jedoch
hierbei darauf zu achten, dass weder
eine Namensnennung noch andere Angaben
zur Person erfolgen, die eine Identifizierung
des Patienten ermöglichen."

Vlt. sollte ich mich nochmal durch die Gesetze wühlen...
 
Hallo Novalee,
Vor kurzem hat unser Kurs ein Altenheim besichtigt.
Ihr seid als GuK-Azubis angehende Fachkräfte, die nicht mit einer „normalen“ Besucher - / Besichtigungsgruppe gleichzusetzen sind. Deshalb bekommt Ihr auch Informationen, die Andere nicht bekommen. Es gehört zur Ausbildung dazu, dass Ihr auch Pflegeeinrichtungen ausserhalb des Krankenhauses kennenlernt. Das sind nicht nur Altenheime sondern z.B. auch im Ausseneinsatz der häusliche PD. Natürlich müsst Ihr dabei die Anamnesen der Patienten/Bewohner erfahren...wie sonst wollt Ihr einen reellen Einblick in das jeweilige Aufgabengebiet bekommen?
Meine Bekannte betreut ihren Vater und wurde vorher nicht darüber informiert.
Das hätte im Vorfeld tatsächlich geklärt werden müssen.
Als sie davon hörte war sie ziemlich betroffen..
Woher hat sie die Information? Wer hat ihr das erzählt?
Ich hoffe nicht Du, denn auch Du unterliegst der Schweigepflicht und darfst
auch nicht einfach durch die Gegend ziehen und allen möglichen Leuten
Informationen, die Du im Rahmen Deiner Arbeit erhältst, weitergeben.

Das solltet Ihr alle unterschrieben haben.
VG lusche
 
Nunja wenn jeder seine Schweigepflicht einhällt wird nie jemand erfahren wie es um die Bewohner des Heimes gestellt ist, ich habe auch eine Weile in einem Heim 1 km von meiner Haustüre gearbeitet und dort waren natürlich auch viele Bewohner aus der näheren Umgebung wo man die Angehörigen kannte... Das tut ja nix zur Sache und wer weiss, vllt. hat der Bewohner ja sein Einverständniss dazu gegeben?
 
Beim Praxisnachweis wird der Patient auch nur gefragt ob er was dagegen hat wenn ein Lehrer bei der GP dabei ist, schriftlich gibts da auch nix und es ist in Ordnung so..so war das gemeint...
 
O.K. dann frage ich anders: Wie kann ein desorientierter Mensch entscheiden, ob es für ihn o.k. ist, dass wildfremde Menschen sehr persönliche Dinge über ihn erfahren? Ein Ja, ist o.k. von ihm, muss längst nicht bedeuten, dass es auch wirklich o.k. für ihn ist.
 
Wegen der Einwilligung...
Der Herr denkt wohl immer er sei nur im Krankenhaus und könne in ein paar Tagen wieder nach Hause. Und vorallem sein Kurzzeitgedächtnis ist ziemlich stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Allerdings scheint das ganze alles ziemlich Tagesformabhängig zu sein

nochmal edit:
zum Einwilligen muss man doch auch einwilligungsfähig sein oder? also auch geistig
___

Also in dem Text den ich oben angegeben habe steht zu solchen "Weiterbildungsfällen" folgendes:

"In diesem Zusammenhang muss der Auffassung
von Weimar2 und anderen widersprochen
werden, die die Vorstellung von Patienten
im Rahmen einer medizinischen Vorlesung
zu Demonstrationszwecken ohne eine
eigens hierfür erteilte Einwilligung für zulässig
erachten, da bei Patienten in Universitätskliniken
oder akademischen Lehrkrankenhäusern
generell eine Einwilligung angenommen
werden könne. Von einer solchen
generell anzunehmenden Einwilligung kann
jedoch keine Rede sein. Sie ergibt sich in
aller Regel weder aus dem Krankenhausaufnahmevertrag
noch aus der Überlegung, dass
der Patient einer Universitätsklinik beziehungsweise
eines akademischen Lehrkrankenhauses
damit rechnen muss, dass er eine
solche Vorstellung über sich ergehen zu lassen
hat und somit allein durch die Aufnahme
2 W. Weimar: Arzt, Krankenhaus, Patient, München
1976, S. 70
6
in eine solche Klinik eine konkludente Einwilligung
für eine derartige Maßnahme vorliegt.
Ein solches Vorgehen (ohne das Einholen
einer eigens hierfür erteilten Einwilligung)
verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht
und die Privatsphäre des Patienten
(vgl. Art.2 Abs.1 in Verbindung mit Art.
1 Abs.1 GG) und stellt somit eine Verletzung
der Geheimhaltungspflicht dar.
Auch im Rahmen des Unterrichts an Kranken-,
Kinderkranken- und Altenpflegeschulen
bzw. an Einrichtungen zur Fort- und
Weiterbildung ist sowohl von den Auszubildenden
bzw. Fort- und Weiterbildungsteilnehmern
als auch von den Lehrern/-innen
bzw. Dozenten/innen bei der Vorstellung
aktueller Pflegefälle darauf zu achten, dass
eine Identifizierung - insbesondere durch
Namensnennung - des betreffenden Patienten/
Heimbewohners/Klienten ausgeschlossen ist. "

