Betriebsgeheimnis/Schweigepflicht

jessi410

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22.11.2014
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38
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Gesundheits-und Krankenpflegerin, Wundexpertin ICW
Akt. Einsatzbereich
Kardiologie, Stroke Unit
Hallo alle zusammen,

Hab da mal ne Frage..

Wenn ich jemandem sage, dass ich z.B. heute Früh und morgen Spätdienst hab, zählt das zur Schweigepflicht?

Wenn ich eine neue Stelle habe und dies in einem sozialen Netzwerk unter einem Post antworte... ist das Verletzung der Schweigepflicht?

Bin der Meinung, dass dies keine Verletzung darstellt. Da es ja offensichtliche Dinge sind und dem Betrieb nicht schaden.

Oder sehe ich das falsch? Man hat mir nämlich gedroht das dies teuer werden könnte und mein neuer Arbeitgeber darüber sicher nicht erfreut sein wird...

Lg
 
Ich bin mir Sicher das es nicht dazu zählst. Warum auch, du nennst ja zb keine Patientendaten oder Diagnosen also gegen welches Recht sollte man verstossen.
 
Ja der Meinung bin ich halt auch. Ich habe weder Schweigepflicht noch Betriebsgeheimnis verletzt..
Bekam eine "anonyme" Mail per Whats App.. lächerlicher gehts kaum. Die sind halt angep**** weil ich gekündigt habe. Keine Ahnung ob die mir jetzt noch einen rein würgen wollen..
 
Hallo,
Deinen Arbeitgeber, die Arbeitszeiten, wann du Urlaub hast oder frei.....Das sind Dinge, die definitiv NICHT zur Schweigepflicht gehören. Davon darfst du sooft und soviel du willst erzählen.

LG und viel Spaß bei der neuen Arbeit...
Phi
 
Wenn es ja so wäre, dürfte ich meinem Freund niemals sagen wann ich arbeiten muss.. da ist ja rein logisch schon klar, dass ich nicht die Schweigepflicht verletzt habe..
habe genau genommen geschrieben:
"Hatte heute Frühdienst und muss um 15 Uhr wieder los"
kommentar von nem Freund:"oh je..übel"
daraufhin hab ich gesagt: "Man gewöhnt sich dran. Geh zum 1.5.wieder ins Krankenhaus arbeiten, da hat man das ja nicht. "

Also ich habe weder schlecht über den Betrieb geredet noch sonst irgendwas. Es ging lediglich darum das ich arbeiten musste.

Vor allem mir dann unterschwellig per whats app zu drohen.. woher hat er meine Nummer? Das nenn ich mal Datenschutz..
 
Mit was manche Arbeitgeber oder Vorgesetzte versuchen ihre Mitarbeiter unter Druck zu setzen und von der Materie keine Ahnung haben.
Das posten deiner Dienstzeiten stellt auf gar keinen Fall eine Verletzung eines Dienstgeheimnisses dar.

Das unterschwellige Bedrohen auf Whats-App ist schon eher als grenzwertig zu betrachten und könnte als Nötigung ausgelegt werden. Vielleicht teilst du das dem Whats-App User unter 4-Augen mal mit. Diese Whats-App Nachricht würde ich an deiner Stelle auf keinen Fall löschen.

Solange du keine Patientendaten, Diagnosen oder üble Nachreden über Kollegen oder Vorgesetzte postest, verletzt du keine Betriebsgeheimnisse.
Mein personalisierter Dienstplan hängt auch an meiner Pinnwand zu Hause, damit meine Söhne wissen, wann ich welchen Dienst habe.

Lass dich nicht bange machen. Gekündigt hast du ja scheinbar schon. Herzlichen Glückwunsch zu dieser Entscheidung!
LG opjutti
 
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Danke.. mein Freund springt hier schon im Dreieck der ist gut sauer

Vor allem ist er im Betrieb so ne Art Bürokraft. Nichts ausgebildetes. Er hat mir überhaupt nicht sowas zu schreiben..

Werde morgen definitiv das Gespräch mit der Chefin suchen. Sowas kann ein Chef eigtl. nicht für gut heißen, auch wenns der Sohn ist (weiß ich ja nicht mal genau, weil kein Name drunter stand).

Der wird sich bei mir entschuldigen. . Sonst muss ich überlegen, welche Konsequenzen ich daraus ziehe..
 
Am besten den Ball flach halten.

Alle Daten speichern und sichern.

Je mehr Wirbel der "Droh-Post" verursacht, je mehr fühlt sich dessen Schreiber bestätigt.
 
