Schweigepflicht

g.h.turtle

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11.01.2006
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Hallo! hab da mal ne Frage undzwar, haben wir jetzt so ein Fall in der Schule, dass eine junge Frau die plötzlich an Leukämie erkrankt ist und schon jahrelang mit ihrem Freund zusammen ist(nicht verheiratet und nicht verlobt)der aber noch nicht weiß das sie Leukämie hat.Jetzt wäre meine Frage ob wir als PP ihm irgendeine Auskunft geben können falls er mal anruft oder vorbeikommt?Also ich bin der Meinung dass sie erst zustimmen muss bevor wir was erzählen dürfen oder? Und dürfen wir überhaupt Auskunft geben oder nur der Arzt, ich mein jetzt im Bezug auf die Leukämie!? Danke!
lg turtle
 
1. Du sowieso nicht, das ist Arztsache!
2. Auch der Arzt nicht, das geht den Freund nichts an!
3. selbst wenn es möglich wäre, wäre es moralisch verwerflich - das ist die Aufgabe der Frau!
 
Hallo,
es ist tatsächlich so, daß Ihm niemand Auskunft geben darf (auch nicht der Arzt).
Nur direkten Verwandten darf man Informationen geben.
In diesem Fall kann das also nur die Frau selber ihrem Freund sagen.
Gruß
wfinzu
 
Wobei sich in der Praxis der langjaehrige Freund dann ggf. als Ehemann ausgeben wuerde (wenn er von der Problematik weiss) ...
 
Hallo,

Nur direkten Verwandten darf man Informationen geben.

wfinzu

Nein, darf man nicht.
Schweigepflicht heißt EIGENTLICH, dass ohne Zustimmung niemandem
Auskunft gegeben werden darf.
Leider wird das in der Praxis ordentlich ignoriert.

Rein theoretisch dürfte man am Telefon nicht mal eine Aussage dazu treffen, ob
sich jemand stationär in diesem Krankenhaus befindet oder nicht.
 
Nein, darf man nicht.
Schweigepflicht heißt EIGENTLICH, dass ohne Zustimmung niemandem
Auskunft gegeben werden darf.
Leider wird das in der Praxis ordentlich ignoriert.

Rein theoretisch dürfte man am Telefon nicht mal eine Aussage dazu treffen, ob
sich jemand stationär in diesem Krankenhaus befindet oder nicht.

ja da muss ich dir recht geben.soweit ich weiß darf man informationen nur weitergeben, wenn der patient es erlaubt hat( an eine bestimmt person) bzw darum gebeten hat.am besten ist wenn das pflegepersonal die zu informierende person auch schon kennt bzw mit dem patienten gesehen hat.....
 
Wird sowas nicht bei der Aufnahme in ein Stammblatt eingetragen?
 
Hallo,

ich kenne es so, dass der Patient mitteilen muss, wem der Arzt Auskunft geben darf, also bei wem der Arzt von der Schweigepflicht entbunden ist.
Dies wird dokumentiert und jeder hat sich daran zu halten.

Schönes Wochenende
Narde
 
ich hab da mal ne andere frage: darf man unter mitschülern abgesehen von der übergabe über patienten und was die haben sprechen? bzw. wenn eine mitschülerin zum patienten wird die anderen wissen lassen, dass sie im kh liegt bzw. weswegen (sie isoliert ist)? mfg.
 
Hallo McNurse,

verstehe ich dich richtig?
Eine Mitschülerin liegt im Krankenhaus und du willst jetzt deinen KurskollegInnen erzählen, dass sie
a) im Krankenhaus liegt
b) isoliert ist?

Das verstösst gegen die Schweigepflicht! Das geht nämlich keinen was an.

Oder habe ich dich jetzt falsch verstanden?

Sonnige Grüsse
Narde
 
Du sagst ja auch "weswegen"...

Nein, sie ist dein Patient und du kannst nicht einfach ohne ihre Erlaubnis in der Schule erzählen was sie für eine Erkrankung hat ...
 
Hallo McNurse3000,
wenn deine Mitschülerin Mitarbeiterin in der Folgeschicht ist und du eine Dienstübergabe machst, dann ja, ansonsten NEIN, wie Narde schon sagt.
Genau darin liegt der Sinn von Schweigen können innerhalb des Grundvertrauens eines Patienten, wenn er sich dir insgesamt anvertraut und du in deiner dienstlichen Eigenschaft davon erfährst!
 
Zuletzt bearbeitet:
war nur ne rein hypothetische bzw. rechtliche frage. mfg.
 
Frage zum Thema Schweigepflicht

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Thema Schweigepflicht. Die Schweigepflicht gilt ja auch über den Tod eines Patienten hinaus. Demnach dürfte ich doch Angehörigen, die auf Station kommen und nach dem Pat. fragen, gar keine Auskunft über dessen Tod geben oder? Wie ist das rechtlich geregelt?

Praktisch, würde in so einer Situation ja niemand einer angehörigen Person sagen, sorry, aber ich darf ihnen nichts über den Zustand ihres Mannes, Bruders... etc sagen....!
 
