ja da muss ich dir recht geben.soweit ich weiß darf man informationen nur weitergeben, wenn der patient es erlaubt hat( an eine bestimmt person) bzw darum gebeten hat.am besten ist wenn das pflegepersonal die zu informierende person auch schon kennt bzw mit dem patienten gesehen hat.....
Hallo, ich bin neu hier!
An meinem Arbeitsplatz (dtsch. Univ.kl.) ist es üblich, am Telefon Auskunft über den momentanen Zustand eines/r Pat. zu erteilen. Angehörige und sogar Freunde/Bekannte erwarten dies und gehen fälschlicherweise von einem Recht auf Auskunft aus.
Kollegen/innen (=Pflegekräfte) und Ärzte/innen verstoßen täglich unzählige Male gegen die ges. Scheigepflicht, § 203 StGB.
Ich ecke auch fast in jedem Dienst einmal an, da ich am Telefon immer darauf hinweise, dass ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, mit wem ich spreche. Und selbst, wenn es die Tochter von der 80j. Pat. in Zi. X ist: Darf die überhaupt Auskunft bekommen?
Selbst meine Pflegeabteilungsleitung erwartet, dass ich am Telefon "oberflächlich" Auskunft erteile, z. B. "Es ist alles in Ordnung".
Ich habe bereits einmal (an einem früheren Arbeitsplatz) erlebt, dass ich dem Sohn eines Pat. tel. Auskunft über den schlechten Zustand seines Vaters (zwei onkol. Diagnosen, AZ stark red.) erteilt habe, nachdem der Sohn am Tel. darum gebeten hatte.
Der Pat. verstarb wenige Tage später, der Sohn hatte Probleme, dies zu bewältigen oder zu verarbeiten...Auf jeden Fall beschwerte er sich dann tatsächlich beim Oberarzt (!), dass er am Telefon von mir Auskunft bekommen hatte und ich somit gegen die ges. Schweigepflicht verstoßen hätte!
Ich würde am liebsten ÜBERHAUPT KEINE Auskunft am Telefon erteilen, auch im Interesse meiner Arbeitsorganisation, die durch endlose Telefonate mit Angehörigen immer wieder gestört wird.
Wie sind Eure praktischen Erfahrungen?