Hast recht Elfriede. Habe auf die Nachricht nicht geantwortet und es sonst keinem erzählt. Werde morgen nur mit der Chefin drüber reden
 
Mit Schweigepflicht hat das überhaupt nichts zu tun. Die Schweigepflicht ist ein Verbot der Offenbarung von Privatgeheimnissen - also eine Verschwiegenheitspflicht von Geheimnissen Dritter. Zwar können auch anvertraute Berufsgeheimnisse dazu gehören, dies ist hier aber sicher nicht der Fall. Auch gehe ich nicht davon aus, dass eine (in der Branche unübliche) erweiterte Geheimhaltungsvereinbarung unterschrieben wurde.
Entsprechend musst Du Dir weder straf- noch zivilrechtlich Sorgen machen. Vielmehr sollte das die Person, die Dir gedroht hat. Ich sehe den Straftatbestand der (versuchten) Nötigung möglicherweise als erfüllt. Da bei WhatsApp nichts ohne verifizierte Handy-Nummer geht, dürfte es sich auch mit der Anonymität erledigt haben.

Beste Grüße
Ben
 
Gespräch war ja mal nix..
Chefin sagt, dies würde definitiv unter die Schweigepflicht fallen. Sie wusste von der Mail nichts, sagte aber, die wäre ja völlig korrekt und da wäre nichts bedrohendes dran. Sie würde verbieten, dass wir über unsere Dienstzeiten reden, dass würde ein schlechtes Bild auf ihren Betrieb machen... na ja... dann weiß sie ja schon mal, dass ständige Doppeldienste nicht so dolle sind.
 
Mir fehlen gerade echt die Worte......
Lass dir nix erzählen und dich schon gar nicht einschüchtern.
Ich würde den Weg zum Anwalt (ich bin zum Beispiel gut rechtsversichert, du im besten Fall auch) nicht scheuen. Das ist nicht nur eine Frechheit sondern definitiv nicht rechtens, was die Dame von sich gibt.

LG phi
 
Ja, getroffene Hunde beissen - was ist an Dienstzeiten so geheimes dran? Sind die etwa nicht Arbeitszeitgesetzkonform?

Dann hätte ich auch ein Problem, wenn es bekannt würde...
 
Mir fehlen gerade echt die Worte......
Lass dir nix erzählen und dich schon gar nicht einschüchtern.
Ich würde den Weg zum Anwalt ( ich bin zum Beispiel gut rechtsversicher, du im besten Fall auch) nicht scheuen. Das ist nicht nur eine Frechheit sondern definitiv nicht rechtens, was die Dame von sich gibt.

LG phi


Ja bin zum Glück auch Rechtsschutzversichert. Das Gespräch hat null gebracht. Außer das ihr stets nettes Lächeln diesmal versteinert war. *Ironie sus*




Ja, getroffene Hunde beissen - was ist an Dienstzeiten so geheimes dran? Sind die etwa nicht Arbeitszeitgesetzkonform?

Dann hätte ich auch ein Problem, wenn es bekannt würde...


Tja Narde... sie weiß, dass es für zukünftige Arbeitnehmer nicht sehr attraktiv ist... In 9 Tagen 5 Doppeldienste... Spaß machts nicht..
 
Ich würde da gar nichts weiter machen - der Arbeitgeber kann dir nichts anhaben, da du nichts Unrechtes getan hast. Wenn Arbeitszeiten unter das Betriebsgeheimnis fallen würden, könnte man ja nie mehr was mit jemandem ausmachen: "Nächsten Samstag - ich kann dir leider nicht sagen, ob und wie ich da arbeite" - das ist doch lächerlich!
 
Ja mein Freund hat sich das auch genau so vorgestellt... ich steh mit Arbeitskleidung da,
er fragt:" musst du arbeiten?"
Ich antworte:" darf ich nicht verraten. Betriebsgeheimnis!"
 
So der Ring ist eröffnet....

Auf der Arbeit wird nu schlecht über mich geredet... ich wäre unverschämt, mache meine Arbeit nicht ordentlich und würde mich um nichts mehr kümmern.

Na ja, jetzt wird das Haar in der Suppe gesucht. ich erscheine weiterhin täglich pünktlich auf der Arbeit, mache diese auch gewissenhaft und ordentlich. Nur ich halte mich nach meiner Tour nicht mehr ewig auf, da eh die Hälfte mich seit der Kündigung meidet.

Jetzt heißt es, Augen zu und da durch. Andere wären schon längst beim Arzt gewesen. Aber ich zieh das durch, ohne wenn und aber. Es sind ab morgen nur noch 17 Tage.
 
Liebe Jessi,

da heißt es durchhalten.
Ein Tipp von mir: Dokumentiere bitte deine tägliche Arbeit, vor allem die Ausführung deiner Tätigkeiten. Lass sie, falls möglich gegenzeichnen (Patienten, Angehörige).

Nicht das sie dir später aus irgendetwas einen Strick drehen.
Sicher dich ab!

Und merk dir, man sieht sich immer mindestens 2x im Leben.

Alles Gute und hoffentlich wird es am neuen Arbeitsplatz besser.

LG opjutti
 
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Habe diese Woche zum Glück Auszubildende dabei. Dann gehts.
Ich mache weiter meine Arbeit und lass mich nicht unterkriegen...

Danke euch!
 

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