Hallo,

wenn ein Pat. verstirbt ist das Arztaufgabe die Angehörigen telefonisch zuinformieren! geschieht das nicht muss es der Doc machen, wenn die Angehörigen auf Station kommen.

Gruß TinaG.
 
Hallo Verena-Nicole,

ich habe dich diesen Thread angefügt, du wirst in den Beiträgen schon einige Antworten finden.

Liebe Grüsse
Narde
 
Zum Thema mit Mitschülern reden:
Ich hab während der Ausbildung viel mit meinen Kurskolleginnen über Patienten geredet, einfach um vieles zu verarbeiten oder sich auszutauschen über Vorgehensweisen, ...
Hab dann halt immer Frau X gesagt und auch sonst keine persönlichen Informationen erzählt, somit habe ich die Schweigepflicht nicht gebrochen.
 
Bei uns (Psychiatrie/Psychotherapie) wird jedem Patienten erklärt, daß die Schweigepflicht innerhalb des Teams aufgehoben ist. Damit ist klar, daß jeder im Team genau die gleichen Informationen hat. Nur nach außen, ist wie hier schon klar dargestellt, daß es einer schriftlichen Entbindung/Einverständniserklärung vom Patienten erfordert.

Wir sprechen auch nicht mit Ehepartner/Vater/Mutter usw., wenn dies nicht ausdrücklich vom Patienten gewünscht wird. Dies ist oft schon anstrengend, da gerade Elternteile von sehr jungen Patienten z.B. 18 Jahre, kein Verständnis dafür zeigen. Möchten gerne wissen, was in der Therapie läuft und machen sich ja nun auch Sorgen. Aber dies wäre ein Vertrauensbruch und ist nicht für die Therapie von nutzen.

Liebe Grüße Brady
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ja da muss ich dir recht geben.soweit ich weiß darf man informationen nur weitergeben, wenn der patient es erlaubt hat( an eine bestimmt person) bzw darum gebeten hat.am besten ist wenn das pflegepersonal die zu informierende person auch schon kennt bzw mit dem patienten gesehen hat.....

Hallo, ich bin neu hier!
An meinem Arbeitsplatz (dtsch. Univ.kl.) ist es üblich, am Telefon Auskunft über den momentanen Zustand eines/r Pat. zu erteilen. Angehörige und sogar Freunde/Bekannte erwarten dies und gehen fälschlicherweise von einem Recht auf Auskunft aus.
Kollegen/innen (=Pflegekräfte) und Ärzte/innen verstoßen täglich unzählige Male gegen die ges. Scheigepflicht, § 203 StGB.
Ich ecke auch fast in jedem Dienst einmal an, da ich am Telefon immer darauf hinweise, dass ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, mit wem ich spreche. Und selbst, wenn es die Tochter von der 80j. Pat. in Zi. X ist: Darf die überhaupt Auskunft bekommen?

Selbst meine Pflegeabteilungsleitung erwartet, dass ich am Telefon "oberflächlich" Auskunft erteile, z. B. "Es ist alles in Ordnung".
Ich habe bereits einmal (an einem früheren Arbeitsplatz) erlebt, dass ich dem Sohn eines Pat. tel. Auskunft über den schlechten Zustand seines Vaters (zwei onkol. Diagnosen, AZ stark red.) erteilt habe, nachdem der Sohn am Tel. darum gebeten hatte.
Der Pat. verstarb wenige Tage später, der Sohn hatte Probleme, dies zu bewältigen oder zu verarbeiten...Auf jeden Fall beschwerte er sich dann tatsächlich beim Oberarzt (!), dass er am Telefon von mir Auskunft bekommen hatte und ich somit gegen die ges. Schweigepflicht verstoßen hätte!:evil:

Ich würde am liebsten ÜBERHAUPT KEINE Auskunft am Telefon erteilen, auch im Interesse meiner Arbeitsorganisation, die durch endlose Telefonate mit Angehörigen immer wieder gestört wird.

Wie sind Eure praktischen Erfahrungen?
 
hi caesar69,

kenn ds problem, kommt mir alles sehr bakannt vor. bei uns geben auch viele pflegeräfte und ärzte infos an angehörige.
ich persönlich mache das nicht mehr. ausnahme ich kenne die person am telefon und sag dann aber auch nur das es dem pat gut geht oder sowas für medizinische infos reiche ich gleich dem arzt das gespräch.
muss mich desegen oft von angehörigen fast schon am telefon beschimpfen lassen, verstehen das halt nicht. ich erklär ihnen auch die rechtliche seite dann aber naja die wollen halt ihre infos, aber ich lass da nicht locker und geb das gespräch dann halt wieder an dem arzt und was der dann macht ist seine sache.
hatte mal eine situation, da erkundigte sich der bruder eines patienten nach dem befinden. sagte dann nur es gehe langsam aufwärts. später erzählte ich diesem patienten da sein bruder angerufen hat. der patient meinte dann er habe keinen bruder!!!!!!!
das hatte gott sei dank keine folgen und hab ja auch nicht wirklich was ausgeplaudert, aber seit dem sage ich nichts mehr.
 

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