Wie weit greift Datenschutz bei Fahrverbot ?

GKP2012

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Gesundheits- und Krankenpflegerin
Eine Person die ebenfalls einmal im gleichen Krankenhaus gearbeitet hat wie ich, leidet nach einer Hirn-OP vor 3 Jahren an rezidivierenden epileptischen Anfällen. Die Anfälle kommen so ca. 2-3 mal im Jahr. Die Person wurde aus diesem Grund schon mehrmals vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht und erhielt dort jeweils ein ärztliches Fahrverbot. Trotzdem ist sie weiter Auto gefahren und wie es kommen musste, kam der letzte Krampfanfall im Auto. Da besagte Person aber nur im Schritttempo aus einer Einfahr rausfuhr, ist sie ganz langsam gegen ein parkendes Auto gerutscht. Dieses Mal hat diese Person ein ärztliches Fahrverbot unter Zeugen bekommen.

Meine Frage ist: Wenn ich sehe, dass diese Person weiter Auto fährt und die Umwelt aus purer Rücksichtslosigkeit gefährdet, kann oder muss ich das melden ?

Ich habe Schweigepflicht, das weiß ich, aber angenommen es passiert ein mehr oder minder schlimmer Unfall und ich wusste, dass diese Person Auto fährt. Bin ich dann nicht in der Mitverantwortung ?
 
Kann ein Arzt ein strafrechtlich relevantes Fahrverbot überhaupt aussprechen?
Wie viele Ärzte haben dies schon bei Senioren versucht.
 
Als Pflegekraft meldest Du Deine Beobachtung - in geeigneter Form - an Deinen Vorgesetzen weiter. (Kopie speichern) Vgl. "Mitverantwortung". Damit ist die Schweigepflicht nicht verletzt.

Ärzte können m.W. kein Fahrverbot aussprechen. Allenfalls eine Empfehlung/Beratung.
Allerdings können sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Hier wird sicher auch die Einschätzung der Compleance und die geistigen und körperlichen Verfassung des Patienten Berücksichtigung finden.

Mit dem Gesundheitsamt und/oder dem Amtsgericht könnten (idealerweise die Angehörigen) das weitere Vorgehen beraten.
 
Eine Person die ebenfalls einmal im gleichen Krankenhaus gearbeitet hat wie ich,

Was hat der ehemalige Vorgesetzte mit der Sache zu tun?
Ich würde eher einen juristischen Rat einholen, wenn ich kein Geld für einen Rechtsanwaltsrat habe, würdde ich wohl eine Polizeiwache betreten und fragen. Frage zur Sache, ohne die Person zu nennen.
 
Meine Frage ist: Wenn ich sehe, dass diese Person weiter Auto fährt und die Umwelt aus purer Rücksichtslosigkeit gefährdet, kann oder muss ich das melden ?
Ich habe Schweigepflicht, das weiß ich, aber angenommen es passiert ein mehr oder minder schlimmer Unfall und ich wusste, dass diese Person Auto fährt. Bin ich dann nicht in der Mitverantwortung ?

Wenn ich sehe, wie jemand von dem ich zu 100% weiß dass er aktuell nicht fahren sollte, dies trotzdem tut, würde ich zum Telefon greifen und die örtliche Polizei informieren. Sofort, wenn mir bekannt wäre, dass derjenige bereits Unfälle verursacht hat, im Rahmen eines Anfalles.

Kann ein Arzt ein strafrechtlich relevantes Fahrverbot überhaupt aussprechen?
Richtig, kann er nicht (aber darum ging es ja auch weniger)
DGN 2011 - Wann Neuropatienten wieder ans Steuer dürfen
Zitat da draus:
"....Ein Fahrverbot kann der Arzt nicht erteilen und schon gar nicht den Führerschein einziehen. Uneinsichtige Fahrer darf er allerdings den Behörden melden. Wichtig für die Praxis:
Der Arzt haftet nur für seine Aufklärung, für das Verhalten im Verkehr ist einzig und allein der Patient verantwortlich."
 
Was hat der ehemalige Vorgesetzte mit der Sache zu tun?
Ich würde eher einen juristischen Rat einholen, wenn ich kein Geld für einen Rechtsanwaltsrat habe, würdde ich wohl eine Polizeiwache betreten und fragen. Frage zur Sache, ohne die Person zu nennen.
1) Rechtsdienstleistungen dürfen gem. RDG nur von Personen mit Befähigung zum Richteramt ausgeübt werden (z.B. Rechtsanwälte). Polizeikräfte sind für juristische Beratungen nicht geeignet und unzureichend qualifiziert, dürfen diese deshalb auch nicht erbringen.
2) Sobald eine mögliche Straftat geäußert wird, müssen Polizeibeamte ermitteln (Legalitätsprinzip). In dem Fall könnte es dir passieren, als Zeugin vernommen zu werden. Spätestens bei einer Vorladung und Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft müsste dann auch der Name offen gelegt werden.
 
Danke für eure Antworten. Mit dem Hinweis, dass diese Person im Krankenhaus gearbeitet hat, wollte ich lediglich ausdrücken, dass sie ebenfalls ein medizinisches Fachwissen hat. Das deutet für mich auf die Einstellung 'Ich kenne die Gefahren, aber mir ist es egal' hin.
Auf den Arbeitgeber war das nicht bezogen.
Natürlich ist es bei niemandem in Ordnung solche Gefahren einzugehen, aber bei medizinischem Fachpersonal ist es mir umso unverständlicher.
 
Im Prinzip logisch.
Aber auch "med. Fachpersonal" sind Menschen.
Sich "des Deutschen liebstes Kind" wegnehmen zu lassen, kommt jedem hart an.
Dass das medizinische Fachwissen im Schadensfall strafverschärfend wirkt, ist immerhin ein Beratungsargument.
 

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