Wie weit geht die Schweigepflicht?

Cookie

Newbie
Registriert
20.08.2005
Beiträge
18
Hallo!

Ich habe in meinem Arbeitsvertrag gelesen, dass ich zur Verschwiegenheit verpflichtet bin. Natürlich war mir das von vornherein bewusst, jedoch würde ich gerne wissen auf was sich meine Schweigepflicht alles erstreckt.

Ich würde gerne online eine Art Ausbildungstagebuch führen. Ohne Angabe meiner Ausbildungsstätte, ohne Namen und ohne genaue Krankheitsbilder. Ich möchte damit anderen die Möglichkeit geben, genauer zu wissen, was auf sie zukommt, denn genau soetwas fehlt mir derzeit leider.

Ich würde nur berichten auf welcher Station ich gerade bein, was ich so in etwa alles gemacht habe und was in der Schule durchgenommen wird. Zudem wird es meine Stundenpläne online geben und alles was sonst noch interessant ist.

Meint ihr sowas ist erlaubt?

LG Cookie
 
Hallo Cookie,
Schweigepflicht bedeutet, dass du keine Patientendaten, -Namen, und dergleichen weitergeben darfst.

Du kannst über einen interessanten Fall berichten, aber nur ohne Namen, Station und dergleichen.

Deine Stundenpläne denke ich kannst du schon veröffentlichen.

CU
Narde
 
Hi, ich denke du kannst auch über Krankheitsbilder etc. sprechen, nur wie vorher schon gesagt, alles ohne Namen etc...
Viel Spaß !!
 
Hallo,
erkennt die beschriebene Person sich wieder, bei bestimmten Krankheitsbildern mit Komplikationen oder sonstigem sehr speziellen wäre ich vorsichtig, auch mit Zitaten oder so.
Je mehr du preisgibst, je wahrscheinlicher ist es, dass man jemanden erkennt. M.
 
Hallo!

Ich hätte auch noch eine Frage zur Schweigepflicht, und zwar:

Inwiefern kann/darf/muss ich Auskunft geben, wenn z.B. eine Person auf Station anruft oder persönlich dort erscheint um nachzufragen ob sich Herr/Frau XY hier befindet?
Ist es abhängig davon ob es sich um Verwandte oder "nur" Bekannte handelt, oder darf ich grundsätzlich gar keine Auskunft geben in dem Fall? Wie gehe ich dann vor, wenn sich diese Person tatsächlich auf Station befindet (und vielleicht selbst gar nicht in der Lage ist darüber zu entscheiden ob Auskunft gegeben werden soll oder nicht?)

Wär super wenn mich jemand aufklären könnte :)


LG
 
Also bei uns wird das so gehandhabt:

Die PatientInnen können selbst eine sog. "Auskunftssperre" aussprechen, dann bekommt niemand eine Auskunft ob sich dieser Mensch bei uns befindet oder nicht. Wenn eine solche "Auskunftssperre" nicht besteht, dann bekommen alle Anrufer/Besucher eine Auskunft wo dieser Mensch liegt.

Weitergehende Auskünfte werden nicht gegeben.
 
Hallöchen

also bei uns ist es so geregelt wemm jemand anruft und sie nach jemanden erkundigt, dürfen wir nur die Information weiter geben das es dem Patient so weit gut geht ( natürlich nur wenn dies auch der Fall ist).
Oft wird aber auch an einen Arzt weiter gewiesen.

Aber Prinziepel darf am Telefon keine Auskunft gegeben werden, denn es kann sich ja jeder als " Bekannte " ausgeben.

Hoffe konnte dir damit behilflich sein.
 

Ähnliche Themen