- Registriert
- 02.03.2007
- Beiträge
- 224
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- Krankenhaus
Ein Hallo an Euch Alle 
ich bin 23 Jahre alt und fange ab 1.4 meine Ausbildung zur GuKP an.
Zuvor habe ich ein Studium für Informatik begonnen, aber nicht beendet.
Habe 2 Jahre PraktikantenErfahrung im sozialen Bereich mit behinderten Menschen und war auch einige Zeit als ungelernte Kraft als Sitz/Nachtwache auf einer InnerenIntensivstation tätig, bin also nicht ganz unbedarft und werde ins kalte Wasser geworfen bzgl. der Ausbildung.
Nun meine Frage bezieht sich auf den KompetenzenBereich eines GuKP Schülers.
Es ist mir nicht ganz klar, wie ich mich zu verhalten habe in einigen Situationen, dabei egal ob 1. oder 3. Lehrjahr.
Inwieweit darf ich nach der Einführungsphase im Blockunterricht und den ersten Tagen auf dem ersten Einsatz auf einer Station selbstständig sein ? Damit meine ich: Herr X sagt Bescheid er brauch Hilfe beim Toilettengang, ich sollte aber den Pflegeraum aufräumen. Darf ich dann ohne Bescheid zu sagen den Toilettengang ausführen ?
Mag eine Kleinigkeit sein, die Frage nun, aber Dinge in der Art beschäftigen mich...
Dann eine andere Situation: ich bin schon einige Zeit oder auch nur ein paar Tage auf einer Station und es gibt einen Patienten, der alle 5 Minuten die Klingel betätigt , um Dinge verrichten zu lassen, die er locker selbst machen könnte. Dürfte ich da auch in einem , sagen wir mal, unmissverständlichen Ton ihm klarmachen, dass ich es gut fände, wenn er selbstständiger seinen täglichen Bedürfnissen nachkommen würde ??
Wieweit reicht die Befugnis eines Schülers gegenüber Patienten und gegenüber Kollegen, natürlich nur in berechtigten Fällen nicht aus Lust und Laune ????
Vielen Dank
Tanja

ich bin 23 Jahre alt und fange ab 1.4 meine Ausbildung zur GuKP an.
Zuvor habe ich ein Studium für Informatik begonnen, aber nicht beendet.
Habe 2 Jahre PraktikantenErfahrung im sozialen Bereich mit behinderten Menschen und war auch einige Zeit als ungelernte Kraft als Sitz/Nachtwache auf einer InnerenIntensivstation tätig, bin also nicht ganz unbedarft und werde ins kalte Wasser geworfen bzgl. der Ausbildung.
Nun meine Frage bezieht sich auf den KompetenzenBereich eines GuKP Schülers.
Es ist mir nicht ganz klar, wie ich mich zu verhalten habe in einigen Situationen, dabei egal ob 1. oder 3. Lehrjahr.
Inwieweit darf ich nach der Einführungsphase im Blockunterricht und den ersten Tagen auf dem ersten Einsatz auf einer Station selbstständig sein ? Damit meine ich: Herr X sagt Bescheid er brauch Hilfe beim Toilettengang, ich sollte aber den Pflegeraum aufräumen. Darf ich dann ohne Bescheid zu sagen den Toilettengang ausführen ?
Mag eine Kleinigkeit sein, die Frage nun, aber Dinge in der Art beschäftigen mich...
Dann eine andere Situation: ich bin schon einige Zeit oder auch nur ein paar Tage auf einer Station und es gibt einen Patienten, der alle 5 Minuten die Klingel betätigt , um Dinge verrichten zu lassen, die er locker selbst machen könnte. Dürfte ich da auch in einem , sagen wir mal, unmissverständlichen Ton ihm klarmachen, dass ich es gut fände, wenn er selbstständiger seinen täglichen Bedürfnissen nachkommen würde ??
Wieweit reicht die Befugnis eines Schülers gegenüber Patienten und gegenüber Kollegen, natürlich nur in berechtigten Fällen nicht aus Lust und Laune ????
Vielen Dank
Tanja