Und ich wiederhole: Wir gehören ja in diesem Moment eben NICHT zum behandelnden Team. Es war nicht so, dass wir dort gearbeitet haben, sondern uns sollte die Einrichtung als Beispiel für ein Altenheim vorgestellt werden, weil wir eben in keinem Altenheim arbeiten werden.

Ich habe es ihr nicht gesagt. Sie hat wohl mitbekommen, dass wir dort waren und hat dann eine Mitschülerin gefragt, ob sie ihren Vater dort gesehen hätte. Diese hat ihr dann gesagt, dass er als "Beispiel" vorgestellt wurde, aber mehr nicht.
Obwohl die Tochter als Betreuerin ja sowieso über alles informiert sein sollte, was den Betreuten angeht. (?)

Ich finde sowas total interessant. Wobei ich ja auch immer etwas Angst habe, dass ich irgendwann in meiner Laufbahn mal in die "Falle" tappe und nachher ein Jahr im Gefängnis absitzen muss... Wir haben die skuriosesten Fälle im Unterricht diskutiert, die teilweise echt gegen das eigene Gewissen und Gerechtigkeitsempfinden gehen... Kindesmisshandlung und sowas... Ohje...
 
Ein paar Gesetzeszitate wären mal gut, das BDSG ist da nämlich sehr schwammig.
 
...Was mich etwas gewundert hat war, dass die Dame aus dem Haus uns seine ganze Lebensgeschichte erzählt hat. Da ich weiß, dass der Vater einer Bekannten in dieser Einrichtung wohnt, konnte ich aus dem Erzählten schließen, dass es ihr Vater ist.
...
Meine Bekannte betreut ihren Vater und wurde vorher nicht darüber informiert. Als sie davon hörte war sie ziemlich betroffen, da noch mehr Leute aus dem Kurs sie kannten und sie nun ein Stück weit das Vertrauen in die Einrichtung verloren hat.
...

Mich würde mal interessieren, wie die Bekannte trotz Schweigepflicht die Information erkalten konnte. Da bleibt eigentlich nur eines: jemand hat die Schweigepflicht gebrochen. Oder wie anders kann man das erklären?

Auch im Unterricht arbeite ich mit Patientenbeispielen. Namensänderungen sind hier selbstverständlich. Und trotzdem muss ich damit rechnen, dass die betroffene Person wieder erkannt werden kann- an welchem Punkt auch immer.

Wenn ich dem Faden weiter folge... so mancher möchte nicht, dass die Umgebung erfährt, in welcher Einrichtung und in welchem Zustand sich der Angehörige befindet. Das würde jegliche Praxisanleitungen ausschließen. Praxisanleitungen mit Demonstration haben ja auch nix mit dem Behandlungsverfahren zu tun.

Meine Frage: was habt ihr denn eigentlich unterschrieben euch, dass man net weiter erzählt, wen man bei einer Besichtigung gesehen hat und schon gar net, was man über die Krankheitsgeschichte erfuhr?

Elisabeth
 
Eigentlich ist doch ganz klar:

Schweigepflicht für an der Diagnostik und Therapie beteiligten.
Teil des Dienstvertrags.
Evt. externe MA Unterschreiben ebenfalls.

Und weil ich mich jetzt in Ausbildung befinde, unterliege ich jetzt der Schweigepflicht in jedem KH der BRD und darüber hinaus?
Das ist natürlich Unsinn.

Schweigepflichtverletzung:
Kann natürlich nicht irgendwelche Klassen, egal welche, ohne Genehmigung jedes einzelnen Bew. über die Gänge führen und schon gar nicht internas Ausposaunen.

Und das ich sage, habe heute deinen Vater gesehen, dem gehts aber gar nicht gut haben sie uns erzählt

na das fällt sicher nicht unter die Schweigepflichtverletzung eines Angehörigen gegenüber, der sowieso weiß, das der Vater im AH ist.
 

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